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Steuergeldverschwendung: Alle Fälle!
Von teuren Brücken, schiefen Bänken und ganz viel Förder-Wahnsinn
NEU

01.10.2026
Kostspielige Sanierung des Mainfranken Theaters

01.10.2026
Zweite S-Bahn-Stammstrecke München – ein Fass ohne Boden?
NEU

01.10.2026
Polittourismus nach Afrika auf Steuerzahlers Kosten
NEU

01.10.2026
Kostspieliger Kletterturm in Bad Tölz
NEU

01.10.2026
Fahrradverleihsystem in München – ein Draufzahlgeschäft
NEU

01.10.2026
NEU

01.10.2026
Neue Zentrale des Augsburger Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs
NEU

01.10.2026
Chinesische Pandabären für München
Das
Schwarzbuch
Die öffentliche
Verschwendung
2026/27
Das
Schwarzbuch
Die öffentliche
Verschwendung
2026/27
2 Schwarzbuch 2026/27
Deshalb mache ich mit!
Mitglied im BdSt
„Im Schwarzbuch stehen unglaubliche
Sachen. Es ist bewundernswert, dass
Ihr ein Auge auf Missstände habt.
Das ist eine Mammutaufgabe!
Ich bin stolz darauf, dass wir im
Verband mit dabei sind und dort
eine Stimme haben.“
Mark von der Meden
General Manager DACH-Region, Herbalife
„Seit vielen Jahren erleben wir
den Bund der Steuerzahler
als starke Stimme für Transparenz, einen fairen Umgang mit Steuergeld und
die Interessen von Bürgern
und Unternehmen. Mit dem
Schwarzbuch macht der
Verband Fehlentwicklungen
sichtbar und stößt wichtige sachliche Diskussionen an. Gut, dass es
den Bund der Steuerzahler gibt.“
Günter Stratmann
Inhaber Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bottrop/NRW
(die Kanzlei ist auf die Beratung von Hebammen spezialisiert)
Foto: Luca Fasching
Foto: Stratmann
Schwarzbuch 2026/27 3
Ihre Interessen sind
unser Auftrag
Mitglied im BdSt
Gemeinsam erreichen wir mehr!
Werden Sie jetzt Mitglied im Bund der Steuerzahler –
gemeinsam erreichen wir mehr!
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Seit 77 Jahren setzen wir uns für die Interessen
der Steuerzahler ein. Wir schauen hin, wenn
Steuergeld verschwendet wird, hinterfragen
politische Entscheidungen und machen konkrete Vorschläge, wie es besser gehen kann.
Reiner Holznagel, Präsident des Bundes
der Steuerzahler Deutschland e. V.:
„Wir kämpfen täglich dafür, Steuergeldverschwendung aufzudecken und zu verhindern. Seien Sie Teil unserer Gemeinschaft!“
Foto: BdSt Yanko Foto: Hildegard Filz
Wir decken Steuergeldverschwendung auf.
Wir erarbeiten konkrete
Reform- und Sparvorschläge.
Wir hinterfragen Privilegien und
unnötige staatliche Ausgaben.
Wir setzen uns für niedrigere
Steuern und Abgaben ein.
Wir führen Musterprozesse.
Wir unterstützen Bürger und
Betriebe mit Steuertipps und
Serviceinformationen.
So setzen wir uns
für Sie ein:
4 Editorial Schwarzbuch 2026/27
Das Schwarzbuch
schafft Öffentlichkeit
und lädt jeden
Einzelnen ein,
genau hinzuschauen
und Veränderung
einzufordern.
Schwarzbuch 2026/27 Editorial 5
ein Leistungssportler wird nicht allein
dadurch besser, dass er immer mehr Kraft
in sein Training steckt. Mehr Aufwand ohne
Strategie und Erfolgskontrolle führt selten
zum Ziel. Für unseren Staat gilt dasselbe.
Politische Handlungsfähigkeit bemisst sich
nicht daran, wie viel Geld ausgegeben, wie
viele Programme aufgelegt oder wie viele
Stellen geschaffen werden. Entscheidend
ist nicht der Mitteleinsatz, sondern das Ergebnis.
Viel Geld ist noch kein Erfolg
Doch Wirkungskontrolle spielt im politischen Erfolgsnarrativ kaum eine Rolle.
Milliardenbeträge, Förderprogramme und
zusätzliche Stellen gelten als Beleg für staatliches Handeln. Ob sie tatsächlich Probleme
lösen, bleibt oft.
Genau hier setzt unser Schwarzbuch
an. Anhand von 100 Fällen zeigen wir, was
geschieht, wenn Bedarf, Wirtschaftlichkeit
und Wirkung staatlicher Ausgaben nicht
geprüft werden. So wird im hessischen
Hadamar eine öffentliche Toilette für 355.700
Euro gebaut – auch damit Fördermittel nicht
verfallen. In Neu-Anspach ließ die Stadt fünf
Bäume für rund 100.000 Euro pflanzen – 80
Prozent der Kosten übernahm der Bund.
Und Bielefeld schaffte sieben WasserstoffMüllfahrzeuge für 7,5 Millionen Euro an, obwohl diese zum Tanken jeweils rund 70 Kilometer fahren müssen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Wenn Fördermittel den Bedarf
bestimmen
Solche Beispiele folgen demselben Muster: Nicht mehr der tatsächliche Bedarf bestimmt, wofür Steuergeld eingesetzt wird,
sondern Fördermittel bestimmen, was kurzerhand zum Bedarf erklärt wird. Doch ein
leistungsfähiger Staat zeichnet sich nicht
durch die Höhe seiner Ausgaben, sondern
durch die Qualität seiner Entscheidungen
aus. Er muss Prioritäten setzen, Ergebnisse
kritisch prüfen und Fehler korrigieren.
Dass eine Kurskorrektur möglich ist, zeigt
Bremerhaven: Dort wurde der geplante
Nachbau eines historischen Segelschiffs gestoppt. Rund 46 Millionen Euro Steuergeld
werden damit nicht verschwendet.
Deshalb meine Bitte: Lesen Sie dieses
Schwarzbuch und geben Sie es weiter. Veränderung braucht Öffentlichkeit, eine kritische Debatte und Menschen, die genau
hinschauen. Denn der verantwortungsvolle
Umgang mit Steuergeld geht uns alle an.
Reiner Holznagel
Präsident des Bundes der Steuerzahler
Foto: BdSt Yanko
6
Im Fokus
Vergiftete Geschenke:
Komplizierte Förderprogramme unter der Lupe
Im Fokus
Im Fokus
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Im Fokus 7
Sie kommen als großzügige Unterstützung daher, als politisches Bekenntnis zu
wichtigen Zielen, als Rettungsanker für
klamme Kommunen: die vielen Tausend
Förderprogramme, über die Bund, Länder
und EU jedes Jahr Milliarden Euro verteilen.
Es geht um Geld für Infrastruktur, Klimaschutz, Bildung, Digitalisierung und vieles mehr. Kaum ein politisches Vorhaben
scheint heute ohne ein eigenes Förderprogramm auszukommen. Doch was auf den
ersten Blick wie ein Segen wirkt, zeigt sich
bei genauerem Hinsehen als System mit erheblichen Schwachstellen. Häufig sind Förderprogramme vergiftete Geschenke, sie
sind teuer – nicht nur für die Empfänger, die
Anträge stellen, Nachweise erbringen und
Auflagen erfüllen müssen, sondern auch für
die Steuerzahler, die das Ganze finanzieren.
Und: Ob das Geld tatsächlich dort ankommt,
wo es gebraucht wird, und ob es dort wirklich etwas bewirkt – das weiß im deutschen
Fördersystem oft niemand so genau.
Tausende Förderprogramme:
Wer bekommt was, warum und wie viel?
Die Förderdatenbank des Bundes listete im Juli 2026 fast 2.500 verschiedene
Programme auf, wobei die Länder als Fördergeber 1.809 Programme anbieten, der
Bund knapp 600 und die EU mehr als 50
Programme (siehe Grafik). Insgesamt ist
sehr viel Geld im Umlauf – wie viel genau,
diese Frage ist ungleich schwerer zu beantworten als die nach der Zahl der Programme. „Eine Übersicht der für diese Förderprogramme bereits verausgabten und noch
erforderlichen Haushaltsmittel existiert
nicht.“ Das stellte der Bundesrechnungshof
in einem Bericht in Bezug auf die zumeist
wuchtigen Bundesförderprogramme recht
ernüchternd fest und ging behelfsweise,
nach Angaben des Subventionsberichts des
Bundes, für 2024 von einem mittleren zweistelligen Milliardenbetrag aus.
Foto: Maksym Yemelyanov
Land (1.809) Bund (591) EU (51)
74 %
24 % 2 %
Förderprogramme
nach Fördergeber
Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (Stand Juli 2026)
8 Im Fokus Schwarzbuch 2026/27
Das Bundeswirtschaftsministerium sah
sich als Betreiber der Förderdatenbank auf
Anfrage des BdSt nicht in der Lage, ein Gesamtvolumen zu nennen. Und auch das Bundesfinanzministerium teilte auf Anfrage des
BdSt mit, dass weder das Gesamtvolumen
noch der prozentuale Anteil der Bundesförderungen für Kommunen erfasst wird und
dass eine entsprechende Darstellung im
Haushalt auch gar nicht vorgesehen ist. Etwas zugespitzt scheint die politische Devise
zu sein: Man will gar nicht so genau wissen,
wie viel Geld über Förderprogramme wohin
fließt. Nur in absoluten Zahlen ist bekannt,
für welche Bereiche EU, Bund und Länder
wie viele Förderprogramme aufgelegt haben (siehe Grafik).
Förderprogramme von EU, Bund und Ländern
nach Förderbereich
Infrastruktur
Unternehmensfinanzierung
Gesundheit und Soziales
Forschung / Innovation (themenspez.)
Aus- und Weiterbildung
Umwelt und Naturschutz
Landwirtschaft und ländl. Entwicklung
Existenzgründung und -festigung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Mobilität
Forschung und Innovation (themenoffen)
Kultur, Medien, Sport
Regionalförderung
Digitalisierung
Wohnungsbau und Modernisierung
Arbeit
Smart Cities und Regionen
Beratung
Frauenförderung
Städtebau und Stadterneuerung
Außenwirtschaft
Messen und Ausstellungen
Coronahilfen
Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Stand Juli 2026)
Schwarzbuch 2026/27 Im Fokus 9
Eine logische Folge ist, dass jede Bundes- oder Landesregierung mit Förderprogrammen Steuergeld in jeweils andere bzw. neue Schwerpunkte investieren
will und auch kann. Unabhängig von der
jeweiligen parteipolitischen Ausrichtung
wird dieses Geld auf der Empfängerseite,
vor allem in den Kommunen, dringend
gebraucht und fest eingeplant. Genau
deshalb sind Kommunen für Förderangebote besonders empfänglich – ihre Haushaltslage lässt ihnen oftmals keine andere
Wahl. Schließlich sind die Haushaltsdefizite der Kommunen zuletzt rasant gewachsen: Nach dem bislang größten Minus von
24,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 ist das
Defizit 2025 weiter gestiegen und beträgt
nun 31,9 Milliarden Euro.
Damit verbunden wächst auch der kommunale Schuldenberg. Laut KfW-Kommunalpanel, das einmal jährlich die Finanzlage
der Kommunen analysiert, hat gleichzeitig
der Investitionsrückstand 2025 ein neues
Rekordhoch von 231,2 Mrd. Euro erreicht.
Es ist offenkundig, dass sich hier – einfach
gesagt – die steigende Verschuldung nicht
in wachsenden Investitionen widerspiegelt,
zumal der Bund immer stärker konsumtive
Ausgaben von Ländern und Kommunen
fördert (siehe Grafik).
Ein erheblicher Anteil des Geldes im „Fördersystem“ fließt zu den Kommunen: An
Kommunen bzw. kommunale öffentliche
Einrichtungen als Förderberechtigte richten sich knapp 900 Programme. Was genau
wird gefördert? Mit Abstand die meisten
Förderprogramme für Kommunen, nämlich
370 Stück, gibt es im Bereich „Infrastruktur“.
Es folgen die Bereiche „Gesundheit und
Soziales“ mit 204 Programmen und „Umwelt- und Naturschutz“ mit 180. Weitere
Bereiche sind u. a. „Mobilität“, „Cities und
Regionen“ und „Regionalförderung“. Die
thematische Bandbreite ist riesig, die Ausgestaltung, Gesamtvolumina und individuellen Förderhöhen der einzelnen Programme ebenfalls.
Was können Förderprogramme leisten?
Mit Förderprogrammen setzt die Politik
programmatische Akzente und lenkt Verhaltensweisen von Privatleuten, Unternehmen und Kommunen, etwa in Richtung Klimaschutz, Digitalisierung oder energetische
Sanierung. Die Umsetzung der vereinbarten
Ziele aus einem Koalitionsvertrag scheint
ohne Förderprogramme genauso wenig
denkbar wie ohne Subventionen und Zuwendungen, sei es an Unternehmen, Privatleute oder öffentliche Einrichtungen.
Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes
an Länder und Kommunen für …
… laufende Konsumausgaben
… Investitionen
Mrd. Euro
Quelle: Haushaltspläne des Bundes (Gruppierungsübersicht, Soll-Werte)
10 Im Fokus Schwarzbuch 2026/27
Die kommunalen Haushalte stehen also
unter Druck, die Zukunftsaussichten sind
düster. Für die kommenden Jahre rechnen
neun von zehn Kommunen mit einer weiteren Verschlechterung der Situation, und
das trotz erheblicher zusätzlicher Bundesmittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sowie dem
„Klima- und Transformationsfonds“. Besonders der Unterhalt kommunaler Infrastruktur, allen voran Schulen und Straßen, wird
für die Kommunen so zur großen Herausforderung. So ist auch Infrastruktur – kaum
überraschend – der Bereich, für den Bund
und Länder den Kommunen mit Abstand
die meisten Förderprogramme anbieten.
Ebenfalls verwundert es vor diesem Hintergrund nicht, dass im Jahr 2025 rund 21 Prozent der kommunalen Investitionen über
Förderprogramme finanziert wurden und
88 Prozent der Kommunen angeben, dass
sie grundsätzlich Fördermittel zur Finanzierung ihrer Investitionen nutzen, so das KfWKommunalpanel.
Aus Sicht der Politik ist ein wichtiges Argument für die Förderprogramme genau
diese Lenkungswirkung: Das Geld wird so
eben nicht pauschal und quasi zur „freien
Verfügung“ bereitgestellt, sondern streng
zweckgebunden. Indem die Geldgeber den
Förderzweck definieren und die Durchführung der Projekte mit Auflagen und Richtlinien versehen, wird die Erfüllung der Förderziele überprüfbar. Für die Steuerzahler
hat diese Zweckbindung jedoch auch
Nachteile, denn falls überhaupt die Mittelverwendung ausreichend kontrolliert wird,
erfordert diese Kontrolle ein hohes Maß an
bürokratischer Komplexität auf allen Seiten.
Jedoch ergibt sich für die Politik ein
angenehmer Nebeneffekt: Sie kann sehr
klar kommunizieren, welche Summe mit
welcher Absicht für welchen Bereich vom
Staat bereitgestellt wurde. Nicht umsonst
ist die pressewirksame Übergabe von Förderschecks aus dem politischen Alltag von
Regierungsvertretern, Wahlkreisabgeordneten und kommunalen Verantwortlichen
kaum wegzudenken. Vor laufender Kamera
wird aus einer abstrakten Haushaltsposition ein greifbares Versprechen, das sich zumindest politisch meist auszahlt. Ob sich
ein Förderprogramm auch aus Sicht der
Steuerzahler lohnt, steht dabei auf einem
anderen Blatt. Wenn Investitionsentscheidungen zu „politisch“ werden, wenn es allzu sehr darum geht, bei Eröffnungen rote
Schleifen durchzuschneiden, dann ist auch
der Steuergeldverschwendung Tür und Tor
geöffnet, denn das politische Bedürfnis ist
oftmals mit dem konkreten Bedarf vor Ort
nicht deckungsgleich. Dieses immanente
Problem kritisiert der BdSt immer wieder,
jedes Schwarzbuch enthält entsprechende
Fallbeispiele.
Wo stoßen Förderprogramme
an Grenzen?
Bund und Länder geben den Kommunen per Förderprogrammen Geld für
wichtige Aufgaben – diese Praxis klingt zunächst nach einer Win-win-Lösung. Doch
es handelt sich zu oft um vergiftete Geschenke. Wo liegen also die Grenzen des
Fördermittelsystems?
Die wahrscheinlich größte Schwachstelle von Förderprogrammen ist systemimmanent und daher nur ganz schwer zu
beheben: Weil niemand auf die zuvor beschriebene, sehr effektive politische Lenkungswirkung verzichten will, legt jede
neue Regierung ebensolche Förderprogramme auf, um eigene Schwerpunkte
und Ziele umzusetzen. Leider werden im
Gegenzug bereits vorhandene Programme
selten abgeschafft oder vorzeitig beendet.
Auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler
im Frühjahr 2026 teilten mehrere Bundesministerien mit, dass seit Antritt der neuen
Bundesregierung im Mai 2025 keine kommunalrelevanten Förderprogramme planmäßig ausgelaufen oder außerplanmäßig
Schwarzbuch 2026/27 Im Fokus 11
wicklung gefördert (Seite 36). Gleichzeitig
unterstützt es über andere Programme die
forstwirtschaftliche Nutzung von Holz. So
verfolgt das Projekt „InnovationsHub Zukunft Holz & Klima“ die Ziele, den Ausbau
der Wertschöpfungskette Forst-Holz, die
Entwicklung neuer Holzprodukte und die
Erschließung zusätzlicher Absatzmärkte zu
fördern. Es werden auf Bundesebene konträre politische Ziele subventioniert. Scheinbar sieht man den Wald vor lauter Bäumen
nicht mehr, in Deutschland ist ein Förderdschungel ohne Durchblick entstanden.
Es gibt zu viele Förderprogramme mit zu
wenig Struktur und unklarem Gesamtziel.
Selbst innerhalb der Bundesregierung
kann dieses Dickicht aus Förderprogrammen kaum gelichtet werden. Dies liegt
auch am sogenannten Ressortprinzip. Das
führt dazu, dass nicht nur jedes Ministerium
beendet worden seien. Jedes Ministerium
hat also in der Regel nur die eigenen Förderprogramme im Blick und pflegt entsprechend eigene Verwaltungsstrukturen.
So bleiben mögliche Synergien ungenutzt,
und Chancen auf ein sparsames Management werden vertan.
Aufgrund dieser Dynamik ist mit den
Jahren ein immer dichteres Geflecht aus
Förderprogrammen entstanden, teils mit
sich widersprechenden oder überlappenden Programmzielen.
Eines von vielen Beispielen für die Widersprüchlichkeit von Förderprogrammen findet sich in Sachsen-Anhalt. Dort
hat das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Herausnahme
von Waldflächen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zugunsten der WildnisentExkurs
Wenn die linke Hand nicht weiß, was die
rechte fördert: Wasserstoff-Müllwagen
ohne Tankstelle
Förderprogramme, die nicht aufeinander abgestimmt sind, können nicht nur wirkungslos sein, sie können sogar aktiv Schaden anrichten. Ein besonders anschauliches
Beispiel liefert die Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen. Was als
Beitrag zur Verkehrswende gedacht war,
entpuppte sich als teures Lehrstück über die
Folgen unkoordinierter Förderpolitik.
Bielefeld: Sieben Müllwagen,
keine Tankstelle
Seit Ende 2023 verfügt die Stadt Bielefeld über sieben Wasserstoff-Müllwagen im
Wert von 7,5 Millionen Euro, gefördert vom
Bundesverkehrsministerium mit knapp fünf
Millionen Euro. Klingt nach einer Erfolgsgeschichte der Verkehrswende. Doch der Umweltbetrieb der Stadt wollte auch eine eigene Tankstelle bauen, dieser Förderantrag
wurde aber abgelehnt. Ein zweiter Antrag
im Rahmen der Initiative „HyDrive OWL“
scheiterte ebenfalls. Ein privater TankstelSeit Antritt der neuen Bundesregierung
im Mai 2025 sind keine Förderprogramme
außerplanmäßig beendet worden.
12 Im Fokus Schwarzbuch 2026/27
lenbetreiber, der parallel konkrete Planungen aufgenommen hatte, revidierte seine
Investitionsentscheidung im Sommer 2025
endgültig.
Die Folge: Die Müllwagen fuhren mehr
als zwei Jahre ein- bis zweimal die Woche
zum Tanken nach Rheda-Wiedenbrück, also
70 Kilometer hin und zurück. Dann schloss
auch diese Tankstelle. Kurioserweise gab es bereits
seit 2021 eine Wasserstofftankstelle in Bielefeld, jedoch nur für
die Stadtbusse. Die
Müllfahrzeuge durften
dort also nicht tanken.
Erstens war die Technik
auf 350 Bar ausgelegt, die
Müllwagen benötigten 700 Bar. Zweitens
waren die Förderbedingungen eindeutig:
Die zu 90 Prozent geförderte Bustankstelle
durfte ausschließlich von Bussen genutzt
werden. Jahrelange Verhandlungen mit
dem Landesministerium folgten.
Ende April 2026 kam die erlösende Nachricht: Die Müllwagen dürfen jetzt nach einer
technischen Anpassung an der Bustankstelle tanken – allerdings mussten die Stadtwerke dafür Fördermittel zurückzahlen. Die
Pointe: Die Stadt Bielefeld hat nun entschieden, die Wasserstoff-Müllwagen mittelfristig durch batterieelektrische Fahrzeuge zu
ersetzen. Der Aufbau der entsprechenden
Ladeinfrastruktur ist bis Ende 2027 geplant.
Kein Einzelfall
Solche Fehlschläge
durch starre, undurchdachte und nicht aufeinander abgestimmte
Förderprogramme sind
leider kein Einzelfall. So
erwarb Kamp-Lintfort im
Herbst 2024 mit Fördermitteln einen WasserstoffPKW und zwei Wasserstoff-Müllwagen und fuhr bis Oktober 2025 zweimal
pro Woche 25 Kilometer zum Tanken nach
Duisburg. Die Stadt musste schließlich eine
eigene Tankstelle für 332.480 Euro selbst finanzieren. In Duisburg wiederum wurde die
mit 625.000 Euro aus einem europäischen
Förderprogramm errichtete private Wasserstofftankstelle Ende 2025 geschlossen,
sodass die sieben wiederum aus Bundesmitteln geförderten Müllfahrzeuge plötzlich ohne Versorgung dastanden. Dortmund
hatte fünf geförderte Wasserstoff-PKW angeschafft und verkaufte vier davon 2024,
das letzte Fahrzeug 2025, nachdem die lokale Tankstelle bereits Ende 2023 geschlossen hatte. Zuvor mussten die Fahrzeuge
wochenlang in Herten – 70 Kilometer entfernt – betankt werden.
Das strukturelle Problem
Das Bundesverkehrsministerium verteidigte die Förderpraxis mit dem Argument,
es habe sich um die Erprobung einer innovativen Technologie unter realen Bedingungen gehandelt. Das mag sein. Doch die
Steuerzahler finanzieren keine innovative
Forschung, wenn geförderte Fahrzeuge
mangels Tankstelle jahrelang sinnlos durch
die Gegend fahren oder gleich wieder verkauft werden müssen. Wenn überhaupt,
dann handelt es sich hier um ein Forschungslabor in Sachen realen Irrsinns auf
Steuerzahlerkosten.
Diese Fälle zeigen exemplarisch, wie sich
die fehlende Abstimmung zwischen
verschiedenen Fördergebern – der
EU, dem Bund und den Ländern – auswirkt. Da Förderprogramme für Fahrzeuge
und Förderprogramme für Infrastruktur aus unterschiedlichen Töpfen, mit unterschiedlichen Richtlinien und ohne
jede Abstimmung aufgelegt
wurden, kam es zur Steuergeldverschwendung in Millionenhöhe.
Schwarzbuch 2026/27 Im Fokus 13
bemüht ist, möglichst viele eigene programmatische Schwerpunkte zu setzen, sondern
innerhalb der Häuser bis auf Referatsebene
teils erbittert um Förderzuständigkeiten
und Gelder für die jeweils eigenen Programme gekämpft wird.
„Förderpolitik ist häufig
die politische Spielwiese
der einzelnen Abteilungen
im Kampf um die eigene
Daseinsberechtigung
– ohne Transparenz und
ohne Wirkungskontrolle.“
Dr. Gisela Meister-Scheufelen,
ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg
Der Nationale Normenkontrollrat als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung bekräftigte in seinem Jahresbericht 2025, dass das „Förderwesen“ zu
den Verwaltungsleistungen gehöre, die sich
für eine intelligente Bündelung von Zuständigkeiten besonders anbieten, und mahnte
eine grundlegende Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen an.
Inzwischen wird der blühende Förderdschungel auch auf der Empfängerseite als
problematisch angesehen. Das schier unüberschaubare Angebot an Programmen
und der enorme bürokratische Aufwand, der
mit den Antragsverfahren einhergeht, wird
von den Kommunen scharf kritisiert. „Der
Förderdschungel muss gelichtet werden“,
forderte bereits der Deutsche Städte- und
Gemeindebund und erklärte, es sei nötig,
„dass die bestehenden Förderprogramme
neu ausgerichtet und leichter zugänglich
gemacht, aufeinander abgestimmt und
besser verzahnt werden“.
Einige Kommunen verzichten daher lieber ganz auf Fördermittel, weil der damit verbundene Aufwand zu groß ist, wie die KfW in
ihrem Kommunalpanel 2024 analysiert hat.
Dies kommt einem Versagen des Fördersystems gleich. Abseits der Frage, wie sinnvoll
so manche steuergeldfinanzierte Förderung
wirklich ist, braucht es daher einen Systemwechsel und einen damit einhergehenden
Bürokratieabbau, so wie es der BdSt immer
wieder angemahnt hat.
Jedoch ist auch der vollständige Verzicht
auf Zweckbindung keine Lösung. Das würde bedeuten, dass das Geld ohne weitere
Zielüberprüfung schlimmstenfalls „versickern“ kann. Doch die Alternative – weniger
Programme, mehr Zweckbindung, bessere
Koordination – ist leichter gefordert als umgesetzt. Denn in der Praxis ist das Förderwesen selten eine einfache Angelegenheit.
EU, Bund, Länder und Kommunen finanzieren gemeinsam durch „Mischfinanzierungen“. Und hier findet sich die nächste Problematik.
Foto: destinacigdem
14 Im Fokus Schwarzbuch 2026/27
„Mischfinanzierungen“ – gut gemeint ist
nicht gleich gut gemacht
Beispielhaft kann eine „Mischfinanzierung“ so aussehen: Der Bund stellt Mittel bereit, das Land kofinanziert und die
Kommune setzt um. Natürlich haben alle
drei Ebenen dabei eigene Vorstellungen,
Auflagen und Kontrollmechanismen. Das
Grundgesetz setzt diesem Prinzip zwar
enge Grenzen, denn Bund und Länder sollen ihre Haushalte grundsätzlich getrennt
führen.
Doch in der Praxis hat sich über Finanzhilfen, Investitionsprogramme und Sondervermögen ein dichtes Geflecht gemeinsamer
Finanzierungen entwickelt, das die ursprüngliche Trennlinie zwischen den Haushalten weitgehend verwischt hat. Für die
Steuerzahler bedeutet das zunächst einmal:
Ihr Geld fließt durch mehrere Hände, bevor
es am Ende als Förderung ankommt. Auf jedem dieser Wege entstehen hohe Verwaltungskosten und ein hoher Abstimmungsaufwand, also finanzielle Reibungsverluste.
Rang Bundesland Programme
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Sachsen
Nordrhein-Westfalen
Bayern
Schleswig-Holstein
Niedersachsen
Hessen
Baden-Württemberg
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Hamburg
Berlin
Rheinland-Pfalz
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Saarland
Bremen
Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Stand Juli 2026)
Der Vergleich:
Förderprogramme der Länder
Das Ranking zeigt: Es gibt große Unterschiede zwischen den Fördergebieten!
Schwarzbuch 2026/27 Im Fokus 15
Exkurs
Das Sondervermögen „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ (SVIK): Investitionsschub oder Verschiebebahnhof?
500 Milliarden Euro kreditfinanzierter
Spielraum bis 2036: Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ hat
die schwarz-rote Bundesregierung ein finanzpolitisches Instrument von historischer
Dimension geschaffen. Das übergeordnete
Ziel ist, das mittelfristige Wirtschaftswachstum sowie die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die mit dem SVIK
geschaffene Planungssicherheit für Investitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren zu stärken.
Diese schuldenfinanzierte Modernisierung der maroden Infrastruktur ist mit sehr
großen Erwartungen verbunden und ebenso mit weitreichenden fiskalischen
Konsequenzen für kommende
Generationen. Daher muss das
SVIK zur langfristigen Stärkung des Wachstumspotenzials führen, alles andere wäre
fatal.
So lautet die entscheidende Frage nicht mehr, ob
Investitionen in öffentliche Infrastruktur notwendig sind, sondern ob
die konkrete Mittelverwendung des SVIK
tatsächlich zusätzliche, wachstumswirksame Investitionen hervorbringt oder ob der
Sonderschuldentopf vor allem haushaltspolitische Verschiebebahnhöfe ermöglicht,
bestehende Aufgaben aus den Kernhaushalten auslagert und kurzfristige Sonderwünsche finanziert.
Konstruktionsfehler und
Zweckentfremdung
Der BdSt hat früh vor diesem Szenario
gewarnt und bislang sind die Anzeichen
eher beunruhigend. Im März 2026 bestätigte eine Analyse des DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des BdSt), dass das gesetzlich verankerte Zusätzlichkeitskriterium
des Sondervermögens in der Praxis weitgehend ausgehöhlt wird. Bereinigt man
die Investitionsausgabenquote um verzerrende Sondereffekte, würde der Bund
im gesamten Finanzplanungszeitraum bis
2030 das Zusätzlichkeitskriterium in keinem einzigen Jahr erfüllen. Mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute bestätigen in
quantitativen Untersuchungen, dass bisher
ein Großteil der geplanten SVIK-Ausgaben
nicht zusätzlich erfolgte, sondern lediglich
Ausgaben ersetzt wurden, die sonst aus
dem Kernhaushalt geflossen wären. Auch
der Bundesrechnungshof und der Sachverständigenrat kommen zu ähnlichen Einschätzungen.
Was bedeutet das jedoch qualitativ? Damit hat sich der BdSt
intensiv beschäftigt. Besonders pikant: Für den Länderund Kommunalanteil von
100 Milliarden Euro gilt das
Zusätzlichkeitskriterium gar
nicht. Die Länder haben damit faktisch einen Freibrief,
den Sonderschuldentopf als Verschiebebahnhof zu nutzen. Es werden Projekte finanziert, die weder investiv
sind noch nachhaltige Wachstumseffekte
entfalten. Konkrete Beispiele liefert ein erster Ländervergleich des DSi:
- Niedersachsen plant 800 Millionen
Euro für Schüler-Tablets, - Sachsen Mittel für die Olympiabewerbung,
- das Saarland 113 Millionen Euro für
Schwimmbadsanierungen und - Berlin möchte fast eine Milliarde Euro
für die Pflanzung von 600.000 Stadtbäumen aufwenden.
Skurrile Auswüchse einer Förderlogik, die
den Begriff „Investition“ kreativ auslegt.
16 Im Fokus Schwarzbuch 2026/27
SVIK löst das Grundproblem nicht
Notwendige Infrastrukturinvestitionen sind zu begrüßen, die mangelnde
Zieldisziplin bei der Mittelverwendung
ist hingegen – auch im Hinblick auf die
Generationengerechtigkeit – verantwortungslos. Der BdSt hat stets kritisiert,
dass Milliardenbeträge bereits bewilligt
wurden, ohne dass die Politik zuvor die
nötigen strukturellen Weichenstellungen eingeleitet hat. Viel Geld ersetzt
eben keine Strukturreformen.
Auch wenn der Staat über schuldenfinanzierte Finanzmittel bisher unbekannter Dimension verfügt, behindern
strukturelle Probleme einen effizienten
Mittelabfluss. Das KfW-Kommunalpanel 2025 warnte bereits vorausschauend: „Auch wenn das Sondervermögen
Infrastruktur einen Beitrag zur Stärkung von Investitionen leisten kann, so
wird es nicht die strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen lösen. Um
diese Probleme nicht noch weiter zu
verschärfen, ist daher eine möglichst
schlanke Gestaltung der Mittelvergabe
essenziell.“
Hinzu kommen die Investitionsfolgekosten, die mit jeder Investition
einhergehen. Diese Kosten sind unvermeidbar, werden jedoch häufig
nicht ausreichend bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt, wie das
Schwarzbuch 2025/26 aufzeigte. Problematisch wird es, wenn schuldenfinanziert Ausgaben getätigt werden,
die am Ziel des SVIK vorbeigehen.
Wenn beispielsweise Tablets gekauft
werden, fallen künftig Betriebskosten
an, die aus den laufenden Haushalten
zu finanzieren sind. Zur Frage nach der
Zweckentfremdung gesellt sich so die
Frage nach der Berücksichtigung der
Investitionsfolgekosten. Es droht eine
doppelte Last für kommende Steuerzahlergenerationen.
Unklare Verantwortlichkeiten und
überzogene Vorstellungen
Wenn mehrere staatliche Ebenen gemeinsam finanzieren, stellt sich unweigerlich die Frage der Verantwortlichkeiten für
Planung, Umsetzung, Kontrolle und auch
für das Scheitern eines Förderprojekts. Oft
ist das Ergebnis eine Verantwortungsdiffusion. Wenn also ein Projekt schiefläuft, verweisen Bund, Land und Kommune gerne
gegenseitig auf die jeweils andere Ebene.
Der Steuerzahler zahlt jedoch immer, auch
wenn sich niemand zuständig fühlt.
Auch verleiten Förderprogramme dazu,
Projekte größer zu planen als nötig. Der
Grund liegt in der Förderlogik selbst – wer
Fördermittel beantragt, denkt nicht zuerst
daran, was das Projekt kosten darf, sondern
was der Fördertopf hergibt. Hinzu kommt
aus kommunaler Sicht: Eigenanteile werden
oft als lästige Pflicht empfunden, die es zu
minimieren gilt. Das Ergebnis sind Projekte, deren Dimensionierung sich weniger
am tatsächlichen Bedarf orientiert als an
der maximalen Ausschöpfung verfügbarer
Fördermittel.
Eines von vielen Beispielen dafür findet sich dieses Jahr in Mannheim – und im
Schwarzbuch (Seite 26). Dort wurde mit
hundertprozentiger Förderung durch den
Bund für 9,2 Mio. Euro eine einzigartige
Holzbrücke gebaut, die zu den teuersten in
ganz Deutschland gehört – ohne Eigenbeteiligung der Stadt.
Ein weiterer, skurriler Fall findet sich in
Bremerhaven. Dort sollte nach der Havarie
des denkmalgeschützten Holzsegelschiffs
„Seute Deern“ ein millionenteurer Stahlnachbau eines anderen Schiffs aus Fördermitteln des Bundes finanziert werden. Stadt
und Land wollten sich an diesem Projekt
nicht finanziell beteiligen, waren aber dennoch zuerst interessiert an der hundertprozentigen Bundesförderung. Schließlich
entschied man sich vor Ort dennoch gegen
das Projekt, auch aufgrund der erwartbaren
Schwarzbuch 2026/27 Im Fokus 17
hohen Investitionsfolgekosten für die Stadtverwaltung. Der BdSt hatte über Jahre hinweg vor diesem unwirtschaftlichen Projekt
gewarnt, die Absage ist ein Erfolg für die
Steuerzahler (Seite 180)!
Falsche Anreize und Mitnahmeeffekte
Förderprogramme setzen eben nicht
immer die richtigen Anreize. Ein verbreitetes Phänomen sind sogenannte Mitnahmeeffekte: Projekte, die auch ohne Förderung
realisiert worden wären, werden nachträglich förderfähig gemacht oder von vornherein so geplant, dass sie in ein bestehendes Förderprogramm passen, unabhängig
davon, ob das der sinnvollste Ansatz wäre.
Aus Sicht des Empfängers ist dies rationales
Verhalten. Aus Sicht des Steuerzahlers ist es
hingegen eindeutig Verschwendung.
Besonders problematisch ist dieses Phänomen, wenn der eigentliche Investitionsbedarf einer Kommune gar nicht mit den
verfügbaren Förderprogrammen übereinstimmt. Dann werden vor Ort nicht die dringendsten Projekte umgesetzt, sondern die
förderfähigen. Investitionsentscheidungen
folgen der Förderlogik und nicht dem tatsächlichen Bedarf. Bemerkenswert ist, dass
Foto: AndreyPopov
laut KfW-Kommunalpanel in mehr als 20
Prozent der Kommunen vorhandene Fördermittel überhaupt erst neue Projekte anstoßen. Das Förderprogramm schafft so den
Bedarf, nicht umgekehrt.
Der versteckte Preis der Bürokratie
Wer Fördermittel beantragen will, muss
dennoch bezahlen: Nicht unmittelbar mit
Geld, aber mit Zeit, Personal und Ressourcen. Umfangreiche Antragsunterlagen,
komplizierte Förderrichtlinien, Dokumentationspflichten und uneinheitliche Verfahren je nach Förderprogramm und Geber prägen den bürokratischen Alltag der
kommunalen Fördermittelverwaltung. Gerade kleinere Kommunen können diesen
Aufwand personell nicht betreiben und
verzichten deshalb auf Fördermittel, die
ihnen eigentlich zustehen.
Das KfW-Kommunalpanel 2025 führt
aus, dass für Kommunen umfangreiche und
komplizierte Antragsunterlagen, aufwendige Dokumentationspflichten sowie uneinheitliche Verfahren zentrale Hemmnisse
bei der Beantragung sind. So verwundert es
nicht, dass drei von vier Kommunen Reformen zur Minderung der bürokratischen Last
im Förderbereich fordern.
Förderprogramme sind eben nicht umsonst zu haben. In jedem Bundesministerium, das Förderprogramme auflegt und
verwaltet, bindet dies Personal, Sachmittel
und IT-Infrastruktur. Hinzu kommen die
Kosten der Durchführungsorganisationen:
Projektträger, Bewilligungsbehörden und
Prüfinstanzen, die oft eigens für einzelne
Programme eingerichtet werden.
Besonders kurios ist das Prinzip „Fördermittel für Fördermittel“ bei den zahlreichen Beratungs- und Servicestellen, die
eigens dafür eingerichtet wurden, Antragstellern bei der Beantragung von Fördermitteln zu helfen. Kommunen, Unternehmen und Privatleute, die den künstlich
geschaffenen bürokratischen Dschungel
18 Im Fokus Schwarzbuch 2026/27
der Förderanträge nicht mehr durchdringen können, wenden sich an spezialisierte
Beratungsagenturen, deren Honorare wiederum aus öffentlichen Mitteln kofinanziert
werden.
Ein bekanntes Beispiel ist das Unternehmen „PD – Berater der öffentlichen
Hand GmbH“, dessen Anteile von öffentlichen Auftraggebern aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen von Bund, Ländern und Kommunen gehalten werden.
Das öffentliche Beratungsunternehmen
beschäftigt mehr als tausend Mitarbeiter.
Natürlich arbeitet die Beratungsfirma zu
verschiedenen Themen, aber die Fördermittelberatung und Projektleitung bilden
eines der zentralen Aufgabenfelder.
Mangelnde Transparenz und fehlender Überblick verstärken das Problem. Da
weder das Gesamtvolumen der Förderprogramme noch die damit verbundenen
Verwaltungskosten systematisch erfasst
werden, ist eine echte Kosten-NutzenBewertung des gesamten Fördersystems
schlicht nicht möglich. Dies ist aus Steuerzahlersicht problematisch.
Diagnose Fördersystem:
So geht es nicht weiter
Die Diagnose ist klar, das Potenzial für
Verbesserungen ist enorm und die Politik
hat das Problem zumindest dem Grundsatz
nach erkannt. Doch zwischen Erkenntnis
und Umsetzung liegt noch ein weiter Weg.
Auch der Bundesrechnungshof (BRH) hat
2025 den betrachteten Bundesressorts ein
denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt.
Bei 43 Prozent der gemeldeten Förderprogramme wurde in der Planungsphase keine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Ressorts hätten damit „nicht
nur gegen das Haushaltsrecht verstoßen“,
es habe auch „eine wesentliche Grundlage
gefehlt, um entscheiden zu können, wie die
Ziele des Bundes bestmöglich erreicht werden können. Im Ergebnis ist nicht gewährFoto: jukai5
Schwarzbuch 2026/27 Im Fokus 19
leistet, dass die Haushaltsmittel wirksam
und wirtschaftlich eingesetzt werden“. Noch
grundsätzlicher ist der Befund, dass hinreichend konkretisierte Ziele regelmäßig fehlten, weshalb kein eindeutiger Maßstab existiere, um verschiedene Förderinstrumente
überhaupt vergleichen zu können. Klar ist
daher aus Sicht der Steuerzahler: Ein Förderprogramm ohne definiertes und nachträglich überprüfbares Ziel ist kein Steuerungsinstrument, sondern ein unwirtschaftlicher
Geldverteilmechanismus.
Wo gibt es konkret Einsparpotenzial?
Gespart werden sollte nicht nur insgesamt bei der Anzahl der existierenden
Förderprogramme, auch bei den Bürokratiekosten gibt es erhebliche Optimierungspotenziale. So zeigt eine KPMG-Studie im
Auftrag des Normenkontrollrats BadenWürttemberg, dass allein dort durch konsequente Vereinfachung der Förderprogramme auf Landesebene bis zu 40 Prozent der
Bürokratiekosten eingespart werden könnten. Entsprechend ist auch von signifikanten Einsparpotenzialen in anderen Bundesländern und beim Bund auszugehen.
Dr. Gisela Meister-Scheufelen, die die
Studie begleitete, betont, dass die Erkenntnisse ungebrochen aktuell seien. Die
mögliche Kostenersparnis zeigt, dass es
erhebliche strukturelle Schwachstellen im
Förderwesen gibt.
Politische Ankündigung und
Wirklichkeit: Was folgt?
Die amtierende Bundesregierung hat
das Problem erkannt und im Koalitionsvertrag 2025 konkrete Reformschritte angekündigt:
„Wir evaluieren und konzentrieren die
kommunale Förderprogrammstruktur und
optimieren sie mit Blick auf Ziel und Wirkung. Wir vereinfachen die Beantragung
und Umsetzung, reduzieren die Nachweispflicht und ermöglichen den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn. Dies muss zukünftig
komplett digital erfolgen. Wir reduzieren
den Kontrollaufwand durch risikoorientierte Stichprobenverfahren. Die dadurch freiwerdenden Mittel werden über einen geeigneten Schlüssel innerhalb der bestehenden verfassungsrechtlichen Finanzbezüge
direkt an die Kommunen pauschal ausgekehrt.“ (Koalitionsvertrag 2025, S. 114 f.)
Die Richtung stimmt. Doch die Geschichte der Förderpolitik in Deutschland ist reich
an gut gemeinten Reformankündigungen.
Was bisher ausblieb, ist die konsequente
Umsetzung. Ob aus der Ankündigung im
Koalitionsvertrag tatsächlich Taten werden,
ob Programme wirklich gestrichen statt nur
umbenannt werden und ob die versprochene Digitalisierung diesmal gelingt – das wird
der BdSt weiter genau beobachten. Unsere
Erwartungen an die Politik bleiben eindeutig, die vergifteten Geschenke müssen entgiftet werden. Wie das geht, zeigen unsere
sieben Forderungen.
20 Im Fokus Schwarzbuch 2026/27
2
3
Förderprogramme konsequent streichen:
Qualität statt Quantität
▶ Der Förderdschungel muss gelichtet werden, und zwar ernsthaft. Bund und Länder müssen den Mut aufbringen, einen
Großteil ihrer Programme zu überprüfen und konsequent zu
streichen, statt nur reflexartig neue aufzulegen. Programme
müssen zeitlich befristet, regelmäßig evaluiert und bei mangelnder Wirkung konsequent beendet werden. Qualität schlägt 1Quantität und spart Steuergeld.
Mittel bündeln und direkt weiterleiten
▶ Wo immer möglich, sollten kleinteilige Einzelprogramme durch
pauschale Finanzzuweisungen ersetzt werden, etwa über den
kommunalen Finanzausgleich. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung und reduziert zugleich den Verwaltungsaufwand auf
allen Ebenen. Die Kommunen erhalten im Ergebnis mehr Flexibilität zur Deckung tatsächlicher Bedarfe und es wird verhindert, dass
Investitionsentscheidungen sich nach der Förderlogik richten –
abweichend von den Notwendigkeiten vor Ort.
Wirtschaftlichkeit vor Förderbescheid:
Pflicht zur Zieldefinition und Erfolgskontrolle
▶ Kein Förderprogramm ohne klar definierte Ziele und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Diese Grundprinzipien müssen
endlich konsequent durchgesetzt werden. Ein Förderprogramm
ohne definiertes Ziel ist kein Steuerungsinstrument, sondern ein
Geldverteilmechanismus ohne Kontrolle. Förderprogramme, die
ihre Wirkung nicht nachweisen können, gehören abgeschafft.
BdSt-Forderungen
Schwarzbuch 2026/27 Im Fokus 21
4
5
6 7
Förderwesen vereinheitlichen –
Baukastensystem statt Flickenteppich
▶ Bund, Länder und Kommunen brauchen gemeinsame Standards
für Förderverfahren im Sinne eines modularen Baukastensystems,
das sowohl vertikal zwischen den Ebenen als auch horizontal zwischen den Ressorts Arbeit vereinfacht und beschleunigt. Einheitliche Antragsformulare, standardisierte Nachweispflichten und
besser vergleichbare Förderkonditionen sind gefordert. Im nächsten
Schritt müssen alle Förderprogramme über eine zentrale digitale
Steuerungsplattform gebündelt werden, die Förderprogramme aller
Ebenen transparent macht, Doppelförderungen erkennt und eine
effektive Erfolgskontrolle ermöglicht.
Bürokratie abbauen und Förderverfahren
vollständig digitalisieren
▶ Antragsverfahren müssen vereinfacht, Dokumentationspflichten
auf ein sinnvolles Maß reduziert und Verfahren vereinheitlicht werden. Die vollständige Digitalisierung der Förderverfahren – von der
Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis – ist dabei nicht
verhandelbar. Der Koalitionsvertrag kündigt genau das an. Jetzt
muss die Umsetzung folgen.
Förderprogramme koordinieren und
SVIK konsequent kontrollieren
▶ Förderprogramme verschiedener Ressorts müssen aufeinander abgestimmt und auf Vereinbarkeit geprüft werden,
schon bevor sie aufgelegt werden. Es braucht stets eine unabhängige Verwendungskontrolle. Gerade beim SVIK muss auf
die Zusätzlichkeit und klare Wachstumsorientierung geachtet
werden, damit der versprochene Modernisierungsschub kommt.
Transparenz schaffen: Ausgaben systematisch erfassen
▶ Es ist unklar, wie viel Geld insgesamt auf allen Ebenen bei
Förderprogrammen im Umlauf ist. Jedoch haben die Steuerzahler hier ein Recht auf Transparenz. Bund und Länder müssen
das Gesamtvolumen aller Förderprogramme sowie die damit
verbundenen Verwaltungskosten systematisch erfassen und im
Anschluss öffentlich machen. Eine grundlegende Reform und
Verbesserung des Fördersystems kann nur mit mehr Transparenz gelingen.
5.
6.
7.
4.
22 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Gut gemeint,
schlecht gemacht
Fehlanreize durch
Förderprogramme
Im Fokus
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 23
Ein Dutzend Jahre für einen einfachen Stadtplatz?
Was als städtebauliches Projekt zur Attraktivitätssteigerung begann, entwickelte sich in Einbeck über mehr als ein Jahrzehnt zu einer Dauerbaustelle: Der Umbau
des Neustädter Kirchplatzes verschlang am
Ende fast sieben Mio. Euro und damit deutlich mehr als ursprünglich geplant. Immer
neue Umplanungen, Verzögerungen und
Fehler beim Kosten-Controlling machten
den zentralen Platz am Ende zu einem
Sinnbild eines aus dem Ruder gelaufenen
Projekts. Fördergelder lassen grüßen.
Einbeck (NI). Für den zentral gelegenen
Neustädter Kirchplatz, auf dem im Jahr
1963 die namensgebende Kirche abgerissen worden war, bestanden in der Stadt
Einbeck schon lange Zeit Überlegungen für
eine umfangreiche Neugestaltung. Im Jahr
2014 schien endlich Bewegung in das Vorhaben zu kommen, als die Stadt beschloss, die
8.000 Quadratmeter große Gesamtfläche
des Kirchplatzes (inkl. anliegender Gehwege und Straßen) im Rahmen eines freiraumplanerischen Wettbewerbs zu einem
Multifunktionsplatz umzugestalten. Dabei
war fest eingeplant, städtebauliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Auffällig: Die Stadt verlangte von den teilnehmenden Architekturbüros keine konkrete
Kostenschätzung für die vorzulegenden
Umbauentwürfe. Es erfolgte mit den Ausschreibungsunterlagen lediglich der Hinweis, dass die förderfähigen Kosten auf 180
Euro pro Quadratmeter begrenzt seien.
Im Frühjahr 2016 kürte die Stadt das
Siegerkonzept, das mit einer großräumig
gepflasterten Freifläche, einem Veranstaltungs-Pavillon mit gastronomischem Angebot und einem Brunnen überzeugen
konnte. Weil die Politik an einigen Punkten
allerdings noch konzeptionelle Änderungen
vorsah, verzögerte sich die Fortführung des
Projekts. Der Architektenvertrag konnte daher erst im Sommer 2017 geschlossen werden. Zu dem Zeitpunkt rechnete die Stadt
für die Platzumgestaltung mit Kosten in
Höhe von 2,3 Mio. Euro (davon rund 1,2 Mio.
Euro aus Fördermitteln) – also bereits mit
rund 300 Euro pro Quadratmeter.
Wie unrealistisch diese Annahme war,
zeigte sich, als das Architekturbüro im Sommer 2018 seine konkretisierten KirchplatzPlanungen der Politik vorlegte. Darin spraDie Fertigstellung des Kirchplatzes als „Entrée der Stadt“ lässt auf sich warten. Dieser Zustand des
Wartens begleitete die Einbecker nicht nur optisch über viele Jahre hinweg (Bild von November 2024).
Foto: Jan Vermöhlen
24 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Fünf Bäume für 100.000 Euro
Neu-Anspach pflanzte für insgesamt
100.000 Euro fünf Bäume, ein Baum kostete also im Durchschnitt 20.000 Euro. Der
Bund bezuschusste das Projekt mit 80.000
Euro. Zur Begründung wird der Hochwasserschutz angeführt, obwohl das Taunusstädtchen Neu-Anspach schon viel Grün
hat und die teuren Neupflanzungen kaum
ins Gewicht fallen dürften.
Neu-Anspach (HE). Nördlich von Frankfurt am Main im Taunus liegt Neu-Anspach.
Die 15.000-Einwohner-Stadt ist umgeben
von Wäldern, und auch in der Kommune
selbst gibt es viel Grün. Dennoch wurden
dort 2025 für viel Geld weitere Bäume gepflanzt.
So ließ die Stadt im April 2025 in der
Theodor-Heuss-Straße vier Ulmen einsetchen die Planer von Kosten in Höhe von 4,2
Mio. Euro, was in der Stadtpolitik offenbar
blanke Panik hervorrief. Sie war nicht bereit,
Kosten in dieser Höhe zuzustimmen und
verlangte eine erneute Überarbeitung der
Planungen – mit der Vorgabe, die Kosten zu
senken. Weitere eineinhalb Jahre sollten vergehen, ehe die Planer einen abgespeckten
Entwurf vorlegten, der „nur“ noch 3,4 Mio.
Euro kosten sollte.
Anschließend begann die Bauphase
– und auch die verlief ziemlich chaotisch.
Auf der Baustelle sorgten Material- und
Lieferengpässe sowie eine unzureichende
Tragfähigkeit des Baugrunds für erhebliche Verzögerungen. Und im Rathaus verlor
man offenbar völlig den Überblick über das
Projektbudget: Projektmittel wurden fehlerhaft bewirtschaftet und der Verwaltung
fiel auf, dass eigentlich längst bekannte
Kostenpositionen in den bisherigen Kostenschätzungen überhaupt nicht berücksichtigt worden waren. Weil die bewilligten
Gelder nicht ausreichten, sah sich die Stadt
mit dem Nachtragshaushalt 2022 dazu gezwungen, die Politik um eine Budgetaufstockung auf 6,3 Mio. Euro zu bitten. Weil
zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zwei
Mio. Euro verausgabt waren und die Stadt
beim Fördergeldgeber in der Pflicht stand,
gab die Politik die erbetenen Gelder letztlich
frei. Als sich abzeichnete, dass selbst dieser
erhöhte Kostenrahmen nicht ausreichen
würde, beschloss die Stadtpolitik im Sommer 2024 abermals Umplanungen. Anstelle
eines Brunnens sollte nun ein günstigeres
Fontänenfeld entstehen. Und um eine höhere Gesamtförderung (ca. 1,9 Mio. Euro)
kassieren zu können, soll der Pavillon künftig ausschließlich gemeinnützig betrieben
werden.
Doch auch das sollte nicht ausreichen,
um das Budget einzuhalten. Im Mai 2026
musste die Stadtverwaltung einräumen,
dass sich die Kosten des inzwischen weitgehend abgeschlossenen Bauprojekts auf
knapp sieben Mio. Euro erhöht hatten – das
Dreifache der einst veranschlagten Kosten.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Es ist immer das gleiche Muster: Ein Projekt startet mit geringen Kosten und der
Aussicht auf üppige Fördergelder – die Politik stimmt begeistert zu. Sobald dann die
ersten Gelder verausgabt sind, offenbaren
sich Planungsdefizite und Sonderwünsche
werden geäußert. Korrekturen führen zu
Verzögerungen und sorgen dann für heftige Kostensteigerungen. Den Schaden trägt
der Steuerzahler.
Nico Steinert
steinert@steuerzahler-nub.de
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 25
zen. Dazu wurden bis zu 61 Kubikmeter
große Gruben ausgehoben. In der nahen
Konrad-Adenauer-Straße begnügte man
sich mit einer kleinwüchsigen Linde und
nur 38 Kubikmeter Aushub. Insgesamt gab
die Stadt für nur fünf Bäume 100.000 Euro
Steuergeld aus.
In einem Leserbrief in der örtlichen Presse wurde der Vorgang als „Aprilscherz“ bezeichnet, doch Neu-Anspach meinte es
bitterernst. Schließlich erhofft sich die Stadt
von den fünf neuen Bäumen eine Verbesserung des Hochwasserschutzes. Dies ist
jedenfalls die offizielle Begründung.
Was die Finanzierung betrifft, so handelt
es sich um eine sogenannte Mischfinanzierung. Die Stadt hat dieses Projekt also nicht
allein gestemmt, sondern 80.000 Euro – den
Großteil der Kosten – finanzierte der Bund
im Rahmen des Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“. Dahinter
steht die Idee der „Schwammstadt“. Damit
soll der Hochwasserschutz verbessert werden, indem der Abfluss von Regenwasser
im bebauten Bereich durch mehr Grün verlangsamt wird.
Die Fördergelder waren jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, sodass
sich die Neupflanzung als besonders aufwendig und teuer gestaltete: So waren die
Grubengrößen, die für die Bäume ausgebaggert wurden, Vorgaben des Programms.
Für einen Baum mussten mindestens 36
Kubikmeter ausgehoben werden. Auch die
Befüllung ist genauestens vorgegeben. Die
Optimierung der Pflanzgruben für die Nährstoff-, Wasser- und Sauerstoffversorgung
wird mit einem speziell hergestellten Substrat sichergestellt. Hierfür wird die Pflanzgrube mit Grobschotter gefüllt. Die Hohlräume werden mit einer Mischung aus Sand,
Lehm und Humus verfüllt. Den Abschluss
bilden Wildblumen, dafür wurde als oberste Schicht ein ähnliches Substrat (aus Splitt,
Lehm, Sand und Humus) eingebaut. Viel
Aufwand, der erklärt, warum so viel Geld für
gerade einmal fünf Bäume benötigt wurde.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Neu-Anspach pflanzte fünf Bäume für
100.000 Euro – gefördert vom Bund. Ohne
Fördergelder hätte die Stadt vermutlich auf
die aufwendige Aktion verzichtet. Die Idee,
mit Bäumen etwas gegen Hochwasser und
Klimawandel zu tun, mag gut gemeint sein.
Doch für denselben Betrag hätten 50 normale Bäume gepflanzt werden können.
Solche Projekte mögen in stark versiegelten Metropolen Sinn ergeben, im ländlichen
Taunus sind sie eher fragwürdig.
Eva Kugler
kugler@steuerzahler-hessen.de
Die neu gepflanzten
Bäume sind derzeit
noch dürre Stämmchen,
doch für sie wurde großer Aufwand betrieben
– auch finanziell.
Foto: Moritz Venner
Video zum Fall
26 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Damit die B38 im Mannheimer Stadtgebiet
an einer weiteren Stelle überquert werden
kann, wurde ein neuer Steg für Fußgänger
und Radfahrer errichtet. Der Franklin-Steg,
eine Holzkonstruktion mit einer Spannweite von 50 Metern, ist allerdings kein Modell
von der Stange und deshalb beileibe kein
Schnäppchen. Aus einem vorgesehenen
Kostenrahmen von 5,9 Mio. Euro wurden
schließlich Kosten von rund 9,2 Mio. Euro.
Bei ihrer neuen innovativen Holzbrücke
profitierte die Stadt von einer großzügigen
Vollförderung des Bundes. So konnte man
sich einen teuren Wunsch problemlos erfüllen.
Bund/Mannheim (BW). Sogar der Bundesverkehrsminister reiste im Februar 2026
an, um den neuen Franklin-Steg in Mannheim zu eröffnen. Schließlich handelt es sich
bei der Brücke, die seit ein paar Monaten
über die B38 führt und die Stadtteile Franklin und Vogelstang verbindet, nicht um ein
gewöhnliches Bauwerk, sondern vielmehr
um ein Leuchtturmprojekt, wie der Minister
bei der Einweihung des Franklin-Stegs betonte. Die exklusive Querung mit 50 Metern
Spannweite gilt als weltweit längste integrale Holzbrücke, da sie ohne Lager und Fugen gebaut ist. Sie gehört mit rechnerisch
rund 184.000 Euro pro Brückenmeter zu
den teuersten Rad- und Fußverkehrsbrücken in Deutschland.
Die Entwicklung des Franklin-Stegs
wurde nach Angaben der Stadt Mannheim schrittweise vorbereitet: Bereits im
Jahr 2017 gab es eine Machbarkeitsstudie
zum Standort. Nach einem europaweiten
Planungswettbewerb wurde 2020 schließlich der Entwurf ausgewählt. Die Stadt
rechtfertigte ihre Entscheidung für diesen
Entwurf damit, dass er in der Abwägung
zwischen Funktionalität, technischer Qualität und Kosten das beste Ergebnis würde
liefern können. Eine Tunnellösung und eine
Lösung mit Ampeln als Querungsoptionen
wurden wegen der Sicherheit und des Verkehrsflusses übrigens ausgeschlossen.
Der ursprüngliche Kosten- und Zeitrahmen für das Brückenbauwerk – mit Fertigstellung im Frühjahr 2024 – lag nach städtischen Angaben bei 5,9 Mio. Euro, im Mai
2026 ging man – bei noch ausstehender
Schlussrechnung – von Gesamtausgaben
in Höhe von rund 9,2 Mio. Euro aus. Begründet wurde diese Steigerung von mehr
als 50 Prozent mit erhöhten baulichen Anforderungen, woraus eine komplexere Ausführung und deutlich höhere Prüfanforderungen resultierten. Außerdem wurde auf
die veränderte geopolitische Lage und ausgelöste Baupreissteigerungen verwiesen.
Für die Stadt Mannheim stellt dies aber
kein Problem dar, denn sie profitiert von
einer feudalen Förderung durch den Bund,
der die bisherigen förderfähigen GesamtMannheim gönnt sich teure Brücke – der Bund zahlt
Die großzügige Förderung des Bundes machte es möglich: der neue Franklin-Steg in Mannheim.
Foto: Daniel Bilaniuk
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 27
ausgaben vollständig trägt. Dem zugrunde
liegt die „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“. Diese sieht zwar
eigentlich „nur“ eine maximale Förderung
von 80 Prozent vor, bei finanzschwachen
Kommunen wie der Stadt Mannheim sind
es 90 Prozent. Bedingt durch die Coronapandemie gab es aber zum Zeitpunkt der
Bewilligung eine zeitlich befristete Förderung von bis zu 100 Prozent Bundesmitteln.
Diese Förderung wurde von der Stadt 2021
beantragt und dann entsprechend bewilligt.
Mit einer solchen Zusage im Rücken,
baut es sich natürlich deutlich gelassener.
Die Stadt bedankte sich im Rahmen der Eröffnung ausdrücklich für die „großzügige
Unterstützung“ des Bundes – diese Formulierung spricht Bände. Auch im aktuellen
„Wirkungsbericht der Radverkehrsförderung des Bundesministeriums für Verkehr“
taucht der Franklin-Steg übrigens auf: Dort
wird von einer „weltmeisterlichen Ingenieurleistung“ gesprochen und betont, dass die
Realisierung dieses „ehrgeizigen Projekts“
durch eine 100-prozentige Kostenübernahme durch den Bund möglich wurde.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Nach Einschätzung des BdSt ist ein weiteres Brückenbauwerk über die B38 an der
gewählten Stelle vertretbar. Die großzügige
Förderpolitik des Bundes sorgte jedoch dafür, dass selbst überteuerte Wünsche wahr
werden und massive Kostensteigerungen
dem Zuwendungsempfänger nicht wehtun.
Aus Steuerzahlersicht hat der Staat jedoch
nicht die Mittel für solche Freigiebigkeit.
Michael Beyer
haushalt@steuerzahler-bw.de
Die bayerische Landeshauptstadt leistete
sich mit benachbarten Landkreisen ein
teures Fahrradvermietsystem. Es wurde
zu einem fortlaufenden Zuschussmodell.
München (BY). Bereits vor ca. zehn Jahren hat man zur Verkehrsentlastung in der
Landeshauptstadt München in Kooperation
mit den Landkreisen München und Starnberg sowie der Gemeinde Poing im Landkreis Ebersberg als Pilotprojekt ein „MVG
Rad-Stationsnetz“ mit rund 320 Radstationen etabliert. Davon befanden sich mehr
als 190 Stationen außerhalb des Münchner
Stadtgebiets. Dabei war das „free-floatingSystem“, bei dem die Mieträder nicht an einer
festen Station zurückgegeben werden müssen, sondern überall frei abgestellt werden
können, nicht im gesamten Nutzungsgebiet
möglich. Nach Mitteilung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt München
hat „die primäre Ausrichtung an festen Stationen ordnenden Charakter und stellt sicher, dass moderne multimodale Mobilität
in Form der unterschiedlichsten Angebote
auch die Belange von Fußgängerinnen
und mobilitätseingeschränkten Personen
berücksichtigt. Die Stationen bieten den
Nutzerinnen verlässliche Anlaufstellen, an
denen Räder im Normalfall verfügbar sind;
zu etwa 95 Prozent sind sie zudem gezielt
im unmittelbaren Umgriff der Haltestellen
des ÖPNV gelegen […] Hinzu kommt, dass
ein „free-floating System“, wie es in Teilen
des Münchner Stadtgebiets sowie am Campus in Garching verwirklicht ist, mit einem
Fahrradverleihsystem in München –
ein Draufzahlgeschäft
28 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
erheblichen Mehraufwand für das die Räder
einsammelnde und verteilende Serviceteam
verbunden ist und damit zu einer signifikanten Kostensteigerung führt“. Das öffentliche Mietradsystem „MVG Rad“ wurde von
der Stadtwerke München GmbH (SWM),
einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft
der Stadt München, und der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) betrieben.
Um die Wiedererkennbarkeit als Mietradsystem zu gewährleisten, wurde auch ein
eigenes „MVG Rad“-Design gestaltet.
Da die MVG-Radstationen wegen des
erforderlichen Baubedarfs aufwendig und
kostenintensiv waren, hatten sich das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München und die MVG im Laufe der Zeit darauf
verständigt, eine Umsetzung von „reduzierten“ MVG-Radstationen zu verfolgen. Nach
Mitteilung des Münchner Oberbürgermeisters konnten durch die Errichtung von „Stationen Light“ mit Abstellflächen – statt komplexer Ständermodule – „Investitionskosten
gesenkt und die Flexibilität erhöht“ werden.
Man erwartete sich von diesem Projekt eine
Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dabei hat man tief in die Tasche
gegriffen: Rund sieben Mio. Euro hat die
Landeshauptstadt München nach Mitteilung ihres Oberbürgermeisters im Zeitraum
von 2014 bis 2020 für Investitionen (Räder,
Stationen inkl. Marketing und vorbereitende
Studien) ausgegeben. Das Mietradsystem
innerhalb der Landeshauptstadt München
wurde nicht aus staatlichen Mitteln bezuschusst.
Außerhalb des Stadtgebiets wurde das
Projekt nach Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit „im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund
3,1 Mio. Euro gefördert. Es beinhaltet den
Aufbau und die Installation von 162 Verleihstationen sowie die Anschaffung von 1.150
Leihrädern, die einen Anschluss an das
bestehende Verleihsystem (MVG Rad) der
Stadt München sicherstellen sollen. Das
Projekt hat eine Laufzeit vom 1. September
2017 bis 31. Oktober 2019“. Die Nutzungsgebühren reichten allerdings nicht aus, um die
Betriebskosten zu decken. Das daraus entstandene jährliche Betriebskostendefizit in
mutmaßlicher Millionenhöhe musste von
der SWM getragen werden.
Im Landkreis München fielen für das
Mietradsystem im Zeitraum von 2018 bis
2021 rund 3,9 Mio. Euro an Investitionskosten an, davon Fördermittel in Höhe von 2,4
Mio. Euro. Auch der Landkreis München sowie die dort am Mietradsystem beteiligten
Kommunen hatten im Zeitraum von 2018
bis 2024 ein Betriebskostendefizit in Höhe
Das Mietradsystem
„MVG Rad“ wurde
wegen mutmaßlicher
millionenhoher Betriebskostendefizite
eingestellt. Bleibt abzuwarten, ob das neue
Bikesharing-System
„MyRadl“ ohne rote
Zahlen auskommt.
Foto: Maria Ritch / Michael Stocker
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 29
von insgesamt 4,9 Mio. Euro anteilig zu je 50
Prozent zu tragen.
Die Investitionskosten der im Landkreis
Starnberg eingeführten Mietradstationen
lagen nach Mitteilung des Landrats bei rund
114.000 Euro, wobei keine staatlichen Zuschüsse in Anspruch genommen wurden.
Zur Frage nach dem „Kosten-NutzenVerhältnis“ des Projekts ließ der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München
den Bund der Steuerzahler u. a. wissen, dass
„das MVG Rad als Mikromobilitätsangebot
für uns eine Aufgabe der Daseinsvorsorge
ist und zudem ein wesentlicher Baustein
zur Erreichung mannigfaltiger Ziele bei
der Umsetzung der Verkehrswende, dem
Lärmschutz, der Emissionsreduktion, der
Gesundheitsförderung und dem Mobilitätsmanagement“.
Der Landkreis München verteidigte
das Mietradsystem als „Baustein eines bedarfsgerechten öffentlichen Mobilitätsangebots“, das v. a. dazu dienen sollte, „auch
die sogenannte letzte Meile klimafreundlich und gleichzeitig schnell zurücklegen zu
können“.
Auch im Landkreis Starnberg wird das
Mietradsystem als „Teil der Daseinsvorsorge einer flexiblen, umweltfreundlichen und
niederschwelligen Mobilitätsform“ gesehen. Es „leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität
und stellt eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr dar“.
Zu guter Letzt hat auch die Gemeinde
Poing im Landkreis Ebersberg drei MVGRadstationen errichtet. Die hierfür angefallenen Investitionskosten beliefen sich auf
rund 70.000 Euro, die vollständig durch die
Gemeinde Poing finanziert wurden. „Da die
Nutzung des Systems deutlich hinter den
Erwartungen zurückblieb, entstand über
die gesamte Betriebszeit von Dezember
2021 bis Oktober 2025 ein Defizit, das vollständig von der Gemeinde getragen wurde. […] Die Einnahmen konnten die laufenden Kosten nicht decken. […] Rückblickend
fällt das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die
Gemeinde Poing negativ aus. Mit durchschnittlich 405 Ausleihen pro Jahr blieb die
Nutzung sehr gering und stand in keinem
angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitions- und Betriebskosten“,
ließ der Erste Bürgermeister der Gemeinde
Poing den Bund der Steuerzahler wissen.
Letztlich endete, aus welchen Gründen auch immer, die Zeit der markanten
silber-blauen Mieträder. Nach zehn Jahren
hat man einen Schlussstrich gezogen. Das
„MVG-Rad-System“ endete zum 30.9.2025.
Die Radstationen wurden zurückgebaut
und verschwanden aus dem Stadtbild. Eine
abschließende Evaluation des Mietradprojekts soll erfolgen.
Trotzdem gibt man sich nicht geschlagen. Auch im Jahr 2026 können Pendler und
Bürger in München und in der Region auf
ein flächendeckendes Fahrradverleih-Angebot zurückgreifen. Rund 6.800 Leihräder
sollen an etwa 1.000 Stationen im gesamten
MVV-Verbundraum zur Verfügung stehen.
Den Zuschlag hierfür erhielt erneut ein privates Wirtschaftsunternehmen. Das neue
Bikesharing-System „MyRadl“ wird nahtlos
in das bestehende ÖPNV-Netz integriert.
Die Räder können an einer beliebigen Station ausgeliehen und an einer anderen – auch
in einer anderen Kommune oder in einem
anderen Landkreis – wieder abgegeben
werden.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Auch wenn der Oberbürgermeister der
Landeshauptstadt München versicherte,
dass „die wirtschaftlichen Auswirkungen
der städtischen Projekte stets im Auge behalten“ werden, bleibt dennoch zu hoffen,
dass „MyRadl“ kein Flop wird.
Maria Ritch
maria.ritch@steuerzahler-bayern.de
30 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Wasserstoff: Mit Fördergeld falsch abgebogen
52 Wasserstoffbusse, zwei Tankstellen
und rund 25 Mio. Euro Fördermittel: Staatliche Zuschüsse lenkten den ÖPNV im
Landkreis Rostock in eine Technologie, die
gegenüber batterieelektrischen Bussen
dauerhaft höhere Betriebs- und Energiekosten verursacht. Die dafür notwendige
Wasserstoffwirtschaft blieb aus – langfristig entstehen höhere Kosten.
Güstrow (MV). Im Landkreis Rostock will
man die Antriebswende schaffen und den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
nach und nach auf emissionsfreie Antriebe
umstellen. Das sieht auch der Gesetzgeber
vor. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der
regionale Nahverkehrsanbieter „rebus“ auf
Wasserstoffbusse. Insgesamt 52 Fahrzeuge
wurden in den Jahren 2024 und 2025 beschafft – gefördert mit knapp 18 Mio. Euro
vom Bund. Weitere 7,8 Mio. Euro steuerte
der Landkreis bei. Dieser übernimmt auch
„mögliche Mehrkosten des neuen Kraftstoffs“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Denn grüner Wasserstoff ist vergleichsweise teuer. Die Gesamtkosten für die Anschaffung der Busse belaufen sich auf rund 40
Mio. Euro. Hinzu kommen zwei Wasserstofftankstellen für etwa sechs Mio. Euro.
Die Planungen für das Projekt begannen
bereits 2019 – zu einem Zeitpunkt, als es gerade die ersten Brennstoffzellenbusse, aber
noch keine Infrastruktur für klimafreundlich
erzeugten Wasserstoff gab. Dieser sollte
künftig im Land selbst aus bislang ungenutzter Windenergie hergestellt werden.
Rund 540 Mio. Euro wollten Bund und Land
in den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft investieren. Das wäre auch notwendig gewesen, denn wirtschaftlich ist
die Herstellung von grünem Wasserstoff bis
heute nicht. Gerade deshalb wäre der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft die entscheidende Voraussetzung für
einen wirtschaftlichen Betrieb der Busse gewesen. Doch seit der Ankündigung dieser
Förderung im Jahr 2024 ist es still geworden
um die Wasserstoffstrategie MecklenburgVorpommerns. Die Bundesförderung für
Wasserstoffmobilität wurde seinerzeit wegen der Haushaltslage gestoppt.
Grüner Wasserstoff wurde lange als Antrieb der Zukunft betrachtet und gilt vielen
bis heute als Alternative zum batterieelektrischen Antrieb. Zu diesem positiven Bild
trugen auch intensive Kampagnen von
Energieunternehmen und Branchenverbänden bei. Tatsächlich werden einige Industriezweige auch künftig auf Wasserstoff
angewiesen sein, weil sich ihre Prozesse
nicht vollständig elektrifizieren lassen. Im
Straßenverkehr spricht jedoch nahezu alles
für den direkten Einsatz von Strom. Das bestätigte auch das Umweltbundesamt. Der
Grund liegt im Wirkungsgrad: Ein batterieelektrisches Fahrzeug bringt rund 70 Prozent der eingesetzten Energie auf die Straße,
ein Brennstoffzellenfahrzeug lediglich etwa
25 bis 35 Prozent.
Der Betrieb von Wasserstofffahrzeugen
bedeutet, technisch einen energieintensiven Umweg zu gehen. Zunächst muss mit
grünem Strom Wasserstoff erzeugt, verdichtet, gespeichert und transportiert werden.
Im Fahrzeug wird dieser anschließend in
einer Brennstoffzelle wieder in Strom umgewandelt. Bei jedem dieser Schritte geht
Energie verloren. Hinzu kommt der Aufbau einer eigenen Tankstelleninfrastruktur.
Grüner Strom kann dagegen nahezu ohne
Umwandlungsverluste direkt genutzt werden. Moderne Batterien ermöglichen heute
hohe Reichweiten, leistungsfähige Antriebe
und kurze Ladezeiten an Schnellladestationen. Diese Entwicklung war bereits 2019
absehbar.
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 31
Die Wasserstoffbusse von „rebus“ sind unterwegs – leider mit teurem Nebeneffekt.
Foto: Michaela Skott
Dass sich der Markt in Richtung batterieelektrischer Busse entwickeln würde, zeigte
schon damals ein Blick nach Hamburg. Die
Hamburger Hochbahn AG beendete ihren
Testbetrieb mit Wasserstoffbussen und
setzte stattdessen konsequent auf batterieelektrische Fahrzeuge. Heute umfasst ihre
Flotte rund 330 E-Busse, aber lediglich vier
Wasserstoffbusse.
Vor diesem Hintergrund erscheint auch
die Förderung von insgesamt rund 24 Mio.
Euro für die Busflotte und die Tankstellen
fragwürdig. Denn die eigentliche Investition – der strategische Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern – blieb bislang aus. Auch ein anderer
Landkreis beschaffte testweise Wasserstoffbusse, verzichtete nach einem Förderstopp
jedoch auf einen weiteren Ausbau seiner
Flotte. Ohne die Fördermittel wäre die Entscheidung zugunsten von Wasserstoffbussen im Landkreis Rostock nach Angaben
des Verkehrsbetreibers sicherlich anders
ausgefallen. Die Folgen werden dauerhaft
spürbar bleiben: Der ÖPNV im Landkreis
Rostock wird auf Jahre hinaus höhere Betriebs- und Energiekosten tragen müssen,
obwohl bereits zu Beginn des Projekts erkennbar war, dass batterieelektrische Busse
die wirtschaftlichere und energieeffizientere Lösung sein würden.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Wer öffentliche Gelder einsetzt, muss
Wirtschaftlichkeit in den Mittelpunkt stellen.
Im Landkreis Rostock führte die Förderkulisse dazu, dass eine teurere Antriebstechnologie gegenüber der effizienteren Alternative
bevorzugt wurde. Die Folgekosten tragen
die Steuerzahler dauerhaft.
Michaela Skott
presse@steuerzahler-mv.de
Strukturwandel im Revier: Fördergeld ohne Fokus
Das Aus für Braunkohle zwingt die Wirtschaft im Rheinischen Revier zu einem erheblichen Strukturwandel. Viele Milliarden
Euro Subventionen sollen den Weg für neue
Wirtschaftszweige mit neuen Jobs erleichtern. Erlaubt sind aber auch Förderungen,
die diesem Ziel kaum gerecht werden.
Rheinland (NRW). Mit dem Ende des
Braunkohletagebaus im Rheinland gibt es
in Nordrhein-Westfalen nun eine zweite
Region, die den Strukturwandel erlebt: das
Rheinische Revier. Mit dem „Strukturstärkungsgesetz“ sollen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen in Deutschland
nicht nur die Folgen des Ausstiegs aus der
Kohleverstromung gemildert werden, sondern sie sollen vielmehr eine Chance erhalten, besser dazustehen als zuvor. Hierfür
erhalten die Braunkohleregionen gemäß
Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)
bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14
Mrd. Euro. Zudem unterstützt der Bund die
Regionen durch weitere Maßnahmen mit
bis zu 26 Mrd. Euro bis 2038. Hinzu kommen
für besonders betroffene Steinkohlekraftwerkstandorte 1,09 Mrd. Euro. Das Gesamtvolumen beträgt also 41,09 Mrd. Euro. Nordrhein-Westfalen erhält auf Jahre verteilt
rund 15 Mrd. Euro. Hauptnutznießer ist das
32 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Rheinische Revier – der Fördersatz beträgt
bis zu 97,5 Prozent.
Das Problem: Die Förderbereiche sind
so breit gefasst, dass sie die wirtschaftliche
Entwicklung des Gebiets und die Förderung
von Arbeitsplätzen aus dem Blick verlieren.
Stattdessen werden damit originär kommunale Aufgaben gefördert.
So bietet das Programm die Möglichkeit,
die energetische Sanierung kommunaler
Gebäude zu finanzieren – ein attraktives Angebot angesichts des schlechten Zustands
so mancher kommunalen Gebäude. Es gibt
weitere Beispiele für Förderungen, die den
ursprünglichen Fokus verloren haben: So
wurden außerschulische Bildungsportfolios
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit 345.246 Euro gefördert – konkret
durften die Teilnehmer u. a. ein echtes Biberfell streicheln.
Für die Entsiegelung von Stadtbäumen
oder die Begrünung der Dächer an Bushaltestellen-Wartehäusern bekam die Stadt
Kerpen 820.000 Euro. In Aachen sollte mit
mehr als 8,1 Mio. Euro Förderung ein altes
Polizeipräsidium abgerissen werden, um
dort einen „Sportpark für alle“ entstehen zu
lassen – „neuen Raum für Sport, Aufenthalt
und Begegnung“, so verkündet die Website
Rheinisches-Revier.de. Damit die Aachener
Bezirksfriedhöfe zusätzlich zu ihrer eigentlichen Funktion zu einem Erholungsgebiet
werden, bekamen sie rund 371.000 Euro;
und für 156.282 Euro sollte in Baesweiler die
Lebensqualität mit mehr Pflanzen, Bäumen
und Grün erhöht werden. Die Förderung
stand für städtische und private Grundstücke zur Verfügung.
73.760 Euro betrug die Förderung für ein
„grünes“ Klassenzimmer der Grundschule
Dollendorf: Dort sollte sich der Lernort im
Freien wie ein Amphitheater an einen Hang
schmiegen. Erzählsalons in der Region Indeland bieten Menschen einen Raum zum
Erzählen und Zuhören. Die „Transformation
durch innovative Beteiligungsformate“ soll
mit den Geschichten erprobt werden, Identität sichtbar machen und Engagement fördern. Fördervolumen: 1,021 Mio. Euro.
Dank 1,5 Mio. Euro Förderung sollte der
Wurmauenpark in Geilenkirchen noch grüner und schattiger werden – „eine Oase für
Mensch und Tier. Ein zusätzliches Freizeitund Sportangebot soll ihn zum Magneten
für Menschen aller Altersklassen machen“,
so wieder die Website des Rheinischen Reviers. Auch die Landesgartenschau 2026 in
Neuss wird über das Ticket „Rheinisches Revier“ gefördert.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Die genannten geförderten Projekte
sind zwar nicht sinnlos, verfehlen jedoch als
„Förder-Gemischtwarenladen“ das Ziel einer
dauerhaften Stärkung der Wirtschaftsregion und der Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Jens Ammann
ammann@steuerzahler-nrw.de
Gartenschau-Attraktion geht baden
Nachdem das Freibad Bad Gandersheim im
Jahr 2017 wegen erheblichen Sanierungsbedarfs geschlossen worden war, plante
die Stadt zunächst eine grundlegende Sanierung. In freudiger Erwartung der Landesgartenschau 2023 entschied sie sich
stattdessen für den Umbau in ein NaturSolefreibad, um ein besonderes Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Die Umplanungen ließen die Kosten deutlich steigen.
Bad Gandersheim (NI). Das im Jahr 1975
hergerichtete Sole-Waldschwimmbad in der
Stadt Bad Gandersheim (Landkreis Nort-
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 33
heim) befand sich nach 40-jähriger Nutzungsdauer im Jahr 2017 in einem so maroden Zustand, dass es geschlossen werden
musste. Bis dahin hat sich das Freibad einer
großen Beliebtheit erfreut und konnte im
Schnitt fast 25.000 Besucher pro Jahr begrüßen. Vor diesem Hintergrund entschied
der Stadtrat im August 2018, das Freibad
unter Beibehaltung der bisherigen Becken
und Verkürzung des Schwimmerbeckens
grundlegend zu sanieren. Doch zu einer
Umsetzung dieses Beschlusses sollte es
nicht kommen.
Denn bei den Vorbereitungen für die
Landesgartenschau 2023 in Bad Gandersheim hat die Stadt das Freibad nochmals
vollständig umplanen lassen. Anstelle einer
„einfachen“ Sanierung („blaues Bad“), war
nun die Umgestaltung in ein Freibad mit
biologischer Wasseraufbereitung („grünes
Bad“) vorgesehen. Für die Ausgestaltung als
Natur-Solefreibad wurden der Stadt Fördermittel in Höhe von einer Mio. Euro in Aussicht gestellt – bei seinerzeit geschätzten
Gesamtkosten von rund zwei Mio. Euro. Beherzt griff die Stadt zu, da sie die Auffassung
vertrat, sich ein Freibad ohne die in Aussicht
gestellte Förderung nicht leisten zu können.
Im September 2020 beschloss der Stadtrat mehrheitlich den Bau des Natur-Solefreibads.
Im Zuge der im Frühjahr 2021 durchgeführten Ausschreibung rechnete die Stadt
bereits mit Kosten von 2,2 Mio. Euro. Bis zur
Fertigstellung im Frühjahr 2023 stiegen die
Kosten dann allerdings auf 4,8 Mio. Euro.
Und unter Berücksichtigung der Planungskosten sowie der zusätzlichen Ausgaben für
die Herrichtung von Sanitäranlagen beläuft
sich die Gesamtsumme für das Natur-Solefreibad am Ende sogar auf sechs Mio. Euro.
Nur ein Teil der Mehrkosten konnte durch
die Umwidmung von Fördergeldern im
Rahmen der Landesgartenschau gedeckt
werden, der Rest ging zulasten der ohnehin
klammen Stadtkasse.
Wie ist der enorme Kostensprung zu
erklären? Hierzu führt das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises in einer
Sonderbetrachtung des Natur-Solefreibads
aus, dass die Kosten aufgrund umfänglicher
zusätzlicher und von der ursprünglichen
Planung abweichender Leistungen gestiegen sind. So wurden im Anschluss an den
Ratsbeschluss von 2020 u. a. noch eine Rutsche und ein Nebengebäude in das Gesamtprojekt integriert. Bei all diesen Änderungen
scheint zwischenzeitlich auch die Stadtverwaltung den Überblick verloren zu haben,
weshalb das RPA der Stadt eine mangelhafte Kostenübersicht bei der Baumaßnahme
attestierte.
Ein Bad mit der „Anmut eines Badesees in einem Park“ – so stellten sich die Bad Gandersheimer ihr
Natursole-Freibad vor.
Foto: Nico Steinert
34 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Auch im laufenden Betrieb schneidet
das Natursole-Freibad deutlich schlechter
ab als erwartet. Prognostizierten die im Jahr
2020 beschlossenen Planungen noch mindestens 40.000 Freibad-Besucher pro Jahr,
kamen in den ersten beiden Saisons nach
der Landesgartenschau insgesamt gerade
einmal 20.000 zahlende Besucher. Damit
erhöhte sich zwangsläufig das jährliche Defizit des Freibadbetriebs auf 200.000 Euro
im Jahr – ungefähr das Doppelte von dem,
was einst geplant war.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Landesgartenschauen sollten sich auf
das beschränken, was sie eigentlich sind –
nämlich Gartenschauen. Leider werden sie
regelmäßig zur Realisierung teurer Prestigeprojekte genutzt, die mit einer Gartenschau
nichts zu tun haben. Und sobald die letzten
Blumen der Ausstellung verblüht sind, entpuppen sich diese Projekte aufgrund hoher
Folgekosten häufig als langfristige Belastung für den kommunalen Haushalt.
Nico Steinert
steinert@steuerzahler-nub.de
ALTERNATIVE INVESTITION
Mit dem Geld für den Ausbau als
Natur-Solefreibad hätte die Stadt
Bad Gandersheim
ca. zwölf Jahre lang
die Pflege der eigenen öffentlichen
Grünflächen finanzieren können!
Stilles Örtchen wird besonders still
Nach jahrelangem Stillstand der Verhandlungen über die Toilettenanlage auf dem
Kirmes-Gelände „In der Host“ in Hadamar
fiel nun endlich die Entscheidung: Ein Neubau für 355.700 Euro soll es sein, der aber
nur an wenigen Tagen im Jahr genutzt
werden darf. Die Sache eilte, weil die Fördermittel des Landes Hessen Ende 2026
verfallen.
Hadamar (HE). Ein Bürgerpavillon? Die
Sanierung des Toilettenhäuschens inkl. Anbau eines Lagerraums? Ein gemauerter
Neubau? Oder doch eine Container-Lösung?
Begonnen hat die Diskussion über die Toilettensituation auf dem Festplatz-Gelände
„In der Host“ in Hadamar-Niederhadamar
bereits 2019. Klar war von Anfang an: Die Verantwortlichen wollten dafür Fördermittel des
Landes Hessen nutzen. Zunächst stellte der
Ortsbeirat den Antrag, einen Bürgerpavillon
zu errichten, da Niederhadamar keinen Gemeinschaftsraum besitzt. Dieses Begehren
wurde „in mehrjährigen intensiven Beratungen dahingehend gekürzt, dass der Neubau
einer Toilettenanlage mit Lagerraum in den
Haushalt aufgenommen wurde“, so Hadamars Bürgermeister gegenüber dem BdSt.
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 35
Ein Streitpunkt war, dass Anwohnerinnen
und Anwohner bei einem gemauerten Neubau in Straßennähe statt der Sanierung der
alten WCs mehr Lärm- und Geruchsbelästigung befürchteten. Als günstigere Alternative wurde ein Toilettencontainer diskutiert,
für den die Verantwortlichen Kosten von ca.
175.000 Euro kalkulierten. Das stille Örtchen
soll nur während Veranstaltungen benutzt
werden dürfen. Davon finden auf dem Gelände „In der Host“ jährlich allerdings nur
zwei regelmäßig statt – die viertägige Kirmes Anfang September und der zweitägige Weihnachtsmarkt im Dezember. Andere
Events, wie ein Oldtimertreffen oder alle
paar Jahre ein Dorffest, sind die Ausnahme.
Zuletzt debattierten die Stadtverordneten über zwei Vorschläge: die Sanierung der
bestehenden Anlage aus den 1960er-Jahren
inkl. Anbau eines Lagerraums in Größe einer
Fertiggarage für insgesamt 300.000 Euro
oder den Neubau für mehr als 350.000 Euro.
Bis Februar 2026 passierte nichts – außer
einer erheblichen Steigerung der kalkulierten Kosten: Noch 2021 waren für einen Neubau nur 250.000 Euro veranschlagt. Erst als
die Fördermittel des Landes zu verfallen
drohten, beendete die Stadtverordnetenversammlung die Diskussion endlich mit
einem Beschluss.
Jetzt sollen sechs Damentoiletten, ein
barrierefreies WC sowie vier Pissoirs und
zwei Kabinen für Männer entstehen. Außerdem baut die Dorfgemeinschaft die
alte Toilettenanlage zu einem Raum für die
Lagerung von Bierzeltgarnituren und Ähnlichem um.
Die Zeit drängt: Damit die Fördermittel,
die zum Jahresende 2026 verfallen, ausgeschöpft werden können, müssen die Kosten bis Oktober abgerechnet werden. Anfang Juni wurden die Bodenplatten für den
Neubau des WCs verlegt. Der Bau sollte im
September abgeschlossen sein, was zu Redaktionsschluss noch offen war. Hadamar
selbst zahlt zunächst „nur“ 30.700 Euro,
der Rest des Projekts wird durch das Land
Hessen finanziert: 292.500 Euro sind Fördermittel aus der sogenannten Hessenkasse
und 32.500 Euro ein zinsloses Darlehen. Immerhin soll der jährliche Unterhalt nur rund
1.000 Euro kosten. Für die Reinigung sollen
die jeweiligen Veranstalter von Kirmes und
Weihnachtsmarkt sorgen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Hadamar hätte früher handeln müssen.
Nicht nur, dass plötzlich alles ganz schnell
gehen musste, weil sonst Fördermittel des
Landes verfallen – zudem sind 355.700 Euro
für eine Toilette, die an voraussichtlich nur
sechs Tagen im Jahr benutzt werden darf,
viel zu viel. Dabei wäre eine günstigere Lösung sinnvoller gewesen.
Christina Lehr
lehr@steuerzahler-hessen.de
Foto: Martin Frömel
In Hadamar entsteht
eine teure Toilettenanlage, die lediglich
an wenigen Tagen
im Jahr genutzt
werden soll.
36 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bewilligte 31,8 Mio. Euro für
einen Waldkauf der NABU‑Stiftung – rund
4,6 Mio. Euro über dem gutachterlich ermittelten Wert. Diese ungewöhnliche Vollfinanzierung eines überhöhten Kaufpreises
ist völlig inakzeptabel. Hinzu kommt eine
widersprüchliche Förderpraxis.
Bund/Stolberg (ST). Mit dem Kauf von
rund 1.000 Hektar Wald bei Stolberg soll
nach den Vorstellungen der NABU-Stiftung
Nationales Naturerbe eine neue Waldwildnis zum Schutz des Klimas sowie der Tierund Pflanzenwelt entstehen. Der Wald soll
dauerhaft aus der an Holzerträgen orientierten Forstwirtschaft herausgelöst werden, so
die NABU-Stiftung. Konkret geht es um eine
989,75 Hektar große Buchenmischwaldfläche, die zuvor im Privatbesitz war.
Mit dem Verkäufer wurde der Kaufpreis
von drei Euro pro Quadratmeter vereinbart,
sodass allein für den Waldankauf rund 29,7
Mio. Euro fällig wurden. Hinzu kamen Erwerbsnebenkosten – z. B. für Notar- und
Grundbuchgebühren – in Höhe von rund
zwei Mio. Euro.
Um dies zu finanzieren, stellte die NABUStiftung bereits Mitte 2025 einen Förderantrag im Rahmen des „KlimaWildnis“-
Programms, das zum Aktionsprogramm
„Natürlicher Klimaschutz“ der Bundesregierung gehört. Und tatsächlich wurde mit dem
Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025 die
Gesamtsumme von 31.773.842,31 Euro durch
das BMUKN als Vollfinanzierung bewilligt.
Aus Sicht der Steuerzahler gibt es an
diesem Kauf vielerlei Kritik: So darf die Förderung den Verkehrswert der Fläche nicht
überschreiten – also den ortsüblichen Preis,
den ein zertifizierter Gutachter bestätigt
hatte. Auch die NABU-Stiftung hatte ein
solches Gutachten vorgelegt, mit einem Verkehrswert von 2,56 Euro pro Quadratmeter.
Beim Bund beantragte die Stiftung jedoch
den mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreis von drei Euro pro Quadratmeter bzw.
30.000 Euro pro Hektar. Damit liegt der Preis
also ganze 17,2 Prozent bzw. 4.659.721 Euro
über dem flächenkorrigierten Wert, der laut
Gutachten angemessen ist! Auch nach Auffassung des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt sind keineswegs 30.000 Euro,
sondern eher 20.000 Euro pro Hektar ortsüblich und gerechtfertigt.
Inakzeptable Vollfinanzierung eines Waldkaufs
Das Bundesumweltministerium in Berlin. Dort sitzt das Steuergeld hin und wieder erstaunlich locker
und wird für fragwürdige Förderungen ausgegeben.
Foto: Sebastian Panknin
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 37
Diese enorme Preisabweichung wurde
von der NABU-Stiftung u. a. damit begründet, dass es sich bei dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert lediglich um einen
Schätzwert handele. Die Stiftung verwies
auch auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.5.2002. Das Bundesumweltministerium schloss sich dieser
Argumentation an und geht davon aus,
dass „jeder Wert innerhalb einer Bandbreite von 20 Prozent um diesen Schätzwert
herum noch als gemeiner Wert (Verkehrswert) angenommen werden kann“. Außerdem wird als Begründung für den Kauf die
besondere Bedeutung der großen zusammenhängenden Fläche hervorgehoben.
Da sich die BFH-Entscheidung auf ein
Problem zur Erbschaftsteuer bezog, wirft
schon diese Heranziehung für die Förderung eines Waldkaufs grundsätzliche Fragen auf. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist die Millionenabweichung vom
gutachterlich ermittelten Wert – egal, aus
welchen Gründen – inakzeptabel und stellt
eine Missachtung des Wirtschaftlichkeitsund Sparsamkeitsgebots dar. Dies gilt
umso mehr, da auch der interne Prüfvermerk der vom BMUKN mit der Abwicklung
der Förderung beauftragten Projektträgerin ausdrücklich darauf hinwies, „dass
die Anerkennung eines ausgehandelten
Kaufpreises in diesem Vorhaben ein hohes
Potenzial hat, sich zu einem Präzedenzfall
für die Förderprogramme ,KlimaWildnis‘
und ,Wildnisfonds‘ zu entwickeln“. Mit anderen Worten: Dieser Fall könnte weiteren
Steuergeldverschwendungen den Weg
ebnen.
Ungewöhnlich ist auch, dass das Ministerium überhaupt eine Vollfinanzierung
bewilligte, denn üblicherweise ist laut der
„KlimaWildnis“-Förderrichtlinie ein Eigenbeitrag von fünf Prozent der Gesamtausgaben aufzubringen – hier rund 1,6 Mio. Euro.
Die Ausnahme von dieser Regel wird u. a.
damit begründet, dass der Kauf sonst nicht
zustande kommen würde. Andere Zuwendungsempfänger würden sich über eine
solch großzügige Anwendung der Förderrichtlinien freuen.
An der Genehmigung des Grundstückkaufs waren auch der Landkreis MansfeldSüdharz und das Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Süd beteiligt.
Letzteres sah aufgrund der Bundesbewilligung keine Veranlassung, „auch noch die
Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen, zumal die Genehmigungsbehörde damit überfordert wäre“. Der Landkreis hält
die staatliche Förderung für die Stilllegung
bewirtschafteter Flächen zwar für falsch – da
jedoch keine formellen Versagungsgründe
für den öffentlich umstrittenen Verkauf an
die NABU-Stiftung bestanden, musste er
den Kauf genehmigen. Der Landkreis teilte
dem Bundesumweltministerium seine Bedenken mit.
Gleichzeitig kritisierte er dabei eine widersprüchliche Förderpraxis auf Bundesebene, denn im Rahmen des „Strukturverstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wird
derzeit das Projekt „InnovationsHub Zukunft, Holz + Klima“ mit 17,8 Mio. Euro vom
Bund gefördert – ein Projekt, bei dem es
um forstwirtschaftliche Nutzung geht. Der
Bund fördert mit Steuergeld also einmal
die Waldwildnis, dann wieder die forstwirtschaftliche Nutzung.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Ob Nutzwald oder Wildnis – darüber
kann man streiten, doch die Millionenabweichung vom Gutachtenwert beim Waldkauf in Stolberg ist nicht zu rechtfertigen.
Zudem zeigt die widersprüchliche Förderpraxis eine fehlende Prioritätensetzung und
führt zu Verschwendung von Steuergeld.
Ralf Seibicke
seibicke@steuerzahler-sachsenanhalt.de
38 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Fahrradweg-Schilda im Saarland
Wer im Saarland oft mit dem Fahrrad
unterwegs ist, dem sind die grünen Radwegschilder bekannt. Aber nicht mehr
lange – das saarländische Mobilitätsministerium will einen kostspieligen Wechsel umsetzen, der speziell aus Bundesmitteln finanziert werden soll. Denn im Rest
der Bundesrepublik sind diese Schilder in
einer anderen Systematik in dominierendem Weiß gehalten. Ein bürokratischer
Aberwitz – man glaubt, man wäre in einem
Schwank aus der fiktiven Stadt Schilda!
Saarland. Ganz Deutschland hat weiße
Fahrradwegschilder mit grüner Schrift.
Ganz Deutschland? Nein, im Südwesten
der Republik leben die unbeugsamen Saarländer, die sich vor rund 20 Jahren ganz bewusst für grüne Schilder mit weißer Schrift
und anderen Maßen entschieden haben.
Pate stand ein Schilder-System aus der
Schweiz.
Doch damit soll nun Schluss sein. Das
saarländische Mobilitätsministerium will
alle grünen Schilder unabhängig vom
Zustand abmontieren und durch weiße
Schilder nach bundesweiter Norm ersetzen lassen. Zudem soll das Schilder-Netz
ergänzt werden, denn Wegweisungen für
den Radverkehr existieren im Saarland weitestgehend nur für touristische Radrouten,
insbesondere für die SaarRadland-Routen
mit rund 750 Kilometern. Der Großteil des
knapp 2.300 Kilometer langen Radverkehrsnetzes aus dem Radverkehrsplan
Saarland 2025 verfügt laut Ministerium bislang über keine Wegweisung. Auch bei den
Gemeinden und Städten soll es in deren
Radverkehrsnetzen so gut wie keine Wegweisungen für den Radverkehr geben. Das
Ziel sei daher, erstmals eine flächendeckende Wegweisung für den Radverkehr nach
dem bundesweiten Standard umzusetzen.
Dieses Schilder-Projekt will das Mobilitätsministerium aber nicht allein angehen.
Zwar sei dafür das fachliche Know-how
in den Landesbehörden vorhanden – wie
versichert wurde –, jedoch nicht die personellen Kapazitäten. Deswegen wird die Expertise eines Beratungsunternehmens eingekauft, das ein Wegweisungskonzept für
rund 400.000 Euro erstellen soll. Zum Auftrag gehören laut Ministerium die Planung
einer flächendeckenden Wegweisung nach
bundesweitem Standard, die Befahrung
der Strecken, die Standortbestimmung für
die Schilder, ein digitales Kataster sowie
die Vorbereitung der Ausschreibung für
die Beschaffung und Montage der Schilder.
Letzteres verursacht den Löwenanteil der
Ausgaben. Insgesamt sollen Planung, Material und Montage der Schilder rund 2,2 Mio.
Euro kosten. Bezahlen soll diese Aktion in
erster Linie der Bund über Förderprogramme, insbesondere das Sonderprogramm
„Stadt und Land“ des Bundesverkehrsministeriums. Aber: Diese Fördermittel gibt
es nur, wenn die Fahrradwegschilder dem
bundesweiten Standard entsprechen. Das
gilt gleichermaßen für Radwege an Straßen
des Bundes, des Landes und der Kommunen. Je nach Förderprogramm und Finanzstatus der Maßnahmenträger erwartet das
saarländische Mobilitätsministerium hier
Förderquoten von 75 bis 90 Prozent.
Alternative kostengünstigere Lösungen
wie z. B. die Beibehaltung der saarländischen Sonderlösung und der Ersatz alter
durch neue Schilder nur bei Verschleiß wurden zwar geprüft, aber verworfen. Neben
dem Wunsch nach Vereinheitlichung und
besserer Orientierung für Radfahrer wurden
speziell die Förderfähigkeit durch Bundesmittel und geringere, aber nicht bezifferte
Folgekosten durch die Standardisierung der
Schilder vom Ministerium genannt.
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 39
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Die saarländische Sonderlösung bei den
Fahrradwegschildern war nie optimal, hat
sich aber mehr als 20 Jahre bewährt. Ob
das klamme Saarland seinen Schilder- bzw.
Schildaplan ohne großzügige Bundesförderung umsetzen würde, darf stark bezweifelt
werden. Es verwundert nicht, dass kostengünstigere Alternativen verworfen wurden,
bei denen der Bund keinen Cent zahlen würde. Zudem ist es ein Armutszeugnis, dass
nicht einmal das Aufstellen von Schildern
ohne teuren Expertenrat möglich sein soll.
René Quante
r.quante@bdst-rlp.de
Das Saarland hatte sich mal ganz bewusst für
grüne Schilder mit weißer Schrift und anderen
Maßen entschieden als im Rest der Republik
üblich.
Foto: Ruth Harfi
Eine Mio. Euro für 370 Meter Radweg
Der Radweg an der Kreisstraße K1066 zwischen Aidlingen und Dagersheim sorgte
im Kreis Böblingen für reichlich Gesprächsstoff: Nur um Radlern das Vorankommen zu
erleichtern, wurde die Steigung dort durch
einen massiven Eingriff ins Gelände reduziert. Die Kosten hierfür: eine Mio. Euro.
Kreis Böblingen (BW). Die „Aidlinger
Kehle“ führte bislang ein eher ruhiges Dasein. Damit war es im Herbst 2025 plötzlich
vorbei, denn da beschloss der Böblinger
Kreistag nach vielen Diskussionen, den Radweg zwischen den Orten Aidlingen und Dagersheim an dieser Steigung umzubauen.
So soll es für Radfahrer statt mit 17 Prozent
Steigung fortan nur noch mit sieben Prozent
bergauf gehen. Im Frühjahr 2026 rollten die
Bagger an.
Für den neuen Radweg, der statt über
eine Kuppe nun entlang der Straße führt, waren Einschnitte in die Böschung sowie deren
Sicherung durch eine Spritzbetonschale und
300 Mikropfähle notwendig – Bauarbeiten
auf lediglich rund 370 Metern! Teuer war es
dennoch: Insgesamt eine Mio. Euro war für
die Entschärfung der Steigung notwendig.
Dass diese Summe aus Sicht vieler Radfahrer in keinem Verhältnis steht, wurde in
der Berichterstattung der Lokalzeitungen
deutlich. So stellten die meisten befragten
Radler klar, dass der massive Eingriff in die
Böschung nicht nur aus umwelttechnischer
Sicht, sondern auch im Hinblick auf die erheblichen Kosten nicht nötig gewesen sei.
Ein Großteil der Radfahrer sei mittlerweile
mit dem E-Bike unterwegs. Und für nicht
elektrisch unterstützte Radler würde das
Schieben einer kurzen Wegstrecke bergauf
kein großes Problem darstellen – so lautete
der Tenor zahlreicher Radler vor Ort.
Den teuren Eingriff in die Landschaft
hatte vorab auch der Böblinger Kreistag diskutiert. Weil für Fördergelder für den Radweg-Umbau das Vorhaben bis Ende 2025
ausgeschrieben werden musste und der
Landkreis auf bereits gezahlten Planungskosten sitzen geblieben wäre, falls er das
Projekt nicht umsetzt, stimmte der Kreistag
der Baumaßnahme schließlich zu. Für den
40 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Luftfilter, die keiner mag
Im Freistaat Bayern wurden zu Coronazeiten Millionen für Raumluftfiltergeräte ausgegeben, die letztlich in der Versenkung
verschwanden.
Freistaat Bayern/Landshut (BY). Während der Coronapandemie hat der Freistaat
Bayern in den Jahren 2020 und 2021 zugegebenermaßen unter großem Handlungsdruck
und angesichts einer konkret drohenden
Gefahr für Leib und Leben von Schülern und
Lehrkräften Millionen Euro an Fördermitteln
in die Hand genommen. Damit wurden die
„Schulaufwandsträger“, d. h. die bayerischen
kommunalen Gebietskörperschaften, „bei
der Beschaffung technischer Instrumente
zur Unterstützung des infektionsschutzgerechten Lüftens in den Schulen mit Förderprogrammen unterstützt. Hierfür wurden im
Schulbereich 142 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Davon sind für mobile Luftreinigungsgeräte rund 66,7 Mio. Euro abgeflossen. Alle
förderfähigen Anträge konnten bewilligt
werden […] Für die mobilen Luftreinigungsgeräte galt dabei im Regelfall eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren.
Das heißt, dass die geförderten Geräte für
den Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung
stehen und einsatzbereit sein müssen, damit
bei Bedarf auf diesen ergänzenden Infektionsschutz zurückgegriffen werden kann.
Nach diesen drei Jahren bestehen keine
förderrechtlichen Vorgaben mehr, eine Nutzung über die Zweckbindungsfrist hinaus ist
aber natürlich möglich …“, so das Bayerische
Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
In Zeiten der Verunsicherung während der
weltweiten Pandemie versprach man sich
von den Geräten eine Minimierung des Ansteckungsrisikos.
Löwenanteil der Umbau-Kosten von rund
einer Mio. Euro kommen das Land BadenWürttemberg mit etwas mehr als 550.000
Euro und der Bund mit gut 412.000 Euro auf.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Dieser Radweg ist ein klassisches Beispiel für Fehlanreize durch Mischfinanzierungen. Wenn nicht einmal zehn Prozent
der Investitionskosten selbst getragen
werden müssen, fällt es leicht, den Umbau
eines Radwegs auf kurzer Strecke für eine
Mio. Euro zu beschließen. Am Ende werden
allerdings immer die Steuerzahler zur Kasse gebeten – egal, ob dafür Kreis, Land oder
Bund bezahlen.
Daniel Bilaniuk
presse@steuerzahler-bw.de
Die Bauarbeiten für die umstrittene Entschärfung der Steigung auf dem Radweg zwischen
Aidlingen und Dagersheim kosteten rund eine
Mio. Euro.
Foto: Daniel Bilaniuk
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 41
1,22 Mio. Euro für Luftfiltergeräte, die keiner
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
mehr mag.
Exemplarisch wurden seinerzeit z. B. in
der Stadt Landshut in Niederbayern 362 Geräte zum Filtern der Raumluft zum Schutz
von Kindern, Lehrkräften und Erziehern in
Schulen und Kindertagesstätten für rund
1,22 Mio. Euro angeschafft. Dabei betrug
der städtische Eigenanteil rund 595.000
Euro, die staatliche Zuwendung bezifferte
sich auf rund 625.000 Euro.
Nach der Pandemie verstaubten die klobigen Geräte aber vielfach in den Klassenzimmern und nahmen Platz weg. Daher
wollten fast alle Schulen die Filteranlagen
loswerden. Doch niemand wollte die Dinger haben. In Landshut wurden von den ursprünglich 362 Geräten nur 44 an verschiedenen Einsatzorten weiterbetrieben bzw.
als Reserve eingelagert. Mangels Nachfrage
konnte z. B. die Stadt Landshut nach Mitteilung ihres Oberbürgermeisters von 318
am Markt angebotenen Geräten nur zwölf
Geräte veräußern. Der Verkaufserlös von
lediglich 808 Euro war ernüchternd. Da zuletzt nicht einmal mehr der Startpreis von
25 Euro pro Gerät bei Auktionen erreicht
werden konnte, hat die Stadt Landshut den
Geräteverkauf mangels Erfolgsaussichten
beendet und die Entsorgung von restlichen rund 300 Geräten beschlossen. Allein
die Abholung der zu entsorgenden Geräte
verursachte Kosten in Höhe von 13.396,88
Euro. Die anschließende Entsorgung erfolgte kostenfrei.
Der damalige Oberbürgermeister der
Stadt Landshut (bis April 2026) gab bei dieser unpopulären Entscheidung zu bedenken, „dass im Zeitraum von 2022 bis 2024
hohe Unterhaltungskosten im Gesamtvolumen von mehr als 325.000 Euro für diese
Geräte angefallen sind, die nicht zuletzt auf
den regelmäßig erforderlichen Austausch
der HEPA-Filter zur Aufrechterhaltung der
Betriebsfähigkeit zurückzuführen waren.
Bei Einlagerung der Geräte würden zwar
zumindest die zum Betrieb nötigen hohen
Energiekosten eingespart werden, dafür
entstünden andererseits erhebliche Kosten für die Lagerung der sperrigen Geräte.
Deswegen halte ich den Schritt, die von den
Schulen und Kitas ausdrücklich nicht mehr
gewünschten, den Alltagsbetrieb der Einrichtungen störenden Geräte zu entsorgen,
nach wie vor für das geringe Übel als weitere hohe Summen für die Einlagerung der
Geräte aufzuwenden“. Landshut ist dabei
kein Einzelfall. Landauf, landab waren Entsorgungsfälle zu vernehmen.
Auch dem Freistaat Bayern erging es
bei den staatlichen Heimschulen in seiner
Schulaufwandsträgerschaft nicht anders.
42 Fehlanreize durch Förderprogramme Schwarzbuch 2026/27
Mithilfe mehrerer Millionen Euro Fördergeld errichtete die ostfriesische Gemeinde
Großefehn im Jahr 2008 ein „Reitsportund Touristik-Centrum“, dessen Betrieb
sie selbst übernahm. Doch langwierige
Förderverpflichtungen und unrealistische
Betriebsprognosen ließen die neue Anlage
zu einem dauerhaften Verlustgeschäft für
die Gemeindekasse werden. Erst im Jahr
2025 fand das kostspielige kommunale
Reitabenteuer ein Ende.
Großefehn (NI). Der Tourismus ist ein
wichtiges Zugpferd der Wirtschaft in Ostfriesland. Das Bild vom Zugpferd hatte der
damalige Bürgermeister der knapp 14.000
Einwohner-Gemeinde Großefehn (Landkreis
Aurich) vor 20 Jahren wohl zu wörtlich genommen, als er die Idee eines eigenen „Reitsport- und Touristik-Centrums“ (RTC) im beschaulichen Ortsteil Timmel ins Leben rief.
Auf einem 3,7 Hektar großen Gelände sollte
mit zwei Reithallen samt Veranstaltungsflächen ein touristisches Aushängeschild mit
überregionaler Strahlkraft entstehen.
Doch Reittourismus in einem Ort, der weit
entfernt liegt von größeren Ballungszentren,
die zudem mit eigenen Reitsportanlagen
aufwarten – wie sollte das eigentlich gelingen? Aus eigenen Kräften jedenfalls nicht,
weshalb man für den Bau des RTC üppige
Fördermittel einwarb. Von den Gesamtkosten in Höhe von 4,7 Mio. Euro wurden 2,3 Mio.
Euro durch EU-Gelder und weitere 762.400
Euro durch eine Förderung vom Landkreis
Aurich finanziert. Der von der Gemeinde
aufzubringende Eigenanteil belief sich auf lediglich 35 Prozent. Als Gegenleistung für die
großzügigen Förderungen verpflichtete sich
die Gemeinde dazu, das RTC mindestens 15
Jahre lang zu betreiben.
Nach ca. zweijähriger Planungs- und
Bauphase feierte das RTC im Jahr 2008
seine Eröffnung. Den Reit- und Veranstaltungsbetrieb übernahm eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Gemeinde. In
Bezug auf die Konzeption als kommunaler
Eigenbetrieb waren sich Verwaltung und
Politik von Beginn an darüber im Klaren,
dass der Betrieb nicht kostendeckend erfolgen könne. Die Gemeinde ging zunächst
davon aus, einen überschaubaren Jahresverlust von bis zu 37.800 Euro ausgleichen zu
müssen. Diese Prognose erwies sich jedoch
als krasse Fehleinschätzung, da Angebot
und Nachfrage der Reitsportunterhaltung
Aufs falsche Pferd gesetzt
„Da sich die Kosten für die Wartung der beschafften Geräte tatsächlich in einem fünfstelligen Eurobetrag bewegen würden und
der Freistaat auch bei diesen Ausgaben an
den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit gebunden ist, wurden aufgrund
der derzeitigen geringen Infektionslage und
der zum Zeitpunkt der Beschaffung primären Zielrichtung, in der damaligen akuten
Pandemiesituation kurzfristig Beschaffungen zu unterstützen, aktuell keine zusätzlichen Ausgaben veranlasst“, ließ das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und
Kultus den Bund der Steuerzahler wissen.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Auch wenn die Anschaffung von Lüftungsgeräten in der Ausnahmesituation der
Coronapandemie nicht ernsthaft in Frage
gestellt wird, bleibt mit Blick auf die finanziellen Aspekte am Ende ein schaler Beigeschmack: Wenn Millioneninvestitionen ohne
nachhaltigen Nutzen gleichsam in der Versenkung verschwinden, muss zumindest die
Frage erlaubt sein, ob es am Ende nicht doch
ein vermeidbares Draufzahlgeschäft war.
Maria Ritch
maria.ritch@steuerzahler-bayern.de
Schwarzbuch 2026/27 Fehlanreize durch Förderprogramme 43
Die Gemeinde Großefehn hat sich mit der
Errichtung einer eigenen Reitsportattraktion
vergaloppiert. Aufgrund
strenger Förderverpflichtungen hielt sie
viel zu lange an der verlustreichen Anlage fest.
Foto: Nico Steinert
weit auseinanderklafften. So türmte sich in
den ersten drei Betriebsjahren ein Defizit
von fast einer Mio. Euro auf. Schon im Jahr
2010 wurde daher ein Verkauf des RTC in
Erwägung gezogen, den der Gemeinderat aber ablehnte. Der Grund: Ein Verkauf
vor Ablauf der mit den Fördergeldgebern
vereinbarten 15-jährigen Zweckbindungsfrist hätte die Gemeinde zur Rückzahlung
der erhaltenen Gelder verpflichtet. Das RTC
sollte daher bis zum Ablauf dieser Frist weiterbetrieben werden. Weitere Verluste wurden damit billigend in Kauf genommen.
Die Zweckbindungsfrist endete im Jahr
2023. Bis dahin hatte das RTC unfassbare Betriebsverluste in Höhe von 5,23 Mio.
Euro verursacht. Wenig verwunderlich
entschied sich die Gemeinde umgehend
dafür, den Eigenbetrieb aufzugeben. Anschließend sollte eine Verpachtung neuen Aufschwung bringen. Doch aufgrund
unterschiedlicher Vorstellungen zwischen
Pächter und Gemeinde endete dieses Intermezzo bereits nach einem halben Jahr.
Infolgedessen bereitete die Gemeinde den
Verkauf des RTC vor, den sie schließlich im
Dezember 2025 abschließen konnte. Der
Verkaufserlös lag bei 1,15 Mio. Euro – deutlich niedriger als die Investitionssumme,
die man einst für die Errichtung des RTC
hingeblättert hatte. Zu allem Überfluss waren in der Zwischenzeit (2024/2025) weitere
Betriebsverluste in Höhe von 300.000 Euro
aufgelaufen. Unter dem Strich schlug das
Reitabenteuer der Gemeinde Großefehn
mit einem Minus von 9,1 Mio. Euro zulasten
der Steuerzahler zu Buche.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Geträumt, gefördert, gescheitert. Dieser
Dreiklang ist beim Abgreifen hoher Fördersummen leider keine Seltenheit. Aufgrund
der damit einhergehenden Zweckbindungsfristen ist auch in Großefehn ein Millionengrab entstanden.
Nico Steinert
steinert@steuerzahler-nub.de
ALTERNATIVE INVESTITION
Ostfriesland ist ein Fahrradparadies
und auch deshalb für Touristen einen
Besuch wert.
Für 9,1 Mio. Euro
hätte eine rund 15 Kilometer
lange touristische Radwegstrecke
neu gebaut werden können.
44 Brücken, Straßen & Verkehr
Brücken, Straßen & Verkehr
Fast eine Mio. Euro für
Anzeigen, die die nächste
Ampelphase erklären
900.000 Euro
für die nächste
Grünphase
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Brücken, Straßen & Verkehr 45
Die digitalen Anzeigen sollen Radfahrern helfen,
die nächste Ampel bei Grün zu erreichen. Berlin
und Hamburg investieren dafür zusammen mehr
als 900.000 Euro.
Foto: Alexander Kraus
Berlin und Hamburg testen digitale Anzeigen, die Radfahrern eine Geschwindigkeitsempfehlung für die nächste Grünphase geben sollen. Die Technik gilt als
Baustein der intelligenten Verkehrswende. Der Nutzen bleibt jedoch umstritten.
Während Berlin mehr als 760.000 Euro investiert, kostet das Hamburger Pilotprojekt
mehr als 143.000 Euro. Zusammen fließen
mehr als 900.000 Euro in eine Technik, die
Informationen liefert, die sich bereits aus
der Ampelschaltung ergeben.
Berlin/Hamburg. Die Digitalisierung des
Straßenverkehrs gilt als wichtiger Baustein
moderner Mobilitätspolitik. Doch nicht jede
technische Innovation löst auch ein erkennbares Problem. Das zeigen zwei Pilotprojekte in Berlin und Hamburg.
In Berlin setzt die Senatsverwaltung
für Mobilität auf das Projekt „VeloFlow“.
Die LED-Anzeigen sollen Radfahrern rund
100 Meter vor einer Ampel anzeigen, ob sie
bei einer Geschwindigkeit von etwa 20 Kilometern pro Stunde die nächste Kreuzung
noch bei Grün erreichen. Dadurch sollen
Rotlichtverstöße reduziert und das Radfahren attraktiver werden. Bis Ende 2026 sollen
insgesamt 23 Anlagen installiert werden. Die
Gesamtkosten belaufen sich nach Angaben
des Senats auf 763.223,38 Euro. Davon entfallen 324.666,10 Euro auf die Beschaffung
und Weiterentwicklung von insgesamt
27 VeloFlow-Anzeigen einschließlich Entwicklung, Material, Montage, Ersatzteilen,
Backend und Software. Vier dieser Anzeigen dienen ausschließlich Forschungs- und
Reservezwecken. Weitere 331.030,46 Euro
werden für die Digitalisierung der Ampelinfrastruktur ausgegeben. Hinzu kommen
48.724,92 Euro für Stromanschlüsse und
den Austausch von Lichtmasten, weitere
23.527,92 Euro für Baumaßnahmen sowie
35.273,98 Euro für Evaluierung und Begleitforschung. Umgerechnet kostet jeder der
23 aufgebauten Standorte mehr als 33.000
Euro. Hinzu kommen jährliche Betriebs- und
Unterhaltungskosten von bis zu 31.000 Euro.
Auch Hamburg verfolgt einen ähnlichen
Ansatz. An der Rothenbaumchaussee wurden im Rahmen des Projekts „AMRA“ zwei
„Radflow“-Anzeigen installiert. Sie sollen
Radfahrern helfen, ihre Geschwindigkeit so
anzupassen, dass die nächste Ampel möglichst ohne Halt bei Grün erreicht wird. Die
Anzeigen geben Hinweise wie „Weiter treten“, „Jetzt Turbo“ oder „Kurz trödeln“. Während die beiden „Radflow“-Anzeigen selbst
mit 29.660 Euro veranschlagt werden, belaufen sich die Gesamtkosten des Pilotprojekts
„AMRA“ nach Angaben der Verkehrsbehör-
46 Brücken, Straßen & Verkehr Schwarzbuch 2026/27
de auf 143.190 Euro. Neben den Displays
umfasst das Projekt u. a. Projektsteuerung,
technische Anpassungen, Netz- und Stromanschlüsse, Betriebsverwaltung, Testbetrieb
sowie Sicherheitstests.
Zusammen kosten beide Projekte damit bereits 906.413,38 Euro. Der zusätzliche
Informationsgewinn erscheint allerdings
überschaubar. Auch ohne digitale Zusatzanzeigen können Verkehrsteilnehmer anhand der Ampelschaltung erkennen, ob
eine Grünphase endet oder bevorsteht.
Wer regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs ist, entwickelt zudem schnell ein Gefühl dafür, ob die nächste Ampel noch bei
Grün erreicht werden kann. Besonders deutlich wird dies am Hamburger Standort. Die
eigentliche Ampel ist aufgrund der kurzen
Distanz bereits gut sichtbar. Paradoxerweise
sind die Symbole und Hinweise der zusätzlichen „Radflow“-Anzeige deutlich weniger
selbsterklärend. Tatsächlich musste unter
den Displays sogar eine Art Bedienungsanleitung mit Hinweisen angebracht werden.
Die Befürworter verweisen auf mehr Komfort, einen besseren Verkehrsfluss und eine
höhere Attraktivität des Radverkehrs. Kritiker halten dagegen, dass der praktische
Nutzen in keinem überzeugenden Verhältnis zu den Kosten steht. Hinzu kommt: Beide
Projekte sind ausdrücklich als Pilotvorhaben
angelegt. Sollten die Evaluationen positiv
ausfallen, könnten weitere Standorte folgen.
Die derzeitigen Ausgaben wären dann lediglich der Einstieg in eine breitere Einführung
der Technik.
Jede zusätzliche digitale Infrastruktur
sollte einen klar erkennbaren Mehrwert liefern, zumal öffentliche Mittel begrenzt sind.
Ob dies bei den neuen Grünphasen-Anzeigen tatsächlich gelingt, bleibt fraglich.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Digitale Verkehrstechnik kann sinnvoll
sein. Sie muss jedoch einen erkennbaren
Mehrwert bieten. Der Informationsgewinn
der „Radflow“- und „VeloFlow“-Anzeigen
bleibt aber überschaubar. Wer mehr als
900.000 Euro investiert, sollte mehr erreichen als die digitale Darstellung von Informationen, die sich vielfach bereits aus der
vorhandenen Ampelschaltung ergeben.
Alexander Kraus
kraus@steuerzahler-berlin.de
Sascha Mummenhoff
mummenhoff@steuerzahlerhamburg.de
Baufehler mit Ansage und teuren Folgen
Über neue Gewerbegebiete freut sich jede
Gemeinde, denn sie bringen Geld in den
Stadtsäckel. In Villmar musste aber erst
einmal viel Geld ausgegeben werden, weil
Ein- und Ausfahrt des Areals ungünstig
gestaltet waren und überarbeitet werden
mussten. 60.000 Euro hätte man bei richtiger Planung sparen können.
Villmar (HE). „Links, rechts, vor, zurück.
Das macht Spaß, das bringt Glück“ – dieses
Lied wird von vielen karnevalsbegeisterten
Menschen in der närrischen Zeit gesungen.
Doch was an Karneval Freude bereitet, war
für eine mittelhessische Gemeinde ein großes Ärgernis.
906.413,38
verschwendet
Schwarzbuch 2026/27 Brücken, Straßen & Verkehr 47
Das rund 7.000 Einwohnerinnen und
Einwohner zählende Villmar im Landkreis
Limburg-Weilburg kann sich über ein neues
Gewerbegebiet freuen: Ziel war es, in einem
ersten Bauabschnitt einem ortsansässigen
Unternehmen die Möglichkeit zur Erweiterung zu geben und so Arbeitsplätze in der
Gemeinde zu sichern. Im Herbst 2023 gab
die Gemeindevertretung nach den üblichen
Vorplanungen grünes Licht. Wegen der
Lage des Gewerbegebiets am Ortsrand, an
der Landesstraße L 3365, musste zuvor u. a.
auch die hessische Straßenverkehrsbehörde
Hessen Mobil einbezogen werden. Ab hier
nahm das Drama seinen Lauf.
Die Landesbehörde hatte nämlich Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit
der Ein- und der Ausfahrt des Gewerbegebiets von der bzw. auf die Landesstraße. Den
von Villmar vorgesehenen „trompetenförmigen“ Lösungen schob Hessen Mobil daher
einen Riegel vor: „Um unzulässige Fahrbeziehungen zu verhindern, darf weder an der
geplanten Einfahrt eine Eckausrundung in
Richtung Villmar dargestellt werden noch
an der geplanten Ausfahrt eine Eckausrundung in Richtung Niederbrechen“, äußerte
sich Hessen Mobil in einer Stellungnahme
laut der Gemeinde Villmar. Die Gemeinde
sah diese Einschätzung zwar von Anfang an
kritisch, musste jedoch nach den Vorgaben
von Hessen Mobil bauen und die Kosten in
Höhe von 120.000 Euro übernehmen. Ende
2024 wurden die Zu- und Ausfahrten fertiggestellt.
In der Realität hätte diese Gestaltung bedeutet, dass Ein- und Ausfahrt jeweils nur in
eine Richtung hätten genutzt werden können. Wer vom Gewerbegebiet in Richtung
der A3 fahren wollte, durfte nur nach rechts
– also in die entgegengesetzte Richtung zur
A3 – abbiegen, musste durch den Ortskern
von Villmar bis zu einem wendegeeigneten Kreisel fahren und dann die komplette
Strecke wieder zurück, am Gewerbegebiet
vorbei und schließlich Richtung Autobahn
fahren. Ähnlich gestaltete es sich für die
andere Richtung: Auch hier mussten die
Lkw erst einmal einen Umweg über den benachbarten Ort Niederbrechen fahren. Kein
Wunder, dass diese Planung vor Ort für Unmut sorgte.
Doch Villmar gab nicht auf und suchte das
Gespräch mit Hessen Mobil, dem Landkreis
Limburg-Weilburg und den zuständigen
Fachbehörden. Schließlich kam man schon
Anfang 2025 zu dem einzig sinnvollen Entschluss, die Ein- und Ausfahrten umzubauen
und, wie anfangs von der Gemeinde vorgeschlagen, „trompetenförmig“ anzulegen.
Wer vom Gewerbegebiet zur A3 wollte, durfte zunächst nur nach rechts abbiegen und musste einen
Umweg fahren. Abhilfe kam in Form einer „trompetenförmigen“ Ausfahrt. Warum nicht gleich so?
Foto: Martin Frömel
48 Brücken, Straßen & Verkehr Schwarzbuch 2026/27
ter kennen die Lage und die Probleme vor
Ort oft besser. Die Suppe darf nun die Gemeinde Villmar auslöffeln – für einen Fehler,
den sie nicht selbst verschuldet hat.
Eva Kugler
kugler@steuerzahler-hessen.de
Abb.: DB Netz AG
Dieser Umbau verursachte zusätzliche
Kosten in Höhe von 100.000 Euro – erträglicher gemacht nur dadurch, dass ein Bauunternehmen 40.000 Euro wegen eines anderen Fehlers tragen muss. So blecht Villmar
weitere 60.000 Euro.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Die Zuständigkeiten geben zwar vor,
dass Hessen Mobil für Baumaßnahmen an
Landesstraßen verantwortlich ist. Die Straßenverkehrsbehörde hätte aber rechtzeitig
auf die sinnvollen Vorschläge der Gemeinde
eingehen sollen. Denn die Gemeindevertre60.000
für Nachbesserung
20 Jahre Planung – nur Ärger und Kosten
Seit 2020 baut die Deutsche Bahn an einem
Ersatz für die Schleibrücke bei Lindaunis.
Die 20 Jahre währenden Planungen erwiesen sich inzwischen als überholt. Aktuell
hofft man auf eine Fertigstellung 2027.
Bis dahin werden die Kosten von 40 auf
mindestens 246 Mio. Euro gestiegen sein.
Das Schlimmste aber: Die wichtige Straßen- und Eisenbahnverbindung ist unterbrochen.
Lindaunis (SH). Dass die alte Klappbrücke über die Schlei bei Lindaunis erneuert
werden muss, steht außer Frage. Sie wurde
1924 errichtet und entspricht in keiner Weise
mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen:
Beim Bau hatte man Teile verwendet, die
sogar schon 1892 für eine ehemalige Brücke
in Brunsbüttel angefertigt worden waren.
Die nur fünf Meter breite Fahrbahn teilten sich Autos, Züge, Fahrräder und Fußgänger. Der Verkehr wurde mit einer Ampel
geregelt. Immer dann, wenn ein Zug kam,
mussten die anderen warten.
20 Jahre plante die Deutsche Bahn eine
neue Brücke. Als die Bauarbeiten im Jahr
2020 endlich begannen, mussten diese
schon nach einem Jahr wieder unterbroSo soll sie nach den Plänen der Deutschen Bahn einmal aussehen: die neue Eisenbahn- und Straßenbrücke über die Schlei bei Lindaunis.
Schwarzbuch 2026/27 Brücken, Straßen & Verkehr 49
chen werden. Denn die Gründungsarbeiten
für den Neubau führten dazu, dass sich die
alte Brücke verzog und nicht mehr genutzt
werden konnte. Die Pläne mussten vollständig überarbeitet werden. Seitdem müssen
Bahnfahrgäste vor der Brücke aussteigen,
zu Fuß hinübergehen, um auf der anderen
Seite wieder in einen Zug zu steigen. Autos
können dort gar nicht mehr fahren.
2024 hatten sich dann die Richtlinien für
Eisenbahnbrücken verändert: Seitdem stellt
das Eisenbahn-Bundesamt höhere Anforderungen an einen Neubau. Deswegen musste es wieder eine neue Planung geben, die
die ursprünglich für 2025 vorgesehene Inbetriebnahme verhinderte. Die neuen Pläne
führten nun zu neuerlichen Ausschreibungen. Jetzt hofft man auf eine Fertigstellung
bis Ende 2027, wenn keine weiteren unvorhergesehenen Entwicklungen dazwischenkommen. Danach sollen dann die alten Brückenteile abgerissen werden.
Dass es bei dieser Planungsgeschichte
nicht bei der ursprünglichen Kostenschätzung bleibt, ahnt der kundige Steuerzahler
sofort. Ursprünglich war man von 40 Mio.
Euro ausgegangen. Inzwischen rechnet
man mit mindestens 246 Mio. Euro, die sich
die Deutsche Bahn (für die Eisenbahn) und
das Land (für die Straße) teilen müssen. Entscheidend für Anwohner und Wirtschaft in
der bedeutenden Tourismusregion ist, dass
der Neubau jetzt schnell fertig wird und die
wichtige Eisenbahnverbindung zwischen
Kiel und Flensburg wieder durchgängig befahrbar ist.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Dass sich über einen Zeitraum von
20 Jahren Vorschriften und Erkenntnisse ändern, ist nicht überraschend. Darum müssen
Planungsprozesse schnell und zielgerichtet
erfolgen. Nur so lassen sich Kostenexplosionen verhindern und Verkehrsverbindungen
bedarfsgerecht ausbauen.
Rainer Kersten
schleswig-holstein@steuerzahler.de
Millionentunnel ohne Nutzen-Nachweis
ALTERNATIVE INVESTITION
Für 200 Mio. Euro
können 20 Kilometer neue Deiche
an der Ostsee für den Schutz vor
Sturmfluten gebaut werden.
Der Oberhafentunnel soll das Quartier
Oberhafen besser an die HafenCity anbinden. Die Kosten stiegen inzwischen
von 15,3 Mio. Euro auf prognostizierte
27,9 Mio. Euro. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde nie vorgelegt, trotzdem
wird gebaut. Als besonderes Extra erhält
der Tunnel eine Rolltreppe für rund 930.000
Euro – zusätzlich zu einer Treppe und einem
Fahrstuhl.
Hamburg. Der 88 Meter lange Oberhafentunnel soll Fußgängern und Radfahrern
einen direkten Zugang zur U-Bahn-Station
HafenCity Universität ermöglichen und die
nördlich und südlich der Bahngleise gelegenen Quartiere miteinander verbinden. Was
auf den ersten Blick nach einer sinnvollen
Infrastrukturmaßnahme klingt, wirft bei näherem Hinsehen Fragen auf.
50 Brücken, Straßen & Verkehr Schwarzbuch 2026/27
Der Tunnelbau wird als alternativlos dargestellt, was er aber nicht ist. Denn bereits
heute besteht über die Stockmeyerstraße
eine Verbindung zwischen beiden Bereichen. Der Umweg beträgt lediglich 1,2 Kilometer. Als die Planung 2019 genehmigt
wurde, lag die Kostenberechnung bei rund
15,3 Mio. Euro. Inzwischen werden die Gesamtkosten bis zur Fertigstellung auf rund
27,9 Mio. Euro geschätzt. Damit verteuert
sich das Projekt um rund 12,6 Mio. Euro bzw.
mehr als 82 Prozent. Auch die Fertigstellung
verschiebt sich deutlich: Ursprünglich sollte
der Tunnel Ende 2023 fertig sein, Baubeginn
war Anfang 2021. Nach mehreren Verzögerungen, u. a. wegen Insolvenzen ausführender Unternehmen, ist die Fertigstellung nun
für das dritte Quartal 2026 angekündigt.
Danach folgen noch Übergabe und Inbetriebnahme durch die Hamburger Hochbahn.
Besonders bemerkenswert ist jedoch,
dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts nie
nachgewiesen wurde. Zwar verweist die
HafenCity Hamburg GmbH auf Potenzialanalysen und die Bedeutung des Tunnels
für die Entwicklung des Quartiers. Eine
klassische Kosten-Nutzen-Untersuchung
wurde jedoch nicht durchgeführt. Die Stadt
selbst räumte Anfang 2026 ein, dass konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum
Zeitpunkt der ursprünglichen Projektentscheidung noch nicht möglich gewesen seien. Trotzdem fiel die Entscheidung für den
Bau. Dabei geht es hier keineswegs um eine
Kleinigkeit. Wer fast 28 Mio. Euro investiert,
sollte vorher prüfen, ob der erwartete Nutzen die Kosten rechtfertigt.
Ein weiteres Problem wirft die vorgesehene Rolltreppe im Tunnel auf. Allein ihr Bau
wird rund 930.000 Euro kosten. Begründet
wird dies u. a. mit dem Wunsch nach einer
einheitlichen Ausstattung vergleichbarer
Anlagen in der HafenCity. Hinzu kommen
jährliche Betriebs- und Unterhaltungskosten von rund 110.000 Euro allein für die Rolltreppe. Ob diese tatsächlich benötigt wird,
wurde jedoch nicht nachgewiesen.
Auch die langfristige Einbindung des Projekts wirft Fragen auf. Bereits der Masterplan HafenCity sah eine zusätzliche Brücke
über den Oberhafenkanal vor, um die AnDer Oberhafentunnel soll das Oberhafenquartier mit der HafenCity verbinden. Die Kosten stiegen dabei
von ursprünglich 15,3 Mio. Euro auf inzwischen 27,9 Mio. Euro.
Foto: Sascha Mummenhoff
Schwarzbuch 2026/27 Brücken, Straßen & Verkehr 51
bindung an den Stadtteil Hammerbrook zu
verbessern. Diese Brücke wurde aus Kostengründen bis heute nicht realisiert – somit
entsteht der Tunnel zunächst, ohne dass ein
wesentlicher Bestandteil der ursprünglich
vorgesehenen Verkehrsanbindung gebaut
worden ist.
Kritik kommt nicht nur vom Bund der
Steuerzahler. Auch der Hamburger Rechnungshof beanstandete das Projekt. Die
Prüfer kritisierten u. a. die fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie die mangelhafte Dokumentation von Bau- und Kostenunterlagen. Besonders brisant: Nach den
Berechnungen des Rechnungshofs übersteigen die jährlichen Kosten des Tunnels
sogar den errechneten jährlichen Nutzen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Der Oberhafentunnel steht exemplarisch
für ein Grundproblem öffentlicher Großprojekte: Erst wird gebaut, dann wird gerechnet. Wenn fast 28 Mio. Euro investiert werden, sollte vorher feststehen, ob sich das
Projekt überhaupt lohnt.
Sascha Mummenhoff
mummenhoff@steuerzahlerhamburg.de
Die Stadt Frankenthal (Pfalz) hat am
Hauptbahnhof eine neue Sehenswürdigkeit – ein rund elf Meter hoher Turm, in
dem 96 Fahrräder abgestellt werden können. Diese unkonventionelle Konstruktion
hat rund 1,3 Mio. Euro gekostet, umgerechnet rund 13.500 Euro je Stellplatz. Dazu
kommt ein geschätztes Betriebsdefizit
von 30.000 Euro pro Jahr.
Frankenthal (RP). Die Stadt Frankenthal
in der Pfalz will die Kombination von Fahrrad, Bus und Bahn attraktiver machen. Zudem sollte das Umfeld des Hauptbahnhofs
modernisiert und als zentraler „Mobilitätsknotenpunkt“ weiterentwickelt werden. Ein
wichtiges Projekt dazu war der Bau eines
besonderen Fahrradparkturms. Erste vorbereitende Arbeiten fanden Mitte Dezember 2024 statt, Ende Mai 2026 wurde der
Turm eröffnet.
Der mit Holz verkleidete Fahrradparkturm ist rund elf Meter hoch und damit ein
Blickfang. Die Kapazität beläuft sich auf
96 gesicherte Stellplätze, davon acht mit
Stromanschluss für E-Bikes. An zwei Seiten
des Turms befinden sich je vier Portale, an
denen die Fahrräder in einer Art Kabine abgestellt werden können. Dann schließt sich
das Portal, und die Kabine rollt wie in einem
Paternoster nach oben. Beim Auschecken
fährt das System das gebuchte Fahrrad
wieder nach unten. Mit einer App kann im
Vorfeld gecheckt werden, ob ein Stellplatz
verfügbar ist.
Gekostet hat dieser schicke Fahrradparkturm rund 1,3 Mio. Euro, umgerechnet also
satte 13.500 Euro je Stellplatz. Zum Vergleich:
Herkömmliche Fahrradunterstände mit
Dach und Schließmöglichkeit gibt es schon
für dreistellige oder geringe vierstellige Kosten je Stellplatz. Interessant: In diesem teuFahrradturm de luxe
12,6 Mio.
Kostensteigerung
gegenüber der
ursprünglichen
Kostenberechnung.
52 Brücken, Straßen & Verkehr Schwarzbuch 2026/27
ren Fall musste Frankenthal die hohen Kosten weitgehend nicht selbst stemmen, denn
die Finanzierung erfolgte zu fast 98 Prozent über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
des Landes Rheinland-Pfalz. Doch bei einer
Mischfinanzierung wie in diesem Fall muss
jeder wissen: Auch Geld aus dem KIPKI-Topf
ist Steuergeld!
Mitte 2026 war Frankenthal im Schriftwechsel mit dem Bund der Steuerzahler
freimütig ehrlich: Der Fahrradparkturm sei
nicht errichtet worden, um möglichst viele
Fahrräder möglichst günstig unterzubringen, für das reine Schaffen zusätzlicher
Stellplätze wären einfachere Lösungen
denkbar gewesen. Ziel sei vielmehr die Bereitstellung sicherer und wettergeschützter
Abstellmöglichkeiten für hochwertige Fahrräder und insbesondere E-Bikes unmittelbar
am Gleiszugang gewesen. Zudem wäre der
Fahrradparkturm ohne die hohe Landesförderung in dieser Form nicht umgesetzt
worden.
Als wären die Baukosten zulasten der
Steuerzahler nicht schon hoch genug, dürfte der neue Fahrradparkturm derzeit auch
noch zum Zuschussgeschäft werden. Laut
Auskunft der Stadt von Juni 2026 beträgt die
Nutzungsgebühr nur 25 Cent pro Stunde,
maximal ein Euro pro Tag. Ein Monatsabo ist
gleichfalls möglich und kostet nur fünf Euro.
Wer sein E-Bike aufladen will, zahlt etwas
mehr. Frankenthal geht aktuell von Einnahmen in Höhe von rund 5.000 Euro pro Jahr
aus – bei geschätzten Betriebskosten von
rund 35.000 Euro pro Jahr. Preisliche „Anpassungen“ könnte es aber noch geben.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Schick sieht der Fahrradturm schon aus,
platzsparend ist die Konzeption auch. Allerdings sprengt die finanzielle Verhältnismäßigkeit bei Bau und Vermietung der Stellplätze jedes vernünftige Maß. Kein Wunder,
dass solche Projekte nur per Mischfinanzierung realisiert werden.
René Quante
r.quante@bdst-rlp.de
Der teure Fahrradturm zu Frankenthal (Pfalz).
Foto: Pressestelle Frankenthal (Pfalz)
1,3 Mio.
Investitionskosten
plus 35.000 Euro
an jährlichen
Betriebskosten
Schwarzbuch 2026/27 Brücken, Straßen & Verkehr 53
Foto: Nico Steinert
Mehr als zehn Jahre sollten ins Land gehen,
ehe die bei einem Schiffsunfall zerstörte
Friesenbrücke über die Ems wieder für den
Bahnverkehr freigegeben werden konnte.
Auch die Kosten sprengten alle Erwartungen: Die neue Hub-Drehbrücke schlägt mit
mindestens 277 Mio. Euro zu Buche – ein
Vielfaches dessen, was einst prognostiziert
war. Ursächlich waren Sonderwünsche vor
Ort sowie ein aufwendiges Planungs- und
Genehmigungsverfahren.
Weener/Westoverledingen (NI). In der
Nacht des 3.12.2015 kollidierte das Frachtschiff „Emsmoon“ mit der Friesenbrücke,
welche die ostfriesischen Kommunen Weener und Westoverledingen verbindet. Die
Eisenbahnklappbrücke über die Ems wurde
bei dem Unfall so stark beschädigt, dass sie
nicht mehr nutzbar war. Aus Verkehrssicht
eine Katastrophe, denn die rund 335 Meter
lange Brücke ist Teil der Bahnstrecke zwischen Leer und Groningen (Niederlande).
Weil die Brücke auch eine wichtige Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr darstellt, litten auch der Fahrradtourismus und die Bürger vor Ort unter der
Unpassierbarkeit. Die nächste Überquerung
für Fußgänger und Radfahrer findet sich
nämlich erst in rund zehn Kilometern Entfernung.
Kein Wunder also, dass es die Deutsche
Bahn (DB) als Eigentümerin der Friesenbrücke bei deren Wiederherstellung zunächst
eilig hatte. Schon wenige Monate nach dem
Unfall plante sie, die Eisenbahnverbindung
rasch durch einen konstruktiv optimierten
1:1-Ersatz der Klappbrücke wiederherzustellen, was auch im Bundesverkehrsministerium auf Zustimmung stieß. Die Bahn ging
von einer fünfjährigen Bauzeit mit einer
Wiederinbetriebnahme im Jahr 2021 sowie
Kosten in Höhe von ca. 30 Mio. Euro aus.
Dann intervenierten das Land Niedersachsen, anliegende Kommunen sowie eine
große, an der Ems ansässige Werft, die auf
den Bau von Kreuzfahrtschiffen spezialisiert
ist. Sie forderten, bei einem Wiederaufbau
die Durchfahrtsbreite der Brücke für Schiffe
von bisher 25 Metern auf 56 Meter auszuweiten und brachten hierzu eine Neukonstruktion als Hub-Drehbrücke ins Spiel. Von dieser
Teurer Dreh an der Ems
Lange mussten
Bahnreisende auf
einen Ersatz der 2015
zerstörten Eisenbahnbrücke warten. 2026
wird die mindestens
277 Mio. Euro teure
Friesenbrücke für den
Bahnverkehr freigegeben.
54 Brücken, Straßen & Verkehr Schwarzbuch 2026/27
versprachen sie sich kürzere Einschränkungen bei der Befahrbarkeit der Brücke im
Falle von Schiffsüberführungen der Werft.
Tatsächlich musste die alte Brücke in diesen Fällen bis zu drei Tage lang gesperrt
werden, wenn der mittlere Brückenteil mittels Schiffskran ausgehoben und nach der
Schiffsdurchfahrt wieder eingesetzt wurde. Außer Acht ließen die Befürworter der
Hub-Drehbrücke dabei offenbar, dass auch
der von der Bahn angedachte 1:1-Ersatz die
Schließzeit durch eine konstruktive Optimierung auf nur noch einen Tag verkürzt
hätte.
Obwohl es zu keiner Zeit eine Wirtschaftlichkeitsrechnung verschiedener Brückenvarianten gegeben hatte, setzten sich Land,
Kommunen und Werft mit ihrem teuren
Ansinnen durch. Mitte des Jahres 2017 entschied das Bundesverkehrsministerium zugunsten der Hub-Drehbrücke – auch weil
das Land Niedersachsen eine Beteiligung
an den damit verbundenen Mehrkosten zusagte. Die Kosten wurden seinerzeit auf ca.
50 Mio. Euro geschätzt, eine Inbetriebnahme für 2024 in Aussicht gestellt.
Im April 2018 teilte die DB mit, dass bei
einer Hub-Drehbrücke die bestehenden
Vorlandbrücken nicht weiter genutzt werden könnten und auch hier ein Neubau nötig sei. Die veranschlagten Kosten stiegen
dadurch auf 66 Mio. Euro. Nur einen Monat
später wurde diese Prognose auf 96 Mio.
Euro angehoben, weil die Bahn inzwischen
auch Risiken im Vorgriff auf das aufwendige Planungs- und Genehmigungsverfahren
einpreiste. Der Ersatz der Friesenbrücke
wurde dabei wie ein kompletter Neubau
gehandhabt. Ganz so, als hätte dort nie eine
Brücke gestanden.
Die Bauarbeiten konnten dadurch erst im
Sommer 2021 beginnen. In der Zwischenzeit
stiegen die Kostenprognosen weiter rasch
an: Erst auf 125 Mio. Euro (2021), dann auf 210
Mio. Euro (2022) und später sogar auf 277
Mio. Euro (2024). Dafür wurden regelmäßig
„gestiegene Material- und Personalkosten“
ins Feld geführt. Zu der Entwicklung dürfte allerdings auch beigetragen haben, dass
man mit der Konstruktion als Europas größte Hub-Drehbrücke bautechnisch völliges
Neuland betreten hatte.
Im September 2025 war es dann so weit –
nach fast zehn Jahren konnte die neue Friesenbrücke zumindest bereits für Fußgänger
und Radfahrer freigegeben werden. Zugreisende werden sich noch bis Herbst 2026
gedulden müssen. Dann ist die Freigabe
auch für den Bahnverkehr vorgesehen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Lokale Einzelinteressen sorgten dafür,
dass statt eines schnell und vergleichsweise günstig errichteten Ersatzbaus eine
europaweit einzigartige Hub-DrehbrückenKonstruktion gebaut wurde. Diese Entscheidung basierte nicht etwa auf belastbaren Wirtschaftlichkeitsrechnungen. Sie war
schlicht und einfach „politischer Wille“.
Jan Vermöhlen
vermoehlen@steuerzahler-nub.de
ALTERNATIVE INVESTITION
Bundesweit befinden sich viele Eisenbahn- und Autobahnbrücken in einem
beklagenswerten Zustand. Hätte man
an der Ems auf einen schnellen und
günstigen Ersatz der Friesenbrücke
gesetzt, hätten mehr als 200 Mio. Euro
zusätzlich in die Sanierung anderer
Brücken fließen können.
247 Mio.
Kostensteigerung
Schwarzbuch 2026/27 Brücken, Straßen & Verkehr 55
Im Zentrum von Travemünde hat die
Hansestadt Lübeck für 8,1 Mio. Euro ein
neues Parkhaus bauen lassen. Doch die
Auslastung betrug in den ersten acht Betriebsmonaten nur zwölf Prozent. Für die
Steuerzahler entstand ein Verlust von mehr
als 500.000 Euro.
Lübeck-Travemünde (SH). Im zur Hansestadt Lübeck gehörenden Seebad Travemünde liegt in Strandnähe die Straße Godewind. Dort gab es seit eh und je einen
öffentlichen Parkplatz. Die KWL GmbH, eine
100-prozentige Tochter der Stadt, bewirtschaftet im Auftrag der Hansestadt die
öffentlichen Parkflächen. Sie beschloss, im
Godewind ein neues Parkhaus für 300 Fahrzeuge zu errichten, wodurch die alte Parkfläche dort verdreifacht werden konnte. Bedenken aus der Bevölkerung, dass das
Angebot überdimensioniert sei, wurden zurückgewiesen. Im April 2025 eröffnete das 8,1
Mio. Euro teure Gebäude. Doch die Auslastung war enttäuschend: 2025 war das Parkhaus im Durchschnitt nur zu rund zwölf Prozent belegt. Lediglich an einem einzigen Tag
während der „Travemünder Woche“, einem
großen Segelsport-Ereignis, gab es eine Belegung von 90 Prozent. Über die ersten acht
Betriebsmonate entstand somit ein wirtschaftlicher Verlust von rund 641.000 Euro.
Davon muss die Hansestadt Lübeck rund
513.000 Euro aus ihrem Haushalt tragen. Der
Rest wird aus Mitteln der städtischen Gesellschaft abgedeckt. Unter dem Strich bedeutet dies, dass jeder Parkvorgang mit rund 36
Euro vom Steuerzahler subventioniert wurde.
Auch für die Zukunft sieht es nicht viel
besser aus: Für 2026 rechnet die KWL GmbH
mit einem nochmaligen Verlust in Höhe von
500.000 Euro. Für die ersten zehn Betriebsjahre wird ein jährlicher Verlust von durchschnittlich ca. 410.000 Euro vorausgesagt,
insgesamt also mehr als vier Mio. Euro.
Grund seien die hohen Abschreibungen
und Finanzierungskosten. Danach müssen
dann Mittel für die Bauunterhaltung eingeplant werden. Die Hansestadt Lübeck
rechtfertigte den Zuschussbedarf mit einer
besseren Ordnung des ruhenden Verkehrs
in dem Seebad. Doch diese Wirkung gibt es
nur an wenigen Tagen im Jahr. Meistens sind
weniger Fahrzeuge abgestellt, als auf der
früheren Parkfläche Platz gefunden hätten.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Das Parkhaus ist am Bedarf vorbei gebaut worden. Die Bedenken der Kritiker
hätten ernst genommen werden müssen.
Es gehört nicht zu den Aufgaben einer hoch
verschuldeten Stadt, aus Steuergeld zusätzliche Parkflächen zu finanzieren, die kaum
genutzt werden.
Rainer Kersten
schleswig-holstein@steuerzahler.de
Neues Parkhaus steht meist leer
An einem Sonntag im Juli 2026, als dieses Foto
entstand, waren die Plätze im Parkhaus Godewind nicht einmal zur Hälfte belegt.
ALTERNATIVE INVESTITION
Mit vier Mio. Euro errichten
andere Kommunen eine Kindertagesstätte für vier Gruppen.
Foto: Bund der Steuerzahler
Schleswig-Holstein e. V.
56 Teure Diener
Teure Diener
Mehr als 150.000 Euro pro
Jahr für unnötigen dritten
Landtags-Vizepräsidenten
Weniger Fraktionen,
mehr Vizepräsidenten
im Landtag
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Teure Diener 57
Der neue Landtag von Rheinland-Pfalz
gönnt sich statt zwei nun drei Vizepräsidenten. Dabei gibt es im Parlament weniger Fraktionen als vor der Wahl. Diese
parteipolitische Eitelkeit kostet mehr als
150.000 Euro pro Jahr.
Rheinland-Pfalz. Nach den Landtagswahlen im März 2026 kam es zu einem
Wechsel in der Landesregierung. Die Anzahl
der Fraktionen reduzierte sich deutlich: Nach
der Wahl von 2021 hatte es noch sechs Fraktionen im Landtag gegeben, nach der Wahl
von 2026 waren es nur noch vier.
Was sich dagegen im Landtag plötzlich
erhöhte, war die Anzahl der Vizepräsidenten: Gab es im alten Landtag neben dem
Landtagspräsidenten zwei Vizes, wurden
es nun drei. Die größte Fraktion bekam den
Posten des Präsidenten und einen Vize, der
kleinere Koalitionspartner einen Vize und
die kleinste Oppositionsfraktion auch einen
Vize. Die größte Oppositionskraft erhielt dagegen keinen.
Eine organisatorische Notwendigkeit für
ein größeres Vorstandsgremium im Landtag gibt es offenkundig jedoch nicht. Der
rheinland-pfälzische Landtag kam bislang
gut mit zwei Vizes zurecht, andere Bundesländer zeigen gleichfalls, dass ihre Landtage
mit weniger als drei Vizes funktionieren. So
ist dies nur eine teure parteipolitische Eitelkeit. Denn für einen Vize-Posten in Rheinland-Pfalz gibt es das Eineinhalbfache
der Abgeordnetendiät, umgerechnet also
knapp 13.000 Euro pro Monat bzw. mehr als
150.000 Euro pro Jahr.
Man hätte es bei zwei Vizepräsidenten
belassen oder sich gar ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen können. Auch
im Ländle war im März 2026 gewählt worden. Doch obgleich Baden-Württembergs
Landtag über 50 Abgeordnete mehr aufweist als der von Rheinland-Pfalz, wurde
dort die Anzahl der Vizes von zwei auf einen
reduziert: Ein Koalitionspartner erhielt den
Präsidenten-Posten, der andere Partner den
Vize-Posten und die Opposition ging leer
aus. Ist deswegen die Parlamentsarbeit in
Stuttgart zusammengebrochen?
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
In Zeiten knapp gefüllter Kassen ist es
völlig überflüssig und gegenüber den Bürgern ein schlechtes Zeichen, den politischen
Betrieb immer weiter aufzublähen. Wie es
sparsamer hätte gehen können, hat BadenWürttemberg demonstriert.
René Quante
r.quante@bdst-rlp.de
Im Landtag von Rheinland-Pfalz hat sich die Anzahl der Vizepräsidenten erhöht.
Foto: Joachim Holz
58 Teure Diener Schwarzbuch 2026/27
Ein Präsidentenzaun für 24 Mio. Euro
Mehr als
1 Mrd.
Gesamtkosten
Schloss Bellevue wird zur Luxusbaustelle:
Nach dem 205-Mio.-Interimsquartier folgt
die bis zu 860 Mio. Euro teure Generalsanierung des Amtssitzes des Bundespräsidenten. Von Sparsamkeit ist wenig zu sehen.
Bund. Bundespräsidialamt – zweiter Akt.
Nachdem wir im Schwarzbuch 2023/24 den
205 Mio. Euro teuren Neubau eines Interimsquartiers für den Bundespräsidenten und
seine Mitarbeiter kritisch beleuchtet hatten, rückt nun das dahinterstehende Großprojekt, die Grundsanierung des Schlosses
Bellevue und des Bundespräsidialamts, in
den Fokus.
Während der geplanten achtjährigen
Sanierungszeit residieren der Bundespräsident und sein 220-köpfiges Präsidialteam
einen Steinwurf entfernt im Interimsquartier
– samt moderner Erstausstattung im Wert
von rund fünf Mio. Euro.
Die Fakten der Grundsanierung bringen
wie so oft bei Bauten für die Politik beeindruckende Zahlen zutage: Allein für Wettbewerbe im Vorfeld und die Planung bauvorbereitender Maßnahmen flossen 17 Mio.
Euro Steuergeld. Ergebnis der Planungsphase: Im Zuge der nun startenden Sanierungsarbeiten wird alles auf links gedreht – das
Schloss, das Verwaltungsgebäude, die Außenanlagen, die Infrastruktur samt Neubau
einer Hauptwache und einer unterirdischen
Technikzentrale. Geld spielt keine Rolle, die
Kalkulation summiert sich über vier Teilbaumaßnahmen hinweg und inkl. eines aus 250
Wagnispositionen zusammengesetzten Risikopuffers auf 860 Mio. Euro.
Der Bestand umfasst die denkmalgerechte Sanierung des Schlosses und des
Verwaltungsgebäudes – Schloss Bellevue
wird also quasi neu. „Instandsetzung der
Bausubstanz, eine energetische Modernisierung sowie die vollständige Erneuerung der
technischen Anlagen – darunter Heizung,
Lüftung und Sanitär, Elektroinstallation,
Aufzüge, Gebäudeautomation sowie die Sicherheits- und Regelungstechnik. Auch die
Trinkwasserversorgung wird saniert und die
Barrierefreiheit verbessert“, so das für die Sanierungsarbeiten zuständige Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (BBR) auf
Nachfrage des Bundes der Steuerzahler.
Neben der Instandsetzung des Bestands
kommen nun noch neue Komponenten hinzu, wie z. B. geothermische Wärme- und Kälteversorgung der gesamten Liegenschaft,
Photovoltaik auf den Dächern, unterirdische
Technikzentrale, Infrastruktur und Logistik
für eine separate Post- und Warenanlieferung mit Sicherheitsschleuse.
Außerdem soll in Zukunft „die gesamte
Liegenschaft nahezu klimaneutral betrieben“ werden: Die Kosten für die Anlagen für
Geothermie und Photovoltaik summieren
sich entsprechend auf 6,2 Mio. Euro. Auch
1.300 Meter Zaunanlage sollen erneuert und
mit moderner Videoüberwachung versehen
werden. Kostenpunkt: 23,9 Mio. Euro, sprich:
rund 18.400 Euro pro laufendem Meter Zaun!
Doch damit ist die Prachtsanierung
nicht beendet. Gefragt nach zusätzlichen
Ausstattungskosten, beispielsweise für die
Schlossküche, Salons und Säle, mit Blick
auf Restaurierungen, neue Interieurs oder
zusätzliche Kunst räumte das BBR ein: „Der
Bedarf der Erstausstattung der Gebäude
Schwarzbuch 2026/27 Teure Diener 59
wird aus haushaltsrechtlichen Gründen gesondert veranschlagt und derzeit ermittelt.“
Im Sommer 2026 lief bereits die Suche nach
Architektenbüros für das große Design-Update. Hierzu das BBR: „Für die Innenarchitektur der repräsentativen Bereiche im Schloss
Bellevue werden in dem zurzeit laufenden
Wettbewerb rund 6,5 Millionen Euro geschätzt.“ Kurzum: Die Steuerzahler können
weitere Millionen Euro an Ausstattungskosten erwarten.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Auch für das Bundespräsidialamt gelten
die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit. Die Sanierung des
Amtssitzes des Bundespräsidenten muss
daher nicht gleich zum Milliarden-Projekt
werden!
Sebastian Panknin
s.panknin@steuerzahler.de
Das neu erbaute Interimsquartier des Bundespräsidenten. Dort werden er und seine Mitarbeiter die
kommenden Jahre residieren, bis die Grundsanierung von Schloss Bellevue abgeschlossen ist.
Foto: Sebastian Panknin
Fahrradgarage de luxe für sächsische Staatsdiener
Im Haushalt des Freistaates Sachsen klafft
ein Milliardenloch. Dennoch leistet sich die
Staatsregierung eine exklusive Fahrradgarage an der Sächsischen Staatskanzlei
in Dresden. Für 1,3 Mio. Euro entstanden
80 Stellplätze, im Schnitt somit mehr als
16.000 Euro pro Rad. Und: Das alles ausschließlich für Staatsbedienstete! Der
Bund der Steuerzahler kritisiert das Luxusprojekt und fehlende Prioritäten in harten
Sparzeiten.
Dresden (SN). Während im Haushalt des
Freistaates Sachsen rund vier Mrd. Euro fehlen und zahlreiche Ressorts Einsparungen
vornehmen müssen, realisiert die Staatsregierung ein auffälliges Bauprojekt: eine
neue Fahrradgarage direkt an der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden.
Nach rund einem Jahr Bauzeit wurde die
Anlage im Mai 2025 von etwa 100 Bediensteten eingeweiht. Der wind- und wettergeschützte Neubau befindet sich unmittelbar
60 Teure Diener Schwarzbuch 2026/27
Bietet 80 Rädern
Schutz und kostet
mehr als eine
Mio. Euro: die neue
Fahrradgarage für
sächsische Regierungsmitarbeiter
direkt neben der
Staatskanzlei
in Dresden.
Foto: Dirk Mohr
ALTERNATIVE INVESTITION
Mit dem Investitionsbetrag
hätten alternativ
fünf Linienbusse
angeschafft werden können.
unter dem Büro des Ministerpräsidenten
und steht ausschließlich Staatsbediensteten
zur kostenlosen Nutzung per Dienstchip zur
Verfügung.
Das Bauprojekt summiert sich auf insgesamt rund 1,3 Mio. Euro – rund eine Mio. Euro
entfielen auf den Bau selbst, der Rest auf Medienerschließung, Schrankenanlage und Ladeinfrastruktur. Bei lediglich 80 Stellplätzen
– darunter drei für Lastenräder – ergibt sich
ein rechnerischer Durchschnitts-Preis von
mehr als 16.000 Euro pro Fahrradstellplatz.
Zur Begründung der hohen Kosten verweist die Staatsregierung auf besondere
Sicherheitsanforderungen. So diene die
massive Bauweise u. a. als Schutz gegen
mögliche Lkw-Attacken, zudem seien architektonische Vorgaben zu berücksichtigen
gewesen, da die Anlage von umliegenden
Gebäuden einsehbar sei. Aus diesem Grund
wurde extra ein Gründach installiert. Für
dessen Pflege entstehen künftig zudem
noch fortlaufende Kosten von mindestens
1.500 Euro pro Jahr! Optisch erinnert die Anlage eher an einen massiven Zweckbau als
an eine klassische Fahrradabstellanlage.
Nach seiner Recherche kommt der BdSt
Sachsen zu dem Schluss, dass es offenbar
keine Absicht gab, eine kostengünstige Variante zu errichten – bzw. ein entsprechendes Verfahren wurde nicht durchgeführt.
Angesichts der angespannten Haushaltslage bewertet der Landesverband das Projekt
kritisch. Während in Bereichen wie Bildung,
Infrastruktur und sozialer Sicherung Mittel
fehlen, erscheint ein derart kostspieliges
Projekt für einen sehr begrenzten Nutzerkreis unangemessen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Eine gut gemeinte Förderung des Radverkehrs rechtfertigt keine Luxuslösungen
für wenige. Die Dresdner Fahrradgarage
zeigt, wie teuer öffentliche Bauprojekte werden können, wenn Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit nicht oberste Priorität haben.
Dirk Mohr
d.mohr@steuerzahler-sachsen.de
Schwarzbuch 2026/27 Teure Diener 61
Drei Hotelnächte für fast so viel Geld wie
ein durchschnittlicher Monatslohn in
Mecklenburg-Vorpommern – obwohl der
Veranstaltungsort nur rund 126 Kilometer
entfernt liegt. Wie es zu dieser außergewöhnlich teuren Dienstreise des Landrats
von Ludwigslust-Parchim kam, wirft bis
heute Fragen auf.
Landkreis Ludwigslust-Parchim (MV).
Das „KGSt-Forum“ ist alle drei Jahre so etwas
wie das Treffen der kommunalen Familie.
Im Mittelpunkt stehen das Netzwerken
und Themen, die Kommunen deutschlandweit bewegen: Haushalt, Personal, Krisenresilienz und vieles mehr. Als das KGStForum vom 27. bis 29.9.2023 in Hamburg
stattfindet, nehmen auch 14 Beschäftigte
des Landkreises Ludwigslust-Parchim teil.
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt
rund 8.000 Euro, antwortet der Landkreis
im Februar dieses Jahres auf eine Anfrage
des NDR.
Damit könnte der Fall abgeschlossen
sein – und wäre eigentlich gar kein Fall. Gäbe
es da nicht ein auffälliges Detail: Unter den
Beschäftigten befinden sich auch der Landrat Stefan Sternberg (SPD) und sein Mitarbeiter. Beide reisen „aufgrund kurzfristiger
Terminlagen“, wie es in einer Erklärung des
Landkreises heißt, bereits am 26.9. an und
verbringen drei Nächte in einem hochpreisigen Hamburger Hotel für rund 400 Euro
pro Nacht und Zimmer. Das liegt deutlich
über dem, was nach dem Landesreisekostengesetz als angemessen gilt, bestätigt
die Präsidentin des Landesrechnungshofs
in einem Interview mit dem NDR. Pikant:
An einem Abend gibt es Sushi für 255 Euro
auf Kosten der Steuerzahlenden. Gegessen
wird im hoteleigenen Restaurant; Anlass sei
ein Investorengespräch gewesen. Einladen
lassen darf sich der Landrat nach geltender
Rechtslage nicht.
Dienstreise vom Feinsten
Für drei weitere Beschäftigte ist ebenfalls ein Aufenthalt in diesem Hotel vorgesehen. Deren Zimmer sind jedoch rechtzeitig
gebucht und deshalb deutlich günstiger.
Die übrigen neun Beschäftigten kommen
wesentlich preiswerter in anderen Hotels
unter. Wann und wo das KGSt-Forum stattfindet, steht lange im Voraus fest. Für die
meisten Teilnehmenden werden die Zimmer bereits im Frühjahr 2023 zu Preisen
zwischen 87 und 139 Euro reserviert. Allein
für den Aufenthalt des Landrats und seines
Mitarbeiters werden am Ende 2.598,39 Euro
fällig. Diese Summe entspricht in etwa einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst in Mecklenburg-Vorpommern.
Hotelübernachtungen – gerade in Hamburg – sind bei kurzfristigen Buchungen
teuer, mag man einwenden. Doch wie wahrscheinlich ist es, dass ein Landrat mit einem
üblicherweise eng getakteten Terminkalender überraschend für drei Tage nach HamTeure Übernachtung im Nobelhotel –
diese Dienstreise wirft Fragen auf.
Foto: Sascha Mummenhoff
62 Teure Diener Schwarzbuch 2026/27
burg reisen muss? Auch an anderer Stelle
wirft die Darstellung des Landkreises Fragen
auf: Ludwigslust-Parchim gehört aufgrund
seiner Nähe zur Hansestadt zur Metropolregion Hamburg. Tausende Berufstätige
pendeln diese Strecke täglich. Der Landrat
verfügt zudem über einen Dienstwagen
mit Fahrer, den er selbst als „rollendes Büro“
bezeichnet. Zwischen dem „Congress Center Hamburg“ und seinem Wohnort liegen
lediglich rund 126 Kilometer – eine Strecke,
die sich insbesondere am Abend vergleichsweise schnell zurücklegen lässt.
Als der Fall zu Jahresbeginn bekannt
wird, löst er erhebliche Kritik aus. In einer
nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses erklärt der Landkreis erneut, alles
sei rechtskonform abgelaufen.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Rechtmäßig ist nicht automatisch wirtschaftlich. Gerade Amtsträger müssen beim
Umgang mit Steuergeld Vorbild sein. Dieser
Fall zeigt, wie aus mangelndem Kostenbewusstsein unnötige Verschwendung öffentlicher Mittel wird.
Michaela Skott
presse@steuerzahler-mv.de
Ihr „Fernweh“ stillten im November vergangenen Jahres neun Mitglieder des
21-köpfigen Ausschusses für Wirtschaft,
Landesentwicklung, Energie, Medien und
Digitalisierung des Bayerischen Landtags.
Sie reisten nach Kenia.
München (BY). Ziel der Keniareise von
neun Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung sowie von sechs
weiteren Personen (u. a. Mitarbeiter des
Landtagsamts, Fraktionsreferenten) vom
15. bis 22.11.2025 war, die Beziehung Bayerns
zu Kenia zu intensivieren und neue Absatzund Beschaffungsmärkte zu erschließen.
Es wurden Gespräche über Reformbemühungen des Landes geführt, man habe sich
auf politischer Ebene ausgetauscht und sich
u. a. über ein Selbstversorgungsprojekt mit
Unterstützung des Welternährungsprogramms informiert. Man traf sich auch mit
Vertretern deutscher Unternehmen in Kenia
zu einem Erfahrungsaustausch. Auf dem
Reiseprogramm standen folgende Punkte
im Fokus:
- Wirtschaftliche Strukturen
- Zukunftsstrategien
- Digitalisierung
- Erneuerbare Energien
- Geopolitischer Wettbewerb.
Als Highlight durfte der Besuch des Nairobi National Parks nicht fehlen. Nach Mitteilung der Ausschussvorsitzenden sind „für
alle Reiseteilnehmer Kosten in Höhe von ca.
48.000 Euro (Reise ist noch nicht komplett
abgerechnet) entstanden. Der Besuch des
Nairobi National Park erfolgte auf eigene
Kosten. […] Die konkreten politischen Konsequenzen aus den Informationsreisen ziehen
die Abgeordneten nach Abstimmung in den
jeweiligen Fraktionen“.
Auch wenn das Reiseprogramm von
straffen Besprechungs-, Besichtigungsund Veranstaltungsterminen geprägt war,
sind es doch letztlich die Steuerzahler, die
die Keniareise zu bezahlen hatten. In diesem Zusammenhang teilte die Ausschussvorsitzende dem Bund der Steuerzahler
u. a. mit: „Nach § 175 der Geschäftsordnung
des Bayerischen Landtags können die AusPolittourismus nach Afrika auf Steuerzahlers Kosten
Schwarzbuch 2026/27 Teure Diener 63
schüsse oder einzelne Mitglieder der Ausschüsse im Auftrag des Ausschusses in Angelegenheiten, die mit den im Ausschuss
zu behandelnden Fragen in sachlichem
Zusammenhang stehen, mit Genehmigung
der Präsidentin Informationsfahrten unternehmen. Zu diesem Zweck steht den Ausschüssen für die Dauer dieser Legislaturperiode ein Budget von insgesamt 5.000 € pro
Ausschussmitglied zur Verfügung. […] Seit
dieser Legislaturperiode wird eine Eigenbeteiligung der Abgeordneten von 5 % der
Kosten (Flug/Bahn/Transportmittel und
Hotel) […] erhoben. […] Der Bayerische Landtag versteht sich als ein selbstbewusstes,
weltoffenes Parlament. Die Abgeordneten
ergreifen die Gelegenheit, sich – gerade in
einer globalisierten Welt – ein Bild von Problemen und Inhalten vor Ort zu machen. […]
Vor dem Hintergrund der sich veränderten
Weltwirtschaftsordnung muss Bayern die
Außenwirtschaftsbeziehungen stärker diversifizieren und neue Absatz- und Beschaffungsmärkte erschließen – auch und gerade
in Afrika. […] Der Bayerische Landtag sowie
die Präsidentin werden regelmäßig von zahlreichen ausländischen Delegationen und
Vertretern des konsularischen Korps besucht. Dabei ist die Erwartungshaltung für
Gegenbesuche besonders hoch – Bayern
genießt im Ausland ein starkes Ansehen,
nicht zuletzt wegen seiner wirtschaftlichen
Bedeutung. In diesem Zusammenhang sei
darauf hingewiesen, dass im Oktober 2025
der kenianische Staatssekretär des Energieministeriums im Rahmen einer Delegationsreise den Bayerischen Landtag besuchte. […]
Die Beziehungen zu Kenia sind daher von
Nachhaltigkeit und beiderseitigem großen
Interesse geprägt. […] Der Aufenthalt vor Ort
war so arbeitsintensiv ausgelegt, dass es
ganz offensichtlich ist, dass nicht die Reise,
sondern die Information im Vordergrund
stand.“
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Keineswegs möchte der Bund der Steuerzahler den bayerischen Abgeordneten
einen Blick über den Tellerrand verweigern.
Dennoch muss die Frage erlaubt sein, ob
dieser Polittourismus gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel den Steuerzahlern als
Financiers unseres Staates noch vermittelbar ist.
Maria Ritch
maria.ritch@steuerzahler-bayern.de
Das Maximilianeum
in München ist der
Sitz des Bayerischen
Landtags.
Foto: Maria Ritch / Michael Stocker
64 Teure Diener Schwarzbuch 2026/27
Neue Landesregierung, Sonderurlaub bleibt
Wiederholt kritisierte der BdSt, dass die Regierung von Rheinland-Pfalz ihren Staatssekretären teils sehr lange Sonderurlaube
genehmigt hat, damit diese woanders
mehr Geld verdienen können. Amtsbezüge
erhalten sie in dieser Zeit zwar nicht, doch
wird der Sonderurlaub für eine höhere Pension angerechnet. Die oppositionelle CDU
hatte das im Wahlkampf einen „Skandal“
genannt, aber nach ihrem Sieg blieb der
bereits bewilligte Sonderurlaub bestehen.
Rheinland-Pfalz. Im Land ist es schon fast
traditionelle Unsitte, dass politische Beamte
wie Staatssekretäre teils sehr lange Sonderurlaube genehmigt bekommen, damit sie
woanders besser dotierten Jobs nachgehen
können. Die Steuerzahler müssen in dieser
Zeit zwar keine Amtsbezüge zahlen, doch
wird der Sonderurlaub als ruhegehaltsfähige
Amtszeit anerkannt, sodass sich die späteren
Pensionen entsprechend erhöhen.
Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sind längerfristige Beurlaubungen
selbst aus wichtigem Grund nur ausnahmsweise anzuerkennen. Schon Beurlaubungen
von sechs Monaten gelten als besonders
lang. Darauf wies auch der Landesrechnungshof hin. Doch das sah die damals SPDgeführte Landesregierung anders – und wo
kein Kläger, da kein Richter. Die Regierung
behauptete, dass die Rückkehr der beurlaubten Staatssekretäre in ihre Ämter vorgesehen sei und die konkrete Umsetzung im
Einzelfall zu gegebener Zeit geprüft werde.
Im Landtagswahlkampf 2026 war das ein
heißes Thema, auch stark kritisiert von der
Opposition. Die SPD-geführte Landesregierung war sich jedoch keiner Schuld bewusst
und machte weiter, als wäre nichts gewesen.
So verabschiedete sich im März 2026 der
nächste Staatssekretär mit SPD-Parteibuch
in den Sonderurlaub: Er bekam fünf Jahre
Sonderurlaub genehmigt – also fast für die
komplette nächste Legislaturperiode! –, um
im Vorstand der Universitätsmedizin Mainz
zu arbeiten.
Dieser und andere Fälle wurden im Wahlkampf auch von der oppositionellen CDU
scharf kritisiert. So ließ ihr Spitzenkandidat
im März 2026 zum „Sonderurlaubs-Skandal“
u. a. verlauten, dass beurlaubte Staatssekretäre nicht das Beste aus zwei Welten bekommen dürften – ein hohes Gehalt im neuen
Job und später bessere Pensionsansprüche.
Die Menschen könnten sich darauf verlassen, dass er, sollte er Ministerpräsident werden, diese Praxis beenden würde. Tatsächlich wurde der CDU-Spitzenkandidat im Mai
2026 denn auch der neue Ministerpräsident
und koalierte dafür mit der SPD.
Der Bund der Steuerzahler hakte bei
der Staatskanzlei nach und fragte, ob die
Sonderurlaubspolitik, wie versprochen, beendet werde. Tatsächlich: Nun hieß es, dass
es künftig keine derartigen Beurlaubungen
mehr geben werde. Doch es gibt eine entscheidende Einschränkung: Für bestehende
Sonderurlaube gilt das Versprechen offenbar nicht (mehr). Der noch frische Sonderurlauber darf seine fünf Jahre behalten, obwohl
er als Staatssekretär jederzeit in den einstweiligen Ruhestand hätte versetzt werden
können.
Ansonsten lesen sich die Auskünfte der
„neuen“ Staatskanzlei fast genauso wie die
der „alten“ Staatskanzlei. Was bei der CDU
vor der Wahl als „Skandal“ galt, wird nun als
„rechtlich vertretbar bewertet“. Auf die Frage nach den finanziellen Auswirkungen der
Beurlaubung auf die Pensionsansprüche
des Staatssekretärs, der zur Universitätsmedizin Mainz gewechselt war, gibt es – in
der Tradition der alten Landesregierung –
keine konkrete Auskunft, nicht einmal eine
Schätzung. Denn das könne „zum jetzigen
Zeitpunkt nicht seriös beziffert werden“. Der
Landesrechnungshof ging in anderen Fällen
Schwarzbuch 2026/27 Teure Diener 65
In Olpe wurde eine technische Beigeordnete vorzeitig aus ihrem Amt entlassen. Dabei
war sie erst wenige Monate zuvor wiedergewählt worden.
Olpe (NRW). Seit August 2016 war eine
technische Beigeordnete in der Kreisstadt
Olpe tätig und für alle baulichen Projekte
in städtischer Hand zuständig. Offensichtlich war der Rat mit ihrer Arbeit zufrieden,
denn im August 2024 wurde sie für acht
Jahre, also bis Ende Juli 2032, für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Doch schon im
April 2025 berichteten lokale Medien, dass
die Beigeordnete wegen verschiedener gescheiterter bzw. auf Eis liegender Bauprojekte in die Kritik geraten war. Im Juli 2025
wurde sie einstimmig vorzeitig abgewählt.
Eine Nachfrage des Bundes der Steuerzahler NRW zu den konkreten Gründen für die
Abwahl beantwortete die Stadt nicht: „Die
Abwahl erfolgte einstimmig auf Antrag der
CDU-Fraktion“ – so die ausweichende Antwort der Stadt Olpe vom Dezember 2025.
Um ihre hohen Versorgungsansprüche
zu decken, musste die Stadt Olpe Pensionsund Beihilferückstellungen in Höhe von
rund 660.000 Euro aufbringen. Viel Geld für
eine Kommune, die eigentlich sparen muss,
denn, wie alle Kommunen, hat die Kreisstadt mit einer hohen Ausgabendynamik
zu kämpfen. Insgesamt plant Olpe von 2024
bis 2028 Defizite von mehr als 26 Mio. Euro
ein. Künftig soll es in Olpe keine technischen
Vorzeitig abgewählt – teuer bezahlt
Beigeordneten mehr geben. Diese Stelle
werde in eine Position für Laufbahnbeamte
oder Tarifbeschäftigte umgewandelt, erklärte die Stadt. Diese Umstrukturierung soll die
Attraktivität der Stelle, insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel, erhöhen.
Leider sind Fälle wie in Olpe keine Seltenheit. Das vorzeitige Beenden von Verträgen oder vorzeitige Abberufungen von
Wahlbeamten wird für die Steuerzahler immer wieder teuer. Erklärungen seitens der
Kommunen gibt es dazu fast nie. Ob eine
solche Abberufung gerechtfertigt ist oder
nicht, können die Bürger daher nicht nachvollziehen. In einem Urteil von 2019 erklärt
das Verwaltungsgericht Düsseldorf sogar,
dass die Entscheidung des Stadtrats, einen
Beigeordneten abzuberufen, keiner Begründung bedarf – es reiche aus, wenn der Rat
das Vertrauen in die Amtsführung des Wahlbeamten verloren habe.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Eine Abwahl von kommunalen Wahlbeamten sollte nur bei nachweislichem Zerwürfnis und Ausschöpfen aller Maßnahmen
erfolgen. Außerdem sollten diese nach einer
Abberufung angemessen weiterbeschäftigt
werden. Auch die Versorgung ist auf ein Normalmaß zu reduzieren.
Andrea Defeld
defeld@steuerzahler-nrw.de
von bis zu fünfstelligen Zusatzlasten aus: Je
länger der Sonderurlaub dauert, desto höher
sind die Pensionsansprüche.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Die Regierung hat gewechselt, aber ein
Politiker mit sechsstelligem Jahresgehalt
kann im Sonderurlaub weiterhin Pensionsansprüche bekommen, die man sich mit
einer Rente nur schwierig bis gar nicht erarbeiten kann.
René Quante
r.quante@bdst-rlp.de
66 Richtig skurril! Schwarzbuch 2026/27
Richtig skurril!
Kann eine Bretterbude
die Antwort auf den
Klimawandel sein?
„Cooling
Point“
Schwarzbuch 2026/27 Richtig skurril! Richtig skurril! 67
Mit einer fast 45.000 Euro teuren Bretterbude erprobt Berlin im Mauerpark innovative Maßnahmen im Kampf gegen urbane
Hitze und den Klimawandel. Nach einem
ersten Pilotbetrieb 2025, Pflanzenklau und
einer Winterpause ist die Anlage nun in
einer Version 2.0 zurück.
Berlin. Im Juli 2025 war im Berliner
Mauerpark mit einem symbolischen Pflanzengießen ein erster temporärer „Cooling
Point“ eröffnet worden. Die Holz- und Stahlkonstruktion bot auf 25 Quadratmetern
Sitzgelegenheiten unter einem Schatten
spendenden Lamellendach sowie begrünte
Pflanzkästen. So sollte sie als kühler Rückzugsort an heißen Tagen dienen. Gleich daneben befindet sich ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen.
Nach der Beschreibung des projektkoordinierenden Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso) handelt es
sich beim „Cooling Point“ um ein Pilotprojekt
im Rahmen der vom Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
geförderten Modellvorhaben „Urban Heat
Labs – Hitzevorsorge in Stadtquartieren und
Gebäuden“ des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau
(ExWoSt)“. Ziel des Gesamtprojekts sei es,
innovative Maßnahmen zur Anpassung an
den Klimawandel im urbanen Raum zu erproben und langfristige Strategien für hitzebeständige Städte zu entwickeln.
Bereits im August entschuldigte sich
das Lageso mit einem Aushang dafür, dass
die Bepflanzung gestohlen worden war. Im
Herbst 2025 erfolgte dann planmäßig die
Fast 45.000 Euro für eine temporäre Bretterbude! Und das gegen den Klimawandel?
Foto: Alexander Kraus
Video zum Fall
ALTERNATIVE INVESTITION
Die Anpflanzung von
15 klimaresilienten Bäumen wäre
nachhaltiger gewesen.
68 Richtig skurril! Schwarzbuch 2026/27
Demontage über den Winter für eine werkstattmäßige Überarbeitung.
Laut Auskunft des Lageso beliefen sich
die Gesamtkosten für die „Cooling-PointStruktur im Mauerpark“ auf 44.180,23 Euro
und hätten damit unter der ursprünglich
veranschlagten Summe von 45.000 Euro
gelegen. Die Summe umfasse u. a. die
Stahl- und Holzkonstruktionen für Sitzmöbel und Pflanzbehälter, die Dachrahmenkonstruktion mit Holzlamellen für die Verschattung, Betongewichte zur Sicherung
der Struktur, Montagearbeiten, Transport,
Bauzaun, Hebezeuge sowie Pflanzleistungen mit insektenfreundlicher, trockenresistenter Bepflanzung und projektbezogene
Nebenleistungen für die Versicherung und
für Statikgutachten inkl. baubegleitender
Leistungen. Die laufenden Folgekosten
hat das Lageso für das Jahr 2025 mit rund
7.000 Euro brutto für Pflege und Instandhaltung veranschlagt.
Auf unsere obligatorische Frage nach
dem Ergebnis einer haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung teilte das Lageso mit, dass in diesem
Fall auf Landesebene eine solche nicht erforderlich gewesen sei, da das Projekt im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes „Urban
Heat Labs“ fachlich bewertet und bewilligt
worden sei. Die Umsetzung erfolge damit
entsprechend dem im Zuwendungsantrag
festgelegten Konzept und Maßnahmenpaket.
Im Juni 2026 wurde dann, wie angekündigt, der „Cooling Point“ in einer „Version
2.0“ wiederaufgebaut, nun aber sogar um
eine Verdunstungskühlung in unmittelbarer Nähe ergänzt, um an besonders heißen
Tagen zusätzliche körperliche Erfrischung zu
ermöglichen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Unter dem „Cooling Point“ war es bei
heißem Sommerwetter auch nicht kühler
als unter den zahlreichen Bäumen im Mauerpark. Eine ordentliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hätte ergeben, dass diese
Bretterbude keine Antwort auf den Klimawandel ist.
Alexander Kraus
kraus@steuerzahler-berlin.de
45.000
zzgl. Folgekosten
verdampft
Kein „König Kunde“ im Stuttgarter Café „Planie“
Wo die Gäste bei einem Kännchen Kaffee
oder einem Glas Wein eigentlich „König
Kunde“ sein sollten, regierte auch im Sommer noch der Baulärm. Weil es bei dieser
landeseigenen Immobilie von Anfang an
nur sehr schleppend voranging, herrscht
im ehemaligen „Grand Café Planie“ im
Zentrum von Stuttgart seit Herbst 2020
gastronomische Diaspora – inkl. jährlicher
Pachtausfälle für das Land.
Stuttgart (BW). Als im Oktober 2020 den
bisherigen Pächtern des „Grand Café Planie“
die Konzession entzogen wurde, konnte niemand ahnen, dass dies für viele Jahre das
gastronomische Aus für die sich im Landesbesitz befindende Immobilie am Stuttgarter
Karlsplatz bedeuten würde. Es gibt vielfältige Gründe dafür, dass für fast sechs Jahre –
bis zum Sommer 2026 – die Türen des beliebten Cafés immer noch nicht wieder geöffnet
Schwarzbuch 2026/27 Richtig skurril! 69
haben. Nach dem Konzessionsentzug dauerte es bis März 2022, bis die Flächen wieder an
das Land Baden-Württemberg zurückgegeben wurden. Im Sommer 2022 begann man
mit der Sanierungsplanung und den Entrümpelungsarbeiten, bevor man im Januar
2023 bei der Stadt Stuttgart ein Baugesuch
für notwendige Umbauarbeiten innerhalb
der Immobilie einreichte. Presseberichten
zufolge gab es hier dann die nächste lange
Verzögerung. Der Grund: Mehr als ein Jahr
lang musste die für den Umbau zuständige Landesbehörde Vermögen und Bau, die
zum Geschäftsbereich des baden-württembergischen Finanzministeriums gehört, auf
grünes Licht aus dem Stuttgarter Rathaus
warten.
Erst im Februar 2024 erteilte die Stadt
die Baugenehmigung, im Sommer 2024
begannen dann die vorbereitenden Baumaßnahmen. Somit lagen zwischen dem
Entzug der Konzession und dem Start der
Sanierungsmaßnahmen fast vier Jahre. Dies
führte zu zwei ganz unterschiedlichen Problemen: Zum einen kann der geneigte CaféGast dort nicht mehr einkehren, zum anderen fehlen dem Land nicht unerhebliche
Pachteinnahmen. Dies wiegt umso schwerer, da sich auch mit dem Auftakt der Baumaßnahmen im Sommer 2024 eine zügige
Wiedereröffnung der einst gut frequentierten Räumlichkeiten nie abzeichnete.
Denn aufgrund gleich mehrerer Faktoren kam das Land mit den Umbauarbeiten
langsamer voran als vorgesehen. „Die verlängerte Bauzeit resultiert u.a. aus unerwarteten Lieferengpässen“, hieß es im Juni
2026 auf BdSt-Anfrage aus dem Finanzministerium. Zudem habe es bei den Sanitärgewerken „nicht vorhersehbare Probleme“
gegeben. Laut Angaben des Ministeriums
belaufen sich die Gesamtbaukosten für die
landesseitigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag, für den das Land aufkommt.
Wann das ehemalige „Grand Café Planie“,
das künftig unter dem Namen „Planie“ seine Gäste empfangen will, die Tore wieder
öffnen wird, stand im Sommer 2026 noch
immer in den Sternen. Der für Ende 2025 anvisierte Termin zur Wiedereröffnung konnte
jedenfalls nicht gehalten werden. Laut Finanzministerium sollten die landesseitigen
Maßnahmen erst Ende des zweiten Quartals 2026 abgeschlossen sein, im Anschluss
dann der pächterseitige Innenausbau erfolgen. Im Sommer 2026 scheint es, als müssten die Gäste am Stuttgarter Karlsplatz noch
eine Weile auf ihren Kaffee warten – genau
so, wie das Land Baden-Württemberg auf
wieder fließende Pachteinnahmen.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Die Sanierungsmaßnahmen im Café
„Planie“ sind ein weiteres typisches Beispiel
für nicht enden wollende Bauprojekte, die es
in Deutschland viel zu oft zu beklagen gibt.
Wenn diese Arbeiten über Jahre hinweg
auch für Pachtausfälle bei der öffentlichen
Hand in nicht unerheblicher Höhe sorgen, ist
dies umso ärgerlicher.
Daniel Bilaniuk
presse@steuerzahler-bw.de
Das „Grand Café Planie“ in Stuttgart: Seit Oktober
2020 stehen die Kunden vor verschlossenen
Türen.
Foto: Daniel Bilaniuk
70 Richtig skurril! Schwarzbuch 2026/27
Zehn neue Sitzbänke auf nur 360 Metern!
Achtung: Bankdichte in der Mansteinstraße von Hamburg-Hoheluft-West. Nicht nur
die XXL-Zahl der Bänke und die XXS-Nutzung werden öffentlich kritisiert, sondern
auch ein weiterer Punkt sorgt für Irritation:
Nach öffentlicher Kritik schrumpften plötzlich die ursprünglich genannten Kosten.
Hamburg. Bei der Umgestaltung der
Mansteinstraße in Hamburg-Hoheluft-West
wurden zehn neue Sitzbänke aufgestellt.
Ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen sollten sich dort ausruhen können.
Die Umsetzung sorgte jedoch schnell für
Kritik, denn die zehn Bänke verteilen sich
auf lediglich 360 Metern. Rechnerisch steht
damit alle 36 Meter eine Sitzgelegenheit.
Eine vergleichbare Bankdichte gibt es nach
Angaben des Bezirksamts Eimsbüttel im gesamten Bezirk nicht.
Die Mansteinstraße ist überwiegend von
Wohnbebauung geprägt. Anders als in Einkaufsstraßen oder stark frequentierten Geschäftsbereichen gibt es also nur wenige
Gründe, ausgerechnet dort eine so große
Anzahl Sitzbänke zu installieren. Viele der
neuen Bänke werden daher kaum genutzt.
Auch Anwohner äußerten Zweifel an der Dimensionierung der Maßnahme. Die zentrale
Frage lautet daher nicht, ob Sitzgelegenheiten grundsätzlich sinnvoll sind, sondern warum auf dieser kurzen Strecke gleich zehn
Bänke aufgestellt wurden.
Eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse
konnte das Bezirksamt bislang nicht vorlegen. Stattdessen verwies es allgemein auf
Wünsche aus einer Bürgerbeteiligung, auf
Anregungen des Seniorenbeirats sowie auf
Empfehlungen von Interessenverbänden.
Warum daraus genau zehn Bänke resultierten, bleibt weiterhin offen.
Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung bei den Kosten: Medien berichteten von rund 30.000 Euro für die neuen
Sitzbänke und bezogen sich dabei auf das
Bezirksamt. Auf Nachfrage des Bundes der
Steuerzahler bezifferte das Bezirksamt die
Kosten plötzlich nur noch auf 17.000 Euro
bzw. 1.700 Euro pro Bank. Eine nachvollSitzen im Überfluss
Zehn neue Sitzbänke wurden in der Mansteinstraße in Hoheluft-West aufgestellt. Auf lediglich
360 Metern entstand damit eine Bankdichte, die es laut Bezirksamt sonst nirgendwo im Bezirk
Eimsbüttel gibt.
Fotos: Sascha Mummenhoff
Schwarzbuch 2026/27 Richtig skurril! 71
ziehbare Erklärung für diese erhebliche
Abweichung lieferte die Verwaltung bislang nicht.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Sitzgelegenheiten für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sind sinnvoll.
Die Aufstellung von zehn Bänken auf lediglich 360 Metern ist jedoch überdimensioniert. Und wenn eine Verwaltung weder die
Anzahl der Bänke noch die widersprüchlichen Kostenangaben nachvollziehbar begründen kann, sind Zweifel an Wirtschaftlichkeit und Planung angebracht.
Sascha Mummenhoff
mummenhoff@steuerzahlerhamburg.de
Alle 36 Meter
eine
Zwei Bezirksämter wollen Kinder im Kiez
mit einem Kinderbuch vor den Gefahren
warnen, die von Drogen, Gewalt und Obdachlosigkeit ausgehen. Was wie kindgerechte Aufklärung aussieht, wirft die
Frage auf, ob der Staat damit vor den gesellschaftlichen Problemen kapituliert,
statt die Ursachen anzugehen.
Berlin. Die Bezirksämter FriedrichshainKreuzberg und Treptow-Köpenick haben ein
Kinderbuch mit dem Titel „Mit Fritzi durch
den Kiez“ vorgestellt. In dem 24-seitigen
Bilderbüchlein geht es um drei Kinder, die
sich mit dem Stadtfuchs Fritzi auf eine Tour
durch ihren Kiez machen. Dabei beobachten
sie aggressive Auseinandersetzungen, Alkohol- und Drogenkonsum sowie Obdachlose,
die im Park ihre Zelte aufgeschlagen haben.
Fritzi hat für die Kinder daher einige fuchsschlaue Tipps für den Großstadtalltag auf Lager: Abstand von Betrunkenen halten und
keine Drogenspritzen anfassen. Denn das ist
supergefährlich!
Das Buch soll Eltern und Kindern ab drei
Jahren dabei helfen, gemeinsam über ihre
Erlebnisse und Herausforderungen im urbanen Alltag zu sprechen. Das soll den Kindern
bei der Verarbeitung ihrer Eindrücke helfen,
um so die Großstadt als sicheren und spannenden Ort zu erleben. Ängste und Vorurteile sollen abgebaut und Sicherheitshinweise
für Gefahren im öffentlichen Raum kindgerecht vermittelt werden.
Die Idee zu dem Buch war im Rahmen
des „Runden Tisches Görlitzer Park“ entstanden. Der „Görli“ macht seit Jahren weit über
die Bezirksgrenzen von Kreuzberg hinaus
als Drogenumschlagplatz und Kriminalitätshotspot von sich reden und ist alles andere
als ein sicherer Ort. Land und Bezirk streiten
sich seit Jahren darüber, wie mit den Dealern
dort umgegangen werden soll, ohne diese
zu diskriminieren.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte das Kinderbuch bereits im November 2025 in Kooperation mit einem
renommierten Verlag entwickelt. Für die
Erstellung der Inhalte sowie Druck und Lieferung von 10.000 Exemplaren seien insgesamt 38.948,00 Euro gezahlt worden. Eine
türkische Übersetzung mit einer Auflage
von 5.000 Exemplaren habe insgesamt
14.569,90 Euro gekostet.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat
insgesamt 13.942,10 Euro für seine 7.000 Ex-
„Mit Fritzi durch den Kiez“
72 Richtig skurril! Schwarzbuch 2026/27
emplare aufgewandt, die seit Anfang Januar
2026 kostenfrei an kinderrelevante Einrichtungen und Interessierte im Bezirk ausgegeben werden. Das Interesse sei riesig und die
vorliegenden Rückmeldungen durchweg
und ausschließlich positiv.
Insgesamt belaufen sich die Kosten für
das Kinderbuch beider Bezirksämter damit
auf 67.460 Euro. Nach der haushaltsrechtlich
vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gefragt, hieß es vom Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg nur lapidar, dass
keine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt worden sei, „da
es sich hier um ein einzelwirtschaftliches
Verfahren mit nur geringer finanzieller Bedeutung“ handle. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte mit, dass der Zuwendungsempfänger mit rechtsverbindlicher
Unterschrift bestätigt habe, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden sei.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Der Schutz von Kindern durch ordnungspolitische Maßnahmen gegen Drogen- und
Gewaltkriminalität sowie Obdachlosigkeit
wäre vordringlicher als bloße Aufklärung.
Wichtig wären Investitionen in die Ausstattung der Polizei und finanzielle Unterstützung der Obdachlosenhilfe.
Alexander Kraus
kraus@steuerzahler-berlin.de
Fuchs Fritzi warnt Kinder z. B. vor „supergefährlichen“ Drogenspritzen im Kiez.
Foto: Alexander Kraus
Hitzeaktionsplan sorgt für erhitzte Gemüter
Mit zahlreichen Sonnenschirmen, einem
riesigen Sonnensegel und Aufwendungen
von 350.000 Euro hat die Stadt Stuttgart
während der Sommermonate 2025 versucht, an elf Orten für mehr Schatten zu
sorgen. An zwei Standorten sorgten die Installationen allerdings eher für Kopfschütteln als für Abkühlung.
Stuttgart (BW). Um der Stuttgarter Bevölkerung von Juni bis September 2025 an
öffentlichen Plätzen mehr Schutz gegen die
Sonneneinstrahlung zu bieten, hatte sich die
Stadtverwaltung für eine breit angelegte
Schutzkampagne entschieden. Insgesamt
29 Schirme mit Durchmessern bzw. Kantenlängen von 3,50 bis 4,50 Metern sowie
ein großflächiges Sonnensegel mit einer
Fläche von 180 Quadratmetern wurden an
elf Standorten installiert. Schirme und Segel
sowie 26 Sitzblöcke ließ sich die Stadt Stuttgart rund 350.000 Euro kosten.
Finanziert wurde das Projekt aus den
Haushaltsmitteln für verschiedene Hitzeschutzmaßnahmen, die der Gemeinderat
für 2025 in Höhe von insgesamt 1,5 Mio.
Euro beschlossen hatte. Weil die finanziellen Mittel für die Sonnenschutzmaßnahmen im Rahmen des Hitzeaktionsplans nur
im Doppelhaushalt 2024/2025 und ohne
Fortführung vorgesehen waren, hatte sich
die Verwaltung dazu entschlossen, Schirme
Schwarzbuch 2026/27 Richtig skurril! 73
und Segel nicht zu kaufen, sondern nur zu
leihen.
Ein Teil der 350.000 Euro entfiel dabei
nicht nur auf Anmietung, Installation und
Wartung der Sonnenschutzmaterialien,
sondern auch auf die Leistungen eines beauftragten Ingenieurbüros, das zusammen
mit der Stadtverwaltung die vorgeschlagenen Standorte mit Blick auf einen möglichen und sinnvollen Sonnenschutz prüfte. Diese Dienstleistung ließ sich die Stadt
20.000 Euro kosten. Diese Prüfung mit externer Hilfe hätte zumindest an zwei Standorten aufzeigen müssen, dass der Einsatz
von Sonnenschirm und Sonnensegel dort
keinen oder zumindest nur eingeschränkt
Sinn hat. Dieser Überzeugung sind neben
dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg auch viele Stuttgarter Bürger, die
sich während der Sommermonate verärgert
an den BdSt wandten.
Für die größte Verwunderung im Sommer 2025 sorgte dabei ein Sonnenschirm
auf dem Botnanger Marktplatz: Dort wurde
einer der beiden Schirme direkt unter einer
Platane installiert, die großflächig Schatten
spendet. Auf BdSt-Anfrage bei der Stadt
Stuttgart hieß es, nach einem Kompromiss mit den Marktbeschickern sei für den
Schirm ein Standort am Rande des Platzes
gewählt worden. „Dort befindet er sich teilweise unter der Krone einer Platane und
spendet vor allem nachmittags zusätzlichen
Schatten – mit reduziertem, aber vorhandenem Nutzen. […] Sollte sich vor Ort ein besserer Standort abzeichnen, ist eine Umsetzung
grundsätzlich möglich“, so die Auskunft aus
dem Rathaus.
Ebenfalls für Diskussionen sorgte das Aufstellen eines riesigen Sonnensegels über der
Betonfläche des Südheimer Platzes, das, bei
Gesamtkosten von 350.000 Euro, allein mit
110.000 Euro zu Buche schlug. Zwar sei der
durch das Segel gewonnene Schatten hin
und wieder genutzt worden, oftmals sei aber
niemand darunter gewesen, so die Beobachtungen von Anwohnern. Denn wer an den
Südheimer Platz gehe, setze sich schließlich
eher auf die Wiese oder auf eine der Bänke
am Rand. Warum man also mitten über die
Betonfläche des Platzes – übrigens für nur
wenige Wochen – eine so teure Konstruktion
aufgebaut hatte, ist aus Sicht des Bundes der
Steuerzahler nicht nachvollziehbar.
Zusammenfassend lässt sich sagen,
dass ein Konzept gegen die Sommerhitze
im Stuttgarter „Kessel“ eine sinnvolle Idee
ist, dessen Umsetzung im Sommer 2025
allerdings fragwürdig war. Denn alle ausgewählten Standorte sollten geeignet sein, um
für eine wirkliche Verbesserung zu sorgen.
Das war dort offensichtlich nicht der Fall.
Unverständlich ist auch, dass die Stadt externe Hilfe für die Standortwahl beauftragt
hat. Das sollten die städtischen Mitarbeiter
selbst leisten können! Hinzu kommt: Teuer
geliehene Schirme für punktuellen Schatten
an vereinzelten Stellen wirken eher wie ein
Tropfen auf den heißen Stein.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Das gesamte Schirmkonzept wirkt wie
Stückwerk. Es wäre sinnvoller, ein längerfristiges Konzept gegen die jährliche Sommerhitze im Stuttgarter Stadtgebiet zu entwickeln.
Daniel Bilaniuk
presse@steuerzahler-bw.de
Direkt unter einer Schatten spendenden Platane
installiert: der Sonnenschirm auf dem Marktplatz in Stuttgart-Botnang.
Foto: Daniel Bilaniuk
74 Teure Annehmlichkeiten
Hoesch-Areal in
Attendorn: hoher Preis,
unklare Perspektive
Teure Hallen
zum Abriss
Teure Annehmlichkeiten
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Teure Annehmlichkeiten 75
Die Hansestadt Attendorn hat 2022 ein
ehemaliges Hoesch-Gelände teuer gekauft
– nun sollen die alten Produktionshallen abgerissen werden. Was danach mit der Fläche passiert, ist immer noch offen. Sicher
ist nur: Die Bürger zahlen für den Rückbau,
während weitere Fragen unbeantwortet
bleiben. Ein Millionengrab?
Attendorn (NRW). In den großen Hallen in Attendorn produzierte Hoesch früher
Stahl. 1985 kaufte dann ein kleineres Stahlunternehmen die Immobilie und vermietete Teile vorrangig als eine Art Gründerzentrum. Im November 2022 erwarb die Stadt
das Grundstück mit den Hallen, im Juli 2023
ging es in ihr Eigentum über. Den Kaufpreis
wollte die Stadt dem Bund der Steuerzahler
auf Nachfrage nicht nennen und begründete dies u. a. mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung. Der Jahresabschluss 2023 der
Stadt ist jedoch gesprächig: Dort sind Kosten für den Neuerwerb von Industriehallen
in Höhe von 11,3 Mio. Euro aufgeführt. Dies
erstaunt, denn dieser Betrag bedeutet einen
Quadratmeterpreis von 598 Euro – und das
bei einem Bodenrichtwert von lediglich 55
Euro! Kein Wunder also, dass die Stadt keine Angaben zu dem Verkehrswertgutachten machen möchte, das als Basis für den
Kaufpreis gedient haben soll.
Dabei war der Stadt der bauliche Zustand der ehemaligen Hoesch-Hallen bereits vor dem Kauf bekannt. Zudem hatten
gravierende bauliche Mängel an den Gebäuden dazu geführt, dass die Stadt allen
Mietern kündigen und damit auf die Mieteinnahmen verzichten musste. Auch ein
Altlastengutachten lag vor, zum Inhalt hat
die Stadt nichts gesagt. Trotz dieser Informationen entschied sich Attendorn für den
Erwerb des Areals zu diesem Kaufpreis.
Als Grund für den Kauf schrieb die Stadt
Attendorn auf Anfrage des Bundes der
Steuerzahler am 30.1.2026: „Im Fokus stand
dabei die Entwicklung der Fläche als ,Bigge-Campus‘, mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Attendorn zu stärken und Impulse
für Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung sowie die Förderung
Millionen für ein Grundstück mit abbruchreifen Hallen.
Foto: Jens Ammann
76 Teure Annehmlichkeiten Schwarzbuch 2026/27
von Gründerinnen und Gründern zu setzen.“ Fördermittel der EU, des Bundes und
des Landes haben gewunken. Doch die Idee
wird nun woanders umgesetzt, auch mithilfe eines Förderprogramms.
Für das Gelände der Hoesch-Hallen gibt
es bisher keinen neuen Plan. Die Stadt hofft
auf wachsendes Interesse von Privatinvestoren, wenn die Gebäude abgerissen sind. „Die
Erstellung eines städtebaulichen Konzepts
sowie die Planung der äußeren Erschließung
und die Untersuchung von bestehenden
Lärmverhältnissen sind aktuell beauftragt.
Derzeit wird der Rückbau der Hallen und die
Aufbereitung des Geländes geplant“, so der
Bürgermeister im November 2025. Eine Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung
im Mai 2026 zeigt allerdings, dass das städtebauliche Konzept noch nicht erarbeitet ist,
weitere Planungen erst 2026 vorgesehen
sind und der Abriss 2027 durchgeführt werden soll. Die Hallen stehen heute an einer
Einfahrt zum Stadtkern. Es ist nachzuvollziehen, dass sich die Stadt Attendorn durchaus eine attraktive Bebauung wünscht, aber
nicht um jeden Preis. Die Stadt bezahlte für
das Grundstück wohl mehr als den zehnfachen Preis des Bodenrichtwertes. Die darauf
stehenden großen Hallen werden zu noch
unbekannten Kosten abgerissen. Klar ist:
Das wird wieder teuer. Unklar für die Bürger ist dagegen, ob der Boden belastet ist.
Schließlich hat Hoesch dort viele Jahre Stahl
produziert.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Der Kauf des Geländes mit den HoeschHallen war für die Steuerzahler teuer – und
wird durch den Abriss nochmals teuer. Das
wusste die Stadt vorher. Doch dreieinhalb
Jahre nach dem Kauf hat sie weder einen
fertigen Plan noch einen Investor.
Jens Ammann
ammann@steuerzahler-nrw.de
35 Mio. Euro für ein Tapetenmuseum
In Kassel können voraussichtlich ab Herbst
2027 Tapeten aller Art bewundert werden:
im Deutschen Tapetenmuseum. Wie groß
das Interesse daran sein wird, kann das
Land Hessen aber nicht beantworten. Bei
der Planung hat man auf jegliche Besucherprognosen verzichtet.
Kassel (HE). Kassel in Nordhessen bietet
als documenta-Stadt eine Vielzahl von Museen. Neben dem Hessischen Landesmuseum,
der Grimmwelt und dem Fridericianum gibt
es dort auch ungewöhnliche Einrichtungen
wie etwa die „Caricatura – Galerie für Komische Kunst“, die Ausstellungen aus den Bereichen Cartoon, Karikatur und Komische
Malerei präsentiert, und das Museum für Sepulkralkultur, das dem Themenfeld Tod und
Trauer gewidmet ist.
Bald reiht sich dort das Deutsche Tapetenmuseum ein. Das Gebäude dafür entsteht in Nachbarschaft zum Hessischen
Landesmuseum am Brüder-Grimm-Platz
in Verbindung mit der historischen nördlichen Torwache. Auf 4.000 Quadratmetern
Nettogrundfläche (3.000 Quadratmeter
Nutzfläche) werden nach der geplanten
Eröffnung Tapeten aus der 23.000 Exponate großen Sammlung zu sehen sein, vom
- Jahrhundert bis in die Gegenwart. Darunter sind Exemplare mit teils 17 Metern
Länge und drei Metern Höhe, eine 500
Jahre alte Goldleder-Tapete, aber auch
topaktuelle Vliesmuster. Außerdem soll
das neue Gebäude über ein eigenes Depot
verfügen, um Tapeten einzulagern. In der
Torwache werden der pädagogische Veranstaltungsraum, Garderobe und Sanitär-
Schwarzbuch 2026/27 Teure Annehmlichkeiten 77
anlagen untergebracht. Außerdem wird
darin die ehemalige Wohnung der Brüder
Grimm museal rekonstruiert.
Das Deutsche Tapetenmuseum hat eine
lange Geschichte. Im Jahr 1923 wurde es
vom Verein Deutsches Tapetenmuseum
e. V. in Kassel gegründet. Nach 70 Jahren
übernahm das Land Hessen die Sammlung
als Dauerleihgabe und verpflichtete sich im
Übernahmevertrag 1993 dazu, sie „in einem
angemessenen Umfang und als in sich geschlossene Präsentation der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen“, so das zuständige
Ministerium. Dies geschah von 1976 bis
2008 in den Räumlichkeiten des Hessischen Landesmuseums in Kassel, seitdem
liegen die Exponate in einem Depot.
Im Jahr 2017 ging die Sammlung dann
in das Eigentum des Landes Hessen über,
das seither bestrebt ist, die Exponate in
einem Neubau am Brüder-Grimm-Platz
zu zeigen, um so seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Damals ging
man noch von Kosten in Höhe von 24,4
Mio. Euro aus.
Die Grundsteinlegung für den Museumsneubau war im Juni 2023. Doch mit der Zeit
stiegen nicht nur die Kosten auf inzwischen
34,9 Mio. Euro, auch die Fertigstellung verzögerte sich um ein Jahr bis Herbst 2027. Nach
Eröffnung erwartet das Land 620.000 Euro
an jährlichen Betriebs- und Personalkosten.
Konkrete Besucherprognosen möchte Hessen nicht treffen, da die Sammlung seit Längerem nicht für die Öffentlichkeit zugänglich
gewesen sei.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Schon im Schwarzbuch 2018/19 kritisierte der BdSt das Deutsche Tapetenmuseum.
Immer wieder kam es zu Kostensteigerungen und Verzögerungen. Weiterhin fehlt es
an Prognosen für Besucherzahlen und Eintrittserlöse. Angesichts dessen fragt sich der
Steuerzahlerbund, ob die fast 35 Mio. Euro
für den Neubau gerechtfertigt sind.
Eva Kugler
kugler@steuerzahler-hessen.de
Foto: BdSt Hessen
Am Kasseler BrüderGrimm-Platz wird seit
2023 gebaut, 2027 soll
es endlich fertig sein:
das Deutsche Tapetenmuseum.
Video zum Fall
78 Teure Annehmlichkeiten Schwarzbuch 2026/27
Kostspieliger Kletterturm in Bad Tölz
In Bad Tölz musste für rund 140.000 Euro
ein neuer Kletterturm für einen Piratenspielplatz her.
Bad Tölz (BY). Im Zuge der „Tölzer Spielplatzoffensive 2025“ hat die Stadt Bad Tölz
auf dem Piratenspielplatz an der Isarpromenade einen Kletterturm errichten lassen.
Das gelbfarbene Klettergerüst ist ca. sieben Meter hoch, wiegt zwei Tonnen und ist
gleichsam als „Leuchtturm“ weithin sichtbar.
In dem rund drei Meter breiten Stahlgerüst
des Turms spannt sich ein offenbar planloses
Geflecht aus 18 Millimeter starken, schwarzen Kunststoffseilen. Darauf können Kinder
ab fünf Jahren rund sieben Meter hoch zu
der ca. zehn Meter langen Röhrenrutsche
klettern. Für Kinder wahrlich ein Spielparadies. Doch auch die Kosten für die Kletteranlage können sich sehen lassen: 140.000 Euro!
So sorgt der neue Kletterturm für Diskussionen. Während Befürworter auf den
hohen Spielwert, die Förderung der Freizeitqualität für Kinder und die Langlebigkeit der
Konstruktion verweisen, stellen Kritiker die
Verhältnismäßigkeit infrage. Ein funktionaler, sicherer und attraktiver Spielturm wäre
auch mit deutlich geringeren Kosten realisierbar gewesen.
Die Stadt Bad Tölz betonte hingegen, dass
Sicherheit und Qualität im Vordergrund gestanden hätten. Sie teilte dem Bund der
Steuerzahler u. a. mit: „Die Stadt hat bei dieser Anschaffung des Kletterturmes für Kinder im Außenbereich bewusst auf Sicherheit
gesetzt und mit der Auswahl einer deutschen Firma die Langlebigkeit des Gerätes
als wichtiges Kriterium priorisiert:
An ein Spielgerät an einem öffentlichen
Platz werden heute zurecht sehr hohe Anforderungen gestellt:
- Wie Sie sehen, erfüllt der von der Stadt
Bad Tölz ausgewählte Kletterturm diverse Vorschriften (DIN, EN, ASTM). - Zusätzlich garantiert der fachgerechte
Unter- und Aufbau, dass das Spielgerät
nicht nur standsicher ist und gefahrenfrei
durch die Kinder genutzt werden kann,
sondern dass auch alle mit dem Aufbau
und der Wartung betrauten Mitarbeiter
frei von Haftung sind. - Rohre, Pfosten und Kugeln sind sandgestrahlt und lösungsmittelfrei im
Epoxy-Polyester-Einbrennverfahren
vor Korrosion geschützt. - Um Verletzungen und Beschädigungen
vorzubeugen, ist das Befestigungssystem
innenliegend organisiert. - Verwendet werden langlebige
Materialien. - Verschleißteile können folgekostenarm
und ohne Spezialwerkzeug am Gerät
ausgetauscht werden. - Mit einem wertigen Kletterturm wie dem
DNA TOWER L.04 kann darüber hinaus
sichergestellt werden, dass selbst
Extrembelastungen durch intensive Nutzung, Witterungseinflüsse (Schnee, Frost,
Hagel, Sturm …) sowie Versuche des Vandalismus weitgehend folgenlos bleiben.
[…]
Auch wenn das gegenständliche Spielgerüst mit seinen Maßen beeindruckt, ist es
eben gerade diese Tatsache, die die Neugier,
den Ehrgeiz und den Spieltrieb vieler Kinder
weckt. Dabei hat der Hersteller auf Sicherheit geachtet und garantiert konstruktionsbedingt eine maximale freie Fallhöhe nach
EN1176 von 1,53 Metern. […] Die geschlossene Rutsche gehört ebenfalls zum Konzept,
des Wachsens durch Spielen: Es erfordert
sicherlich einigen Mut von einem Fünfjährigen, sich in diese Röhre zu begeben. Darin
herrscht jedoch keinesfalls Dunkelheit. Zudem sichert die überdachte Konstruktion,
dass bei Nässe oder Sonneneinstrahlung
die Rutsche weiterhin nutzbar ist und ein
Herausfallen nicht möglich ist. […] Eltern und
Schwarzbuch 2026/27 Teure Annehmlichkeiten 79
andere Aufsichtspersonen können durch
ein einfaches Überprüfen per Handkontrolle am nicht überdachten Teil der Rutsche
rasch und sicher feststellen, ob sich dieser
Teil an Tagen mit extremer Hitze für ihr Gefühl eventuell zu stark erwärmt hat und entweder die Nutzung der Rutsche untersagen
bzw. durch das Anlegen einer langen Hose
die Kinder vor dem aufgewärmten Metall
schützen. Andererseits ist eine Rutsche aus
Metall wartungsarm. […] Wir werden und
müssen die Rutsche auch künftig regelmäßig kontrollieren und werden auch das Thema Temperatur im Blick behalten …“.
Letztlich stellt sich aber aus Sicht der
Steuerzahler die Frage, ob hier noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Zu hoffen bleibt, dass sich viele Kinder auf
dem Kletterturm tummeln werden. Sind allerdings die hohen Kosten für den Spielturm
den Bad Tölzer Steuerzahlern noch vermittelbar?
Maria Ritch
maria.ritch@steuerzahler-bayern.de
Foto: Maria Ritch / Michael Stocker
140.000 Euro – ein
stolzer Preis für ein
bisschen Klettern.
ca. 140.000
für Kletteranlage
80 Teure Annehmlichkeiten Schwarzbuch 2026/27
Teures Logo für die Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig gönnt sich ein neues
Corporate Design samt neuem Stadtlogo.
Was mit einem bescheidenen Budget von
50.000 Euro begann, endete in einer Kostenexplosion in Höhe von 666.000 Euro.
Pikant: Im Preis enthalten ist sogar die
Entwicklung einer eigenen Schriftart für
die Stadt – während zeitgleich Geld für die
soziale und verkehrliche Infrastruktur fehlt.
Leipzig (SN). Die Stadt Leipzig hat Ende
2025 ein neues Corporate Design inkl. Stadtlogo eingeführt. Das bisherige Wappen
bleibt bestehen, wird aber durch das neue
Design und Logo ergänzt. Die Ziele des
neuen Corporate Designs sind eine bessere
Wiedererkennbarkeit, Lesbarkeit und Anpassung an digitale Anforderungen, so die
Rechtfertigung der Stadt. Doch dieses Ansinnen mündete in einer Kostenexplosion.
Der Ursprung des Projekts reicht ins Jahr
2022 zurück. Damals beschloss der Stadtrat
offiziell eine Weiterentwicklung des visuellen Erscheinungsbilds und stellte hierfür
zunächst 50.000 Euro Steuergeld bereit.
Bereits die Vorarbeiten, insbesondere Analyse und Beratung, kosteten allerdings schon
60.000 Euro. Doch dieser Anstieg war lediglich der Ausgangspunkt für eine deutliche
Ausweitung des Gesamtprojekts. Es folgte
eine gänzlich andere Größenordnung: Für
Designentwicklung und Umsetzung wurden sodann 500.000 Euro angesetzt. Doch
Foto: Appaloosa, CC BY-SA 3.0,
via Wikimedia Commons
auch dabei blieb es nicht, denn am Ende
summierten sich die Ausgaben inkl. der
60.000 Euro teuren Vorarbeiten auf insgesamt rund 666.000 Euro: für das Corporate
Design, die Markenstrategie, Informationsarchitektur und Projektkommunikation
rund 390.000 Euro, 93.000 Euro für die Entwicklung einer Unikat-Hausschrift „Leipzig
Sans“, rund 8.800 Euro für die Koordination
zwischen Schriftgestalter und Designagentur sowie weitere rund 114.000 Euro für die
Umsetzung des neuen Designs auf der
Website der Stadt.
Als besonders pikant betrachtet der Bund
der Steuerzahler die Eigenentwicklung der
Leipziger Hausschrift für rund 93.000 Euro.
Während die Stadt auf langfristige Einsparungen bei Lizenzgebühren verweist, kann
entgegengehalten werden, dass kostenfreie
Open-Source-Schriften dieses Ziel sofort
und ohne zusätzliche Ausgaben gleichfalls
erreichen! Dann stünde mehr Geld für den
Ausbau der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur parat.
Mehr noch: Der Bund der Steuerzahler
kritisiert v. a. die klammheimliche Kostenexplosion und mangelhafte Kostentransparenz. So wurde die entscheidende Budgeterweiterung lediglich verwaltungsintern
entschieden – also nicht vom Stadtrat gebilligt! Auch weitergehende Personalkosten wurden in der Stadtverwaltung nicht
erfasst. Da sich das Projekt über mehrere
Teure Intransparenz: Die Stadt Leipzig ließ sich
ihr neues Logo einiges kosten – zeigen dürfen
wir es an dieser Stelle aber nicht, weil die Stadtverwaltung uns die Abdruckgenehmigung
verweigerte. Stattdessen zeigen wir das neue
Rathaus Leipzig.
Schwarzbuch 2026/27 Teure Annehmlichkeiten 81
Jahre und verschiedene Ämter erstreckte,
war eine umfassende Kontrolle durch den
Stadtrat nur eingeschränkt möglich. Eine
klare Kosten-Nutzen-Abwägung liegt bis
heute nicht vor. Wären die tatsächlichen
Gesamtausgaben frühzeitig offengelegt
worden, hätte es sehr wahrscheinlich eine
intensivere politische Diskussion über das
Designprojekt gegeben.
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt:
Solche Projekte sind zwar gang und gäbe,
können aber deutlich günstiger umgesetzt werden. So realisierte etwa die Stadt
Marburg einen Relaunch für lediglich rund
35.000 Euro.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Ein neues Logo für eine Großstadt muss
nicht zwangsläufig falsch sein – doch wenn
dafür Hunderttausende Euro ausgegeben
werden, reicht es nicht, das Ergebnis hinter verschlossenen Türen zu präsentieren.
Der Bund der Steuerzahler erwartet Transparenz über die tatsächlichen Kosten, klare
Beteiligungsprozesse und eine sorgfältige
Abwägung zwischen städtischer Identität
und dem verantwortungsvollen Umgang
mit Steuergeld.
Dirk Mohr
d.mohr@steuerzahler-sachsen.de
Kniffliges Kackhaufenraten
Am Teufelssee in Köpenick lockt ein neuer Lehr- und Erlebnispfad mit 36 interaktiven Stationen und App-Unterstützung.
Für rund eine Mio. Euro entstand zwischen
Wald, Moor und See ein Naturerlebnis für
die ganze Familie. Wer schon immer wissen
wollte, wie ein Baum seinen Kummer loswird oder welcher Waldbewohner welchen
Haufen hinterlassen hat, wird dort fündig.
Berlin. Im April 2026 eröffneten die Senatsumweltverwaltung und die Berliner
Forsten gemeinsam einen neuen Lehr- und
Erlebnispfad im Bezirk Köpenick. Auf dem
3,3 Kilometer langen Rundweg am Teufelssee finden sich interaktive Stationen mit
beweglichen Elementen, Durchblicken und
Mitmachangeboten. Erweitert wird das Naturerlebnis durch eine eigens entwickelte
Smartphone-App mit Augmented Reality,
Hörspielen und interaktiven Spielen.
Der Weg erschließt laut Berliner Forsten die facettenreiche Landschaft rund
um die Müggelberge und den Teufelssee
und lädt dazu ein, Natur neu zu entdecken:
spielerisch, interaktiv und generationsübergreifend. Er richtet sich insbesondere an
Familien, Kinder und Großeltern. Vier thematische Entdeckertouren zu den Themen
Wald, Wasser, Klima und Geschichte eröffnen unterschiedliche Perspektiven auf eine
der vielfältigsten Waldlandschaften Berlins.
Besucher können sich an den insgesamt
36 Stationen mit Klappen, Drehelementen
und Durchblicken beschäftigen. Es gibt
Baumrindenschilder zum Tasten, Guckkästen, eine Baumpumpe und einen Kummerkasten, bei dem man direkt von den
Bäumen erfahren kann, worunter sie leiden.
Über interaktive Elemente können Interessierte zudem überraschende Perspektiven
auf Naturphänomene gewinnen. Favorit für
Jung und Alt dürfte aber das „knifflige Kackhaufenraten“ sein.
Gefördert wurden die Investitionen in
Höhe von ca. einer Mio. Euro von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Auf die Frage nach
den Folgekosten wurde nur ausweichend
auf die bewusste Auswahl von robusten,
langlebigen Materialien und Bauweisen verwiesen. Konkrete Angaben könnten hierzu
82 Teure Annehmlichkeiten Schwarzbuch 2026/27
komplexe Inhalte verständlich und praxisnah außerhalb der Wohn- und Klassenzimmer zu vermitteln. Die Entscheidung für die
vollständige Neukonzeption als Erlebnisweg
sei aufgrund der besseren Zweck-Mittel-Relation und der höheren Effektivität bei der
Erreichung der Bildungsziele getroffen worden.
Ziel des Pfades sei es jedenfalls, für Natur, Klimaschutz und nachhaltiges Handeln
zu sensibilisieren und den Berliner Wald als
Lebens-, Erholungs- und Klimaraum erlebbar zu machen. Der bisherige Pfad von 1965
sei inhaltlich, gestalterisch und didaktisch
veraltet gewesen und habe nicht mehr den
heutigen Anforderungen an Umweltbildung
und Besucherführung entsprochen.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Der Waldzustandsbericht beschreibt
die Lage der Berliner Wälder als besorgniserregend. Bei einem Milliardendefizit im
Landeshaushalt stellt ein App-gestützter
Lehrpfad eine falsche Prioritätensetzung
dar. Die Mittel hätten stattdessen beispielsweise für die Beseitigung von Sturmschäden in den Berliner Forsten eingesetzt
werden können.
Alexander Kraus
kraus@steuerzahler-berlin.de
noch nicht gemacht werden. Der Unterhalt
erfolge im Rahmen der regulären Bewirtschaftung durch die Berliner Forsten.
Auf die Frage nach dem Ergebnis der
haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, verwiesen
die Forsten auf einen Workshop „mit unterschiedlichen Beteiligten“ und eine Bestandsaufnahme des bestehenden Pfades
„und der Situation“. Weiterhin seien eine
SWOT- sowie eine Besucher- und Motivationsanalyse durchgeführt worden. Anschließend habe man eine Zieldefinition festgelegt und die didaktische Vermittlung und
Gestaltung konzeptionell festgeschrieben.
Alternative Projekte seien nicht betrachtet worden, da Lehrpfade anerkannte, bewährte und probate Instrumente der
Wald- und Umweltpädagogik seien, um
Foto: Steffen Bernitz-Lauseker
Ohne Smartphone-App geht auch im Wald
nichts mehr.
Jobcenter gönnt sich Luxus-Besprechungsraum
Mit einem neuen „Kreativraum“ wollte das
Jobcenter Bremen eine moderne Arbeitsumgebung für seine Mitarbeiter schaffen.
Bei der Umsetzung schoss man aber weit
übers Ziel hinaus. Hochpreisige Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände ließen die Kosten auf mehr als 945.000 Euro
explodieren. Kein Wunder, dass das Jobcenter zunächst versuchte, die Summe
unter Verschluss zu halten.
Bremen (HB). Jobcenter haben den gesetzlichen Auftrag, Gelder für Leistungsempfänger auszuzahlen und Arbeitsuchenden
einen Job oder Fortbildungsmaßnahmen zu
vermitteln. Keine besonderen Vorschriften
bestehen hingegen im Umgang mit eigenen Liegenschaften und Räumlichkeiten.
Das Jobcenter Bremen, eine gemeinsame
Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit
und der Stadt Bremen, hat den sich ihr
Schwarzbuch 2026/27 Teure Annehmlichkeiten 83
Von außen nicht zu
erahnen: Hinter diesen
Backsteinwänden des
Bremer Jobcenters in
der Utbremer Straße
verbirgt sich ein
„Kreativraum“, dessen
Einrichtung fast
eine Mio. Euro verschlungen hat.
bietenden Gestaltungsspielraum offenbar
dafür genutzt, an seinem Hauptsitz einen
„Kreativraum“ einzurichten. Hinter dieser
blumigen Bezeichnung verbirgt sich ein
multifunktionaler Tagungs- und Konferenzbereich im Erdgeschoss des Jobcenters.
Laut Ausführungen des Bremer Jobcenters soll der bereits im Jahr 2024 fertiggestellte „Kreativraum“ den Beschäftigten
der Behörde eine moderne und attraktive
Umgebung für Workshops, Schulungen
und weitere Konferenzformate bieten. Die
Attraktivität ließ sich für die Verantwortlichen des Jobcenters offenbar vornehmlich
durch hochpreisige Designermöbel und ein
ausgeklügeltes Beleuchtungskonzept herstellen.
Welche Summe die Luxus-Ausstattung
des „Kreativraums“ verschlungen hatte,
wollte die Behörde zunächst nicht preisgeben. Erst als eine Bremer Tageszeitung auf
ihren Auskunftsanspruch pochte, räumte
das Jobcenter im Mai 2026 ein, dass sich
die Kosten auf rund 600.000 Euro belaufen hätten. Aufgeschreckt durch die sich
anschließende Berichterstattung forderte
nun auch das Bremer Sozialressort weitere
Informationen zum „Kreativraum“ an. Das
ist verwunderlich, besetzt doch die Stadt
Bremen zusammen mit der Arbeitsagentur die Trägerversammlung des Jobcenters
– also das Gremium, in dem grundlegende
Entscheidungen rund um Personal, Organisation und Arbeitsplatzgestaltung des Jobcenters gefällt werden. Offenbar war dieses
Gremium nicht in die Pläne eines „Kreativraums“ einbezogen worden.
Und siehe da – es stellte sich heraus, dass
sich die Kosten des „Kreativraums“ tatsächlich sogar auf unfassbare 945.600 Euro belaufen haben. Dabei hatte die Trägerversammlung dem Jobcenter gar kein Budget
für den „Kreativraum“ eingeräumt! Sie hatte
lediglich eine Summe von 99.000 Euro zur
Herrichtung von Räumlichkeiten für das
Projekt „Frauen in der Arbeitswelt (FRIDA)“
genehmigt, wo gezielt Veranstaltungen,
Beratungen und Fortbildungsangebote für
Frauen durchgeführt werden sollten. Auch
diesen „FRIDA-Raum“ hatte das Jobcenter
einrichten lassen – allerdings zum fast Dreifachen (294.000 Euro) der genehmigten
Kosten.
Dieses Finanzgebaren veranlasste die
Trägerversammlung im Juni 2026 schließlich dazu, den Geschäftsführer des JobFoto: Jobcenter Bremen
84 Teure Annehmlichkeiten Schwarzbuch 2026/27
centers Bremen mit sofortiger Wirkung zu
entlassen. Die Bundesagentur für Arbeit
verfügte zudem, dass ein spezialisiertes
Compliance-Team die Vorgänge rund um
die sündhaft teuren Räumlichkeiten im Bremer Jobcenter untersuchen soll. Außerdem
entzog sie dem Jobcenter bis auf Weiteres
die Budgethoheit: Größere Ausgaben müssen nun explizit durch die Bundesagentur
freigegeben werden.
Für Steuerzahler, die für die Luxuseskapaden des Bremer Jobcenters geradestehen
müssen, kann das jedoch nur ein schwacher
Trost sein.
„Haus des Strukturwandels“ –
Kostenfalle mit Fördermitteln
Für 156.800 Euro kaufte die Stadt Eschweiler ein mehr als 100 Jahre altes Haus.
Nachdem erst einmal lange gar nichts
damit passierte, brachte der Braunkohleausstieg in Deutschland die entscheidende Idee: ein „Haus des Strukturwandels“.
Dafür gab es reichlich Förderung, jedoch
verlief leider nicht alles nach Plan.
Eschweiler (NRW). Alte Bilder zeigen
noch eine Metzgerei im mehr als 100 Jahre alten Haus in der Marktstraße 9. In den
beiden oberen Etagen war eine Wohnung,
unten im Ladenlokal wurde zuerst Wurst,
später Bekleidung verkauft. 2017 erwarb die
Stadt Eschweiler das Haus für 156.800 Euro
inkl. Nebenkosten. Laut Website der Stadt
wurde das Gebäude „somit vor dem drohenden Abriss bewahrt“. Den hatte die Stadt
wohl doch selbst einmal im Sinn, denn sie
schrieb am 21.1.2026 dem Bund der Steuerzahler auf Nachfrage, dass die Abrisskosten
auf weit mehr als 200.000 Euro geschätzt
wurden, ohne die Kosten für Stützmaßnahmen benachbarter Gebäude. Die Stadt
prüfte sogar den Kauf eines der Nachbarhäuser, „um gemeinsam ein deutlich größeres Baufeld entwickeln zu können. Die
Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer
scheiterten jedoch“. Die Intention ist also
unklar. Und so passierte mit dem Gebäude
erst einmal nichts.
Motiviert durch Fördermittel initiierte die
Verwaltung laut Ratsvorlage vom 28.1.2022
dann das Projekt „Strukturwandelladen Eschweiler“: „Der ,Strukturwandelladen Eschweiler‘ wird durch eine informative, interaktive und allgemeinverständliche Ausstellung sowie durch begleitende Formate der
Bürger*innenbeteiligung ausgestaltet, und
soll, wenn möglich, in einem leerstehenden,
von der Stadt anzumietenden Ladenlokal in
der Eschweiler Innenstadt eingerichtet werden. Nach Sanierung der Marktstraße 9 zum
,Haus des Strukturwandels‘ kann der ,Strukturwandelladen‘ dann dort dauerhaft untergebracht und betrieben werden.“
Der „Strukturwandelladen“ wurde im Juni
2024 als „Wandel.Laden“ zunächst in einem
anderen Ladenlokal eröffnet.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Offenbar sind die Regelungen zur Mittelbewirtschaftung durch die Jobcenter nicht
eng genug gefasst. Hier muss schleunigst
nachgebessert werden! Es spräche nichts
dagegen, dass die Wirtschaftspläne der Jobcenter stärker von der zuständigen Trägerversammlung überwacht werden. Der „Kreativraum“ hätte so verhindert oder zumindest
auf das Nötige reduziert werden können.
Nico Steinert
steinert@steuerzahler-nub.de
Schwarzbuch 2026/27 Teure Annehmlichkeiten 85
Foto: Jens Ammann
Doch die alte Metzgerei in der Marktstraße 9 lässt auf sich warten. Im April
2023 und – geändert – im Juli 2024 wurden
Bauanträge für den Umbau zum „Strukturwandelladen“ gestellt und im August 2024
genehmigt. Schon im Sommer 2023 gab es
erste Rückbau- und Sicherungsmaßnahmen. Förderrechtlich galt dies als Maßnahmenbeginn, doch darüber hinaus tat sich
beim Umbau sichtbar nicht viel.
Im Februar 2025 antwortete die Stadt
auf BdSt-Anfrage, dass bei der Einreichung
des Förderantrags rund 1,1 Mio. Euro Kosten geschätzt wurden. Der Bund bewilligte
eine Förderung über das Programm „Nationale Klimaschutzinitiative“ und das Land
NRW über den „Wiederaufbauplan“. Doch
die Baukosten seien explodiert; um mit
den vorhandenen Mitteln bzw. dem alten
geschätzten Kostenansatz auszukommen,
habe sich die Stadt entschieden, die Planungen zu überarbeiten. Das habe wieder
zu einer deutlichen Verzögerung geführt.
Die Förderquoten haben sich ebenfalls
leicht reduziert: Der Bund fördert zu 29
Prozent die Kosten, das Land zu 33 Prozent.
Erst im September 2025 begann die
Baumaßnahme für den „Strukturwandelladen“ offiziell. Schon am 26.11.2025 musste der Rat laut Vorlage 600.000 Euro Mehrkosten zustimmen, obwohl die Stadt nach
Planungsbeginn auf diverse geplante Maßnahmen der Entwurfsplanung verzichtet
hat. Die Stadt hatte nämlich auf Basis einer
ungenauen Schätzung angefangen, erst
Ende 2025 standen konkretere Planungsgrundlagen und Kostenberechnungen
fest. Durch die Einsparungen steht weniger
Fläche zur Verfügung, was Konsequenzen
für die Nutzung hat. Doch selbst Ende Juni
2026 schrieb die Stadt dem BdSt auf Nachfrage, dass es noch kein beschlossenes
Nutzungskonzept gebe und selbst der geplante Umzug des „Strukturwandelladens“
in Frage stehe, da sich zwischenzeitlich andere Nutzungsoptionen ergeben hätten.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Insgesamt will die Stadt 1,85 Mio. Euro für
ein Haus ausgeben, ohne dass sie ein Nutzungskonzept hat. Erst acht Jahre nach dem
Kauf des Hauses hat sie – motiviert durch
Fördermittel – mit dem Umbau angefangen
und die Pläne dafür mehrfach verändert.
Jens Ammann
ammann@steuerzahler-nrw.de
Noch ist das „Haus des Strukturwandels“ eine
Baustelle.
86 Kostenexplosion
Kostenexplosion
Autobahnteilstück
wird zum finanziellen
Desaster
Ein Kilometer
Autobahn
für fast
60 Mio. Euro
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Kostenexplosion 87
Das auf dem Bauschild ausgewiesene Fertigstellungsdatum ist inzwischen überholt.
Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.
Das letzte Teilstück der A143 wird mindestens 726 Mio. Euro kosten, die Inbetriebnahme ist derzeit für 2030 vorgesehen.
Zum Baubeginn im Jahr 2019 sollte der
fast 13 Kilometer lange Abschnitt noch
rund 350 Mio. Euro kosten, die Fertigstellung war für das Jahr 2025 geplant. Nicht
auszuschließen ist, dass die Kosten weiter
steigen.
Bund/Halle (Saale) (ST). Das letzte Teilstück der Westumfahrung Halles war von
Anfang an sehr umstritten. Da konnte man
fast schon erwarten, dass nicht alles nach
Plan läuft. Das Bauvorhaben wird von Naturschützern argwöhnisch beäugt, Streitigkeiten sind quasi programmiert. Für die
Kritiker stand schon immer fest, dass dieser Bau unnötig sei und weitere Folgekosten nach sich ziehen würde. Und: Die Entlastungseffekte für den Stadtverkehr von
Halle dürften sich nach Fertigstellung des
verbliebenen Lückenschlusses in Grenzen
halten.
Geplant war, dass die A143 den Autobahn-Doppelring um Halle und Leipzig
schließen und gleichzeitig Halle vom überregionalen Durchgangsverkehr entlasten
sollte. Von den 21,6 Kilometern Gesamtlänge sind neun Kilometer zwischen Halle-Süd und Halle-Neustadt bereits seit
Oktober 2004 durchgängig befahrbar. Der
verbleibende Lückenschluss von der bestehenden Anschlussstelle Halle-Neustadt
bis zum künftigen Autobahndreieck HalleNord und dem Anschluss zur A14 sollte im
Jahr 2004 noch rund 151 Mio. Euro kosten.
Der hierfür im Mai 2005 erlassene Planfeststellungsbeschluss war rechtswidrig und
musste ergänzt werden. Der Bau wurde
gestoppt und es folgte ein Rechtsstreit, der
erst im Jahr 2019 mit einer Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts beendet
wurde. Der feierliche Baubeginn für den
letzten knapp 13 Kilometer langen Nordabschnitt erfolgte am 3.12.2019.
Diese jahrelangen Verzögerungen hatten ihren Preis: Bereits zu Baubeginn waren
mindestens 350 Mio. Euro Gesamtausgaben eingeplant, die Fertigstellung sollte
2025 erfolgen. Der nächste Kostenschock
folgte 2022: Jetzt wurden Gesamtausgaben von rund 443 Mio. Euro erwartet – und
die geplante Fertigstellung verschob sich
auf das Jahr 2028. Wer gedacht hatte, dass
es nun nicht mehr schlimmer kommen
könnte, sieht sich im Jahr 2026 eines Besseren belehrt: Die Inbetriebnahme des Nord-
88 Kostenexplosion Schwarzbuch 2026/27
abschnitts ist nach aktuellem Zeitplan für
das Jahr 2030 vorgesehen. Die derzeitigen
Gesamtkosten für den Nordabschnitt betragen nun rund 726 Mio. Euro, davon rund
717 Mio. Euro Bundesanteil – so das Bundesverkehrsministerium in einem Schreiben
an den Steuerzahlerbund vom 8.5.2026:
„Die Kostensteigerungen resultieren im
Wesentlichen aus den allgemeinen Baupreissteigerungen – insbesondere im Ingenieurbau, aus erhöhten Aufwendungen
für die Altbergbausanierung sowie aus zusätzlichen Anforderungen im Artenschutz,
die Anpassungen an mehreren Brückenbauwerken erforderlich machten.“
Dabei war bereits vor Baubeginn bekannt, dass dieser Abschnitt bautechnisch
besonders anspruchsvoll ist, denn mehrere
Altbergbaugebiete, die Saale und Naturschutzgebiete sind zu überqueren. Auch
die Vielzahl der Bauwerke – große Brücken,
Tunnel, Grünbrücken – haben bereits bei der
Planung die besonderen Herausforderungen erkennen lassen. Baukostensteigerungen und Verzögerungen lassen sich nicht
immer verhindern. In diesem Fall haben jedoch unrealistische Planungen zur Steuergeldverschwendung beigetragen.
Für die Steuerzahler ist dieser Autobahnabschnitt insbesondere in finanzieller Hinsicht desaströs. Bundesweit wird man lange
suchen müssen, einen Autobahnabschnitt
zu finden, bei dem ein Kilometer Autobahn
fast 60 Mio. Euro kostet. Da die Aktualisierung der Gesamtkosten mit 726 Mio. Euro
durch die DEGES, die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH,
aus dem Jahr 2023 stammt, ist nicht auszuschließen, dass es noch teurer kommt.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Fertigstellung bis 2030 tatsächlich erfolgt. Sonst
wird es noch bitterer für die Steuerzahler.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Dass der Bau eines Autobahnabschnitts
mit fast 13 Kilometern Länge insgesamt
ein Vierteljahrhundert dauert, ist nicht hinnehmbar. Straßenbauprojekte müssen sich
an ihrer Wirtschaftlichkeit messen lassen.
Der erwartete Nutzen muss belastbar nachgewiesen sein und nennenswert die erheblichen Kosten übersteigen. Durch die Unterschätzung der tatsächlichen Anforderungen
ist die A143 zur Kostenfalle geworden. Die
Zeche zahlt der Steuerzahler.
Ralf Seibicke
seibicke@steuerzahler-sachsenanhalt.de
Kosten außer Kontrolle geraten
Aus 234 Mio. Euro wurden erst 325 Mio.
Euro, dann 534 Mio. Euro. Inzwischen rechnet die Projektgesellschaft für das Neubauprojekt „ZRE der Stadtreinigung Hamburg“
mit 720 bis 780 Mio. Euro. Auch der Zeitplan
ist Makulatur: Die schrittweise Inbetriebnahme wird erst für 2029/2030 erwartet.
Wirtschaftsprüfer sehen erhebliche Mängel bei Planung, Überwachung und Risikomanagement.
Hamburg. Das Zentrum für Ressourcen
und Energie, kurz ZRE, sollte auf dem Gelände der ehemaligen Müllverwertungsanlage
Stellinger Moor ein modernes Vorzeigeprojekt der Hamburger Abfall- und Wärmewende werden. Doch inzwischen steht das
Projekt v. a. für steigende Kosten, gerissene
Zeitpläne und neue Zweifel an der Steuerung öffentlicher Großprojekte.
Ursprünglich wurde das ZRE mit rund
234 Mio. Euro kalkuliert. Dann stieg der
Schwarzbuch 2026/27 Kostenexplosion 89
Kostenrahmen zunächst auf 325 Mio. Euro,
später auf rund 452 Mio. Euro und schließlich auf 534 Mio. Euro. Im Juli 2026 legte die
Projektgesellschaft erstmals einen neuen
Kostenkorridor vor: Inzwischen wird mit 720
bis 780 Mio. Euro gerechnet. Gegenüber der
ursprünglichen Kalkulation drohen damit
Mehrkosten von 486 bis 546 Mio. Euro. Im
teuersten Szenario entspricht das einer Steigerung um rund 233 Prozent.
Auch zeitlich ist das Projekt aus dem Tritt
geraten. Ursprünglich sollte das ZRE bereits
2023 in Betrieb gehen. Später war eine Fertigstellung 2026 vorgesehen, allenfalls mit
einer leichten Verschiebung bis 2027. Inzwischen wird mit einer schrittweisen Inbetriebnahme erst in den Jahren 2029 bis 2030
gerechnet. Einzelne Anlagenteile sollen zeitversetzt anlaufen.
Besonders kritisch ist die Projektsteuerung. Nach Angaben des Senats gab es zu
Beginn des Projekts einen Lenkungsausschuss als Steuerungsgremium. Dieser wurde im Projektverlauf eingestellt; seine Aufgaben gingen auf die Projektleitung und die
frühere technische Geschäftsführung über.
Ein Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte stellte nun erhebliche Mängel bei der Projektplanung, Projektüberwachung und beim Risikomanagement fest.
Die zuständigen Gremien seien über Kostensteigerungen und Terminverzögerungen
nicht angemessen und nicht rechtzeitig informiert worden.
Bereits Mitte Juni 2026 beschloss der
Aufsichtsrat, mögliche rechtliche Schritte
gegen die damals Verantwortlichen prüfen
zu lassen. Dazu zählt der frühere langjährige Geschäftsführer der Stadtreinigung.
Am 8.7.2026 gab der Aufsichtsrat zunächst
weitere 97 Mio. Euro als begrenzte Tranche
zur Fortführung des Projekts frei. Einen
neuen offiziellen Gesamtkostenrahmen
beschloss er noch nicht. Zusätzlich soll ein
externes Monitoring eingeführt werden.
Für die Gebührenzahler ist das besonders bitter, denn die höheren Projektkosten dürften
sich auf die Müllgebühren niederschlagen.
Auch Fernwärmekunden könnten mittelbar
betroffen sein, wenn Verzögerungen durch
andere, insbesondere gasbasierte Wärmeerzeugung kompensiert werden müssen.
Der Fall erinnert fatal an andere Großprojekte städtischer Unternehmen: Wieder
steigen die Kosten, wieder geraten Termine
ins Rutschen, wieder beginnt die intensive
Aufarbeitung erst, nachdem das Problem
öffentlich nicht mehr zu übersehen ist.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Das ZRE zeigt erneut, wie riskant Großprojekte städtischer Unternehmen sind.
Wenn Kostenkontrolle, Risikomanagement
und Projektsteuerung nicht funktioniert haben, muss aufgeklärt werden, wer die Verantwortlichen dafür sind.
Sascha Mummenhoff
mummenhoff@steuerzahlerhamburg.de
Das ZRE sollte ein Vorzeigeprojekt der Abfall- und
Wärmewende werden. Inzwischen rechnet die
Projektgesellschaft mit Gesamtkosten von 720
bis 780 Mio. Euro.
Foto: Sascha Mummenhoff
90 Kostenexplosion Schwarzbuch 2026/27
Der Stadt Würzburg sind bei der Sanierung
ihres Mainfranken Theaters die Kosten davongelaufen. Anfangs ging man von 71,65
Mio. Euro aus. Mittlerweile sind es schon
103 Mio. Euro geworden. Und ein Ende ist
nicht in Sicht.
Würzburg (BY). Seit dem Jahr 2018 saniert und erweitert die Stadt Würzburg das
Mainfranken Theater, einen Theaterbau aus
den 1960er Jahren. Das klassische Mehrspartenhaus wird als kommunales Theater
in städtischer Trägerschaft betrieben, produziert in den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Tanz und Konzert rund 400 Angebote
und erreicht bis zu 140.000 Besucherinnen
und Besucher in einer regulären Spielzeit.
In einem neu errichteten Erweiterungsbau ist das sogenannte „Kleine Haus“ mit
330 Plätzen integriert. Dieses wird vorwiegend durch das Schauspiel genutzt. Untergebracht sind in dem „Kleinen Haus“ auch
die Kostümwerkstätten und der Orchesterproberaum, der hinter dem Bühnenturm
spektakulär auf dem Theaterdach positioniert ist. Nachdem das Bestandsgebäude
in den Rohbauzustand zurückversetzt und
im Backstage ein Teilabriss vorgenommen
wurde, wird im Altbau eine neue, baufachlich
anspruchsvolle Gebäudestruktur aufgebaut.
Künftig wird das Mainfranken Theater als
Staatstheater in kommunaler Trägerschaft
betrieben werden. Die Finanzierung erfolgt
dann paritätisch durch die Stadt Würzburg
und den Freistaat Bayern, der auch bisher
schon Betriebskostenzuschüsse für den laufenden Betrieb leistet.
Zu Beginn der Sanierung ging man von
Gesamtkosten in Höhe von 71,65 Mio. Euro
aus. Zwischenzeitlich war man für die Erweiterung und Sanierung des Mainfranken
Theaters bei 96,5 Mio. Euro angelangt. Ursächlich hierfür war neben allgemeinen
Baupreissteigerungen auch die Beseitigung
von Fundamenten eines ehemaligen Bahnhofs, der unterhalb des Theaters gefunden
worden war. Auch habe sich die Anpassung
von Fluchtwegen an neue Vorgaben als kostenintensiver herausgestellt als bisher angenommen.
Nach Mitteilung des Oberbürgermeisters
ist u. a. festzuhalten, dass „festzustellende
Defizite bei der Planung auch in der Baustellenabwicklung umfangreiche Störungen
nach sich ziehen. Diese gestörten Bauabläufe führen zugleich erneut zu massiven Kostensteigerungen und Zeitverzug“.
Der negative Trend bei der Kostenentwicklung setzte sich fort. So ließ der Oberbürgermeister der Stadt Würzburg den
Bund der Steuerzahler u. a. wissen, dass im
Jahr 2021 der Würzburger Stadtrat beschließen musste, den „Kostenrahmen für die Erweiterung und Sanierung des Mainfranken
Theaters auf 103 Mio. Euro anzupassen. […]
Der ohnehin schon als sehr negativ aufgezeigte Trend der Kostenentwicklung hat
sich noch einmal drastisch verschlechtert.
Die Gründe sind insbesondere deutliche
Kostensteigerungen in den Rohbauarbeiten der Bestandssanierung sowie in der
gesamten Bauausführung des neuen Kopfgebäudes, wiederholt enorme Sprünge bei
den Auftragsschätzwerten anstehender
Vergaben und Mehrkosten der Baufirmen
vor dem Hintergrund des bisherigen Bauverzugs. Erneut muss der Rückschluss getroffen werden, dass die Kostenberechnung
der Fachplaner, hier insbesondere der Architekten, einem Abgleich auf die Realitäten
der tatsächlichen Kosten und Kostenentwicklungen nicht standhält“. Dabei ist ein
„strittiger Kostenblock von rund 18,1 Mio.
Euro zu benennen, der aus der Sicht des
Bauherrn durch unzulässige Budgetüberschreitungen der Fachplaner im Laufe der
bisherigen Projektausführung entstanden
ist. Diese unzulässigen BudgetüberschreiKostspielige Sanierung des Mainfranken Theaters
Schwarzbuch 2026/27 Kostenexplosion 91
tungen sind aus der Sicht des Auftraggebers
aufgrund unvollständiger Planungen und
einer nicht belastbaren Kostenberechnung
entstanden. […] Die Stadt Würzburg wird
als öffentlicher Auftraggeber konsequent
Planungsfehlern und Mängeln bei der Umsetzung des Großbauprojekts Generalsanierung und Erweiterung des Mainfranken
Theaters nachgehen. Verantwortung wird
in diesem Zusammenhang klar zugeordnet.
Wir positionieren uns hier unmissverständlich gegenüber den Planern und werden alle
rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, hier
unsere Positionen durchzusetzen“.
Aufgrund von massiven Störungen bei
der Projektabwicklung musste nach Mitteilung des Oberbürgermeisters die „für den
Herbst 2022 geplante Eröffnung des Großen
Hauses und damit der Abschluss der Bestandssanierung in das Jahr 2024 verschoben werden“. Doch daraus wurde nichts.
Verzögerungen und Kostensteigerungen
prägten den Projektverlauf. Schließlich hat
die Stadt Würzburg dem ursprünglich beauftragten Planungsbüro „aufgrund mangelhafter Performance bei Planungsleistungen und der operativen Umsetzung des
Großbauprojekts“ gekündigt. „Die gleichzeitige Insolvenz dieses Planungsbüros erschwerte das Krisenmanagement …“, so der
Oberbürgermeister.
Ein neues Architektenteam musste daher das herausfordernde Projekt – Finalisierung des Neubaus („Kleines Haus“) und
Sanierung des Bestandsgebäudes – weiterführen. Das neu verpflichtete Architekturbüro nahm seine Arbeit auf der Theaterbaustelle mit Beginn des Jahres 2023 auf. Der Fokus
dieses Teams lag zunächst ganz auf der im
Dezember 2023 gelungenen Eröffnung
des Theaterneubaus. Nach Mitteilung des
Oberbürgermeisters hat sich der Neubau
zu einem wahren Besuchermagneten entwickelt. „Mehr Besucher, höhere Einnahmen
und viele junge Menschen in den Vorstellungen, so lautet die derzeitige Bilanz zum aktuellen Spielbetrieb. Unser Theater arbeitet
auch in der Umbauphase sehr erfolgreich
und stößt auf eine sehr positive und breite
Resonanz beim Publikum.“
Parallel zum laufenden Spielbetrieb im
Neubau wird die Generalsanierung des Bestandsgebäudes fortgesetzt. Doch die Stadt
Würzburg war weiterhin von Pech und Pannen verfolgt. Einem zweiten Fachplaner
mit dem Aufgabenbereich Technische Gebäudeausrüstung (Haustechnik) musste
aufgrund mangelhafter Leistung ebenfalls
gekündigt werden. Nach einem durchgeführten europaweiten Vergabeverfahren
wurde schließlich ein neuer Fachplaner für
die Haustechnik beauftragt. Das PlanungsDie Kosten für die
Sanierung des Mainfranken Theaters in
Würzburg steigen
weiter an.
Foto: Maria Ritch / Michael Stocker
92 Kostenexplosion Schwarzbuch 2026/27
team in seinen vielfältigen und aufeinander
aufbauenden Aufgabenstellungen war somit erst seit Jahresbeginn 2025 wieder vollständig.
Die aktuellen Zeitpläne sehen vor, dass
das Bestandsgebäude erst Ende 2029 an
das Theater übergeben werden soll. Ziel
sei eine vollständige Wiedereröffnung des
Theaters im Jahr 2030.
Wenn auch der Oberbürgermeister der
Stadt Würzburg versicherte, dass alle Regressansprüche „konsequent und umfassend“ verfolgt werden, so werden sich die in
Rede stehenden Verfahren wohl noch über
Jahre hinziehen.
Doch damit ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Aktuell hat die
Stadt Würzburg unter Berücksichtigung der
bisher erfolgten Auszahlungen im Rahmen
ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis Ende
2029 „145,9 Mio. Euro in den Wirtschaftsund Haushaltsplan des Theaters und der
Stadt eingestellt“, wobei „diese Zahl keine
Kostenprognose für den voraussichtlichen
Gesamtprojektrahmen“ sei, so der Oberbürgermeister.
Auch wenn für das Kulturprojekt staatliche Zuschüsse erwartet werden, ist dies aus
Sicht der Steuerzahler wenig tröstlich. Denn
auch Fördergelder sind Steuergelder!
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Angesichts der bisherigen Kostenentwicklung bei der Sanierung des Mainfranken
Theaters bleibt zu hoffen, dass das Theater
planmäßig im Jahr 2030 seine Pforten öffnen kann – ohne weitere Kostensteigerung.
Maria Ritch
maria.ritch@steuerzahler-bayern.de
74,25 Mio.
Kostensteigerung
Das Flötenteich-Fiasko
Das noch immer im Bau befindliche Sportund Gesundheitsbad am Oldenburger Flötenteich sollte ein Vorzeigeprojekt werden
– modern, nachhaltig und klimaneutral.
Doch stattdessen entwickelte sich der
Neubau zu einem Paradebeispiel dafür,
wie politische Wunschvorstellungen, eine
unzureichende Projektsteuerung und fehlende Kostenkontrolle ein kommunales
Bauvorhaben völlig aus dem Ruder laufen
lassen können.
Oldenburg (NI). Im Jahr 2019 fasste der
Oldenburger Stadtrat den Grundsatzbeschluss, das aus den 1960er-Jahren stammende Freibad am Flötenteich durch den
Neubau eines ganzjährig nutzbaren Sportund Gesundheitsbads zu ersetzen. Vorgesehen waren mehrere Indoor-Becken, ein
Außenbecken, ein Sauna- und Physiotherapiebereich, Gastronomie sowie ein Servicegebäude für den benachbarten Campingplatz. Besonderes Schmankerl: Mithilfe
eines Cabriodaches sollte eines der IndoorBecken zum Freiluftbecken umfunktioniert
werden können, um den bisherigen Freibadcharakter des Flötenteichbads in den Sommermonaten zu erhalten. Die Kosten für den
Neubau wurden seinerzeit vorerst auf 20,56
Mio. Euro geschätzt. Mit dessen Planung
und Umsetzung wurde der Bäderbetrieb
der Stadt Oldenburg (BBO) beauftragt. Im
April 2021 beschloss die Stadtpolitik zudem,
dass die Stadt Oldenburg bis zum Jahr 2035
Schwarzbuch 2026/27 Kostenexplosion 93
klimaneutral sein soll, was nicht ohne Folgen
für die weiteren Planungen des Flötenteichbads bleiben sollte.
Der konkretisierte Planungsentwurf, welcher der Stadtpolitik im Sommer 2022 vorgestellt wurde, trug dem Wunsch nach Klimaneutralität Rechnung, indem das zunächst
geplante Cabriodach einem festen Dach mit
Photovoltaikanlage wich. Im Gegenzug wurde ein zusätzliches Sommer-Außenbecken
eingeplant. Wegen der Umplanungen und
unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher
Baupreisentwicklungen stiegen die Projektkosten auf 29,3 Mio. Euro.
Im Oktober 2023 beschloss der Stadtrat
weitere Planungsänderungen zugunsten
der Klimaneutralität: Neben kleineren Energiesparmaßnahmen zeichneten sich diese
v. a. durch die beabsichtigte Errichtung einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf
dem Flötenteich und die Wärmegewinnung
mittels Tiefengeothermie aus. Für dieses erweiterte Energiekonzept rechnete die Stadt
mit zusätzlichen Kosten von zwölf Mio. Euro
– verbunden mit der Hoffnung, dass sich diese durch niedrigere Energiekosten im Laufe
der Zeit amortisieren würden.
Doch noch ehe im Februar 2024 der
erste Spatenstich erfolgen konnte, musste die Stadt ihre Kostenschätzung erneut
nach oben korrigieren; inkl. des erweiterten
Energiekonzepts sei nun mit 47 Mio. Euro
zu rechnen, teilte die Stadtverwaltung mit.
Doch auch damit sollte das Ende der Kostenspirale noch längst nicht erreicht sein!
Knüppeldick kam es Anfang des Jahres
2025, als sich herausstellte, dass die BBO in
der funktionalen Leistungsbeschreibung
des Bades zahlreiche Leistungen einfach
gar nicht eingepreist hatte. Die nicht berücksichtigten Leistungen mussten nachträglich teuer beauftragt und Kalkulationen
angepasst werden. Die Kosten des Flötenteichbads explodierten regelrecht auf 82
Mio. Euro. In dieser Summe ist die Umsetzung der schwimmenden Photovoltaikanlage und der Geothermie nicht mal mehr
enthalten! Beide Projekte sind nach Bekanntwerden der Kostenexplosion vorerst
gestoppt worden.
Der Fokus liegt nun allein auf Fertigstellung und der Eröffnung des Bads. Diese
kann wegen der Verzögerungen im Bauablauf voraussichtlich erst 2028 erfolgen.
Eigentlich hätte das Flötenteichbad schon im Sommer 2026 eröffnet werden sollen. Aufgrund erheblicher Versäumnisse werden sich Schwimmer nun wohl noch bis 2028 gedulden müssen. (Bild: Juni 2026)
Foto: Nico Steinert
94 Kostenexplosion Schwarzbuch 2026/27
Es ist daher keineswegs auszuschließen,
dass das Flötenteichbad noch die 100-Mio.-
Euro-Marke reißen wird.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Die Stadt sieht die Schuld allein bei dem
inzwischen entlassenen Geschäftsführer
des städtischen Bäderbetriebs. Doch damit
macht sie es sich zu einfach! Die Stadt ist für
die Besetzung der Geschäftsführung verantwortlich und sitzt zudem in sämtlichen Aufsichtsgremien. Ohnehin hätten die Planungen der Gesellschaft, die nicht auf den Bau,
sondern die Verwaltung von Bädern spezialisiert ist, engmaschig von den Baufachleuten
der Stadtverwaltung überwacht und auf
Plausibilität geprüft werden müssen.
Jan Vermöhlen
vermoehlen@steuerzahler-nub.de
ALTERNATIVE INVESTITION
Die entstandenen Mehrkosten würden
rechnerisch ausreichen, um einer
halben Mio. Kindern die Teilnahme an
einem Gruppen-Schwimmkurs
zu ermöglichen.
Nicht notwendige Mauer wurde teuer saniert
In Lüdenscheid wurde eine marode Rundmauer um einen kleinen Park erneuert.
Die Kosten dafür stiegen von geschätzten
140.000 Euro auf 335.000 Euro. Ungeklärte Denkmalschutzauflagen und eine Planungspanne der Stadt verteuerten das
Projekt erheblich.
Lüdenscheid (NRW). Seit Mitte 2021 bröckelte die 55 Meter lange Rundmauer zwischen Winkhauser Straße und Parkstraße
sichtbar vor sich hin. 2022 schätzte die Stadt
Lüdenscheid die Sanierungskosten auf Basis
ähnlicher Baumaßnahmen auf 140.000 Euro
brutto. Die genauere Planung der neuen
Stützwand erfolgte ab Herbst 2023, zweimal
wurden die Kosten nach oben korrigiert. Gebaut wurde schließlich ab Oktober 2025 – für
335.000 Euro.
Die Bürgerinnen und Bürger in Lüdenscheid empörte diese Kostenexplosion. In
den sozialen Medien überschlugen sich die
Kommentare wie: „Kommen bei dieser Summe vergoldete Fugen in die mit Blattgold
veredelten Steine?“ oder „Unglaublich!! Was
wird da eingesetzt? Gold?“.
Recherchen des Bundes der Steuerzahler zeigen, dass die hohen Kosten v. a. durch
zwei Faktoren verursacht wurden: Statt die
Mauer zu sanieren, wäre es möglich gewesen, das abschüssige Areal ohne Mauer
und ohne Grünanlage neu zu gestalten, bestätigte die Stadt. Die Mauer ist also nicht
notwendig, sondern lediglich ein gestalterisches Mittel.
Doch erst hieß es seitens der Unteren
Denkmalbehörde, dass Mauer und Park
denkmalgeschützt seien und genauso wie-
Schwarzbuch 2026/27 Kostenexplosion 95
derhergestellt werden müssten wie vorher.
Es stellte sich aber heraus, dass nur das angrenzende Gebäude denkmalgeschützt ist.
Für Park und Mauer gelte jedoch ein Umgebungsschutz, so die Stadt. Das Protokoll
einer späteren Fehleranalyse zeigt, dass die
Stadt nicht mit der Unteren Denkmalbehörde klärte, was der „Umgebungsschutz“ für
dieses Projekt bedeutet. Möglicherweise
hätte die Stadt dann das Areal ohne Mauer
viel kostengünstiger gestalten können.
Aber auch eine Planungspanne der Stadt
trieb die Kosten in die Höhe: Für den barrierefreien Ausbau zweier Bushaltestellen im
Umfeld der Mauer war im Sommer 2025 für
mehrere Wochen die Winkhauser Straße
halbseitig gesperrt worden. Eigentlich war
geplant, den Ausbau der Bushaltestellen
und die Mauersanierung zu kombinieren, so
die Stadt. Doch das habe zeitlich nicht funktioniert, weil „das Mauerthema noch zweimal dem Rat vorgelegt werden musste –
zwecks Nachbewilligungen“. Eine weitere
halbseitige Sperrung in diesem Bereich im
November wollte die Stadt den Anwohnern
nicht zumuten, denn die Verkehrsbelastungen im Sommer seien sehr hoch gewesen.
Dadurch wiederum habe sich das Baufeld
für die Fachfirma verengt. Die Folgen: Ein
„logistischer Mehraufwand und eine kleinteiligere Herstellung der Stützwand als ursprünglich angenommen“, so die Stadt in
einer Antwort an den Bund der Steuerzahler
vom Dezember 2025. Welche Mehrkosten
bei der Mauersanierung dadurch entstanden, dass die beiden Projekte nicht parallel durchgeführt wurden, konnte die Stadt
nicht exakt beziffern.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Lüdenscheid hat ein Haushaltssicherungskonzept; da ist eine 335.000-EuroMauersanierung genauso wenig vermittelbar wie die schlechte Baustellen-Abstimmung. Positiv ist, dass die Stadt nach
Abschluss des Projekts eine Fehleranalyse
gemacht hat, die Pannen bei künftigen Bauprojekten verhindern soll.
Andrea Defeld
defeld@steuerzahler-nrw.de
Die teure Sanierung
der maroden Mauer
erregte den Zorn der
Lüdenscheider Bürger.
Foto: Cedric Nougrigat
96 Teure Fehler
Teure Fehler
Lost Place in Wetzlar:
Bis Ende 2035 drohen mehr
als 3,6 Mio. Euro Steuergeldverschwendung
Doppelte Miete für
eine Polizeistation
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 97
330.000 Euro jährlich zahlt Hessen für eine
verwaiste Polizeistation in Wetzlar. Der
Mietvertrag läuft noch bis Ende 2035. Findet das Land nicht bald einen Nachmieter,
drohen mehr als 3,6 Mio. Euro Steuergeldverschwendung.
Wetzlar (HE). „Nachmieter für Polizeistation in Wetzlar gesucht, kann auch gern anderweitig genutzt werden. Das charmante
Gebäude mit großen grünen Fenstern bietet
folgende Annehmlichkeiten: 2.900 Quadratmeter Nutzfläche in ruhiger Lage und mit
dem Finanzamt angenehme Nachbarn. Bis
2035 kann das Gebäude zum unschlagbaren
Preis von 330.000 Euro jährlich angemietet
werden. Legen Sie noch etwas drauf, dann
bekommen Sie für insgesamt 400.000 Euro
auch noch die Raumschießanlage und Stellplätze dazu. Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich beim Land Hessen“ – so könnte
das Inserat des Landes Hessen lauten, um
einen Mieter für die leer stehende Polizeistation in Wetzlar zu finden. Darum kümmerte
sich das Land offenbar nicht rechtzeitig.
Doch der Reihe nach: Im Jahr 2006 mietete das Land Hessen die Polizeistation in
der Frankfurter Straße in Wetzlar an. Rund
14 Jahre später – im Jahr 2020 – wurde festgestellt, dass das Gebäude nicht mehr für
die künftigen Anforderungen geeignet ist.
Um eine bessere Zusammenarbeit der Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen,
sollten auch die Regionale Kriminalinspektion Lahn-Dill und die zentrale Diensthundestaffel Mittelhessen zusammen mit der
Polizeistation Wetzlar an einem gemeinsamen Standort untergebracht werden. Das
Land Hessen wollte damit den Informationsaustausch verbessern und Schnittstellen reduzieren. Das bisherige Gebäude kam
dafür aber nicht infrage: „Diese Maßnahme
konnte in der Altliegenschaft aufgrund des
unzureichenden Platzangebots und eines
ungeeigneten räumlichen Zuschnitts nicht
ermöglicht werden“, so das Land Hessen in
einer Antwort an den BdSt. Im alten Gebäude hätte auch mit umfangreichen Investitionen „keine Arbeitsumgebung geschaffen
werden können, die den Anforderungen
Foto: Moritz Venner
Nur noch die Beflaggung deutet darauf hin, dass hier einmal eine Polizeistation untergebracht war.
Miete müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für das leer stehende Gebäude trotzdem weiterzahlen.
Video zum Fall
98 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
moderner polizeilicher Arbeit mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen gerecht
geworden wäre“.
Also wurde eine neue Polizeistation angemietet. Ein Projektentwickler baute ein
modernes 4.800 Quadratmeter großes Gebäude im Gewerbegebiet „Spilburg“, deutlich größer als die Altliegenschaft. In dem
L-förmigen Flachdachgebäude, das Ende
2024 bezogen wurde, konnten nun alle gewünschten Polizeidienststellen untergebracht werden, denn es bietet genügend
Platz und moderne Büros. Aber leider hat
die Sache einen Haken – der Mietvertrag
der alten Polizeistation läuft noch bis Ende
2035 und kann nicht einseitig gekündigt
werden. Deswegen zahlt das Land Hessen
seit Dezember 2024 doppelt Miete. Für die
alte Polizeistation sind es jährlich insgesamt
400.000 Euro: 330.000 Euro für das leer stehende Gebäude und 70.000 Euro für „die
weiterhin in Nutzung befindlichen Stellplätze sowie die Raumschießanlage”, wie das zuständige Hessische Finanzministerium dem
BdSt mitteilte. Über die Höhe der Miete für
das neue Gebäude bewahrt das Land Hessen allerdings Stillschweigen. Als Grund dafür wird der Schutz des Vermieters genannt.
Mit möglichen Nachnutzern für das alte Gebäude verhandelte das Land zu Redaktionsschluss noch.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Es ist nachvollziehbar, dass unterschiedliche Polizeidienststellen an einem Ort zusammengeführt werden sollen. Doch in
diesem Fall hätte sich das Land Hessen
frühzeitig um eine Nachnutzung kümmern
müssen. Sollte keine Lösung gefunden werden, droht eine Steuergeldverschwendung
von bis zu 3,6 Mio. Euro für ein leer stehendes
Gebäude.
Eva Kugler
kugler@steuerzahler-hessen.de
Auf die schiefe Bahn geraten
Parkbänke sollen zum Ausruhen einladen.
In Hamburg-Bergedorf wurden jedoch
mehrere neue Sitzbänke so nah an einer
viel befahrenen Straße aufgestellt, dass
auch Verkehrslärm und Abgase zur Pause dazugehören. Doch damit nicht genug:
Einige Bänke haben eine deutliche Querneigung. Nun muss nachgebessert werden
– auf Kosten der Stadt.
Hamburg. Die Justus-Brinckmann-Straße in Hamburg-Bergedorf ist ein idyllischer
Ort: Rote Einfamilien-Backsteinhäuser,
Kopfsteinpflaster in den Seitenstraßen und
viele Bäume am Straßenrand machen sie
zu einer begehrten Wohngegend. Auch ein
Seniorenheim befindet sich dort. Zur besonderen Optik trägt auch die – im Norden eher
seltene – deutliche Steigung bei, die die von
der B5 abzweigende Straße aufweist.
Angesichts dieser Mischung – Seniorenheim plus starke Steigung – kam das Bezirksamt auf die Idee, im Zuge der Straßensanierung einige Parkbänke aufzustellen,
damit die Anwohner sich auf dem anstrengenden Fußweg ausruhen können. Doch die
gewählten Standorte sorgten für Erstaunen.
Und das aus dreierlei Gründen.
bis zu
3,6 Mio.
für leere Räume
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 99
Zum einen sind mehrere der Bänke mit
der Sitzfläche direkt zur Straße ausgerichtet
– bieten in dieser idyllischen Gegend also
„unverbauten“ Blick auf den Straßenverkehr. Zudem enden die Sitzflächen dieser
Bänke nur rund 80 Zentimeter vor der Fahrbahn. Autos und Lieferwagen passieren die
Bänke mit 50 Stundenkilometern und mehr,
Verkehrslärm und Abgase gehören zwangsläufig zur Sitzpause dazu – ebenso wie die
Sorge um die Unversehrtheit der eigenen
Füße, die bei größeren Menschen bis zum
Ende des Kantsteins ragen können.
Und dann ist da – als dritter Punkt – die
Sache mit der Querneigung. Offenbar gab
es bei den Sitzgelegenheiten ein Problem
mit der Montage, denn mindestens drei
Bänke weisen eine Querneigung von sieben Prozent auf. Bequemes Sitzen und Ausruhen? Fehlanzeige.
Laut Bezirksamt war die Idee für die
zusätzlichen Sitzgelegenheiten bei der
Straßenplanung entstanden, da während
des Beteiligungsverfahrens der Wunsch
nach mehr Sitzgelegenheiten geäußert
worden sei. Außerdem verfolge der Bezirk
den Ansatz, bei Straßenbaumaßnahmen
grundsätzlich zusätzliche Ruhebänke mitzudenken – insbesondere für ältere und
mobilitätseingeschränkte Menschen. Eine
konkrete Bedarfsanalyse für die ausgewählten Standorte wurde allerdings nicht durchgeführt. Das Bezirksamt spricht stattdessen
von einer sogenannten Angebotsplanung.
Und die Querneigung? Die wurde im Zuge
der Bauabnahme als Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit bewertet und gegenüber der ausführenden Firma beanstandet.
Die Anschaffung der sieben Sitzbänke
kostete einschließlich Lieferung, Einbau und
Erdarbeiten rund 14.800 Euro. Doch damit
ist die Maßnahme noch nicht abgeschlossen. Nach Kritik seitens des Seniorenbeirats
sowie der Politik überprüfte das Bezirksamt
die Standorte. Das Ergebnis: Drei Bänke werden innerhalb der Justus-Brinckmann-Straße versetzt, zwei weitere erhalten einen neuen Standort in der Umgebung, zwei andere
Bänke werden neu ausgerichtet bzw. weiter
von der Fahrbahn abgerückt.
Für diese Nachsteuerung musste ein gesonderter Auftrag vergeben werden. Die zusätzlichen Kosten trägt das Bezirksamt. Wie
hoch diese letztlich ausfallen werden, steht
noch nicht fest.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Mehr Sitzgelegenheiten sind in Zeiten
der älter werdenden Gesellschaft eine sinnvolle Sache. Dann müssen sie aber erst recht
mit Augenmaß aufgestellt werden! Und
zwar sowohl im handwerklichen Sinne (mit
ebener Sitzfläche) als auch im planerischen
(an attraktiven Orten).
Tobias Pusch
pusch@steuerzahler-hamburg.de
Diese schrägen Bänke mit freiem Blick auf eine
viel befahrene Straße sorgen in Hamburg-Bergedorf für Verwunderung.
Foto: Tobias Pusch
100 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
Das Land Bremen führte zu Beginn des
Jahres 2025 den sogenannten Ausbildungsfonds ein. Die Idee: Betriebe, die
viele Azubis beschäftigen, sollen finanziell
belohnt werden. Bei der Umsetzung hapert es allerdings. Technische Probleme,
Rechtsstreitigkeiten und ein hoher administrativer Aufwand sorgen für Verdruss.
Der Fonds droht zu scheitern.
Bremen (HB). Der Ausbildungsfonds der
Freien Hansestadt Bremen speist sich aus
einer Ausbildungsabgabe, die Betriebe aus
Bremen und Bremerhaven dazu verpflichtet, jährlich bis zu 0,3 Prozent ihrer Arbeitnehmerbruttolohnsumme in den Fonds
einzuzahlen. Im Gegenzug erhalten Arbeitgeber pro beschäftigtem Azubi aus dem
Fonds eine jährliche Pauschale von derzeit
2.250 Euro. Nicht ausgekehrte Fondsmittel
will die Hansestadt darüber hinaus zur Finanzierung unterstützender Ausbildungsmaßnahmen einsetzen. Mindestens sieben
Mio. Euro sollen so Jahr für Jahr etwa in Beratungsangebote und Coachings fließen.
Soweit die Theorie – in der Praxis offenbarten sich jedoch rasch erhebliche Probleme.
Die begannen schon bei der erstmaligen Datenerhebung: Mit 22.000 postalischen Schreiben informierte das Bremer
Arbeitsressort die Betriebe über ihre Verpflichtung, in einem eigens eingerichteten
Online-Meldeportal Angaben zu Bruttolohnsummen und der Anzahl beschäftigter
Azubis zu machen. Weil die Online-Rückmeldung allerdings stockte, ließ das Land
nochmals 17.000 postalische Erinnerungsschreiben versenden. Beim Versand der
Zahlungsbescheide setzte sich das bürokratische Brimborium fort: Wegen technischer Probleme bei der Online-Abwicklung wurden erneut sämtliche Dokumente
(rund 7.000 Zahlungsbescheide) postalisch
verschickt. Das Arbeitsressort selbst konstatierte, dass der gesamte Vorgang zur Generierung der Meldedaten nicht zufriedenstellend verlaufen und nur mit erheblichem
Arbeitsaufwand zu bewerkstelligen gewesen sei – wohl Behördensprech für: teuer
und ineffizient.
Bremer Pleiten- und Pannen-Fonds
Viele Absolventen finden in Bremen keinen
Ausbildungsplatz. Der
Senat schiebt die Verantwortung allein den
Betrieben in die Schuhe, obwohl gleichzeitig
Ausbildungsplätze
mangels geeigneter
Bewerber unbesetzt
bleiben.
Foto: pexels.com/Mikhail Nilov
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 101
So sind seit 2024 insgesamt rund 1,04
Mio. Euro für Landespersonal zur Zahlungsabwicklung sowie für Personal der Verwaltungsrats-Geschäftsstelle des Ausbildungsfonds angefallen. Daneben fielen auch
„versteckte” Personalkosten in weiteren Abteilungen des Arbeitsressorts an, wo Aufgaben des Fonds anteilig übernommen wurden. Deren Höhe lässt sich nach Angaben
des Bremer Senats allerdings nicht beziffern.
An Entwicklungs- und IT-Betriebskosten
sind bisher ca. 1,73 Mio. Euro angefallen.
Weitere Kosten entstanden, weil sich
hunderte Betriebe vor dem Verwaltungsgericht gegen ihre Zahlungsbescheide zur
Wehr setzten. Als das Gericht dem Senat vorab mitteilte, dass voraussichtlich sämtliche
Bescheide des Jahres 2025 fehlerbehaftet
gewesen seien, entschied das Arbeitsressort
vorsorglich, die beklagten Bescheide neu zu
erlassen. Die im Zuge von Rechtsstreitigkeiten angefallenen Verfahrenskosten belaufen sich bislang auf 275.000 Euro.
Und weil die Zahlungsverpflichtung klagender Betriebe bis zur Neubescheidung
aufgeschoben war, standen dem Fonds zu
wenig Mittel zur Verfügung, um die versprochenen Ausgleichszahlungen an ausbildende Betriebe zu leisten. Insgesamt mussten
dem Fonds daher rund 1,73 Mio. Euro als
Liquiditätshilfe aus dem Bremer Haushalt
zugeführt werden. Die sollen zurückfließen,
sobald der Fonds über ausreichende Eigenmittel verfügt. Ob und wann dies der Fall
sein wird, bleibt unklar.
Unter dem Strich sind Bremen für den
Fonds bereits administrative Kosten in Höhe
von mindestens 3,1 Mio. Euro entstanden.
Dies steht in keinem akzeptablen Verhältnis
zu dem geringen Nutzen, den der Fonds bisher entfalten konnte. Der beschränkte sich
vornehmlich darauf, Geld auf ineffiziente
Weise von Unternehmen A an Unternehmen
B zu verschieben Erst im Spätsommer 2026
wurde erstmals eine Handvoll Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht.
Eines hat die Ausbildungsabgabe aber
dann doch noch zu leisten vermocht. Sie
hat aufgezeigt, dass die Stadt Bremen als
Arbeitgeber selbst zu wenig ausbildet: Sie
blieb im Jahr 2024 rechnerisch rund 200
Azubi-Stellen unter den Zielvorgaben des
Fonds. Entsprechend musste Bremen eine
Summe von 456.236 Euro an den eigenen
Ausbildungsfonds abführen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Dass viele Betriebe in Bremen keine
geeigneten Bewerber finden und Ausbildungsplätze daher unbesetzt bleiben,
ignoriert der Bremer Senat geflissentlich.
Stattdessen setzt er mit dem Ausbildungsfonds lieber auf einen hochbürokratischen
Rohrkrepierer, der die Unzulänglichkeiten
des Bremer Bildungssystems kaschieren
soll. Anderen Bundesländern ist von einer
Nachahmung dringend abzuraten.
Nico Steinert
steinert@steuerzahler-nub.de
Teurer Rückkauf:
Fehlende Klausel belastet Steuerzahler
Der Rückkauf eines rund 400 Hektar großen
Grundstücks kommt das Land teuer zu stehen. Die Stadt Magdeburg hatte beim Verkauf des Grundstücks an Intel entgegen üblichen Standards keine Rückfallklausel für
den Fall eines Scheiterns der Intel-Ansiedlung vereinbart. Während der Verkaufspreis
2022 bei etwa 100 Mio. Euro gelegen haben
soll, musste das Land 2026 einen wesentlich
höheren Betrag hinblättern.
102 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
Magdeburg (ST). Es sollte die Erfolgsstory für Sachsen-Anhalt und die Stadt
Magdeburg werden: Nach der im März
2022 angekündigten Ansiedlung des Chipherstellers Intel überschütteten sich die
verantwortlichen Politiker im Land selbst
mit Beifall. Mindestens 3.000 Arbeitsplätze
sollten entstehen, Subventionen von fast
zehn Mrd. Euro waren zugesagt. Doch daraus wird nun nichts. Im Juli 2025 kam das
endgültige Aus für das Intel-Projekt.
Seitdem geht es auch um Schadensreparatur und Schadensbegrenzung. Das betrifft
insbesondere das von der Stadt Magdeburg
Ende 2022 an Intel verkaufte Grundstück
am Eulenberg, am Stadtrand von Magdeburg, mit einer Größe von rund 400 Hektar. Der Erlös für die Stadt soll bei rund 100
Mio. Euro gelegen haben, was sich auch
aus dem Bodenrichtwert ableiten lässt. Allerdings weist die Stadt Magdeburg darauf
hin, dass den Veräußerungserlösen Aufwendungen in erheblichem Umfang gegenüberstanden, insbesondere Erwerbs-,
Erschließungs- und Personalaufwendungen sowie Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der zwischenzeitlichen
Vorfinanzierung des Grundstückserwerbs.
Die mögliche gesamte Ansiedlungsfläche
für Unternehmen – ein „Filetgrundstück“ –
umfasst eine Fläche von rund 1.100 Hektar,
die auch auf die Gemeinde Sülzetal und die
Stadt Wanzleben-Börde verteilt sind.
Das Vertrauen in das Gelingen der Ansiedlung war so groß, dass absurderweise
und entgegen üblichen Standards keine
Rückfallklausel für den Fall eines Scheiterns
des Projekts vereinbart wurde. Warum dies
versäumt wurde, hat die Stadt Magdeburg
auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler
bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
Nachdem Intel zwischenzeitlich auf
dem erworbenen Grundstück den exzellenten Bördeboden für landwirtschaftliche
Zwecke nutzte, wurde das Grundstück der
Stadt und dem Land 2026 zum Rückkauf
angeboten. Zum Rückkaufpreis schweigen
alle Beteiligten bislang. Dass der Rückkaufpreis deutlich höher liegt als der Verkaufspreis, dürfte indes klar sein, denn allein der
von Magdeburg beschlossene Bebauungsplan hat zur Wertentwicklung beigetragen.
Hinzu kommt die allgemeine Preisentwicklung.
Das Finanzministerium sprach von einem fairen Preis beim Rückkauf, bei dem
man sich schnell handelseinig geworden
sei. Offensichtlich sollen die Steuerzahler
froh sein, dass sie nicht noch stärker zur
Kasse gebeten wurden.
Kurz vor Abwicklung des Rückkaufs wollte die Stadt Magdeburg das Grundstück
noch selbst zurückkaufen. Dazu hatte der
Stadtrat erst Ende 2025 ein vorher nicht mal
bestehendes Vorkaufsrecht beschlossen.
Die notwendige Kreditfinanzierung durch
einen Investitionskredit ist jedoch an der
Haushaltslage der Stadt Magdeburg und
der nicht erfolgten Genehmigung durch die
Kommunalaufsicht gescheitert.
Daher sprang das Land ein: Die 2024 gegründete High-Tech Park Sachsen-Anhalt
GmbH kaufte das Grundstück. Der Landeshaushalt hatte bereits 2024 und 2025 insgesamt rund 450 Mio. Euro kreditfinanziert
an die High-Tech Park GmbH ausgereicht;
2026 sollen noch einmal rund 200 Mio. Euro
dazukommen. „Auf dem Areal soll ein HighTech Park entstehen, in welchem hochwertige und zukunftsfähige Arbeitsplätze
entstehen, die der Region und dem Land
eine nachhaltige Wachstumsperspektive
ermöglichen werden“, so das Finanzministerium.
Sowohl die Stadt Magdeburg als auch
das Finanzministerium haben sich gegenüber dem Steuerzahlerbund nicht konkret
dazu geäußert, welche Lehren aus der gescheiterten Intel-Ansiedlung für die künftige Ansiedlung großer Unternehmen gezogen werden. Zu hoffen bleibt, dass die
hochfliegenden Pläne für den High-Tech
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 103
Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.
Der teure Schimmelfleck von Trier
Seit mehr als zwei Jahren ist ein von der
Stadt Trier angemietetes Schulgebäude
ungenutzt. Grund dafür ist ein Schimmelbefall in einem Keller-WC. Der Schimmel
wurde bislang nicht beseitigt, aber Trier
kommt nicht aus dem Mietvertrag heraus.
Miete, Nebenkosten, Investitionen – es drohen Ausgaben von insgesamt rund 790.000
Euro in der Laufzeit von fünf Jahren. Dazu
kommen 1,5 Mio. Euro für Raummodule.
Trier (RP). Um Schüler aus überfüllten
Gymnasien unterzubringen, mietete die
Stadt Trier im Jahr 2023 als Ausweichquartier das Gebäude der ehemaligen privaten
Eberhardschule an. Der Mietvertrag wurde
mit der Eigentümergemeinschaft für eine
Laufzeit von fünf Jahren geschlossen und
begann zum 1.12.2023. Die Nettomiete beläuft sich auf 9.250 Euro pro Monat plus Nebenkostenvorauszahlung von 1.000 Euro. Pro
Jahr kostet das Gebäude die Stadt also rund
120.000 Euro. Im Mietvertrag verpflichtete
sich Trier außerdem, für Wartung, Sanierung
und Unterhaltung aufzukommen. Zusätzlich
investierte Trier rund 190.000 Euro in das GePark erfolgreich sind und nicht wieder Fehler bei der Vertragsgestaltung gemacht
werden. Unter dem Strich bleibt ein Verlustgeschäft für den Steuerzahler.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Handwerkliche Fehler und mangelnde
Weitsicht bei Grundstücksgeschäften auf
Kosten der Steuerzahler sind untragbar. Der
kreditfinanzierte Rückkaufpreis zieht schon
Blick von der Landesstraße L50 auf den „Intel-Acker“.
jetzt weitere Folgekosten – insbesondere für
Zinsen – nach sich. Nicht nachprüfbar ist die
Aussage des Finanzministeriums über einen
fairen Rückkaufpreis, wenn die Summe als
Geheimsache behandelt wird. In diesem Fall
fehlte es also nicht nur an Umsicht, es fehlt
auch weiterhin an Transparenz!
Ralf Seibicke
seibicke@steuerzahler-sachsenanhalt.de
104 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
bäude – für Umbauten, Einbauten, Renovierungen und Bewirtschaftungskosten.
Dann kam die Überraschung: Im Sommer 2024 wurde in einer Toilette im Schulkeller eine rund 50 mal 50 Zentimeter große Schimmelfläche entdeckt. Daraufhin
sperrte das Gesundheitsamt das Gebäude
für den Schulbetrieb. Wer annimmt, dass
der Schimmelfleck schnell beseitigt wurde
und die Schule wie geplant wieder in Betrieb
ging, liegt falsch. Stattdessen stritten Stadt
und Eigentümergemeinschaft darüber, wie
mit dem Schimmel umzugehen sei. Eine
grobe Schätzung einer Fachfirma bezifferte die Kosten zur Beseitigung
und Sanierung auf
rund 60.000 Euro. Laut
Presse waren die Eigner
gegen einen Mietaufschlag bereit, den Schimmel zu beseitigen. Allerdings konnte aus
Sicht der Stadt – warum auch immer – nicht
sichergestellt werden, dass
der Schaden nicht erneut auftreten würde. Deshalb wurde die schulische Nutzung
nicht weiterverfolgt.
Kommt Trier dafür aus dem Mietvertrag
früher raus? Nein, denn ein Sonderkündigungsrecht besteht laut Stadt nur, wenn für
die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs
Kosten entstehen würden, die 30 Prozent
des Gebäudewerts überschreiten. Aber solche Kosten konnten und können nicht nachgewiesen werden. Stattdessen hat Trier eine
Kündigung zum Ablauf der Festlaufzeit zum
30.11.2028 ausgesprochen. Andere bauliche
Probleme mit der Immobilie sind der Stadt
nicht bekannt. Alternativ genutzt wird das
Gebäude bisher dennoch nicht – und das
seit mehr als zwei Jahren! Schlimmstenfalls
werden also für die komplette Vertragslaufzeit rund 600.000 Euro für Miete und Nebenkosten sinnlos verbrannt, dazu kommen die
bereits getätigten Investitionen in Höhe von
190.000 Euro. Auf den Punkt gebracht: Mit
einem nicht beseitigten Fleck sind Steuergelder von insgesamt 790.000 Euro verbunden. Eine irre Verschwendungsgeschichte!
Die ist aber noch nicht zu Ende.
Denn was wurde aus den Schülern, die
ursprünglich in die Eberhardschule sollten?
Für diese wurde zur Unterbringung schon
wieder ein neuer Plan benötigt. Die Lösung:
Auf dem Klosterhof des Auguste-ViktoriaGymnasiums hat Trier sogenannte Raummodule aufgebaut, die rund 1,5 Mio. Euro
gekostet haben. Diese umfassen vier vollständig ausgestattete Klassenräume,
die mit Fluren verbunden
sind, und ein Sanitärmodul.
Aus dem Schulbauförderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz soll Trier dafür 60
Prozent der förderfähigen
Kosten erhalten. Wenn der
lokale Platz-Mehrbedarf nicht
mehr gegeben ist, sollen die
Module anderswo zum Einsatz
kommen.
Doch für diesen Millionenbetrag hätte –
rein rechnerisch – wohl auch der Schimmel
in einer ganzen Menge von Schüler-WCs beseitigt werden können. Die finanzielle Verhältnismäßigkeit der gewählten Alternative
passt hier so gar nicht.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Es kann die Steuerzahler nur erstaunen,
wie in Trier ein überschaubarer Schimmelfleck in einer Toilette zu einem solch finanziellen Desaster führen konnte. Sechs- bis
siebenstellige Beträge ausgeben kann die
Stadt – einen Schimmelfleck beseitigen aber
nicht?
René Quante
r.quante@bdst-rlp.de
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 105
„Gläserne Werkstatt“ für die Klingenstadt
Das Projekt „Gläserne Werkstatt“ der Stadt
Solingen sollte u. a. mit dem Verkauf regionaler Produkte, mit Veranstaltungen und
als Treffpunkt die Innenstadt beleben. Die
Kosten sind hoch, doch dank der Fördergelder vom Land Nordrhein-Westfalen und
der EU muss die Stadt nur zehn Prozent tragen. Der Erfolg ist aus Steuerzahler-Sicht
mau, jeder Besucher wird teuer erkauft.
Solingen (NRW). Solinger Messer und
Scheren finden sich in vielen Haushalten.
Als regionales Produkt sind sie auch perfekt für das Projekt „Gläserne Werkstatt“
der Klingenstadt. So soll die Werkstatt ein
seit zehn Jahren leer stehendes Modehaus
zu neuem Leben erwecken und wieder
Menschen in die Innenstadt bringen. Eine
„Markthalle“ im Erdgeschoss des Gebäudes soll das Herzstück sein und zum Bummeln, Erkunden und Einkaufen einladen. In
der Schleifwerkstatt können Bürger donnerstags den Schleifservice in Anspruch
nehmen und in der Kreativwerkstatt aktiv
werden. Alles kann man mieten, auch eine
Kochstelle, einen kahlen, großen Raum im
Untergeschoss – Innovationsraum genannt
– und einen Podcast-Raum. Es gibt hauseigene Veranstaltungen wie z. B. Kreativ- und
Handwerkstage, einen Genusstag, ein Demokratiecafé und einen Repariertreff.
105 solcher Veranstaltungen gab es
2025, außerdem knapp 50 Workshops und
ebenso viele städtische Veranstaltungen,
für die die Stadt der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) Miete zahlen musste.
Mehr als 60 externe Vermietungen spülten
etwas Geld in die Kasse.
Rund 1,55 Mio. Euro EU- und Landesförderung machen dieses Projekt der SEG
– eine Tochter der Stadt – möglich. Die Solinger Steuerzahler sollten zehn Prozent von
zunächst rund 1,7 Mio. Euro Kosten finanzieren. Doch laut SEG flossen zudem 445.000
Euro Mehrkosten in die Werkstatt. Bis zum
Ende der Zweckbindungsphase der Förderung rechnet die SEG mit einer Unterstützung von rund 466.000 Euro pro Jahr.
„Seit der Eröffnung hat sich die Gläserne
Werkstatt zu einem lebendigen Veranstaltungs-, Erlebnis- und Lernort entwickelt,
der Menschen einlädt, in die Innenstadt zu
kommen“, so die SEG in einer Antwort an
den Bund der Steuerzahler am 19.3.2025.
Foto: Jens Ammann
Nichts los in der
„Gläsernen Werkstatt“.
Video zum Fall
106 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
Die Anzahl der jährlichen Besucher
nannte die SEG dem Bund der Steuerzahler am 30.4.2026 auf Anfrage. 2024 haben 3.904 Gäste an Veranstaltungen teilgenommen, 1.246 Menschen wurden als
„Laufkundschaft“ gezählt; 2025 waren es
6.442 Veranstaltungsgäste und 3.701 Laufkunden. Dazu muss man aber wissen, dass
die Stadt im vergangenen Jahr die Wahlpartys zur Bundestagswahl, Kommunalwahl und deren Stichwahl dorthin verlegt
hat, sodass Interessierte dort die Stimmauszählung mitverfolgen konnten.
Rechnerisch bedeuten diese Zahlen: Bei
angenommen rund 250 Öffnungstagen waren 2025 durchschnittlich keine 15 Besucher
als Laufkundschaft in dem großen Haus,
2024 waren es sogar nur knapp fünf. Auch
die Veranstaltungsgäste machen das Missverhältnis nicht wett. Angesichts der Höhe
der jährlichen Zuschüsse kostete 2025 ein
Besucher rechnerisch 46 Euro, 2024 waren
es sogar 90 Euro.
Beim Behördenzentrum Fulda steht nach
jahrelangem Rechtsstreit fest, dass das
Land Hessen Sanierungskosten von mehr
als zehn Mio. Euro für Schäden am Innenputz selbst tragen muss. Die Landesregierung ging davon aus, dass sie das Risiko für
diese Kosten in dem Mietvertrag auf den
Vermieter übertragen hätte. Die Gerichte
sahen das anders, das Nachsehen haben
die Steuerzahler.
Fulda (HE). Weil das Land Hessen dringend finanziellen Spielraum benötigte, verkaufte es Mitte der 2000er-Jahre insgesamt
55 Landesimmobilien. Der Verkaufserlös
betrug 2,1 Mrd. Euro. Hessen mietete die ImUnklare Mietverträge kosten
Steuerzahler mehr als zehn Mio. Euro
mobilien dann für 30 Jahre zurück, sodass
dadurch kurzfristig Zinsen gespart werden
konnten, die sonst für zusätzliche Schulden
angefallen wären.
Als Mieter verpflichtete sich das Land vertraglich, die Kosten für Innensanierungen zu
übernehmen, während die Vermieter für
Außensanierungen und tragende Teile zuständig sind. Eine solche „Dach-und-FachKlausel“ ist in allen Verträgen dieser Immobiliengeschäfte des Landes enthalten. Die
Annahme, dass nur geringe Investitionen
zur Aufrechterhaltung guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten notwendig
sein würden, stellte sich jedoch in manchen
Fällen als unrealistisch heraus. Unterschätzt
Übrigens: Bei einem Besuch an einem
gewöhnlichen Donnerstagnachmittag waren nur noch eine Mitarbeiterin und deren
Bekannte auf den insgesamt drei Etagen
anzutreffen. Die Frage, ob man ein Messer
aus einer der Vitrinen kaufen könne, konnte nicht so einfach beantwortet werden. Es
komme darauf an – einige ja, andere nicht.
Allerdings sei die Dame, die meist den Shop
betreue, heute nicht da. Anscheinend wird
diese Frage nicht so oft gestellt.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Der zwanghafte Versuch, mit viel Geld
viele Menschen in eine trostlose Innenstadt
zu locken, ist wenig erfolgreich und viel zu
teuer. Die Kosten pro Besucher der „Gläsernen Werkstatt“ sind zu hoch, die Anzahl der
Besucher zu gering, um die Innenstadt spürbar zu beleben.
Jens Ammann
ammann@steuerzahler-nrw.de
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 107
Die Sanierung des
Behördenzentrums
Fulda kommt die
Steuerzahler teuer
zu stehen – auch
wegen einer unklaren
Formulierung im
Mietvertrag.
Video zum Fall
Foto: BdSt Hessen e. V.
wurde teilweise auch, wie stark sich im Laufe
der jahrzehntelangen Mietdauer die Anforderungen an die Immobilien ändern würden.
Ein Beispiel dafür ist das Behördenzentrum Fulda, in dem u. a. das Amtsgericht
Fulda, das Landgericht Fulda und die Staatsanwaltschaft untergebracht sind. Auch das
örtliche Finanzamt war bis zu seiner Verlegung 2023 dort beheimatet. Der Mietzins
beträgt 2026 rund 3,15 Mio. Euro und wird in
Abhängigkeit vom Verbraucherpreisindex
regelmäßig angepasst. Diese Regelung findet sich im Mietvertrag von 2005, der noch
bis Ende 2035 läuft.
In diesem Fall zeigt sich nun, dass das
Land noch nicht einmal richtig eingeschätzt hatte, welche Verpflichtungen man
genau mit der „Dach-und-Fach-Klausel“
übernommen hat. Das Behördenzentrum
soll bis Ende 2028 für mehr als 36 Mio. Euro
saniert werden. Einer der Gründe: Schon
2009 lösten sich an tragenden Wänden und
Geschossdecken großflächig Beton und
Putz. Unstrittig ist, dass das Land Hessen
als Mieter die Kosten für Sanierungen und
Umbauten tragen muss, die durch eine andere Nutzung oder andere Anforderungen
an die Immobilien erforderlich sind. Jahrelang stritt sich das Land aber vor Gericht
mit dem Eigentümer, wer die Kosten für die
Sanierung des Innenputzes tragen muss,
die auf mehr als zehn Mio. Euro geschätzt
wurden. Das Land wollte seit 2019 gerichtlich
durchsetzen, dass der Vermieter die Kosten
für die Beseitigung dieser Schäden trägt.
Im Februar 2020 entschied das Landgericht
Fulda aber zugunsten des Vermieters. Nach
dieser Entscheidung zog das Land weiter
vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Auch in der nächsten Instanz kassierte es
eine Niederlage: Im Oktober 2025 stellte
das OLG unmissverständlich fest, dass der
Innenputz kein konstruktiver Teil des Gebäudes ist und somit nicht unter „Dach und
Fach“ zu zählen sei. Somit habe das Land die
Kosten der Innenputzsanierung zu tragen;
hinzu kommen weitere Kosten durch den
jahrelangen Rechtsstreit. Die Entscheidung
ist inzwischen rechtskräftig.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Wenn sich das Land Hessen als Mieter
jahrelang erfolglos vor Gerichten mit einem
Vermieter darüber streitet, wer eine mehr als
zehn Mio. Euro teure Innenputzsanierung
zahlen muss, dann sind zuvor die Verträge
nicht sorgfältig genug ausgehandelt und
formuliert worden. Die Rechnung für diese
Nachlässigkeit müssen nun die Steuerzahler
zahlen.
Joachim Papendick
papendick@steuerzahler-hessen.de
108 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
So sah sie mal mit
ihrer markanten
Ziegelfassade aus:
die Bauakademie in
Berlins historischer
Mitte.
Foto: Wikimedia/Carl Daniel Freydag
Sie könnte ein weiterer Hingucker in der
Hauptstadt werden – die Schinkelsche Bauakademie mit einer markanten Ziegelfassade, die wieder im Herzen Berlins errichtet
werden soll. Der Bundestag hatte das Projekt bereits 2016 beschlossen und ab 2019
im Haushalt 62 Mio. Euro bereitgestellt.
Doch zehn Jahre nach dem Bundestagsbeschluss ist immer noch nichts passiert
– zumindest wurde nicht gebaut.
Bund/Berlin. Die geplante Schinkelsche Bauakademie ist ein Kuriosum: Seit
2019 stellt der Bund für das prestigeträchtige Bauprojekt 62 Mio. Euro zur Verfügung,
doch außer zwei Mio. Euro für die Planungsarbeiten wurden die restlichen 60 Mio. Euro
bislang nicht abgerufen. Damit wird das
vor Jahren veranschlagte Budget nicht nur
schon vor Baubeginn faktisch immer weniger wert, sondern währenddessen steigen
auch die zu erwartenden Baukosten immer
weiter.
Aber damit nicht genug: Das Projekt
kostet den Steuerzahler trotzdem jedes
Jahr eine Menge Geld, und zwar wegen der
gemeinnützigen Bundesstiftung Bauakademie, die eigens als Trägerorganisation für
diesen Wiederaufbau gegründet wurde. Seit
2019 wurden der Stiftung insgesamt fast 15
Mio. Euro aus dem laufenden Bundeshaushalt bereitgestellt – wohlgemerkt zusätzlich
zu den 62 Mio. Euro für den Gebäudewiederaufbau. Allerdings scheint der ursprüngliche
Auftrag der Stiftung – die Wiedererrichtung
der Schinkelschen Bauakademie an historischer Stätte und nach historischem Vorbild
– über die Jahre hinweg vergessen worden
zu sein. Die Stiftung betätigt sich v. a. – mit
immerhin 16 Vollzeitstellen ausgestattet –
als „zentrale Institution für das Bauen der
Zukunft“, die Seminare, Veranstaltungen
und Ausstellungen anbietet. Also wenig
Bau, aber viel Akademie.
Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung war das jahrelange politische Gerangel auf Landesebene zwischen den Befürwortern der historischen Rekonstruktion
einerseits und den Fans einer modernen
Gebäudeversion andererseits. Diese Baustelle schien endlich beigelegt zu sein, als
sich im Dezember 2025 das Land Berlin mit
Vertretern des Bundes und der Stiftung auf
das verbindliche Ziel des Architektenwettbewerbs einigte: „Die Auslobung verankert
die historische Fassadenrekonstruktion als
maßgebliches Leitbild des Wettbewerbs.“
Ein Hintertürchen ließ man sich jedoch ofWenig Bau und viel Akademie
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 109
ALTERNATIVE INVESTITION
Mit 15 Mio. Euro könnten in Berlin
rund 50 bis 60 Zweizimmerwohnungen gebaut werden.
fen: Der Innenraum darf in einer zeitgemäßen Architektur gestaltet werden.
Mit diesem Beschluss sollte also die entscheidende Hürde genommen worden
sein und endlich Tempo in das Verfahren
kommen. Aber noch im Frühjahr blieb die
Bundesstiftung gegenüber dem Bund der
Steuerzahler – nach dem Zeitplan für den
Wiederaufbau gefragt – vage: Man beteuerte, es sei „der Wille aller Beteiligten, den
Realisierungswettbewerb so bald wie möglich auszuloben“. Dass damit für den geplanten Baubeginn keine „belastbare Aussage zu einem konkreten Termin“ möglich
war, ist daher folgerichtig. Auch die Höhe
etwaiger Kostensteigerungen – wenn denn
endlich gebaut werden würde – war laut Stiftung noch nicht abzusehen. So bleibt es also
vorerst für den Steuerzahler bei einer teuren
Stiftung und weiterhin Stillstand in Sachen
Wiederaufbau.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Zehn Jahre nach dem Beschluss zur
Wiedererrichtung der Berliner Bauakademie
liegt der Baubeginn immer noch in weiter
Ferne. Währenddessen verliert das Budget
immer mehr an Wert, eine Baukostenerhöhung scheint sicher. Kurzum: Während die
Stiftung längst arbeitet, ist von der eigentlichen Bauakademie noch immer nichts zu
sehen.
info@steuerzahler.de
In Wuppertal-Barmen kam es bei der Neugestaltung einer Einkaufszone zu einer
Reihe von Pannen, Problemen und Mehrkosten. Die Entscheidung für ein Natursteinpflaster wirkt sich rückblickend besonders verhängnisvoll auf die Baukosten
aus. Dabei wären Betonsteine von Anfang
an eine günstigere Alternative gewesen.
Wuppertal (NRW). Der Werth, die zentrale Einkaufszone in Wuppertal-Barmen,
soll schöner werden. Eigentlich sollten dort
auf einer Länge von ca. 650 Metern Natursteinplatten verlegt werden und in unterschiedlichen Formaten und Farbnuancen
der Eindruck eines gewobenen Teppichs
entstehen. Dieser „Kulturteppich Barmen“
sollte, ergänzt um wechselnde Licht- und
Soundelemente, der Einkaufszone eine
ganz besondere Atmosphäre verleihen.
2018 begannen die Planungen; in der frühen Phase sollte das Projekt fünf Mio. Euro
kosten. Seit September 2025 wird gebaut –
und inzwischen liegen die Kosten bei knapp
15 Mio. Euro. Die maximal förderfähige Summe ist auf 10,6 Mio. Euro gedeckelt.
Teurer wurde es u. a. durch allgemeine
Baukostensteigerungen, zusätzliche Planungskosten, Anpassung an Förderrichtlinien und Puffer für archäologische Funde.
Betonstein schlägt Naturpflaster
110 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
Der Werth in Wuppertal-Barmen wird nun mit
Betonsteinen gepflastert. Sie sind günstig, leicht
zu beschaffen und von gleichmäßiger Qualität.
Foto: Andrea Defeld
Doch besonders die Wahl von Natursteinen entpuppte sich als eine verhängnisvolle Fehlentscheidung, die das Bauprojekt
auf einen steinigen Weg brachte.
Alles begann mit einem Vergabefehler:
Nachdem ein Unternehmen mit der Lieferung von Natursteinen beauftragt worden
war, stellte sich heraus, dass Leistungsbeschreibung und Angebotswertung voneinander abwichen. Der Auftrag wurde im
April 2022 von der Stadt gekündigt, die Firma erhielt nach Aussagen der Stadt im Mai
2026 gegenüber dem Bund der Steuerzahler NRW einen Schadensausgleich in Höhe
von 215.000 Euro. Diese Panne hatte eine
Zeitverzögerung zur Folge: Der ursprüngliche Baubeginn war für das Frühjahr 2022
vorgesehen; die Neuausschreibung erfolgte erst im März 2025.
Die Zeitverzögerung zwischen 2022
und 2025 ist jedoch nicht allein auf die Vertragskündigung zurückzuführen. Mitten
in die bereits laufende neue Ausschreibung platzte eine Gesetzesänderung zum
1.6.2022 mit neuen Vorgaben zum Denkmalschutz. „Da das Barmer Zentrum eine
hohe industrie-historische Bedeutung besitzt, waren umfangreiche archäologische
Suchschachtungen notwendig, um die
Umsetzbarkeit der Planung im Untergrund
zu prüfen“, erklärte die Stadt Wuppertal
im Mai 2026 gegenüber dem Bund der
Steuerzahler NRW. Diese archäologischen
Voruntersuchungen im Jahr 2023 kosteten
rund 122.490 Euro, die archäologische Baubegleitung bis voraussichtlich Mitte 2027
wird aktuell mit 750.000 Euro kalkuliert.
„Die Kosten durch vorsichtiges Arbeiten
oder potenzielle Stillstände könnten erst
nach Abschluss der Maßnahmen final beziffert werden“, so die Stadt Wuppertal in
einer Antwort im Mai 2026.
Aufgrund der Zeitverzögerungen kam
es zu Lagerkosten für Leuchtmasten,
Lautsprecher und Verteilerschränke, die
nach gekündigter Ausschreibung im April
2022 der ehemaligen Auftragnehmerin abgekauft worden waren. Seit dem 1.5.2023
verursacht das monatlich 800 Euro Lagerkosten.
Hinzu kommt: Laut Ratsvorlagen war
jede Lieferung der Natursteine während
eines Zeitraums von 1,5 Jahren optisch
überprüft worden. Trotzdem zeigten sich
bei der Endabnahme 2024 qualitative Mängel – für eine intensive Nutzung bei Festen
waren die Steine offensichtlich nicht geeignet. Dabei war bei der Ausschreibung ein
externer Sachverständiger für Natursteine
hinzugezogen und vielfältige Vorgaben gemacht worden. Die Stadt trat vom Kaufvertrag zurück, hatte aber bereits 1,6 Mio. Euro
für die Steine gezahlt.
Daraus ergab sich ein weiterer Stolperstein: Die Natursteine gehören weiterhin
der Stadt Wuppertal. Für die fachgerechte Lagerung seit Anfang des Jahres 2023
seien bislang insgesamt 97.500 Euro angefallen, so die Stadt. Der Lieferant sei aufgefordert worden, die Steine abzuholen,
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 111
die Stadt Wuppertal fordere inkl. Lagerkosten aktuell eine Summe von insgesamt
2.017.457,81 Euro zurück und verweist in einer Antwort an den Bund der Steuerzahler
NRW auf „laufende juristische Klärungen“.
Ob also die Kosten für die Natursteine und
Lagerung erstattet werden, ist offen. Und
die Lagerkosten laufen weiter.
Um weitere Risiken und Verzögerungen zu vermeiden, beschloss die Stadt, auf
hochwertige Betonsteine zu wechseln. Das
bedeutete zusätzliche Kosten von 750.000
Euro. Bei den Vorteilen dieser Betonsteine
wird die Stadt Wuppertal in Ratsvorlagen
und auf der Projektseite geradezu euphorisch: Betonsteine seien viel günstiger,
hätten kürzere Beschaffungszeiträume,
könnten bei diversen Herstellern bezogen
werden, hätten eine deutlich höhere Maßhaltigkeit, erfüllten die Anforderungen
der intensiven und vielfältigen Nutzung
besser, blieben in Haptik und Farbigkeit
eigenständig ablesbar und würden dazu
beitragen, der Barmer Fußgängerzone ein
neues, qualitätsvolles Image zu verleihen.
Zudem reflektierten sie das Sonnenlicht
besser und würden somit eine Aufheizung
der Innenstadt minimieren. Offen bleibt
die Frage, warum sich die Verantwortlichen
in Wuppertal bei all diesen Vorzügen nicht
direkt für Betonsteine entschieden haben.
Viele Zusatzkosten wären so erst gar nicht
entstanden.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Haushaltsgesetze schreiben eine sparsame Verwendung von Steuergeld vor.
Wenn Betonstein so viele Vorteile hat und
Naturstein teuer, schwer zu beschaffen und
zudem noch schwankend in seiner Qualität
ist, hätte sich die Stadt von Anfang an für
Betonsteine entscheiden müssen.
Andrea Defeld
defeld@steuerzahler-nrw.de
Im Jahr 2023 kauften die Verantwortlichen
der Gemeinde Freigericht für rund zwei
Mio. Euro ein ehemaliges Hotel. Es sollte als
Geflüchteten-Unterkunft genutzt werden.
Allerdings sind dort nie Geflüchtete eingezogen. So steht das Haus immer noch leer
und wird jetzt mit Verlust weiterverkauft.
Freigericht (HE). Aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine kamen in
den Jahren 2022 und 2023 so viele Geflüchtete nach Deutschland wie zuletzt 2016, so
auch in die 14.000-Einwohner-Kommune
Freigericht im Main-Kinzig-Kreis an der
Grenze zu Bayern. Die Verantwortlichen der
Gemeinde suchten deshalb nach Möglichkeiten, die zugewiesenen und erwarteten
Geflüchteten unterzubringen. Sporthallen
sollten dabei aber nicht belegt werden, damit die Kinder weiterhin am Schulsport teilnehmen und Vereine ihren Trainings- und
Spielbetrieb aufrechterhalten konnten.
Deshalb kaufte die Gemeinde im Oktober
2023 für rund zwei Mio. Euro (inkl. Nebenkosten) das ehemalige Hotel „Zur Linde“ im
Ortsteil Horbach. Den Kaufwert bestimmte das Ortsgericht. Die Verantwortlichen
gingen davon aus, eine schnelle, praktikable Lösung gefunden zu haben. In dem
Gebäude sollten eigentlich 50 Geflüchtete
untergebracht werden. Doch es kam ganz
anders. Noch immer lebt in dem ehemaligen Hotel niemand, denn die vor der Nutzung vorgesehene Sanierung wurde nicht
abgeschlossen. Nachdem bereits 25.500
Euro investiert worden waren, stoppten die
Rund zwei Mio. Euro für keine Übernachtung
112 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
Gemeindevertreter im Juni 2024 den Umbau. Der Grund dafür waren Mängel an der
Elektroanlage, deren Beseitigung unerwartet hohe Kosten verursacht hätte. Vor dem
Kauf wurde zwar die Bausubstanz geprüft
und für „in Ordnung“ befunden, offenbar
aber nicht die technische Gebäudeausstattung. Anschließend ist mit dem Haus fast
zwei Jahre lang nichts passiert.
Für das ehemalige Hotel fielen jedoch
jährlich Kosten im niedrigen vierstelligen
Bereich an. Über die Hälfte davon zahlte sich
die Gemeinde als Grundsteuer B selbst, teilte Freigericht dem BdSt auf Anfrage mit. Für
Geflüchtete würde dieser Raum wegen zurückgehender Geflüchteten-Zahlen sowieso nicht mehr gebraucht. Deswegen prüfte
die Gemeinde mögliche Nachnutzungsvarianten und entschied sich für einen Verkauf.
Eine aktuelle Beurteilung durch einen externen Gutachter ergab jedoch, dass das Gebäude nur ein Drittel des damaligen Kaufpreises wert ist. Jetzt wird es für 650.000
Euro an eine Käufergemeinschaft aus der
Region veräußert, die es umbauen will.
Neben geplanten Wohnungen soll in dem
Gebäude laut Bürgermeister „die Gastronomie wiederbelebt und die Nahversorgung
durch einen 24 Stunden Kiosk [sic] gestärkt
werden“. Die Umbaukosten werden von den
neuen Eigentümern getragen.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Auch wenn 2023 eine schnellstmögliche
Entscheidung getroffen werden musste,
hätten die Verantwortlichen der Gemeinde
Freigericht ein ausführliches Baugutachten
erstellen lassen müssen, bevor sie übereilt
das mängelbehaftete Hotel kauften. Nach
dem Verkauf mit Verlust steht fest, dass ein
großer Teil des Steuergelds, rund 1,4 Mio.
Euro, verloren ist.
Christina Lehr
lehr@steuerzahler-hessen.de
Hotel „Zur Linde“? Wohl eher Hotel „Zur Verschwendung“: Beim Weiterverkauf der Immobilie hat die
Gemeinde Freigericht rund 1,4 Mio. Euro Verlust gemacht, was vor Ort hitzige Diskussionen auslöste.
Foto: Moritz Venner
Video zum Fall
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 113
Das Land Schleswig-Holstein hat 34.900
digitale Endgeräte für Lehrer beschafft.
Doch davon wurden rund 10.900 im vergangenen Jahr nicht ein einziges Mal eingeschaltet. Unter dem Strich zahlte der
Steuerzahler mehr als sechs Mio. Euro für
nicht genutzte Technik.
Schleswig-Holstein. Das Land Schleswig-Holstein bemüht sich seit Jahren um
eine bessere Digitalisierung der Schulen.
Seit 2021 wurden schrittweise alle Lehrer
mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Sie
konnten zwischen verschiedenen Modellen
wählen. Insgesamt wurden 34.900 Geräte
personengebunden ausgeliefert. Fünf Prozent dienen als technische Reserve an den
Schulen, falls Geräte ausfallen oder neue
Kollegen ausgestattet werden müssen.
Doch eine „Kleine Anfrage“ im Landtag
brachte jetzt ans Licht, dass ein Großteil der
Geräte von den Lehrkräften gar nicht genutzt wird. So sind nur rund 90 Prozent der
ausgelieferten Geräte überhaupt jemals angemeldet worden. Mehr noch: Im Jahr 2025
sind sage und schreibe 10.900 Geräte nicht
ein einziges Mal eingeschaltet worden. Das
betrifft mehr als 30 Prozent der beschafften
Ausstattung!
Kommen wir zur Kostenfrage: Das Land
gibt Anschaffungskosten von durchschnittlich 620 Euro je Endgerät an. Hinzu kommen
jährlich rund 50 Euro pro Gerät für die Betreuung durch den öffentlichen Dienstleister Dataport. Somit schlummerten 2025 digitale Endgeräte im Anschaffungswert von
rund 6,75 Mio. Euro in den Schubladen von
Lehrern und Schulen. Dafür hat das Land
technische Betreuungskosten von fast
550.000 Euro gezahlt.
Öffentlich geäußerte Kritik an einer offenbar mangelhaften digitalen Kompetenz der
Lehrkräfte geht jedoch am Thema vorbei!
Nach Auskunft von Lehrerverbänden behindern die eingeschränkten Möglichkeiten
der Endgeräte ihren Einsatz: So erlaubt die
von der landesweiten Administration aufgespielte Software keinen Zugriff auf soziale
Netzwerke und Medienanbieter im Internet.
Auch die Kompatibilität mit den anderen an
den Schulen vorhandenen Medien ist beschränkt. Viele Lehrkräfte nutzen deshalb
lieber ihre eigenen privaten Endgeräte als
die dienstlich bereitgestellte Ausstattung.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Nach dem bevorstehenden Ende ihrer
Nutzungszeit dürfen die Endgeräte nicht
einfach durch neue ersetzt werden. Vorher
muss der echte Bedarf abgefragt werden!
Dazu gehört auch eine Erhebung, welche
Software an den Schulen tatsächlich gebraucht wird.
Rainer Kersten
schleswig-holstein@steuerzahler.de
Teure Laptops einfach nicht genutzt
ALTERNATIVE INVESTITION
Für
7,3 Mio. Euro
lässt sich schon eine einfache
Schulturnhalle bauen.
114 Teure Fehler Schwarzbuch 2026/27
Die idyllisch an der Elbmündung gelegene
Stadt Otterndorf entschied sich, ein alteingesessenes Café zu pachten – nur um es
anschließend an einen privaten Betreiber
weiterzuverpachten. Bei den Vertragsgestaltungen unterliefen der Stadt jedoch
schwerwiegende Fehler, weshalb sie sich
vor Gericht wiederfand. Der Rechtsstreit
endete mit einem Vergleich, der die Stadt
dazu verpflichtete, eine sechsstellige Summe an die Eigentümer des Cafés zu zahlen.
Otterndorf (NI). Im Jahr 2017 beschloss
eine Familie, den Betrieb ihres traditionsreichen Cafés in der Kleinstadt Otterndorf
aufzugeben. Die Suche nach einem Käufer
für das Café gestaltete sich jedoch schwierig. Doch noch bevor die Familie den CaféBetrieb zum 31.12.2018 einstellte, nahm sich
unnötigerweise die Stadt der Sache an. Konkret schlug die Verwaltung vor, die Immobilie selbst anzupachten, um sie anschließend
an einen privaten Betreiber unterzuverpachten. Der Stadtrat billigte im Dezember 2018
mehrheitlich die Anpachtung des Cafés.
Wenige Wochen später präsentierte
die Stadt dann eine Interessentin, mit der
sie einen vierjährigen Unterpachtvertrag
abschloss. Die Geschäftsfrau wollte mit einem Selbstbedienungs-Kaffeehaus für eine
Wiederbelebung des beliebten Treffpunkts
sorgen. Hierzu baute sie die Café-Räumlichkeiten aufwendig um. Allerdings vermochte
ihr Konzept die Kunden nicht zu überzeugen, weshalb sich die Geschäftsfrau im
Frühjahr 2022 mit der Stadt darauf verständigte, den Ende 2022 auslaufenden Unterpachtvertrag nicht zu verlängern.
Die Stadt nahm die Kündigung ihrer
Pächterin zum Anlass, das Café-Experiment
abzubrechen und den mit der Eigentümerfamilie bestehenden Pachtvertrag ebenfalls zu beenden. Daraufhin entbrannte
ein Rechtsstreit mit den Eigentümern.
Der Grund: Vertraglich war von Anfang an
festgelegt, dass die Räumlichkeiten bei
Beendigung des Pachtverhältnisses und
vor Rückgabe an die Eigentümer in den
ursprünglichen Zustand zurückversetzt
werden müssen. Das Problem: Die Stadt
hatte es versäumt, diese ihr auferlegte
Rückbauverpflichtung vertraglich auch an
ihre Unterpächterin weiterzureichen. Entsprechend konnte die Stadt von der ehemaligen Unterpächterin nun auch nicht
verlangen, die Kosten für den notwendigen
Rückbau ihrer umfangreichen Umbauten
zu übernehmen.
Der Rechtsstreit zwischen Eigentümern
und Stadt zog sich über Jahre und endete
im Frühjahr 2026 schließlich mit einem Vergleich. Demnach muss die Stadt für den
Café-Rückbau insgesamt Kosten in Höhe
von 199.000 Euro tragen. Hinzu kommen
Gerichts- und Prozesskosten, wodurch sich
der finanzielle Schaden in Summe auf rund
213.000 Euro beläuft.
Wie konnte es zu diesen städtischen Vertragspannen kommen? Ein großer Fehler
der Stadtverwaltung war es sicherlich, den
politischen Gremien die ausgehandelten
Verträge nicht zur Beratung vorzulegen. Die
Politiker hatten die Verträge nie zu Gesicht
bekommen, wodurch sie keine Möglichkeit
hatten, die Stadt auf ihre fahrlässigen Fehler
hinzuweisen. Andererseits hätte die Politik
bezüglich der Sichtung der Vertragswerke
zur Anmietung und Untervermietung aber
auch mehr Druck auf die Verwaltung ausüben müssen.
Seit Sommer 2025 befindet sich in der
strittigen Immobilie nun ein Eiscafé – und
zwar ganz ohne Einmischung der Stadt.
Warum nicht gleich so?
Kommunale Café-Irrfahrt
Schwarzbuch 2026/27 Teure Fehler 115
Mit einem Zwischenpächter-Konstrukt beim Café-Betrieb hat sich die Stadt auf dünnes Eis begeben
und musste dafür am Ende teuer bezahlen. Nun befindet sich in dem Gebäude eine Eisdiele.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
In Otterndorf stürzte sich die Verwaltung
in ein völlig unnötiges Café-Abenteuer. Es
bestand überhaupt kein Anlass, sich in die
Privatangelegenheiten eines Immobilieneigentümers einzumischen. Für diese Unbesonnenheit zahlte am Ende jeder Otterndorfer rechnerisch fast 30 Euro – dafür hätten
sie sich auch den einen oder anderen Kaffee
samt Kuchen genehmigen können.
Nico Steinert
steinert@steuerzahler-nub.de
ALTERNATIVE INVESTITION
Die Stadt Otterndorf fördert zwei
Unternehmensgründungen pro Jahr
mit einer Summe von jeweils bis zu
5.000 Euro. Mit der beim Café-Abenteuer verausgabten Summe in Höhe
von rund 213.000 Euro hätten also
20 Jahre lang
Start-ups bei der Ansiedlung
in der Kleinstadt unterstützt
werden können.
Foto: Nico Steinert
116 Teure Imagepflege
Teure Imagepflege
Hessen setzt mit fast 800.000
Euro für Corporate Design
falsche Prioritäten
Teuer
gebrüllt,
Löwe!
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Teure Imagepflege 117
Mit viel Tamtam inkl. eigener Modekollektion hat die Hessische Landesregierung im
Frühjahr 2026 das neue Corporate Design
des Landes vorgestellt. Zentrales Element
ist der traditionelle Hessen-Löwe, der vermeintlich modernisiert wurde. Während
man über Fragen des Geschmacks streiten
kann, zeigen die Kosten in Höhe von fast
800.000 Euro aber eine falsche Prioritätensetzung in Krisenzeiten.
Wiesbaden (HE). Zwischen Catwalk, DJPult und Scheinwerfern gab die Hessische
Landesregierung Ende März 2026 einen
Ausblick auf das neue Corporate Design
des Landes. Pünktlich zum 80-jährigen Jubiläum Hessens wurde der bereits 22 Jahre
alte Außenauftritt des Landes überarbeitet,
um laut Ministerpräsident Boris Rhein „einheitlich, modern und wiedererkennbar“ zu
sein. Zentrales Element ist das modernisierte Volksstaatswappen von 1919 mit dem
hessischen Löwen als „Identitätssymbol“.
Der Schriftzug „Hessen“ erscheint nun „in
einer kraftvollen, ruhigen und gut lesbaren
Typografie“, so die Staatskanzlei. Farblich
setzt das Land weiter auf Blau, Rot, Weiß
und Gold. Das neue Design soll schrittweise
auf alle Landesbehörden übertragen werden – von der Staatskanzlei bis hin zu den
Finanzämtern vor Ort.
Doch die Landesregierung beließ es
nicht bei einem neuen Logo, sondern feierte
es auch übermäßig. So gab es eine aufwendig inszenierte Modenschau eines Frankfurter Designers, bei der es passend zum
neuen Design sowohl „Ready to Wear Pieces als auch Haute Couture“ zu bestaunen
gab. Ausgewählte Artikel gingen auch in
den Verkauf, beispielsweise Hessen-Shirts,
Bomberjacken und Krawatten. Mit dieser
ungewöhnlichen Kooperation wollte man
„junge Menschen in ihren Filterblasen“ ansprechen, eine „enorm schwer zu erreichende Zielgruppe“, hieß es aus der Staatskanzlei.
So viel Pomp hat seinen Preis: Zu Redaktionsschluss waren nach Angaben
der Staatskanzlei bereits Kosten von rund
526.000 Euro angefallen. Davon entfiel
etwa die Hälfte (rund 261.500 Euro) auf Leistungen einer Frankfurter Werbeagentur.
Abgerechnet wurden u. a. die Gestaltung
Hessen setzt – wie hier vor der Staatskanzlei – künftig auf eine überarbeitete Version des HessenLöwen. Das „Zotteltier“ kommt bei vielen Betrachtern aber gar nicht gut an – so wie die hohen
Kosten für das neue Design.
Foto: Moritz Venner
118 Teure Imagepflege Schwarzbuch 2026/27
und Erstellung einer Wort-Bild-Marke („Key
Visual“), die Typografie, eine Farb- und Bildwelt, unterschiedliche Designvorlagen für
Printprodukte (z. B. Flyer und Plakate) und
Geschäftsausstattung (z. B. Briefpapier und
E-Mail-Signatur) sowie ein offizielles „Design
Manual“. Außerdem steuerte die Agentur
Ideen und eine Konzeption für die Kick-offPräsentation bei.
Darüber hinaus leistete sich Hessen weitere externe Dienstleister für 43.400 Euro,
eine eigene Schriftart („Hessen Gellix“) für
etwa 31.700 Euro und eine Pressekonferenz
einschließlich Werbeartikeln für zusammen
33.200 Euro. Die Kosten für die Kooperation
mit dem Frankfurter Modeschöpfer samt
„Pre-Launch-Event“ beliefen sich auf rund
127.000 Euro. Doch damit nicht genug: Eingeplant sind weitere 250.000 Euro für das
„Facelift“ der Landes-Websites einschließlich
der Implementierung des neuen Designs,
hieß es aus der Staatskanzlei. Unter dem
Strich entstanden also Kosten in Höhe von
mindestens 776.000 Euro. Zum Vergleich:
Für die letzte Designumstellung Hessens
im Jahr 2004 entstanden nach Angaben der
damaligen Landesregierung Gesamtkosten
in Höhe von rund 157.000 Euro.
Hat sich denn der ganze Aufwand auch
gelohnt? Die Reaktion der Öffentlichkeit fiel
verheerend aus: Die Kommentarspalten füllten sich on- wie offline mit Kritik, Häme und
Entsetzen über Niveau, Zeitpunkt und Kosten des Rebrandings. Insbesondere die Gestaltung des Löwen erscheint vielen eher als
Rückschritt denn als Modernisierung. Eine
überregionale Tageszeitung bezeichnete den
überarbeiteten Hessen-Löwen als „zotteliges
Monster“ und stufte „dessen Erscheinungsbild irgendwo zwischen furchterregend und
ungepflegt“ ein. Für viele Bürgerinnen und
Bürger ist außerdem kaum nachvollziehbar,
warum viel Geld für ein neues Design ausgegeben wurde, während fast überall in der
Politik von schmerzhaften Einschnitten die
Rede ist. Auch die Opposition im Hessischen
Landtag warf der Landesregierung angesichts von Kürzungen – beispielsweise im
Bildungsbereich – falsche Prioritäten vor. Die
pompöse wie kostspielige Inszenierung der
Landesregierung ist also offenbar komplett
nach hinten losgegangen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
In Krisenzeiten mit angespannten Haushalten sollte eine Landesregierung richtige
Prioritäten setzen und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Eine moderne Außendarstellung ist zwar sinnvoll, doch der teure,
aufwendig inszenierte neue Außenauftritt
war unnötig – auch wegen des geringen
Mehrwerts für die Bürger.
Moritz Venner
venner@steuerzahler-hessen.de
Steuergeldzuschuss nach Geburtsdatum
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
vergünstigen das Deutschlandticket für
Senioren ab einem bestimmten Alter. Ob
kleine Rente oder hohe Pension: Die Förderung wird unabhängig von Einkommen
und Vermögen gewährt. Die Kosten trägt
der Steuerzahler. Rund 23 Mio. Euro jährlich
fallen dafür in beiden Bundesländern an.
Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern.
Die beiden Nordländer Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern (MV) fördern
das Deutschlandticket für Senioren mit Millionenbeträgen aus Steuermitteln. So erhalten in MV Einwohner ab 65 Jahren seit dem
Sommer 2023 einen monatlichen Zuschuss
von 20 Euro zu ihrem Ticket-Abo. Eine Idee,
Schwarzbuch 2026/27 Teure Imagepflege 119
die Schule machte. Hamburg zog im Mai
2026 nach: Dort zahlen Menschen ab 67 Jahren für das Deutschlandticket statt 63 Euro
nur noch 49 Euro. Die Differenz übernimmt
die Stadt.
Die Begründung ist in beiden Fällen ähnlich: Ältere Menschen sollen finanziell entlastet und ihre Mobilität gestärkt werden. In
Hamburg hofft der Senat zudem auf zusätzliche Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr.
Tatsächlich nutzten dort wenige Wochen
nach Einführung bereits 72.710 Personen
das vergünstigte Ticket, darunter 8.500
Neukunden. Für Mecklenburg-Vorpommern meldet das Land 494.282 verkaufte
Seniorentickets im Jahr 2025. Rechnerisch
entspricht das rund 41.000 ganzjährig laufenden Abonnements. Doch die Förderung
hat einen entscheidenden Makel: Sie wird
unabhängig von Einkommen oder Vermögen gewährt. Ob jemand mit einer kleinen
Rente auskommen muss oder über hohe
Pensionen, Kapitalerträge oder Immobilien
verfügt, spielt keine Rolle. Maßgeblich sind
allein Alter und Wohnsitz.
Damit setzen beide Bundesländer auf das
Gießkannenprinzip statt auf zielgerichtete
Unterstützung. Wer tatsächlich auf Hilfe angewiesen ist, kann bereits heute über Sozialleistungen oder spezielle Vergünstigungen
entlastet werden. Hinzu kommt, dass die
erhoffte Wirkung bislang nur unzureichend
belegt ist. In Hamburg verweist der Senat
zwar auf mehrere Tausend Neukunden.
Gleichzeitig räumte er auf Nachfrage des
BdSt ein, es werde lediglich vermutet, ein
Großteil dieser Personen habe den öffentlichen Nahverkehr zuvor nicht oder nur selten
genutzt. Nachweise liegen bislang nicht vor.
Ähnlich sieht es in MV aus. Auch dort wurde das Seniorenticket v. a. mit dem Ziel eingeführt, die Mobilität älterer Menschen zu
verbessern. Dass dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, kann die Landesregierung nicht
belegen. Es gibt keine belastbaren Daten,
die zeigen, dass Senioren wegen des Zuschusses häufiger Bus und Bahn nutzen als
zuvor. Die Wirksamkeit der Förderung bleibt
damit auch hier weitgehend eine Annahme.
Trotzdem kostet das Programm viel Geld.
Für das Seniorenticket in Mecklenburg-Vorpommern fallen jährlich rund zwölf Mio. Euro
an. Darin ist eine Provision für den Vertrieb
dieser Ticketvariante enthalten. In Hamburg werden die Kosten für 2026 auf etwa
7,5 Mio. Euro geschätzt, ab 2027 auf rund 11,3
Mio. Euro pro Jahr. In der Summe werden so
mehrere Millionen Euro pro Jahr nach Geburtsdatum mit der Gießkanne verteilt.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Die Entlastung bedürftiger Seniorinnen
und Senioren ist richtig. Ein pauschaler Rabatt für alle Menschen nur nach Geburtsjahr ist jedoch eine teure Förderung mit der
Gießkanne.
Sascha Mummenhoff, mummenhoff@steuerzahler-hamburg.de
Michaela Skott, presse@steuerzahler-mv.de
Seit Mai 2026 erhalten Hamburgerinnen und
Hamburger ab 67 Jahren einen Rabatt in Höhe von
monatlich 14 Euro auf das Deutschlandticket. Die
Förderung erfolgt unabhängig von Einkommen
oder Vermögen und kostet die Stadt nach aktuellen
Prognosen künftig mehr als elf Mio. Euro pro Jahr.
Foto: Sascha Mummenhoff
120 Teure Imagepflege Schwarzbuch 2026/27
2019 erhitzten sie die Gemüter und waren
auch im Schwarzbuch vertreten – die „heißen“ Sitzbänke aus Paderborn. Der Aufreger von damals hat jetzt eine Fortsetzung:
Keine acht Jahre später sind die Bänke
komplett hinüber und müssen für 20.000
Euro saniert werden.
Paderborn (NRW). Die Stadt hatte 2018
zwei Hochbeete aus Messing mit integrierten Sitzbänken für fast 180.000 Euro auf
dem Paderborner Königsplatz installiert.
Doch die Messingplatten erhitzten sich im
Sommer so stark, dass die Stadt zunächst
die Umrandungen mit Matten abdecken
musste und Warnschilder aufstellte. Später
wurde ein Schutzanstrich für 2.000 Euro
aufgetragen, um die Gefahr zu beseitigen.
Der Bund der Steuerzahler berichtete im
Schwarzbuch 2019/20.
Jetzt sind die Bänke komplett hinüber.
Bei den Sitzelementen hat die Stadt witterungsbedingte Abnutzungserscheinungen
wie Risse, Verformungen einzelner Latten
und Verwitterung des Holzes festgestellt.
Die Holz-Sitzflächen müssen komplett erneuert werden, erklärte die Stadt auf BdStAnfrage im Februar 2026. Vor Ort bietet die
metallische Unterkonstruktion der Bänke
ein trauriges Bild. 20.000 Euro wird die Installation der neuen Sitzauflagen insgesamt
kosten.
Für die Sitzelemente und die vielen Meter Handläufe im Umfeld des Königsplatzes
war 2018 unbehandeltes Douglasienholz
verwendet worden. Diese Materialwahl erfolgte im Rahmen der planerischen Konzeption unter Berücksichtigung gestalterischer,
funktionaler und nachhaltiger Aspekte und
entsprach dem abgestimmten Planungsvorschlag, so die Stadt Paderborn. Eigentlich hatte die Stadt nach eigenen Angaben
mit einer Haltbarkeit von 20 Jahren gerechnet. Doch auch die 530 Meter Handläufe
mussten im Sommer 2024 bereits überarbeitet und nachträglich versiegelt werden.
Die Stadt rechnet sich die zusätzlichen
Arbeiten schön: Kosten seien nur für die
Schutzversiegelung fällig geworden. Die
Arbeiten wären durch den Bauhof erfolgt,
sodass keine zusätzlichen Kosten für externe Dienstleistungen angefallen seien. Doch
auch die Mitarbeiter des Bauhofs arbeiten
„Heiße Bänke“ nach wenigen Jahren marode
Erst zu heiß und jetzt schon nach wenigen
Jahren marode: die Bänke am Königsplatz in
Paderborn.
Foto: Andrea Defeld
20.000
für neue Sitzflächen
Schwarzbuch 2026/27 Teure Imagepflege 121
nicht umsonst, denn der Austausch von
Bauteilen oder nachträgliche Arbeiten binden Budget und Bauhofkapazitäten.
Für diese erst zu heißen und jetzt schon
maroden Bänke kann niemand in Regress
genommen werden. „Die Materialwahl
war Bestandteil der abgestimmten Planung und entspricht grundsätzlich den
anerkannten Regeln der Technik. Die festgestellten Veränderungen sind typische
Erscheinungen natürlicher Bewitterung“,
so die Stadt Paderborn.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Langlebig, robust, funktional – diese
Kriterien müssen bei der Beschaffung von
Stadtmöbeln im Vordergrund stehen, damit
die Bürger lange etwas davon haben. Nur
von Design und gutem Aussehen dürfen
sich Kommunen bei der Auswahl von Bänken und Co. nicht leiten lassen.
Andrea Defeld
defeld@steuerzahler-nrw.de
Teure Werbung in eigener Sache
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich eine Politik des Gehörtwerdens auf die Fahnen geschrieben. Hierfür
wurden unterschiedliche Angebote bzw.
Formate für eine mögliche Bürgerbeteiligung ins Leben gerufen. Dazu gehört eine
Servicestelle Bürgerbeteiligung. Deren aktuelle Werbekampagne unter dem Motto
„Stunk“, die sich direkt an alle Kommunen
in Baden-Württemberg richtete, sorgte im
Frühjahr für Kopfschütteln. 95.000 Euro
lässt sich das Land die PR maximal kosten.
Vor allem Bürgermeister ärgerten sich über
diese Ausgaben.
Baden-Württemberg. Im Jahr 2023 setzte die baden-württembergische Landesregierung eine Servicestelle „Dialogische Bürgerbeteiligung“ ein. Diese sieht sich selbst
als Angebot des Landes an alle Kommunen
und Behörden zur Unterstützung insbesondere bei Konfliktfragen und verweist darauf,
kostenfrei und unbürokratisch zu beraten.
Finanziert werden die Ausgaben, die für die
Beschäftigten und die Arbeit der Servicestelle anfallen, aus dem Landeshaushalt.
Im Frühjahr 2026 startete die Servicestelle
eine Werbekampagne in eigener Sache, mit
der sie sich bei den 1.101 Kommunen BadenWürttembergs bekannter machen wollte.
Dazu wurde u. a. eine personalisierte Post an
alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
in Baden-Württemberg versandt. Auf der
Vorderseite der Klappkarte wurde die Frage
gestellt, ob es in der betreffenden Kommune nach Ärger riechen würde. Auf der Innenseite wies man mit einer dreidimensionalen
Falt-Nase darauf hin, dass, „bevor Stunk
entsteht“, man es am besten „gemeinsam“
angehen könne. „Gemeinsam“ bedeutet in
diesem Zusammenhang: Mit Hilfe der Servicestelle, deren Kernkompetenz nach eigener Einschätzung ist, Konflikte konstruktiv
zu bearbeiten.
Zur Lösung der Probleme vor Ort können
sich die Kommunen, die sich hilfesuchend
an die Servicestelle gewandt haben, dann
externer Dienstleister bedienen, für die sie
zahlen müssen. Diese Dienstleister, mit denen die Servicestelle einen Rahmenvertrag
geschlossen hat und die untereinander in einem sogenannten Miniwettbewerb gemäß
der Vergabeverordnung stehen, werden an
Kommunen oder andere Behörden bei entsprechendem Bedarf weitervermittelt.
Bei der Servicestelle scheint die Nachfrage nach deren Angeboten auch drei Jahre
nach ihrer Gründung überschaubar zu sein.
Sonst hätte es wohl kaum einen Grund gegeben, bei den Kommunen lautstark für sich
122 Teure Imagepflege Schwarzbuch 2026/27
zu trommeln. Nach der Einschätzung eines
Bürgermeisters ist der Bedarf für das Angebot der Servicestelle nicht gegeben. Zudem,
so der Bürgermeister weiter, werde es eben
nicht nachgefragt, weil es für die meisten
Kommunen nicht notwendig oder wenig
hilfreich sei. Auch der Bund der Steuerzahler ist der Auffassung, dass Probleme innerhalb einer Stadt oder Gemeinde im Dialog
zwischen Verwaltung, Gemeinderat und
Bürgern – und ohne zusätzliche Ausgaben
für die Inanspruchnahme externer Dienstleister – gelöst werden müssen.
Der Gesamtkostenrahmen der Werbekampagne, für die eine Agentur beauftragt
wurde, liegt bei maximal 95.000 Euro. Neben
den Karten an alle baden-württembergischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden und werden z. B. auch Werbeanzeigen in Printmedien geschaltet. Gerade vor
dem Hintergrund leerer Kassen muten diese
Ausgaben für Werbung in eigener Sache aus
kommunaler Perspektive eher maßlos an.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Die Werbekampagne der baden-württembergischen Servicestelle Bürgerbeteiligung sorgte für Aufsehen und für Ärger.
Gerade Bürgermeister meinen zu Recht,
dass man das Geld in Krisenzeiten sinnvoller ausgeben könnte. Diese Kritik teilt der
BdSt. Außerdem ist es ureigene Aufgabe der
gewählten Kommunalpolitiker, etwaige Probleme vor Ort zu lösen.
Michael Beyer
haushalt@steuerzahler-bw.de
Neun Mio. Euro investiert das Bundesinnenministerium in die Ausstellung „ToleranzRäume“, obwohl politische Bildung
eigentlich Ländersache ist. Warum das Projekt trotz zahlreicher Parallelprogramme
finanziert wird, wirft erhebliche Fragen auf.
Bund. Die mobile Ausstellung „ToleranzRäume“ tourt durch deutsche Städte und
lädt Bürgerinnen und Bürger ein, über Toleranz, Respekt und gesellschaftliches Zusammenleben ins Gespräch zu kommen.
Seit 2023 wurde die Ausstellung 88 Mal
gezeigt und von rund 300.000 Menschen
besucht. Für 2026 soll die Ausstellung weitere 47 Mal gezeigt werden. Interessierte
Kommunen können das Format anfordern,
das aus einem begehbaren Container und
einem mit regenbogenfarbigen Bändern
dekorierten Gestell besteht.
Toleranz auf Tour
Quelle: https://kein-stunk.de
Werbekampagne mit Nase – so sieht in der Tat die
Website der Servicestelle Bürgerbeteiligung aus.
Gemeinsam gegen
Stunk? Das kostet
ca.95.000
Schwarzbuch 2026/27 Teure Imagepflege 123
Der Veranstalter Toleranz-Tunnel e. V. will
mit den „ToleranzRäumen“ niedrigschwellig
politische Bildung vermitteln. Gegenüber
dem Bund der Steuerzahler betonte der
Verein, dass die Ausstellungen dank eigens
entwickelter umfangreicher Bildungsmaterialien „weit über eine klassische Ausstellung
hinausgehen und als dialogorientiertes Bildungsformat wirksam“ seien. Das Bundesministerium des Innern (BMI) förderte das
Projekt zwischen 2021 und 2025 mit insgesamt 9,23 Mio. Euro, für 2026 sind weitere
rund zwei Mio. Euro vorgesehen. Damit
handelt es sich faktisch um ein dauerhaft
angelegtes Bundesprojekt zur Förderung
von Respekt und Toleranz. Doch was ist daran problematisch?
Da ist zunächst die Frage der Zuständigkeit. Bildung und politische Bildung liegen
grundsätzlich in der Verantwortung der Länder. Dennoch unterhält und finanziert der
Bund ein dichtes Netz von Programmen und
Einrichtungen zur Demokratieförderung
und politischen Bildung. So sind allein im
Bildungs- und Familienministerium für 2026
rund 205 Mio. Euro für Demokratieförderung
vorgesehen. Hinzu kommen mehr als 100
Mio. Euro jährlich im Etat des Innenministeriums für die Bundeszentrale für politische
Bildung (bpb). Zu ihren Aufgaben gehören
Information, Aufklärung und die Stärkung
demokratischen Bewusstseins – Ziele, die
auch die „ToleranzRäume“ verfolgen.
Darüber hinaus existiert im Haushalt der
bpb selbst bereits ein eigener Titel zur „Förderung von Projekten für demokratische
Teilhabe und gegen Extremismus“, für den
2025 und 2026 jeweils 17 Mio. Euro bereitstanden. Bemerkenswert ist, dass hier 2025
Ausgabereste von 3,59 Mio. Euro verblieben.
Mit anderen Worten: Selbst vorhandene Fördermittel für vergleichbare Projekte wurden
nicht vollständig abgerufen. Vor diesem Hintergrund lassen sich die „ToleranzRäume“
zwar als gut gemeintes „Nice-to-have“ einordnen, jedoch kaum als Kernaufgabe des
Bundesinnenministeriums, dessen Priorität
auf der inneren Sicherheit – inkl. Polizei und
Cyberschutz – liegen sollte.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Evaluation des Projekts. Sie wird von einem
wissenschaftlichen Team der Universität
Bielefeld durchgeführt, das sich selbst als
„organischer Bestandteil“ des Projekts beschreibt und es während der gesamten
Laufzeit beratend begleitet. Diese Nähe zu
den Projektstrukturen wirft Fragen nach
der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der
Bewertung auf, wenn die Evaluation von Akteuren durchgeführt wird, die in das Projekt
eingebunden sind und die potenziell von
dessen Fortführung profitieren.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Toleranz und Respekt sind wichtige Werte, doch deren Vermittlung ist keine Kernaufgabe des Bundesinnenministeriums –
erst recht nicht zusätzlich zu vorhandenen
Projekten. Die „ToleranzRäume“ mögen gut
gemeint sein, sind aber v. a. ein Beispiel für
fehlende Priorisierung, mangelnde Transparenz und bestehende Doppelstrukturen im
Bundeshaushalt.
info@steuerzahler.de
Das Bundesministerium des Innern: Mehr Haushaltsklarheit und Priorisierung der eigenen
Aufgaben wären wünschenswert.
Foto: Sebastian Panknin
124 Teure Imagepflege Schwarzbuch 2026/27
Das hessische Kultusministerium gab im
April 2024 mit einem Schreiben an seine
nachgeordneten Behörden und alle hessischen Schulen vor, dass sie nur noch mit
weiblicher und männlicher Form gendern
dürfen. Daraufhin wurden u. a. 170.000 alte
Einträge in der Fortbildungsdatenbank der
Lehrkräfteakademie überprüft und ggf. angepasst. Doch niemand will es gemacht
haben.
Wiesbaden (HE). „Liebe Leserinnen und
Leser“ – so und nicht anders dürfen hessische
Schulen seit Frühjahr 2024 gendern. Damals
gab der Hessische Ministerpräsident Boris
Rhein eine Dienstanweisung an die gesamte Landesverwaltung, in der die sogenannte geschlechtergerechte Sprache definiert
wurde. Demnach dürfen weder Genderstern
noch Binnen-I, Doppelpunkt oder Unterstrich verwendet werden. Künftig sind nur
noch Verbindungen der weiblichen und der
männlichen Form oder geschlechterneutrale Umschreibungen erlaubt.
Auch das Hessische Ministerium für
Kultus, Bildung und Chancen (Kultusministerium) erreichte dieses Schreiben. Das
Ministerium ging daraufhin noch einen
Schritt weiter und änderte auch alte Formulierungen. Die Hessische Lehrkräfteakademie durfte als Erste dran glauben.
Sie ist in Hessen u. a. für die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern zuständig. So wurden jegliche Fortbildungsausschreibungen, die vor April 2024 auf der
Website der Akademie eingestellt wurden,
dementsprechend geändert. Laut Kultusministerium hat die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung hierfür ein spezielles
Programm mit „Suche-ersetze-Formel“
entwickelt. Rund 170.000 Einträge bereits
stattgefundener Fortbildungen konnten
so überprüft und ggf. angepasst werden.
Teilweise wurden Einträge bis ins Jahr 2005
zurückkorrigiert. Doch unglücklicherweise
hatte das Programm nicht alle Einträge korrekt erfasst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten deshalb händisch nachbessern.
Laut einer Antwort des Kultusministeriums
an den Bund der Steuerzahler hat der ganze
Aufwand die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 5.000 Euro gekostet.
Gender-Gaga auf Hessisch
Gender-Formen sind
in Hessens Landesverwaltung seit 2024
verboten. Das Ministerium für Kultus,
Bildung und Chancen
tilgte diese sogar aus
alten Fortbildungsausschreibungen und
verschwendete damit
Steuergeld.
Foto: Moritz Venner
Video zum Fall
Schwarzbuch 2026/27 Teure Imagepflege 125
Daraufhin fragte der BdSt auch bei der
Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung
(HZD) nach. Doch diese verneinte die Entwicklung eines solchen Programms: „Die
Aussage des Kultusministeriums, dass von
der HZD ein Programm mit Suche-ersetze-Formel entwickelt wurde, können wir so
[…] nicht bestätigen.“ Die HZD schiebt den
„Schwarzen Peter“ damit wieder ans Kultusministerium zurück. Auf eine Stellungnahme dazu wartete der BdSt bei Redaktionsschluss noch.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Über das Gendern und dessen Stile kann
man unterschiedlicher Meinung sein, aber
hier hat sich das Hessische Kultusministerium verrannt. Kaum jemand stört sich an
alten Einträgen. Das Geld wäre im Bildungswesen besser investiert gewesen – dort gibt
es dringendere Aufgaben.
Eva Kugler
kugler@steuerzahler-hessen.de
Fragwürdiger Podcast auf Kosten der Transparenz
Die Hamburger Energiewerke produzieren
einen Podcast über Nachhaltigkeit, Zusammenhalt und gesellschaftliche Debatten.
Kosten und Reichweite sollten zunächst
geheim bleiben. Erst nach einer Rüge der
Bürgerschaftspräsidentin musste der Senat Zahlen offenlegen. Das Ergebnis: Bis
Mai 2026 waren bereits mehr als 133.000
Euro für das Format ausgegeben worden,
ohne dass dessen Reichweite zu diesem
Zeitpunkt ausgewertet worden war.
Hamburg. Die Hamburger Energiewerke
stehen vor gewaltigen Herausforderungen.
Wärmewende, Dekarbonisierung und milliardenschwere Investitionen in die Energieinfrastruktur verlangen volle Aufmerksamkeit. Umso überraschender ist ein Projekt,
das mit Energieversorgung nur am Rande
zu tun hat: ihr Podcast „Hamburg, watt nu?“.
Seit Ende 2025 veröffentlicht das städtische Unternehmen regelmäßig Gesprächsformate zu gesellschaftlichen Themen.
In den bisherigen Folgen geht es u. a. um
Denkmalschutz, Sport, Kultur, Gastronomie,
Zusammenhalt in den Stadtteilen oder das
Älterwerden in Hamburg. Zu Gast sind Senatoren, Verbandsvertreter, Schauspieler,
Influencer und andere Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens. Nach Angaben der
Hamburger Energiewerke sollen die Hörsendungen zur Imagebildung beitragen und
das Unternehmen im Themenfeld Nachhaltigkeit positionieren. Der Senat bezeichnete
das Format ausdrücklich als werbliche Kommunikationsmaßnahme.
Wie viel Geld dafür ausgegeben wird,
sollte die Öffentlichkeit zunächst allerdings
nicht erfahren. Auf eine parlamentarische
Anfrage im Februar 2026 verweigerte der
Senat Auskünfte zu Produktionskosten,
Werbeausgaben und weiteren Details. Zur
Begründung verwies er pauschal auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Damit
wollte sich ein Bürgerschaftsabgeordneter
nicht zufriedengeben und wandte sich an
die Bürgerschaftspräsidentin. Nach einer
eingehenden rechtlichen Prüfung kam diese zu dem Ergebnis: Die Antworten des Senats genügten nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Verweigerung der
Auskünfte sei nicht ausreichend begründet
worden. Der Senat musste nachbessern.
Nach dem im Mai 2026 offengelegten Stand
waren für Produktion und Veröffentlichung
der Podcast-Folgen 38.400 Euro sowie für
Werbung und Vermarktung 95.400 Euro
angefallen, insgesamt 133.800 Euro.
126 Teure Imagepflege Schwarzbuch 2026/27
Besonders bemerkenswert: Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Anfrage konnten
die Hamburger Energiewerke nicht einmal
Angaben zur Reichweite machen. Eine Auswertung oder Erhebung der Hörerzahlen liege bislang nicht vor, teilte der Senat im März
mit. Mit anderen Worten: Für Produktion
und Werbung wurden sechsstellige Beträge
ausgegeben, ohne den Erfolg des Formats
belegen zu können.
Die Hamburger Energiewerke argumentieren, dass sie im Wettbewerb mit anderen
Energieanbietern stünden und deshalb Werbung sowie Imagekommunikation betreiben müssten. Dennoch bleibt die Frage, ob
ein städtisches Unternehmen solch erhebliche Mittel für ein gesellschaftspolitisches
Podcast-Format einsetzen sollte, statt sich
auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Ein städtischer Energieversorger sollte
in erster Linie Energie und nicht Podcasts
zu Themen wie z. B. Gastronomie liefern.
Und: Wer mehr als 133.000 Euro für einen
Image-Podcast ausgibt, muss Kosten,
Reichweite und Nutzen transparent offenlegen. Dass diese Informationen erst nach
einer verfassungsrechtlichen Rüge ans
Licht kamen – und selbst dann nicht einmal vollständig –, macht den Vorgang besonders fragwürdig.
Sascha Mummenhoff
mummenhoff@steuerzahlerhamburg.de
Fast zwei Jahre war die Strecke der S 6
durch einen Hangrutsch bei Ratingen-Hösel unterbrochen. Mitte Dezember 2025
öffnete die Strecke endlich wieder. Dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) war
das eine Plakat- und Onlinekampagne
wert, die er wegen zahlreicher Störungen
auf der Strecke vorzeitig stoppte. Um die
Kosten der Kampagne macht der VRR ein
Geheimnis.
Essen/Ratingen (NRW). Das Jahr 2024
fing für die Fahrgäste der S 6 nicht gut an.
Nach einem Hangrutsch konnte die S-Bahn
lange Zeit nicht mehr fahren. Viele Pendlerinnen und Pendler mussten daher Umwege mit anderen Regional- und S-Bahnen in
Kauf nehmen oder nutzten den mal mehr,
mal weniger zuverlässigen Schienenersatzverkehr, der zwischen Essen und Düsseldorf
Ewigkeiten brauchte. Strecken, die man
sonst in einer Dreiviertelstunde schaffte,
dauerten plötzlich anderthalb Stunden oder
länger, wenn es mal wieder nicht rund lief.
Wieder andere stiegen aufs Auto um.
Am 14.12.2025 fuhr die S 6 nach zwei Jahren endlich wieder, erfreulicherweise einige Monate früher als ursprünglich geplant.
Fassungslos am Bahnsteig
Mit dem Podcast „Hamburg, watt nu?“ wollen
die Hamburger Energiewerke ihr Image stärken.
Angaben zu Kosten und Reichweite wurden zunächst verweigert.
Foto: Sascha Mummenhoff
Schwarzbuch 2026/27 Teure Imagepflege 127
Dem VRR war das eine Plakat- und Onlinekampagne mit dem Slogan „Die S 6 fährt
wieder“ wert. Ab dem 14.12.2025 bis zum
31.1.2026 sollten so in Essen und Ratingen
Pendler davon überzeugt werden, vom Auto
zurück in die S-Bahn zu steigen. „Die Kampagne diente gezielt der Information und
Rückgewinnung dieser Kundengruppe“,
so der VRR. In Essen sei diese Werbung auf
28 digitalen Außenwerbeflächen, 49 klassischen Großflächen und 13 Litfaßsäulen gelaufen sowie in Ratingen auf elf klassischen
Großflächenplakaten. Finanziert wurde die
Aktion aus den hierfür vorgesehenen Marketingbudgets der Verbund-Kooperationsverträge, so der VRR.
Doch diese Kampagne war gleich doppelt ärgerlich: Zum einen war sie überflüssig, denn Informationen zum Neustart der
Bahn gab es in den Bahnhöfen, den lokalen
Medien, im Fernsehen, in den Bahn- und
Nahverkehrsapps, auf Social-Media-Kanälen und von Mensch zu Mensch. Zum
anderen war sie mehr als ärgerlich, denn
der Neustart der S 6 erwies sich als totales
Desaster. Störungen wie defekte Weichen
und Stellwerke sowie Verspätungen waren
den ganzen Januar hindurch an der Tagesordnung. An manchen Tagen musste wieder der Schienenersatzverkehr aushelfen.
Hinzu kam, dass die Wagen der S 6 ab dem
9.1.2026 häufig aus allen Nähten platzten,
denn auf der Strecke Essen – Düsseldorf
über Duisburg fuhr für vier Wochen wegen
Brückenarbeiten kein Regionalexpress. Die
S 6 war somit in dieser Zeit die einzige Verbindung zwischen Essen und Düsseldorf
und entsprechend überfüllt. Pendler rangen tagtäglich an den Haltestellen und in
den Bahnen der S 6 um Fassung.
Der VRR stoppte die peinliche Kampagne endgültig am 19.1.2026. Da sie vorzeitig
beendet wurde, seien in der Endabrechnung auch nur 76 Prozent der geplanten
Kosten abgerechnet worden, erklärte der
VRR auf Anfrage. Welche konkreten Kosten
die Kampagne verursacht hat, wollte der
VRR, eine Anstalt des öffentlichen Rechts,
aber nicht sagen: „Die Offenlegung würde
die Marktposition des VRR wirtschaftlich erheblich beeinträchtigen.“
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Fahrgastinformationen sind an vielen
Stellen zugänglich, dafür braucht es keine
zusätzlichen Kampagnen. Auch nicht, um
die eigene Arbeit zu loben. Ein funktionierender Nahverkehr wäre die beste Werbung.
Das würde sich auch sehr schnell herumsprechen.
Andrea Defeld
defeld@steuerzahler-nrw.de
Der lang ersehnte
Neustart der S 6 wurde
zum Desaster – und
die ohnehin überflüssige Plakatkampagne wieder gestoppt.
Video zum Fall
Foto: Andrea Defeld
128 Staatliche Wirtschaftsflops Schwarzbuch 2026/27
Staatliche Wirtschaftsflops
Olpe wollte bezahlbaren
Wohnraum schaffen
und verlor Millionen
Millionen-Verlust
mit der
„Olper Hütte“
Schwarzbuch 2026/27 Staatliche Wirtschaftsflops 129
Foto: Jens Ammann
Die Stadt Olpe kaufte 2020 ein Grundstück
und gründete mit Partnern eine Genossenschaft, die bezahlbaren Wohnraum bauen
sollte. Höhere Baukosten, Altlasten, Leitungsrechte eines Privaten und Unstimmigkeiten innerhalb der Genossenschaft
sind nur einige Gründe für das Scheitern.
Zurück bleibt ein Millionenschaden für die
Steuerzahler.
Olpe (NRW). Im Jahr 2020 kaufte die Stadt
Olpe für 850.000 Euro plus rund 60.000 Euro
Nebenkosten ein gut 8.600 Quadratmeter
großes Grundstück inkl. Gebäude; wissend
um Altlasten im Boden und Leitungsrechte
des Nachbarn. Für dessen Grundstück gab
es ein Wegerecht – man hoffte auf eine Einigung.
Eigentlich wollte die Stadt das Grundstück wieder veräußern, damit es bebaut
wird. Doch mit dem Ziel, bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen, gründete die Stadt
2022 gemeinsam mit der Sparkasse OlpeDrolshagen-Wenden und einer Immobilienentwicklungsgesellschaft die Quartiersgenossenschaft „Olper Hütte“. Durch das
Grundstück besaß Olpe 1.461 Geschäftsanteile, die beiden Partner jeweils zehn Anteile.
Ein Anteil war mit 500 Euro bewertet.
Der Vorstand der Genossenschaft bestand aus dem Geschäftsführer der Gesellschaft, der den Vorsitz übernahm, und zwei
städtischen Mitarbeitern. Aufsichtsräte wurden Olpes Bürgermeister, hinzu kamen der
zweite Geschäftsführer der Gesellschaft sowie ein Sparkassenvorstand und einige Ratsmitglieder. Damit bestand der Aufsichtsrat
als Aufsichtsorgan des Vorstands u. a. aus
einem städtischen Vorgesetzten zweier Vorstände und einem Geschäftsführer-Partner
der Immobilienentwicklungsgesellschaft.
Doch diese Gesellschaft wurde über einen
Projektsteuerungs- und Managementvertrag auch Auftragnehmerin der Genossenschaft. Zum Leistungskatalog zählten
u. a. die Ablauf-, Kosten- und Terminplanung,
das Berichtswesen, die Dokumentation,
Statusberichte, die Organisation der Finanzierung und die Fördermittelberatung.
Laut einer vertraulichen Unterlage erhielt
die Gesellschaft jährlich 120.000 Euro plus
acht Prozent für Nebenkosten und Umsatzsteuer. Der Vertrag begann am 1.9.2022.
Die Genossenschaft übernahm als Bauherrin die Koordination und die Beauftragung des Rückbaus sowie die Vergabe
der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen für die Wohngebäude und für die
Erschließung. Außerdem stellte sie die erforderlichen Bauanträge, die genehmigt
wurden. Die Genossenschaft beantragte
zudem Fördermittel des Landes NordrheinWestfalen, die auch bewilligt wurden. Der
Förderbescheid verlangte allerdings eine
kommunale Bürgschaft der Stadt. Diese sah
vor, dass die Stadt Olpe den wesentlichen
Teil des finanziellen Risikos des Gesamtvorhabens tragen sollte. Mit der möglichen Haftung für das quasi eigene Bauprojekt hatte
die Stadt aber nicht gerechnet.
Weitere Herausforderungen kamen dazu:
So lagen die Rückbaukosten über der urMillionenverlust mit der „Olper Hütte“.
130 Staatliche Wirtschaftsflops Schwarzbuch 2026/27
sprünglichen Kalkulation, und die Probleme
mit den Leitungsrechten erhöhten Kosten
und Risiken. Dieses Problem wäre lösbar gewesen. Der Inhaber der Leitungsrechte bestätigte dem Bund der Steuerzahler jedoch,
dass die Stadt gegen Ende der Verhandlungen nicht mehr reagiert habe. Innerhalb der Genossenschaft gab es zusätzlich
Spannungen, die u. a. zum Rücktritt eines
Vorstandsmitglieds führten. Wegen dieser
Entwicklungen und der damit verbundenen
Gesamtbewertung entschied sich die Stadt,
die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft
zum 31.7.2024 zu beenden.
Das Grundstück wurde anschließend zu
dem Betrag verkauft, den die Stadt zuvor
bezahlt hatte – jetzt allerdings in baureifem
Zustand. Nun bauen die neuen Eigentümer;
ihrem Vater gehören die Leitungsrechte.
Dabei waren der Genossenschaft bereits
erhebliche Kosten entstanden: Allein für
den Abriss schlugen 910.000 Euro zu Buche, die Planungskosten für die beabsichtigten Wohngebäude und die Erschließung
beliefen sich auf 771.000 Euro; für die Projektsteuerung und das Back-Office fielen
323.000 Euro an. Allein die Finanzierungskosten betrugen 130.000 Euro, weitere Positionen kamen hinzu. Der Verlust bis zur Auflösung der Genossenschaft betrug 2,2 Mio.
Euro, die im Wesentlichen vom Steuerzahler
getragen werden.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Der Umweg über die Genossenschaft
war in Olpe nicht die erste Wahl. Der Verlust
ist für die Steuerzahler ärgerlich. Er wäre
vermeidbar gewesen, wenn die Stadt ihren
eigentlichen Plan umgesetzt hätte, das
Grundstück direkt weiterzuverkaufen.
Jens Ammann
ammann@steuerzahler-nrw.de
2,2 Mio.
verloren
„Phoenix“ wollte niemand haben
Der öffentliche IT-Dienstleister Dataport
hatte große Pläne: Er wollte aus OpenSource-Software einen neuen digitalen
Arbeitsplatz entwickeln, der die Verwaltungen unabhängig von Microsoft macht.
Doch das Projekt verzögerte sich und wurde immer teurer. Am Ende wollte keiner
mehr dafür zahlen. Es blieb ein Schaden
von 90 Mio. Euro.
Altenholz (SH). Der öffentlich-rechtliche
IT-Dienstleister Dataport mit Hauptsitz in
Altenholz bei Kiel gehört den Bundesländern
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sowie den schleswigholsteinischen Kommunen. Dataport hatte
große Pläne, um die digitale Souveränität
der öffentlichen Verwaltungen zu stärken.
Man wollte Alternativen zu den bekannten
Microsoft-Lösungen erarbeiten, um damit
die Abhängigkeit von amerikanischen Großkonzernen zu reduzieren. Hierzu wurde das
Projekt „Phoenix“ aufgelegt.
Ziel war es, vorhandene Open-SourceSoftware zu einer Gesamtlösung zusammenzufassen und damit einen alternativen
digitalen Arbeitsplatz anzubieten. Insgesamt wurden rund 140 Mio. Euro in das Projekt gesteckt. Doch es lief nicht rund: Die
Entwicklung verzögerte sich, die Kosten gerieten außer Kontrolle. Gleichzeitig wurde
von anderen öffentlichen Stellen an Alternativlösungen gearbeitet. Deshalb zog der
Schwarzbuch 2026/27 Staatliche Wirtschaftsflops 131
Vorstand die Reißleine und beendete 2024
die Entwicklung. Teile des Programms werden jetzt vom Zentrum für digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung weiterentwickelt und unter dem Namen „openDesk“
vertrieben.
Bei Dataport blieb man jedoch auf den
Entwicklungskosten von rund 90 Mio. Euro
sitzen. Der Rechnungshof der Hansestadt
Hamburg prüfte den Ablauf, weil Hamburg
mit 29,4 Prozent der größte Dataport-Anteilseigner ist. Das Ergebnis: Die Prüfer
stellten bei dem Projekt erhebliche Mängel
bei der Steuerung, der Dokumentation und
dem Risikomanagement fest. Eine direkte
Nachschusspflicht der Anteilseigner gibt
es zwar nicht, aber 2024 musste das öffentliche Unternehmen einen Fehlbetrag von
28,9 Mio. Euro ausweisen. Hauptursache
dafür waren die Sonderabschreibungen in
Höhe von 36,5 Mio. Euro für das gescheiterte
„Phoenix“-Projekt.
Auch wenn die Verantwortlichen beschwichtigen wollen, bleibt ein erheblicher
finanzieller Schaden für das Unternehmen,
das den Steuerzahlern gehört.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Die öffentliche Verwaltung muss vom
Angebot großer internationaler Konzerne
unabhängiger werden. Die Entwicklung digitaler Alternativen kann nur gemeinsam erfolgen. Parallele Projekte, die teuer im Sande
verlaufen, darf es nicht geben!
Rainer Kersten
schleswig-holstein@steuerzahler.de
Der öffentliche ITDienstleister Dataport
mit Hauptsitz im
schleswig-holsteinischen Altenholz
hat einen digitalen
Arbeitsplatz entwickelt, der anschließend nicht vermarktet
Foto: Bund der Steuerzahler
Schleswig-Holstein e. V.
werden konnte.
Matsch, Meersalz und Millionen
Das „Thalasso Meeres Spa“ sollte das touristische Vorzeigeprojekt der Nordseegemeinde Wangerland werden. Doch die
gemeindeeigene Tourismusgesellschaft
war mit der Umsetzung derart überfordert,
dass der Bau erst mit vierjähriger Verspätung und erheblichen Kostensteigerungen
fertiggestellt werden konnte. Am Ende
musste die Gesellschaft sogar den Gang
ins Insolvenzverfahren antreten. Hatte
etwa die Aussicht auf üppige Fördergelder
die Gemeinde in das teure Thalasso-Abenteuer getrieben?
Wangerland (NI). Als im Jahr 2017 die
Idee reifte, das leer stehende Kurmittelhaus
in ein modernes Kur- und Gesundheitszentrum umzuwandeln, verband die Gemeinde
Wangerland damit große Hoffnungen. Als
wesentliche Geschäftsfelder wurden Fitness-
132 Staatliche Wirtschaftsflops Schwarzbuch 2026/27
„Eine Symbiose aus
einer reinen, klaren
Architektur und modernster Ausstattung“
– so wirbt die WTG für
das „Thalasso Meeres
Spa“ im NordseeheilFoto: Nico Steinert
bad Horumersiel.
und Wellnessangebote, Physiotherapie und
Badekuren ausgemacht – mit Behandlungsschwerpunkt im medizinischen ThalassoBereich. „Thalasso“ (altgriechisch für „Meer“)
beschreibt medizinische Anwendungen mit
Elementen des Meeres wie Schlick, Algen,
Salz und Meerwasser. Die Investitionskosten wurden seinerzeit auf 4,6 Mio. Euro geschätzt und die Eröffnung des Zentrums für
2020 in Aussicht gestellt.
Mit der Umsetzung des Vorhabens wurde die Wangerland Touristik GmbH (WTG)
betraut, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Gemeinde. Zwischenzeitlichen
Überlegungen, das Projekt gemeinsam mit
einem privaten Investor zu stemmen, erteilte der Gemeinderat eine Absage, nachdem
sich herausgestellt hatte, dass in dem Fall
keine Fördergelder fließen könnten. Auf die
drei Mio. Euro, die das Land Niedersachsen
in Aussicht gestellt hatte, sowie auf eine
500.000-Euro-Förderung des Landkreises
Friesland wollte man aber keinesfalls verzichten. Im Juli 2018 gab der Gemeinderat
daher grünes Licht für den Bau in Alleinverantwortung der WTG. Eine schwerwiegende
Fehlentscheidung, wie sich zeigen sollte.
Nachdem die Projektverantwortlichen in
der Folgezeit den Austausch mit Branchenexperten gesucht hatten, kam man überein,
nicht auf einen gemischten Betrieb, sondern
voll auf das Thema „Thalasso“ zu setzen. Diese einzigartige Spezialisierung als „Thalasso
Meeres Spa“ sollte der Nordseegemeinde zu
einem touristischen Alleinstellungsmerkmal
mit überregionaler Strahlkraft verhelfen. Damit verbunden waren auch gestalterische
Sonderwünsche wie eine ansprechende
Glasfassade, ein Gründach sowie eine Wasserwand, an der Meerwasser herunterlaufen
sollte. Der ursprüngliche Eröffnungstermin
war so aber nicht mehr zu halten; die Bauarbeiten konnten erst im Spätsommer 2020
beginnen. Auch die geschätzten Kosten hatten sich inzwischen auf 8,8 Mio. Euro erhöht
– doch dabei sollte es nicht bleiben.
Während der Bauphase sorgten Lieferengpässe, Schäden am Baukörper und
weitere Schwierigkeiten immer wieder für
Verzögerungen. Gleichzeitig stiegen die
Kosten immer weiter: Im Mai 2023 ging die
WTG bereits von Gesamtkosten in Höhe von
17 Mio. Euro aus. Und noch ehe das „Thalasso
Meeres Spa“ im Juni 2024 Eröffnung feiern
konnte, hatten sich die Kosten sogar auf ca.
23 Mio. Euro erhöht – ein Vielfaches dessen,
was den Ratsgremien einst präsentiert wurde. Lediglich ein Teil der Mehrkosten konnte
durch eine Aufstockung der Landesförderung – von drei auf neun Mio. Euro – aufgefangen werden; den Rest sollte die WTG
stemmen.
Schwarzbuch 2026/27 Staatliche Wirtschaftsflops 133
Eine Bürde, die die WTG nicht imstande
war zu tragen. Im Juni 2025 musste sie den
Weg ins Insolvenzverfahren antreten und war
gezwungen, zwei Schwimmbäder zu schließen und ihr Tafelsilber (u. a. Campingplätze,
Strandkörbe) zum Verkauf anzubieten. Das
Spa selbst steht zwar nicht zum Verkauf, da
erhaltene Fördergelder dann zurückgezahlt
werden müssten; allerdings sucht die WTG
nach einem Betreiber ab 2027. Man wäre sogar bereit, ihm ein „Geschäftsbesorgungshonorar“ zu zahlen – in der Hoffnung, dass
dieses geringer ausfällt als die Defizite von
ca. 1,3 Mio. Euro im Jahr, welche die WTG im
Eigenbetrieb erwirtschaftet.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Erst die üppigen Förderversprechen verleiteten die Gemeinde dazu, auf einen privaten Investor und sein Know-how zu verzichten. Damit nahm das Unheil seinen Lauf.
Mit dem Bau in Eigenregie war die Tourismusgesellschaft maßlos überfordert, weshalb sich der Traum vom Thalasso-Tempel
schnell zum Alptraum für die Steuerzahler
wandelte.
Nico Steinert
steinert@steuerzahler-nub.de
Teure Ticket-App ohne Fahrgäste
Einsteigen, fahren, automatisch zahlen –
das war das Versprechen von „HVV Any“.
Doch die App wurde kaum genutzt und
daher wieder eingestellt. Nach fast zehn
Jahren Entwicklungszeit bleibt trotz Kosten von rund sieben Mio. Euro ein Digitalprojekt ohne nachhaltigen Nutzen.
Hamburg. Es sollte die Zukunft des Ticketkaufs werden: Fahrgäste steigen ein, fahren
los – und der günstigste Preis wird automatisch berechnet. Mit dieser Idee startete
der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) im
Februar 2023 die App „HVV Any“.
Die Entwicklung begann bereits Jahre
zuvor. Erste Überlegungen gab es 2014, konkrete Projektarbeiten liefen ab 2017. Bis zur
Einführung vergingen damit fast zehn Jahre. Bereits wenige Monate nach dem Start
der App veränderte das Deutschlandticket
den Markt grundlegend. Gerade Einzelfahrkarten verloren massiv an Bedeutung. Genau auf diesen Bereich zielte jedoch „HVV
Any“. Trotzdem wurde das Projekt weitergeführt, obwohl die wirtschaftliche Grundlage
zunehmend schwand. Die Folge: Die Nachfrage blieb gering. Medienberichten zufolge
hatte die Anwendung zuletzt 13.000 aktive
Nutzer, rund 40.000 Personen hatten sie
überhaupt ausprobiert. Nur rund ein Prozent der Online-Ticketverkäufe lief über
„HVV Any“. Die Kosten dagegen waren erheblich. Nach Angaben der Hochbahn wurden insgesamt 6,78 Mio. Euro in das Projekt
investiert. Davon entfielen 2,81 Mio. Euro
auf externe Dienstleister und Beratung,
1,3 Mio. Euro auf Softwareentwicklung sowie weitere Mittel für Hardware, interne
Projektsteuerung, Kommunikation und
Marketing sowie Betrieb und Wartung. Für
das Projekt wurden zudem Fördermittel
in Höhe von 1,45 Mio. Euro beantragt, von
denen 1,15 Mio. Euro abgerufen wurden.
Umgerechnet bedeutet das: Für jeden aktiven Nutzer wurden rechnerisch mehrere
Hundert Euro investiert – für eine Anwendung, die sich im Alltag nicht durchgesetzt
hat.
Im Jahr 2025 wurde das Projekt schließlich eingestellt. Die Funktion verschwand
aus der Anwendung. Selbst der Hamburger Verkehrsverbund räumte ein, dass eine
134 Staatliche Wirtschaftsflops Schwarzbuch 2026/27
Fortführung wirtschaftlich nicht mehr zu
rechtfertigen gewesen sei. Als Hauptgründe werden das Deutschlandticket und signifikant höhere Betriebskosten für das Jahr
2026 genannt.
Damit zeigt sich ein grundlegendes
Problem: Trotz jahrelanger Entwicklungszeit wurde nicht rechtzeitig auf veränderte
Rahmenbedingungen reagiert. Stattdessen
wurde ein Projekt bis zur Marktreife geführt,
dessen wirtschaftliche Grundlage zu diesem
Zeitpunkt bereits entfallen war.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Fast zehn Jahre Entwicklung, knapp sieben Mio. Euro Kosten und am Ende wenig
Nutzung – das ist kein Innovationsprojekt,
sondern ein Planungsfehler. Wer so spät auf
den Markt kommt, darf sich nicht wundern,
wenn die Realität ein Projekt überholt.
Sascha Mummenhoff
mummenhoff@steuerzahlerhamburg.de
„HVV Any“ sollte den Ticketkauf revolutionieren.
Nach jahrelanger Entwicklung und Millioneninvestitionen wurde die App jedoch wieder
eingestellt.
Foto: Sascha Mummenhoff
Seit dem Jahr 2019 hält das Land Niedersachsen eine Beteiligung von 98 Prozent an
der traditionsreichen Porzellanmanufaktur
Fürstenberg. Das Land rechtfertigt sein Engagement mit der Wahrung niedersächsischen Kulturgutes und der Sicherung der
rund 80 Arbeitsplätze. Das hat seinen Preis:
Weil die Manufaktur jedes Jahr Verluste in
Millionenhöhe erwirtschaftet, musste der
Steuerzahler bereits fast 26 Mio. Euro zuschießen. Und ein Ende ist nicht in Sicht.
Fürstenberg (NI). Wenn das Land Niedersachsen einen Staatsgast begrüßt, überreicht ihm der Ministerpräsident gerne ein
weißes Niedersachsenross aus feinstem
Porzellan als Staatsgeschenk. Gefertigt wird
dieses kleine Kunstwerk in der traditionsreichen Porzellanmanufaktur Fürstenberg, die
bereits 1747 gegründet wurde und damit
nach Meißen die zweitälteste Porzellanmanufaktur in Deutschland ist.
Seit dem Jahr 2019 befindet sich die Fürstenberger Manufaktur vollständig in staatlichem Besitz. 98 Prozent der Anteile hatte
das Land Niedersachsen seinerzeit von der
Norddeutschen Landesbank erworben und
in eine landeseigene Beteiligungsgesellschaft überführt. Die übrigen zwei Prozent
gehören dem Landkreis Holzminden – und
damit ebenfalls der öffentlichen Hand.
Dass man sich mit der Porzellanmanufaktur eine finanzielle Herausforderung ins
Landesportfolio holen würde, war bestens
bekannt. So erwirtschaftete die Manufaktur
vor der Übernahme bereits jährliche Verluste von durchschnittlich 3,5 Mio. Euro. Die Zeiten, in denen sich mit teurem Porzellan gutes Geld verdienen ließ, sind längst vorüber.
Seine Bedeutung als Statussymbol hat Porzellan weitestgehend eingebüßt und auch
das feine Sonntagsservice scheint nicht
mehr gefragt zu sein. Gestiegene Lohn-,
Energie- und Materialkosten tun ihr Übriges.
Porzellan-Liebhaberei auf Kosten der Steuerzahler
Schwarzbuch 2026/27 Staatliche Wirtschaftsflops 135
Trotz dieser ungünstigen Rahmenbedingungen betonte das Land Niedersachsen,
dass es sich bei dem Kauf der Porzellanmanufaktur nicht um ein dauerhaftes Verlustgeschäft handeln solle. Dies wäre auch
rechtswidrig: Denn das EU-Beihilferecht
untersagt staatlichen Akteuren schlicht
eine millionenschwere Dauerbezuschussung defizitärer Unternehmen, die sich im
Wettbewerb mit anderen, in der Union ansässigen Unternehmen befinden. Und auch
das Finanzamt sieht unternehmerische Tätigkeiten, die dauerhaft ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, kritisch
(Stichwort: „Liebhaberei“). Verschiedene
Restrukturierungsmaßnahmen wurden daher angestoßen, um die wirtschaftliche
Situation des Traditionsbetriebs zu verbessern. Um Kosten zu sparen, wurde der Aufsichtsrat verschlankt, das Produktportfolio
reduziert und Personal abgebaut. Gleichzeitig sollte eine neue Wachstumsstrategie die
Ertragslage verbessern.
Ein teures Zuschussgeschäft blieb die
Porzellanmanufaktur trotzdem, wie ein Blick
auf die Zahlen offenbart. Weiterhin erwirtschaftete die Manufaktur regelmäßig operative Verluste jenseits der Drei-MillionenEuro-Marke. Seit der Übernahme durch das
Land Niedersachsen summieren sich die
operativen Verluste bereits auf 25,7 Mio.
Euro. Und es ist absehbar, dass weitere
Millionenverluste folgen, sofern das Land
keinen Schlussstrich unter sein PorzellanEngagement zieht.
Danach sieht es derzeit allerdings nicht
aus. Das Finanzministerium vertritt sogar die
Auffassung, dass der Landeshaushalt durch
die Fehlbeträge der Manufaktur überhaupt
nicht belastet würde, da anfallende Verluste
von der Muttergesellschaft („Fürstenberg
Holding“) ausgeglichen würden. Dies mag
formal zwar richtig sein, allerdings gehört
diese durchaus profitable Mutter-Holding
ebenfalls dem Land Niedersachsen. Und die
Gelder, die dort für den Verlustausgleich der
Manufaktur aufgewendet werden müssen,
können nun mal nicht mehr als Gewinn an
den Landeshaushalt ausgeschüttet werden.
So oder so – am Ende muss der Steuerzahler
für die Verluste geradestehen.
Auch der Hinweis aus dem Ministerium,
dass die Manufaktur das Porzellanmuseum
im Schloss Fürstenberg finanziell unterstützt, vermag Verluste in dieser Größenordnung nicht zu rechtfertigen. Denn im
Schnitt beliefen sich die Zahlungen an das
Museum lediglich auf ca. 500.000 Euro im
Jahr. Dafür erbringt das Museum im Gegenzug aber auch Werbeleistungen, die sich
positiv auf die Erlöse der Manufaktur auswirken – etwa, weil Museumsbesucher den
zum Schloss-Ensemble gehörenden Werksverkauf aufsuchen, um sich dort ein Andenken aus Porzellan zu sichern.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Damit das Fürstenberger Porzellanhandwerk dauerhaft als niedersächsisches
Kulturgut erhalten werden kann, muss
das Land Wege finden, die Dauerdefizite
der Porzellanmanufaktur drastisch zu verringern. Durch eine Verkleinerung hin zu
einem reinen Museumsbetrieb könnten die
Steuerzahler geschont, das Handwerk erhalten und rechtliche Risiken reduziert werden.
Jan Vermöhlen
vermoehlen@steuerzahler-nub.de
Seit dem Jahr 1972 findet die Porzellanfertigung
nicht mehr im Schloss Fürstenberg, sondern im
nahe gelegenen Produktionsgebäude statt.
Foto: Nico Steinert
136 Verschwendung droht
Regierungsairport am BER:
Aus 344 Mio. Euro werden
bis zu 2,5 Mrd. Euro
Pläne für Regierungsflughafen:
Völlig abgehoben
Verschwendung droht
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 137
57 Hektar, 15 Flugzeuge, drei Hubschrauber, 26 Abstellpositionen, mehr als 1.100
Dienstposten und bis zu 2,5 Mrd. Euro
teuer: Das sind die Kennzahlen des künftigen Regierungsflughafens am BER im
brandenburgischen Schönefeld am Rande Berlins. Entstehen soll ein Prestigebau
in einer Größenordnung, die mit den ursprünglichen Planungen kaum noch etwas gemein hat. Und selbst diese Milliardenkalkulation ist noch nicht endgültig.
Bund/Brandenburg. Die Planungen für
einen Regierungsflughafen am BER ziehen
sich seit Jahren hin. Wegen der Verzögerungen beim Hauptstadtflughafen wurde 2020
zunächst ein 70 Mio. Euro teures Interimsterminal für die Flugbereitschaft und den
Empfang von Staatsgästen eröffnet. Nach
dem Planungsstand 2019 sollte später ein
repräsentativer Terminalneubau folgen –
bei geschätzten Gesamtkosten von 344
Mio. Euro und einer Inbetriebnahme bis
spätestens 2034. Der Bund der Steuerzahler kritisierte den zusätzlichen Prestigebau
frühzeitig und forderte stattdessen die dauerhafte Nutzung des Interimsterminals. Die
Bundesregierung lenkte 2022 ein und strich
den Terminalneubau.
Doch statt einer abgespeckten Planung
für den Regierungsflughafen zeigt sich nun
das Gegenteil: Der BdSt deckte Ende 2025
auf, dass die Kosten für den Regierungsflughafen sogar auf bis zu 2,5 Mrd. Euro steigen könnten. Die Fertigstellung ist nun für
spätestens 2038 anvisiert. Trotz Verzicht auf
das Prestige-Terminal steigen Kosten und
Umfang des Projekts also auf ein Vielfaches
der ursprünglichen Planung – aus Millionen
werden jetzt Milliarden.
Im Detail: Zum künftigen Regierungsflughafen gehören nunmehr Stabsgebäude,
Hangars, Wachgebäude, Betriebsgebäude,
Abstellpositionen für Luftfahrzeuge, Rollwege und eine Unterflurbetankungsanlage. Das bisherige Interimsterminal soll „um
ein Bauteil für die Verlagerungen der Gepäckabfertigungsanlage und der Aufenthaltsräume des Wachbataillons erweitert
werden“, konkretisiert die für den Flughafenbau mitzuständige Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) auf Nachfrage
des BdSt. Der Unterbringungsbedarf ist in
den vergangenen Jahren nämlich kräftig
gewachsen: So zählt das Personal der Flugbereitschaft inzwischen 1.170 militärische
und zivile Dienstposten – und alle sollen
künftig auf dem Gelände des RegierungsEin Regierungsflieger der Flugbereitschaft. Spätestens 2038 sollen alle 15 Flugzeuge am neuen
Regierungsflughafen in Schönefeld zusammengezogen werden.
Foto: Wolfgang Weiser auf Unsplash
138 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
flughafens Quartier beziehen. Mitgewachsen sind auf breiter Front auch die sonstigen Pläne. Die Bundesanstalt listet auf:
Die vollständige Verlegung der Flugzeuge
der Flugbereitschaft von Köln-Wahn nach
Schönefeld, mehr und größere Flugzeuge,
die eine größere Abstellfläche und technische Infrastruktur benötigen, aber auch
„erhöhte Sicherheitsanforderungen, luftrechtliche Vorgaben und betrieblich beziehungsweise technisch erforderliche
Flächen, wie z. B. Versickerungsflächen“
würden den Flächenbedarf des Airports in
die Höhe treiben. Die Folge: Das Flughafengelände wird von 30 auf knapp 60 Hektar
nahezu verdoppelt.
Besonders ins Auge fällt dem BdSt die
hohe Anzahl von 26 Abstellpositionen, obwohl die Flugbereitschaft über deutlich
weniger Luftfahrzeuge verfügt. Auf Nachfrage stellte das Verteidigungsministerium
klar: „Zu den 18 Abstellpositionen kommen
die Bedarfe des Auswärtigen Amtes mit drei
Protokollpositionen sowie vier Gastpositionen hinzu. Eine weitere Abstellposition ist
als Enteisungsfläche für die Luftfahrzeuge
vorgesehen.“
Aus Sicht des BdSt ist schon die Planung
der diversen Abstellpositionen generös genug, doch gehen die Wünsche noch weiter:
In den kommenden Jahren bis zur – derzeit
geplanten – Inbetriebnahme des Regierungsairports drängt das Verteidigungsministerium parallel auf einen Austausch rund
der Hälfte der Kurz- und Mittelstreckenflieger sowie aller drei Hubschrauber der Flugbereitschaft. Diese Kosten fallen zusätzlich
zur aktuellen Flughafenkalkulation an und
können für die Steuerzahler teuer werden.
Dabei beschaffte die Regierung erst vor wenigen Jahren drei neue A350-Langstreckenflieger für rund 1,2 Mrd. Euro.
In Summe kommen Milliardenkosten auf
die Steuerzahler zu – für einen üppig dimensionierten Regierungsflughafen samt modernster Flieger und Hubschrauber für die
Regierungsspitze und Entscheidungsträger
aus dem politisch-parlamentarischen Raum.
Doch Gewissheit haben die Steuerzahler
damit noch nicht, denn der Haken an den
Airport-Kalkulationen ist: Das überarbeitete Kosten- und Zeitkorsett basiert nur auf
Prognosen. „Die finalen Projektunterlagen
werden bis 2028 weiter konkretisiert“, so die
BImA gegenüber dem BdSt. Es drohen somit weitere Kostenexplosionen!
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Aus einem Projekt, das einst einige Hundert Mio. Euro kosten sollte, ist ein Milliardenvorhaben geworden, dessen endgültige Kosten noch nicht einmal feststehen. Aus Sicht
des BdSt braucht dieses Prestigeprojekt
dringend ein Stoppschild. Der Regierungsflugbetrieb muss sich am funktionalen Bedarf orientieren – nicht an immer neuen Ausbauwünschen.
Sebastian Panknin
s.panknin@steuerzahler.de
Kennzahlen
des künftigen
Regierungsflughafens:
57 Hektar, 15 Flugzeuge,
drei Hubschrauber,
26 Abstellpositionen,
mehr als
1.100 Dienstposten
und bis zu
2,5 Mrd. Euro teuer
In Halle an der Saale soll bis 2032 das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation“ entstehen.
Doch schon in der Planungsphase explodieren die Baukosten von 200 auf 277 Mio.
Euro. Auch die Folgekosten für den Unterhalt dürften enorm sein, gleichzeitig fehlen
ein schlüssiges Konzept und eine belastbare Besucherprognose. Ein teures Prestigeprojekt mit vielen offenen Fragen.
Bund/Halle (Saale) (ST). Ein Ort der Begegnung und des Dialogs, für Veranstaltungen, Ausstellungen, Gastronomie und
Wissenschaft – das soll das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation“ in Halle (Saale) werden.
Nach entsprechenden Beschlüssen von
Bundestag und Bundesregierung im Jahr
2022 setzte sich die Stadt Halle beim Standortwettbewerb 2023 durch. Dafür ist die
Bundesregierung bereit, eine Menge Geld
springen zu lassen.
Für den Bau waren ursprünglich 200 Mio.
Euro veranschlagt, doch schon jetzt liegt die
Kostenschätzung bei 277 Mio. Euro. Die Begründung des Bauministeriums dafür, dass
die vorläufige Haushaltsführung des Bundes 2025 schuld an dieser Kostenexplosion
um fast 40 Prozent ist, darf zumindest bezweifelt werden, denn die Erfahrung zeigt,
dass bei Bauprojekten dieser Größenordnung die Kosten sehr oft aus dem Ruder
laufen. Das wirft die Frage auf, welchen
konkreten Nutzen das „Zukunftszentrum“
für die Menschen vor Ort hätte – während
überall Geld für Schulen, Krankenhäuser
und Infrastruktur fehlt.
Auch beim Personaltableau ist man großzügig. Schon jetzt sind bei der Betreibergesellschaft knapp 16 Vollzeitstellen installiert
und im Bundeshaushalt 2026 unglaubliche
30 Stellen bewilligt – und das, wohlgemerkt,
obwohl der Baubeginn frühestens für 2028
anvisiert ist und die Fertigstellung erst 2032.
Die Erläuterung der Ostbeauftragten der
Bundesregierung klang da unfreiwillig komisch: „Das eingestellte Personal arbeitet
zurzeit nach dem Prinzip ‚Programm ohne
Haus‘ an der Entwicklung des inhaltlichen
Programms sowie dem Aufbau der Organisation.“ Man könnte auch sagen: Es gibt
nicht nur ein Programm ohne Haus, sondern auch ein Haus ohne Programm!
Ein Schild an einem
Bürogebäude im
Hansering 19 in Halle
gibt es schon. Bis das
„Zukunftszentrum“
fertig ist, werden aber
noch viele Jahre vergehen und Millionen
Euro Steuergeld
Foto: Ralf Seibicke
fließen.
„Zukunftszentrum Halle“:
Üppige Kosten, mageres Konzept
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 139
Wenn das „Zukunftszentrum“ mit den
absehbaren Verzögerungen und Kostensteigerungen schließlich fertig sein wird,
wird die Belastung für den Steuerzahler
aber noch lange nicht enden: Die Kosten für
den laufenden Unterhalt belaufen sich 2026
bereits auf 7,5 Mio. Euro, die der Bund trägt.
Die Bundesregierung stellte auf Anfrage
des Bundes der Steuerzahler lapidar fest,
dass „in den kommenden Jahren ein kontinuierlicher Mittelaufwuchs erforderlich“ sei.
Hier drohen also weitere kaum bezifferbare
Folgekosten.
Viel hängt davon ab, mit wie vielen zahlenden Besuchern das „Zukunftszentrum“
rechnen kann. Die Ostbeauftragte der Bundesregierung nannte auf Anfrage des BdSt
die höchst ambitionierte Prognose von bis
zu einer Mio. Gäste jährlich. Zum Vergleich:
Große Museen freuen sich hierzulande über
eine halbe bis eine Mio. Besucher im Jahr,
alle Berliner Museen zusammen kommen
auf vier Mio. Gäste. Sachsen-Anhalts Kulturminister sprach im Frühjahr 2026 deutlich
bescheidener von 300.000 bis 400.000
Besuchern jährlich, und selbst das scheint
ambitioniert – mit entsprechenden Konsequenzen für eine Kalkulation der Unterhaltskosten. Aus Sicht der Steuerzahler sind also
noch viele Fragen offen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Das „Zukunftszentrum“ steht unter keinem guten Stern. Schon in der Planungsphase explodieren Kosten und Personalzahl,
während Konzept und Besucherprognose
reichlich wacklig sind. Weitere Kostensteigerungen sind programmiert. Ein Prestigeprojekt für die Deutsche Einheit droht zum
Mahnmal für haushälterische Unvernunft zu
werden.
info@steuerzahler.de
140 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Neue Zentrale des Augsburger Abfallwirtschaftsund Stadtreinigungsbetriebs
Beim neuen Hauptsitz des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs in
Augsburg laufen die Kosten schon in der
Planungsphase davon. Aus anfangs grob
geschätzten rund 37 Mio. Euro sind rund
73 Mio. Euro geworden.
Augsburg (BY). Der Augsburger Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb
(AWS) erbringt mit seinen rund 310 Mitarbeitern zentrale Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der noch aus der Kaiserzeit
stammende Betriebshof in der Riedingerstraße in Augsburg ist aber vollkommen
überaltert. Er ist Standort für die Steuerung
der Abfallwirtschaft, der Stadtreinigung und
des Winterdienstes. Er beherbergt Werkstätten für rund 50 Großfahrzeuge, 20 Kleinfahrzeuge sowie die notwendigen Lager-,
Tank- und Waschbereiche.
Da die veraltete Bausubstanz nicht mehr
den heutigen arbeitsrechtlichen, technischen und energetischen Anforderungen
entspricht und auch nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll saniert werden kann, ist ein Neubau unumgänglich.
Die ersten Kosten für neue Werkstätten
für Klein- und Großfahrzeuge, Sozialgebäude, einen Verwaltungsbau, ein Parkhaus sowie die erforderlichen Großfahrzeugstände
wurden im Jahr 2021 grob auf rund 37 Mio.
Euro geschätzt. „Durch die im Jahr 2021 bereits angenommene jährliche Preissteigerung von drei Prozent über eine kalkulierte
Bauzeit von etwa zehn Jahren ergab sich“ –
nach Mitteilung der Stadt Augsburg – „ein
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 141
Gesamtwert von 43 Millionen Euro“. Eine im
Jahr 2024 aktualisierte Gesamtkostenschätzung für die neue Betriebszentrale beläuft
sich auf rund 73 Mio. Euro.
Die Gründe für diese weitere gewaltige
Kostensteigerung sind nach Mitteilung der
Stadt Augsburg vielfältig: - Steigerung der bundesweiten und regionalen Baukostenentwicklung führt zu
einer Erhöhung der Bauwerkskosten um
mehr als 13,2 Mio. Euro. - Fachliche Anpassungen wie z. B. veränderte Anforderungen an Sozialräume,
Umkleide- und Sanitärbereiche, die Ausstattung der neuen Pausenbereiche und
die notwendige technische Aufwertung
des Werkstattgebäudes erfordern Mehrkosten von rund 1,3 Mio. Euro. - Eine Photovoltaikanlage mit einer Fläche
von rund 3.000 Quadratmetern samt
Stromspeicher und Batterielademanagementsystem schlägt mit 1,6 Mio. Euro zu
Buche. 30 Ladepunkte mit 22 Kilowatt
und 46 Ladepunkte mit elf Kilowatt auf
dem Gelände führen zu einem zusätzlichen Kostenblock von 2,9 Mio. Euro. - Ein erhöhter Risikoaufschlag von 30 Prozent aufgrund der Vielzahl technischer
Gewerke und der bauwirtschaftlichen
Unsicherheiten führt zu Mehrkosten
von rund 12,2 Mio. Euro.
Die neue Zentrale des AWS wird mindestens 73 Mio. Euro kosten – fast das Doppelte der ursprünglichen
Schätzung. - Kleinere Preis- und Mengeneffekte summieren sich darüber hinaus auf weitere
0,5 Mio. Euro.
Mit dem Bau der neuen AWS-Zentrale
soll im Jahr 2027 begonnen werden. Erste
Funktionsbereiche – insbesondere Teile des
Hauptgebäudes – sollen spätestens 2029 in
Betrieb gehen. Die vollständige Fertigstellung des gesamten Areals ist für das Jahr
2034 geplant.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Zugegeben – die durch Krieg und Krisen
geprägte Weltlage trägt zur Kostensteigerung vieler Bauprojekte bei. Auch wenn die
Erforderlichkeit einer neuen AWS-Zentrale
außer Frage steht, werden die Augsburger
Steuer- und Gebührenzahler die Kostensteigerung zu schultern haben.
Maria Ritch
maria.ritch@steuerzahler-bayern.de
36 Mio.
Mehrkosten
Foto: Maria Ritch / Michael Stocker
142 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Schlossrettung XXL
Ein verlassenes Schloss, 30 Mio. Euro Sanierungsbedarf und noch immer kein tragfähiges Nutzungskonzept: Statt Maß und Wirtschaftlichkeit bestimmen Wunschplanung
und Förderhoffnung die Debatte – mit erheblichem Risiko für die Steuerzahler.
Raben Steinfeld (MV). Raben Steinfeld ist
eine kleine Ortschaft am Rande der Landeshauptstadt Schwerin. Im Ort befindet sich
ein verlassenes kleines Schloss mit Landschaftspark. Es handelt sich um eine ehemalige Sommerresidenz der Großherzöge
von Mecklenburg-Schwerin aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In der DDR
diente das Schloss als Ingenieurschule für
Forstwirtschaft. Trotz der Nutzung wurde
das Gebäude nicht laufend saniert. Seit 1995
steht es leer.
Infolge der historischen Entwicklungen
gehört das Schloss der Gemeinde. Diese
hatte nicht das Geld, eine solche Immobilie
zu erhalten und zu pflegen. Und so verfiel
das denkmalgeschützte Gebäude weiter.
Im Jahr 2013 verkaufte die Gemeinde
Raben Steinfeld das Schloss an Schweizer
Investoren. Die machten: nichts. 2019 gründete sich ein Verein zur Sanierung und Erhaltung des Schlosses. Noch im selben
Jahr kaufte die Gemeinde das Gebäude für
680.000 Euro zurück und wandte zusätzlich
etwa die gleiche Summe zur Erstsicherung
auf. Ein Konzept zur Sanierung und Nutzung
lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Die
Gemeinde ging, das zeigen die Beschlussvorlagen, von einem vollständigen Ausfallrisiko der insgesamt 1,3 Mio. Euro aus.
Eine Machbarkeitsstudie errechnete damals einen Investitionsbedarf von 15 Mio.
Euro für die Sanierung. Dass dieses Geld
nicht da ist, wussten die Gemeindevertreter schon zum Zeitpunkt ihres Beschlusses.
Man suchte daher das Gespräch mit dem
Landkreis Ludwigslust-Parchim. Dieser
sprang nicht ein, wirkte jedoch an der Gründung eines Zweckverbandes mit, vor allem
mit dem Ziel, Fördermittel von EU, Bund und
Land einzuwerben.
Dieses Schloss aus dem „Dornröschenschlaf“ zu wecken, ist ein ohnehin teures Unterfangen.
Deshalb ist es wichtig, nicht noch zusätzliche Kosten zu verursachen.
Foto: Michaela Skott
Der Investitionsbedarf wird mittlerweile
auf 30 Mio. Euro geschätzt. Um hier mehr
Sicherheit zu erlangen, sollen nun weitere
Studien durchgeführt werden. Dafür sind
285.000 Euro notwendig, von denen das
Land 256.500 Euro per Sonderbedarfszuweisung übernimmt.
Wohlgemerkt: Noch immer gibt es keine belastbaren Aussagen zu den tatsächlich notwendigen Maßnahmen oder Kosten
oder gar ein Nutzungskonzept. Gleichwohl
erinnert man sich nun, kurz vor Ende der
Legislatur, an den Koalitionsvertrag der rotroten Landesregierung. Unter Ziffer 229 ist
dort von einem „Ort mit hoher kultureller
Identifikationskraft für Generationen von
Forstleuten und Naturinteressierten“ die
Rede. Außerdem heißt es, man wolle den
Umbau zu „einem Kompetenz-, Wissenschafts- und Weiterbildungszentrum für
nachhaltiges und gemeinwohlorientiertes
Wirtschaften“ prüfen.
Im Kern bedeutet das: Die Landesforstanstalt erwägt, drei Betriebsteile von bisherigen Standorten hierher zusammenzuführen und das Schloss als Bürogebäude
für etwa 100 Beschäftigte zu nutzen. Was
nach einem klassischen Win-win klingt, hat
einen Haken.
Der weitaus größte Teil der anvisierten
neuen „Schlossnutzer“ ist kostengünstig
in einem Zweckbau in Schwerin untergebracht. Eine konkrete Auskunft zur
Miete lehnt das zuständige Ministerium
mit Verweis auf „privatwirtschaftliche
Verträge“ ab, spricht allerdings von einer
„ortsüblichen Miete“ für Altbauten, die
noch nicht den heutigen „energetischen
Standards“ entsprechen. Ein Wechsel in
eine frisch sanierte Immobilie, noch dazu
in ein Schloss, dürfte zwangsläufig dauerhaft höhere Kosten verursachen. Denn der
Zweckverband ist zur Wirtschaftlichkeit
verpflichtet und müsste die Investitionen
über ein tragfähiges Nutzungsmodell refinanzieren.
Der Wunsch aller Seiten nach einer Zusammenarbeit ist nachvollziehbar. Doch
aus der im Koalitionsvertrag behaupteten
„hohen kulturellen Identifikationskraft“ darf
kein Blankoscheck für ein Millionenprojekt
werden. Nach mehr als drei Jahrzehnten
Leerstand ist fraglich, wie belastbar diese
Identifikation heute überhaupt noch ist –
sofern sie je in dieser Breite bestanden hat.
Wer ein Denkmal erhalten will, muss Maß
und Wirtschaftlichkeit wahren. Andernfalls
droht aus der Rettung eines Schlosses ein
dauerhaftes Zuschussprojekt zu werden, bei
dem am Ende vor allem die Steuerzahler das
Risiko tragen.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Kleinere Brötchen zu backen, stünde dem
Land gut zu Gesicht. Eine mögliche, aber
nicht gesicherte Identifikation trägt kein
Millionenprojekt. Nach 31 Jahren Leerstand
zählt Wirtschaftlichkeit. Alles andere droht,
Steuergeldverschwendung zu werden.
Michaela Skott
presse@steuerzahler-mv.de
Foto: Michaela Skott
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 143
144 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Fördergelder ohne wirksame Kontrolle ausgezahlt
Wie konnte ein kleiner Integrationsverein
aus Hannover über einen Zeitraum von sieben Jahren Fördergelder in Höhe von fast
1,2 Mio. Euro erhalten, obwohl geförderte
Projekte offenbar nicht umgesetzt wurden? Diese Frage beschäftigt inzwischen
nicht mehr nur die Steuerzahler, sondern
auch die Staatsanwaltschaft. Gegen den
Verein „Integrationsarbeit Kronsberg e. V.“
wird wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs und der Untreue ermittelt. Es
gilt die Unschuldsvermutung.
Hannover (NI). Von seinen Bürgern fordert der Staat bei der Steuererklärung stets
penible Sorgfalt und das Vorhalten zahlreicher Nachweise und Belege ein. Wenn
es hingegen um die Verteilung der eingesammelten Steuergelder geht, lässt er zuweilen selbst die nötige Sorgfalt vermissen
– zumindest, wenn die Gelder vorgeblich
noblen Zwecken zugutekommen sollen.
Der Fall rund um den erst 2019 eingetragenen Verein „Integrationsarbeit Kronsberg
e. V.“ aus Hannover führt Steuerzahlern
schonungslos all die Unzulänglichkeiten
der überbordenden deutschen Förderlandschaft vor Augen.
Vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) hatte der kleine Verein in
den Jahren 2023 bis 2025 Förderzusagen im
Umfang von insgesamt 924.479,88 Euro aus
dem europäischen Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds erhalten. Die Gelder waren
für den Aufbau und Betrieb eines „RespektCafés“ bestimmt – einer Begegnungsstätte
für Integrationsarbeit und Demokratieförderung. Erst nachdem das BAMF wiederholt
anonyme Hinweise auf Unregelmäßigkeiten des Vereins erreicht hatten, fand im Februar 2026 eine unangekündigte Vor-OrtKontrolle in Hannover statt.
Den Kontrolleuren bot sich Berichten
zufolge ein erstaunliches Bild: Das so großzügig bedachte Café schien überhaupt nicht
zu existieren! Das Bundesamt stellte daraufhin seine Zahlungen an den Verein ein und
erstattete Strafanzeige. Seitdem geht die
Staatsanwaltschaft dem Verdacht nach, dass
der Verein die Fördergelder zweckwidrig für
den Kauf von Immobilien in Hannover und in
der Türkei verwendet haben könnte. Ob sich
die Verdachtsmomente bestätigen, müssen
die noch andauernden Ermittlungen klären.
Das BAMF forderte vom Verein zumindest die
Rückzahlung der bereits ausgezahlten Gelder (739.583,90 Euro). Infolgedessen musste
im Juni 2026 ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des inzwischen aufgelösten Vereins eröffnet werden.
Doch nicht nur das BAMF scheint dem
Integrationsverein auf den Leim gegangen
zu sein. Wie sich nach Bekanntwerden des
Vorgangs im Frühjahr 2026 herausstellte,
hatte auch die Region Hannover dem Verein
im Jahr 2019 eine kleinere Projektförderung
im Umfang von 9.078 Euro zukommen lassen. Wesentlich großzügiger zeigte sich das
Land Niedersachsen, das dem Verein in den
Jahren 2019 bis 2025 gleich mehrfach Förderungen im Umfang von insgesamt 439.987
Euro bewilligte, von denen 412.708 Euro
auch tatsächlich ausgezahlt worden waren.
Nach dem BAMF hob auch das Land Niedersachsen im Mai 2026 sämtliche Zuwendungsbescheide an den Verein auf und forderte die ausgezahlten Fördermittel zurück.
Interessantes Detail: Förderrichtlinien
schließen „Doppelförderungen“ in der Regel bewusst aus, damit ein und dasselbe
Projekt nicht gleich mehrfach staatliche Unterstützung beanspruchen kann. Dennoch
hatte keiner der Fördermittelgeber auf dem
Schirm, dass der Verein auch von anderen
staatlichen Stellen Gelder erhielt. Ein geeigneter Austausch untereinander hatte wohl
zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Stattdessen verließ man sich offenbar blind auf
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 145
die Beteuerungen des Vereins, dass keine
Doppelförderung vorläge.
Insgesamt wurden dem Verein staatliche
Förderungen in Höhe von ca. 1,37 Mio. Euro
gewährt, wovon nach Erkenntnissen des
Bundes der Steuerzahler eine Summe von
1,16 Mio. Euro tatsächlich ausgezahlt worden
ist. Wann und in welchem Umfang Gelder
erfolgreich zurückgeholt werden können,
bleibt wegen der Insolvenz des Vereins offen
– zumal sich die Gründerin und ehemalige Geschäftsführerin des Vereins gerichtlich gegen
Rückzahlungsforderungen zur Wehr setzt.
Bei ihr handelt es sich um eine ehemalige Stadträtin aus Hannover, die in der
Stadt- und Landespolitik bestens vernetzt
gewesen zu sein scheint. Dadurch war es
ihr offenbar gelungen, gleich von mehreren wichtigen Amtsträgern Empfehlungsschreiben für ihren Verein zu erhalten, um
damit in Hannover und Berlin Fördergelder
einzuwerben. Damit erhält der Fall nicht nur
finanziell, sondern auch politisch eine erhebliche Brisanz.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Gerade in einem so sensiblen Bereich wie
der Integrationsförderung kann blindes Vertrauen eine Kontrolle nicht ersetzen! Neben
finanziellen Schäden droht ein erheblicher
Akzeptanzverlust, unter dem auch die ehrlichen Anbieter leiden. Kontrollen müssen
deshalb effektiver und frühzeitig erfolgen,
um einen Missbrauch der Förderlandschaft
auszuschließen.
Jan Vermöhlen
vermoehlen@steuerzahler-nub.de
In diesem kleinen Büro hätte angesichts der
enormen Summen, die dort bewegt wurden,
reges Treiben herrschen müssen. Anwohner
berichten hingegen, dass das Büro meist
geschlossen gewesen sei.
Foto: Jan Vermöhlen
Zweite B105 um jeden Preis
100 Mio. Euro für zehn Kilometer neue Straße: Die geplante Ortsumgehung der B105
soll Mönchhagen und Rövershagen entlasten. Doch Gemeinden, Unternehmen, Bauernverband, BUND und Bürgerinitiative
laufen Sturm. Sie sehen überholte Zahlen,
steigende Kosten und günstigere Alternativen, die kaum eine Chance bekommen.
Mönchhagen/Rövershagen (MV). Die
Bundesstraße B105 ist eine viel genutzte
Straße, die die beiden Hansestädte Rostock
und Stralsund miteinander verbindet. Sie ist
zweispurig und verläuft nördlich der Ostseeautobahn A20. Tausende Touristinnen
und Touristen nutzen die Straße auf dem
Weg in den Urlaub. Gerade im Sommer
kommt es deshalb immer wieder zu Staus.
In Spitzenzeiten fahren laut einer Analyse
aus dem Jahr 2019 bis zu 21.000 Fahrzeuge
innerhalb von 24 Stunden durch die Ortschaften Mönchhagen und Rövershagen.
146 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Deshalb soll hier in den kommenden Jahren
auf zehn Kilometern Länge eine dreispurige
Ortsumgehung entstehen. Kostenpunkt:
geschätzte 100 Mio. Euro – noch ohne Ausgleichsmaßnahmen.
Doch das Vorhaben ruft Ärger bei den
fünf betroffenen Gemeinden entlang der
Route hervor. Sie lehnen das Vorhaben in
ihren Stellungnahmen ab und betonen, die
Planungsgrundlagen seien nicht mehr zeitgemäß. Zudem befürchten sie zusätzliche
Lärmbelastungen durch höhere Geschwindigkeiten auf der geplanten Umgehung,
Wertverluste bei Grundstücken und eine
zusätzliche Belastung der Gemeindefinanzen. Denn mit der Umgehung ginge auch
die Umwidmung der bisherigen B105 einher, für deren Instandhaltung sie künftig
zuständig wären.
Ärger gibt es auch bei Unternehmen an
der Strecke, darunter ein bekannter Freizeitpark. Sie fürchten Umsatzausfälle bis zu einer
zweistelligen Millionenhöhe durch weniger
Zufallskundschaft und weisen darauf im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung hin.
Auch Landwirte und der Bauernverband
sprechen sich gegen die Umgehung aus. Sie
sorgen sich um ihre Flächen und Erträge.
Einzig die IHK zu Rostock steht der Ortsumgehung mit Blick auf die Nähe zum Seehafen positiv gegenüber – allerdings unter der
Voraussetzung einer weiteren, bislang nicht
fest geplanten Verbindung zur A19.
Insgesamt 58 negative Stellungnahmen
liegen dem zuständigen Amt vor, außerdem
mehrere Tausend Unterschriften einer Bürgerinitiative „Gegen eine zweite B105“. Auch
der BUND unterstützt den Protest. Er hält den
Bundesverkehrswegeplan 2030, in den die
geplante Ortsumgehung im Jahr 2016 aufgenommen wurde – damals zu Kosten in Höhe
von 35 Mio. Euro –, wegen der Nichteinhaltung
der Klimaziele für verfassungswidrig.
Die Kritiker sind sich einig, dass die Planungen nicht an die neuen Gegebenheiten
angepasst, Zahlen nicht neu erhoben und
Alternativen nicht ausreichend geprüft würden. Denn davon gebe es reichlich. Weil die
Umgehung schon geplant war, aber lange
Zeit nicht kam, wurden die Engstellen auf
der B105 in diesem Bereich seit 2016 in Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern immer
wieder verbessert – teils sogar auf Kosten
der Unternehmen. Bessere Ampelschaltungen und Ausfahrtschleifen könnten Abhilfe
schaffen, davon sind die Kritiker überzeugt.
Insgesamt erfülle die Umgehung auch das
Ziel der Entlastung nicht; der Verkehr würde nur verlagert. Eine Umgehung würde
zusätzlichen Verkehr von der A20 anziehen.
Hinter Rövershagen endet die Umgehung.
Foto: Michaela Skott
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 147
Doch das zuständige Amt für Raumordnung geht auf die Vorschläge nicht ein.
Stattdessen schafft es sogar zusätzliche
Kriterien, welche die Prüfung einer deutlich
günstigeren Ertüchtigung der bestehenden Strecke hinfällig machen. So heißt es
in der abschließenden landesplanerischen
Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung: „Der […] beschriebene Ausbau der
vorhandenen B105 wird im Ergebnis der
Gesamtbewertung aller untersuchten Belange als nicht vorzugswürdig eingestuft.
Die Gegenüberstellung der objektiven Vorund Nachteile der verschiedenen Varianten
wurde vom Vorhabenträger um Wertungen
ergänzt, die auch ganz prinzipiell eine Ausbaulösung ausschließen sollen, weil das
Projektziel eben in der Schaffung einer Umgehungsstraße bestehe.“
Kurz: Man will – allen Einwänden zum
Trotz – eine Umgehungsstraße bauen, koste
es, was es wolle. Im Übrigen hat der BdSt in
MV das zuständige Amt und Ministerium zu
ihrer Meinung befragt. Antworten bekamen
wir trotz mehrfacher Nachfrage nicht.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Der Bund der Steuerzahler warnt vor
Steuergeldverschwendung: Eine 100-Mio.-
Euro-Umgehung gegen massiven Widerstand durchzudrücken, obwohl günstigere
Alternativen kaum ernsthaft geprüft wurden, ist planerischer Starrsinn auf Kosten
der Allgemeinheit. Starrsinn, der sich auch
in der Nichtbeantwortung unserer Presseanfrage zeigte.
Michaela Skott
presse@steuerzahler-mv.de
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148 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Das hoch verschuldete Saarbrücken will diese Innenkreisfläche gestalterisch aufwerten.
Foto: Christoph Walter/BdSt Saarland
Teure Herzen für Saarbrücken
In Saarbrücken soll ein neuer Verkehrskreisel aufgehübscht werden – und zwar
mit zwei großen Schriftzügen und vielen
Herzen als Dekoration. Die umstrittene
Deko soll satte 200.000 Euro kosten und
bevorzugt vom Bund bezahlt werden. Devise: Es ist ja nur Fördergeld.
Saarbrücken (SL). Ende 2025 hat die saarländische Landeshauptstadt den Bau des
neuen Kreisverkehrs unter der Westspange abgeschlossen. Mit diesem Kreisverkehr
nahe am Hauptbahnhof und Bürgerpark
sollte ein Engpass im innerstädtischen Straßennetz beseitigt und dieser Bereich attraktiver für den Fuß- und Radverkehr gemacht
werden.
Und in der Tat – der Verkehr fließt nun
besser. Aus dieser Sicht lässt sich also nichts
gegen das Projekt einwenden. Dabei hätte
man es belassen können.
Doch das hoch verschuldete Saarbrücken will die Innenkreisfläche offenbar nicht
nur funktional, sondern auch gestalterisch
aufwerten. Ursprünglich waren hierfür Gras
und Bäume geplant, doch wurde festgestellt, dass es für eine klassische Begrünung
nur unzureichend Licht gibt. So sollen im
Innenkreis ein großer Schriftzug und sieben
bunte Herzen installiert werden. Auch eine
Beleuchtung mit Koppelung an die Straßenbeleuchtung ist angedacht.
Im Saarbrücker Stadtrat ist das Projekt
umstritten: Die geschätzten Kosten für die
Planung und den Bau dieser Dekoration belaufen sich auf mehr als 200.000 Euro – bezahlt aber nicht aus der Stadtkasse, sondern
mit Bundesfördergeldern. Für so manchen
Befürworter des Projekts scheint das schon
ein Grund zur Umsetzung zu sein. Über die
Realisierung entscheiden wird am Ende der
Oberbürgermeister.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Auch Fördergeld vom Bund ist Steuergeld, das sorgsam verwendet gehört. Wenn
erst im Nachhinein auffällt, dass eine Begrünung ausreichend Licht benötigt, dann
sollte dieser Fehler nicht durch eine teure
Dekoration auf Kosten der Steuerzahler
kompensiert werden. In deren Sinne geht
es sicher auch funktional schlicht.
René Quante
r.quante@bdst-rlp.de
Mehr als
200.000
geschätzte Kosten
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 149
Kaninchenwerder: Nostalgie wird teuer
Seit 30 Jahren versucht Schwerin, die Insel
Kaninchenwerder als Ausflugsziel wiederzubeleben. Jetzt soll ein neuer Betreiber
richten, was bisher scheiterte. Doch nach
Millionen für Hafenanlage und Sanierung
bleibt die zentrale Frage: Wird die Insel ein
tragfähiges Projekt oder der nächste Fall
teurer Wunschpolitik?
Schwerin (MV). Schöne Erinnerungen
an Ausflugsziele in Kindertagen haben wohl
die meisten Menschen. In Schwerin ist für
viele Menschen ein Ort etwas ganz Besonderes: die Insel Kaninchenwerder. Einst war
sie ein beliebtes Ausflugsziel nahe der Innenstadt, allerdings nur mit Boot oder Fähre
erreichbar.
Viele Einheimische erinnern sich an eine
große Gastronomie, einen Aussichtsturm
mit Ausstellung, den Inselrundgang, Tischtennisplatten, Spielgeräte, eine öffentliche
Kegelbahn, Bogenschießen, einen Lagerfeuerplatz, Bootsverleih und mehrere Badestellen.
Genau auf diesen Erinnerungen fußt
eine Idee, die seit 30 Jahren regelmäßig
von der Stadtpolitik verfolgt wird: die Insel
wieder zu einem Tourismusmagneten zu
entwickeln. Immer wieder wurde sie an
Betreiber verpachtet, die eine Aufwertung
versprachen – bislang ohne Erfolg. Im Jahr
2021 wurden dafür u. a. 95.000 Euro Fördermittel aus dem Strategiefonds des Landes
zur Wiederaufnahme des Gaststättenbetriebs bewilligt. Das Geld ist ausgegeben,
die Gaststätte weiterhin geschlossen, und
der Pachtvertrag mit dem Betreiber konnte
erst per Vergleich zum Ende des Jahres 2025
beendet werden.
Im Jahr 2024 wurden für 4,24 Mio. Euro
der Schiffsanleger und die Hafenanlage
saniert und aufgewertet. Eine Ausgabe,
die sich auch durch Gebührenerträge nie
selbst tragen dürfte. 2026 gibt es nun einen
neuen Anlauf mit einem neuen Betreiber.
Dieser soll das Gelände für eine Pacht von
3.600 Euro im Jahr übernehmen, die Hafenanlage im Auftrag der Stadt bewirtschaften,
für Ordnung sorgen und langfristig auch die
alte Gastwirtschaft mit einer Fläche von 480
Quadratmetern betreiben. Das denkmalgeschützte Gebäude gehört der Stadt und
wird derzeit für 700.000 Euro zur Bestandssicherung saniert.
Damit es touristisch genutzt werden
kann, wären weitere Investitionen notwendig: Rund zwei Mio. Euro schätzt der neue
Betreiber in einem Interview. Er setzt gleich
nach, dass er selbst nicht mit großen Einnahmen rechne und diese Investition allein
nicht tätigen könne, dafür aber private Geldgeber habe, wenn die Verträge stünden und
die Bedingungen stimmten. Wenn.
Seit 30 Jahren scheitert die Stadt immer
wieder an der Wiederbelebung der Insel.
Ein Erfolg bräuchte andere Vorzeichen,
z. B. eine verlässliche Fährlinie. Die gibt es
mit der „Weißen Flotte“ nur in sehr großen
Abständen. Dass daraus deutlich mehr wird,
ist nicht wahrscheinlich. Die „Weiße Flotte“
hat eigene gastronomische Angebote auf
dem Festland und auf den Fahrgastschiffen. Der Betrieb einer Gastwirtschaft in
einem historischen Fachwerkgebäude dieser Größe bräuchte regelmäßig sehr viele
Gäste, um sich zu tragen. Mit solchen Immobilien – und davon hat Schwerin mehr als
genug – stehen häufig sogar Gastronomen,
die einen ganzjährigen Betrieb gewährleisten können, vor großen Herausforderungen.
Für eine Gastronomie im Saisonbetrieb hingegen dürfte das wirtschaftlich mindestens
schwierig sein. Attraktiv bleibt eine Bewirtschaftung vor allem dann, wenn weiterhin
öffentliches Geld fließt, für die Infrastruktur
und die Fähranbindung.
150 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Zwei Pandabären aus China werden als
neue Attraktion in den Münchner Tierpark Hellabrunn kommen. Doch die Leihgebühr für die Pandas und die Kosten für
ein neues Panda-Gehege erhitzen die Gemüter.
München (BY). Das Vorhaben, zwei Große Pandas aus dem Reich der Mitte in den
Tierpark Hellabrunn nach München zu holen, sorgt für Diskussionen. Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte schon
während seiner staatspolitischen ChinaReise im Jahr 2024 angekündigt, ein Panda-Pärchen über die „China Wildlife Conservation Association“ (CWCA) nach Bayern
zu holen. Die Tiere sollen als Publikumsmagnet im Münchner Tierpark Hellabrunn ihr
neues Zuhause finden. Nach Mitteilung des
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus stellt „die Haltung Großer Pandas in
Bayern eine herausragende touristische Attraktion dar. Aufgrund ihrer globalen Strahlkraft fungieren Große Pandas als international anerkannte Publikumsmagneten, die ein
signifikantes Besucheraufkommen generieren. Vergleichbare Projekte in Berlin, Edinburgh und Wien bestätigen dieses enorme
Anziehungspotenzial; […] Die Großen Pandas
steigern maßgeblich den Bekanntheitsgrad
und die Reputation Bayerns als international anerkannter Wissenschaft- und Kulturstandort. Die Verhinderung des Aussterbens
der Großen Pandas ist eine beeindruckende
Erfolgsgeschichte, die nur durch die enge
Zusammenarbeit von Zoos, Artenschutzorganisationen und chinesischen Institutionen möglich wurde. Die Haltung von Großen
Pandas im Tierpark Hellabrunn unterstützt
diese globalen Erhaltungsmaßnahmen. Zudem macht sie die internationale Schutzarbeit für die Öffentlichkeit sichtbar und
fördert Umweltbildung und Forschung in
Bayern. Es soll ein umfangreiches Bildungsprogramm entstehen, das Schülern und Besuchern Biodiversität, Artenschutz und ökologische Verantwortung in einem globalen
Kontext näherbringt. Die Überlassung von
Pandas ist international ein hochrangiges
Zeichen diplomatischer Verbundenheit. Sie
hält Gesprächskanäle mit China offen und
steht für Vertrauen sowie langfristige Zusammenarbeit, die über symbolische Gesten hinausgeht“.
Schließlich wurde am 21.1.2026 der Kooperationsvertrag zur internationalen Erhaltung der Großen Pandas zwischen der
CWCA und dem Tierpark Hellabrunn unterzeichnet. Doch der Preis ist hoch.
Chinesische Pandabären für München
Und genau das muss hinterfragt werden:
Schwerin leidet seit Jahren unter einem
hohen Schuldenstand und kann kaum die
Pflichtausgaben tragen. Jede weitere städtische Investition mit unsicherem Ausgang
muss vermieden werden. Eine verdeckte
Förderung privatwirtschaftlicher Angebote ist auch mit Blick auf die Gleichbehandlung anderer Unternehmen in der Stadt
problematisch. Manche Erinnerungen sollten auch das bleiben dürfen, was sie sind:
Erinnerungen.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Der Bund der Steuerzahler fordert, weitere Investitionen in das städtische Denkmal
nur bei einem tragfähigen Betreiberkonzept
zu tätigen und Transparenz darüber herzustellen. Kosten und Risiken müssen durch
belastbare Verträge begrenzt werden. Erhalt darf keine Dauersubvention bedeuten.
Michaela Skott
presse@steuerzahler-mv.de
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 151
Für die tapsigen schwarz-weißen Bären
wird eine sogenannte Artenschutzgebühr
bei ihrem Eintreffen fällig. Der Freistaat
Bayern hat sich bereit erklärt, sich an der
„anfallenden Artenschutzgebühr mit einem Betrag im mittleren sechsstelligen
Bereich jährlich zu beteiligen“, so das Bayerische Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Bei einer längeren Laufzeit kann sich dies
schnell auf etliche Millionen Euro summieren. Hinzu kommen rund 18 Mio. Euro für
ein neues Panda-Gehege, die der Freistaat
Bayern im Rahmen einer „Einzelfallförderung“ übernehmen wird.
Der genaue Zeitpunkt für das Eintreffen
der Pandas steht aktuell noch nicht fest.
Dem Vernehmen nach soll das Panda-Pärchen im Jahr 2028 in seine neue Heimat im
Münchner Zoo einziehen. Die laufenden
Unterhaltskosten für die „Bambusfresser“
wird der Tierpark Hellabrunn tragen.
Mögliche Nachkommen der Pandas sollen dem Vernehmen nach der Volksrepublik China gehören, werden doch auch sie
Teil des chinesischen Schutz- und Zuchtprogramms für Große Pandas sein.
Befürworter des Panda-Projekts verweisen auf den zu erwartenden Besucherschub mit zusätzlichen Einnahmen und
den Imagegewinn für München. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
verweist u. a. darauf, dass „Investitionen in
touristische Infrastruktur neben ihrem unmittelbaren Zweck auch der Stärkung des
Standorts, der regionalen Wertschöpfung
sowie der Attraktivität für Besucherinnen
und Besucher dienen“. Kritiker hingegen
fragen, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis
noch stimmt, handelt es sich doch bei den
flauschigen Pandabären nicht um symbolische Maskottchen, sondern um seltene lebende Tiere mit dauerhaftem Betreuungsund Kostenaufwand.
So steht hinter diesem Panda-Projekt
zunehmend die Frage: Handelt es sich um
ein sinnvolles zoologisches und touristisches
Vorhaben oder um ein teures Prestige-Projekt auf Kosten der Steuerzahler und auf
dem Rücken der Tiere?
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Werden die Pandabären eine weitere Attraktion und ein Besuchermagnet im Tierpark Hellabrunn sein und zu einer sinnvollen
Stärkung des Artenschutzes beitragen oder
sind sie angesichts hoher Kosten eher eine
teure internationale Prestige-Diplomatie?
Maria Ritch
maria.ritch@steuerzahler-bayern.de
Foto: Maria Ritch / Michael Stocker
Hellabrunns kostbarste Mieter: Der Einzug der
flauschigen Pandabären wird teuer.
ALTERNATIVE INVESTITION
Mit einer zweistelligen Millionensumme hätte der Freistaat Bayern
bayerische Tierheime wirksam
sanieren können.
152 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Große Pläne für Biosphärenzentrum
im Schwarzwald
Erst vor fünf Jahren ist im Nationalpark
Schwarzwald ein neues Besucherzentrum
eröffnet worden. Die Investitionen rund
um den Bau beliefen sich insgesamt auf
rund 50 Mio. Euro. Anfängliche Planungen
kalkulierten mit rund 25 Mio. Euro. Nun
steht der Bau eines weiteren Besucherzentrums im Schwarzwald an. Denn auch
das Biosphärengebiet Schwarzwald soll
präsentiert werden. Im Raum stehen Kosten von rund 15 Mio. Euro. Das Land trägt
die Baukosten. Indes herrscht Zeitdruck
wegen UNESCO-Vorgaben.
Baden-Württemberg. Seit 2017 gibt es
das von der UNESCO anerkannte Biosphärengebiet Schwarzwald, an dem hauptsächlich Kommunen aus den Kreisen Lörrach
und Waldshut sowie einige Gemeinden aus
dem Kreis Breisgau-Hochschwarzwald und
die Stadt Freiburg beteiligt sind. Dieses Gebiet liegt im südlichen Schwarzwald und ist
nicht identisch mit dem Gebiet des Nationalparks Schwarzwald, das sich im nördlichen Teil des Mittelgebirges befindet.
Für das Biosphärengebiet soll nun ein
Besucherzentrum gebaut werden. Dazu
hat das Land Baden-Württemberg bereits
im Jahr 2016 ein Grundstück in der Stadt
Todtnau erworben sowie einen Architekturwettbewerb durchgeführt. Laut einer Landtagsdrucksache aus dem Jahr 2024 wurde
in der Wettbewerbsauslobung eine Größenordnung von stattlichen rund 15 Mio. Euro
für die reinen Bauwerkskosten genannt.
Der BdSt erkundigte sich im Januar dieses
Jahres beim baden-württembergischen
Umweltministerium nach den Hintergründen rund um das Vorhaben in Todtnau. Das
Ministerium schätzte die Planungskosten
auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag und die Gesamtbaukosten auf einen
niederen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrag.
Die Stadt Todtnau verspricht sich von
einem Besucherzentrum eine Touristenattraktion. Umso verlockender ist es, dass
man diese sozusagen „frei Haus“ bekommen würde, da das Land die Kosten für
das Vorhaben tragen wird. Aktuell herrscht
offenbar ein gewisser Zeitdruck in der Angelegenheit, denn die UNESCO hat vorgegeben, dass jedes Biosphärengebiet über
ein Besucherzentrum verfügen muss. Da
eine Evaluierung der Anerkennung durch
die UNESCO bevorsteht, befürchtet man in
der Region den Verlust dieses Labels, falls
kein Bau erfolgt.
Allerdings stellt sich aus Steuerzahlersicht die Frage, weshalb man es in fast zehn
Braucht der Schwarzwald wirklich ein weiteres Besucherzentrum?
Foto: Silvija Mayer
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 153
Jahren nicht geschafft hat, eine günstigere
alternative Lösung zu finden. Beispielsweise
gibt es in der weniger als 15 Kilometer von
Todtnau entfernten Gemeinde Feldberg
schon ein „Haus der Natur“, welches das
Naturschutzzentrum Südschwarzwald und
den Sitz des Naturparks Südschwarzwald
beherbergt. Die Gemeinde Feldberg, die bislang noch nicht Teil des Biosphärengebiets
ist, hat angeboten, das Besucherzentrum
in diesem „Haus der Natur“ zu integrieren
und dadurch öffentliche Mittel einzusparen. Doch sowohl das Umweltministerium
als auch das Regierungspräsidium Freiburg
und die Stadt Todtnau wollen auf den teuren Neubau in Todtnau nicht verzichten. Der
Bund der Steuerzahler hat für eine solche
Haltung kein Verständnis, denn der Spielraum im baden-württembergischen Landeshaushalt ist zurzeit äußerst gering.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Das Thema Naturschutzbildung ist wichtig, aber auch hier muss immer die Frage
nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden.
Michael Beyer
haushalt@steuerzahler-bw.de
Blühende Fantasien trotz Finanznot
Schwerin ist hoch verschuldet, steht unter
Haushaltsaufsicht und kämpft mit der Finanzierung seiner Pflichtaufgaben. Trotzdem träumt die Stadt von der LaGa 2035
– einem 83-Mio.-Euro-Projekt mit erheblichem Verlustrisiko. Rückendeckung gibt
es von der Ministerpräsidentin, kurz vor der
Landtagswahl. Wer am Ende die Rechnung
zahlt, ist schon jetzt absehbar.
Schwerin (MV). Schwerin plant, die Landesgartenschau (LaGa) 2035 auszurichten.
Im Juni hat die Stadtvertretung dafür die
Durchführung einer Machbarkeitsstudie
beschlossen. Kurz vor der Landtagswahl im
September hat Ministerpräsidentin Manuela
Schwesig ihrer Heimatstadt die Unterstützung des Landes fest zugesagt – unter einer
Voraussetzung: Das geplante Hauptausstellungsgelände muss in der Nachnutzung
auch Flächen für sozialen Wohnungsbau
vorsehen. Doch ohne feste Zusagen und
Verträge ist dies womöglich nicht mehr als
ein Wahlversprechen. Die Kosten für die
Umsetzung der jetzigen Pläne werden auf
73 Mio. Euro geschätzt. Für die Durchführung der Gartenschau werden – Stand heute
– weitere zehn Mio. Euro fällig.
Schwerin kann Gartenschau: 2009 hat
die Stadt erfolgreich eine Bundesgartenschau durchgeführt. Mit rund 440.000 Gästen rechnet man laut Projektskizze für die
LaGa 2035 und zieht dafür andere Gartenschauen zum Vergleich heran. Doch auch
wenn Schwerin die Bundesgartenschau
2009 mit einem rechnerischen Plus beendet hat, ist dies kein Garant für den Erfolg
einer Landesgartenschau im Jahr 2035.
Die geopolitischen Vorzeichen haben sich
ebenso verändert wie die Wirtschafts- und
Zinslage.
Die LaGa in Bad Gandersheim 2023 meldete mit einem Minus von 1,5 Mio. Euro Insolvenz an. In der Projektskizze wird auch die
LaGa 2016 in Eutin wegen ihrer Besucherzahlen zum Vergleich herangezogen. Sie schrieb
einen Verlust von 3,3 Mio. Euro. In Bad Kreuznach zog man 2025 eine Bewerbung zurück,
nachdem ein zweistelliges Millionenrisiko
prognostiziert worden war. Bei der IGA 2003
in Rostock entstand ein Defizit von 20 Mio.
Euro. Die Buga 2025 hatte die Hansestadt
154 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Rostock wegen aus dem Ruder laufender
Kosten vorsorglich absagen müssen.
Zudem war das nun ins Visier genommene Areal für die Gartenschau schon Teil der
ursprünglichen Planungen für die Bundesgartenschau, bevor die ausufernden Vorhaben aus Kostengründen eingedampft
wurden.
Auch dieses Mal sind die Visionen groß.
Zu groß? Die zentral gelegene alte Industriebrache auf Vordermann zu bringen, ist
nur mit massiver öffentlicher Förderung
möglich. Andere Investoren ließen sich bislang nicht finden. Gartenschau, das ist immer auch Stadtentwicklung. Und um die
soll es gehen, ebenso wie um eine Einbindung in die Vermarktungsstrategie für das
Welterbe.
Ebenfalls im Juni nahm Schwerin am
bundesweiten Protesttag „Kommunen am
Limit“ teil, bei dem Kommunen auf ihre prekäre finanzielle Lage aufmerksam machten.
Die Landeshauptstadt steht seit Jahren unter Aufsicht des Innenministeriums, muss
ihren Haushalt konsolidieren und hat immer
größere Probleme, ihre Pflichtaufgaben zu
erfüllen.
Angesichts geschätzter Gesamtkosten
von bereits 83 Mio. Euro muss die Frage
erlaubt sein, ob sich Schwerin dieses Großprojekt leisten kann – und leisten sollte. Die
Landeshauptstadt muss ihren Haushalt
konsolidieren und hat zunehmend Schwierigkeiten, ihre Pflichtaufgaben zu finanzieren. Trotzdem setzt sie auf eine Landesgartenschau, deren wirtschaftlicher Erfolg
keineswegs garantiert ist.
Auch das Versprechen nachhaltiger
Stadtentwicklung rechtfertigt nicht jedes finanzielle Risiko. Die Entwicklung einer Industriebrache ist eine langfristige kommunale
Aufgabe und darf nicht davon abhängen, ob
ein Großereignis ausreichend Fördermittel
mobilisiert und Hunderttausende Gäste anzieht. Gleichzeitig drohen andere notwendige Investitionen hinter den Plänen für die
Landesgartenschau zurückzustehen.
Schwerin darf sich von großen Besucherzahlen, Förderzusagen und der Erinnerung
an die erfolgreiche Bundesgartenschau
2009 nicht blenden lassen. Denn am Ende
trägt die Stadt das Risiko. Jeder Euro, der
in einem Defizit verschwindet, fehlt dort,
wo die Kommune schon heute kaum noch
finanziellen Spielraum hat. Eine Landesgartenschau kann vieles zum Blühen bringen
– ein maroder Haushalt gehört nicht dazu.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Der Bund der Steuerzahler kritisiert die
Pläne für ein finanziell riskantes Großprojekt in einer Stadt unter Haushaltsaufsicht.
Wir fordern: Pflichtaufgaben und notwendige Investitionen müssen Vorrang haben.
Schwerin sollte auf die Landesgartenschau
2035 verzichten.
Michaela Skott
presse@steuerzahler-mv.de
Auf dem alten Güterbahnhof und einer
Industriebrache soll
das Hauptausstellungsgelände für die
Landesgartenschau
entstehen.
Foto: Michaela Skott
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 155
Millionenbrücke für wenige Nutzer
Die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und
Saale-Orla-Kreis wollten eigentlich eine
Straßenbrücke über den Stausee Hohenwarte bauen. Nun stehen Fördergelder für
eine Rad- und Fußgängerbrücke in Aussicht, eine entsprechende Brücke soll für
12,4 Mio. Euro entstehen. Das Problem: Die
neue Brücke wäre – außer für einige Anwohner – für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Touristen und Pendler müssten 35 Kilometer um den Stausee
fahren, da gleichzeitig der bestehende
Fährverkehr eingestellt werden soll.
Saalfeld/Schleiz (TH). Seit etwa 16 Jahren wird geplant, über das „Thüringer Meer“
eine Brücke zu bauen, um die Landkreise
Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis
zu verbinden. Die Idee: eine Entlastung für
Pendler sowie die Stärkung des Tourismus
und der regionalen Wirtschaft. Bisher nutzen jährlich rund 11.000 motorisierte Touristen und Anwohner eine Autofähre, um das
200 Meter entfernte Ufer zu erreichen. Diese bei Touristen beliebte Fähre ist zwischen
April und Oktober im Einsatz und wird durch
die Landkreise mit 60.000 bis 120.000 Euro
pro Jahr bezuschusst. Eine Straßenbrücke
schien zu teuer, Fördermittelanträge wurden ebenfalls abgelehnt. So ging es mit den
Planungen lange nicht voran. Als der Bund
dann 2021 das Förderprogramm „Innovative
Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs
in Deutschland“ auflegte, änderte sich die
Lage. In den Landkreisverwaltungen kam
man auf die Idee, anstelle der Straßenbrücke eine Fahrradbrücke mit eingeschränkter Sondernutzung zu beantragen. Frei nach
dem Motto: Erst die Fördermittel sichern,
dann die genaue Nutzung klären. Und tatsächlich wurde eine Bundesförderung von
7,1 Mio. Euro bei geschätzten Gesamtkosten
von mehr als 12,4 Mio. Euro bewilligt. Weitere
4,2 Mio. Euro sollen aus Landesmitteln kommen, sind jedoch bislang nicht bewilligt. Die
Restkosten tragen die beiden Landkreise.
Um die Förderung in Anspruch nehmen
zu können, verpflichteten sich die Landkreise, die Brücke über einen Zeitraum von 25
Jahren lediglich als „Radweg- und Fußgängerbrücke“ mit Sondergenehmigung für die
aktuell 289 Anwohner zweier Gemeinden
sowie Busse und Rettungsfahrzeuge zu nutzen. Über diese Einschränkung wurden die
Foto: Grit Haucke
Alle 15 Minuten quert
die sogenannte
Mühlenfähre vom
Ufer Altenroth zur
Linkenmühle.
Tausende Autos,
Motorräder, Fußgänger und Radfahrer
nutzen die regionale
Attraktion jährlich.
Die einzige Autofähre
Thüringens wird mit
dem Bau der Brücke
ersatzlos eingestellt.
Video zum Fall
156 Verschwendung droht Schwarzbuch 2026/27
Öffentlichkeit und die Kreistagsabgeordneten aber zunächst nicht informiert. Öffentlich wurde dagegen weiterhin der Eindruck
vermittelt, die Brücke werde allgemein für
den Straßenverkehr nutzbar sein. Auf dieser
Grundlage befürworteten viele Menschen
in der Region das Vorhaben. Auch die Kreistagsabgeordneten gingen offenbar von
einer allgemein nutzbaren Straßenverbindung aus und lehnten deshalb eine neue
Elektrofähre als Ersatz für die bisherige Autofähre ab. Es folgten entsprechende Kreistagsbeschlüsse zum Bau der „Radweg- und
Fußgängerbrücke“.
Rückblick: Erst nach mehrfachem Drängen des Bundes der Steuerzahler erhielten
die Abgeordneten, keine 24 Stunden vor der
Abstimmung über das Projekt, Teile der Antragsunterlagen, die ihnen zuvor jahrelang
nicht zur Verfügung gestellt worden waren.
Innerhalb von weniger als 24 Stunden war
eine ausreichende Prüfung des komplizierten Vorhabens für die ehrenamtlichen
Abgeordneten jedoch kaum möglich. Die
Kreistage fassten ihre Beschlüsse daher im
Vertrauen auf die öffentliche Ankündigung
der Landräte, in Gesprächen mit dem Fördermittelgeber eine allgemeine Nutzung
der Brücke durch Pkw erreichen zu wollen.
Damit stellt sich die Frage nach der rechtmäßigen Verwendung der Fördermittel:
Wer Fördermittel für eine Radweg- und Fußgängerbrücke beantragt, zugleich aber eine
allgemeine Nutzung durch Kraftfahrzeuge
anstrebt, muss sich kritischen Fragen stellen.
Skurril sind auch die möglichen Folgen:
Würde die Fähre eingestellt, müssten Touristen und Anwohner angrenzender Gemeinden ohne Sondergenehmigung künftig 35
Kilometer um den Stausee fahren, obwohl
das gegenüberliegende Ufer über die zugangsbeschränkte Brücke nur 200 Meter
entfernt wäre. Ziel des Förderprogramms ist
es, durch den Ausbau des Radverkehrs CO₂-
Emissionen einzusparen. Die zusätzlichen
Umwegfahrten hätten jedoch den gegenteiligen Effekt.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Trotz offener Finanzierung und einer abzusehenden Verschlechterung der Infrastruktur für Touristen und Pendler sowie
ohne ausreichende Berücksichtigung der
Betriebs- und Folgekosten beschloss man
den Bau einer Fahrradbrücke für 12,4 Mio.
Euro. Es darf nicht sein, dass die Gesamtheit
der Steuerzahler dieses Prestigeprojekt finanziert, das nur von wenigen genutzt werden darf. Dieser Fall offenbart auch, wie verfügbare Fördergelder falsche Anreize setzen.
Grit Haucke
g.haucke@steuerzahler-thueringen.de
111 Mio. Euro für ein Trendsport-Event
In Karlsruhe treffen sich 2029 Sportler von
nicht-olympischen Disziplinen aus aller
Welt zu den World Games. Bund, Land
und Stadt versprechen nahezu eine Vollfinanzierung – und feiern sich dafür trotz
leerer Kassen.
Bund/Karlsruhe (BW). Ob Berlin, Stuttgart oder Karlsruhe – die öffentlichen Kassen
beim Bund, dem Land Baden-Württemberg
und der Stadt sind leer. Alle Etats leiden unter hohen Ausgaben, die trotz Rekordsteuereinnahmen nicht gedeckt werden können.
So hat Karlsruhe eigentlich gar nicht das
Geld, sich ein internationales Sportgroßevent leisten zu können. Vielmehr müssten
harte Sparmaßnahmen auf der Tagesordnung stehen. Offenbar egal! Denn mit den
Schwarzbuch 2026/27 Verschwendung droht 157
Tauziehen ums Steuergeld – zumindest mit viel
Steuergeld. Aus öffentlichen Kassen werden
die World Games in Karlsruhe mit 111 Mio. Euro
gefördert.
Foto: pixabay / saxonrider (Frank Liebmann)
World Games 2029 will die Stadt Austragungsort für mehr als 4.000 Sportlerinnen
und Sportler aus aller Welt sein, die sich
in rund 30 nicht-olympischen Sportarten
messen. Zu diesen Trendsportarten gehören
u. a. Cheerleading, Frisbeesport, Tauziehen,
Billard, Orientierungslauf oder Wasserski
& Wakeboard. Kostenpunkt des Events: geschätzt 120 Mio. Euro!
Die hohen Kosten für die Stadt scheinen
vor Ort selbst aber nebensächlich zu sein,
denn Karlsruhe hat sich die Unterstützung
von Land und Bund gesichert. Auch diese
zeigen sich trotz leerer Kassen nicht knauserig. Geradezu sportlich im Umgang mit
Steuergeld erweist sich das Kanzleramt, das
nach dem Regierungswechsel im vergangenen Jahr zentrale Ausgaben im Bereich
des Sports vom Innenressort übernommen
hat. 55 Mio. Euro fließen bis einschließlich
2030 „für die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung“ aus dem Sportetat des
Kanzleramts an die Stadt am Rhein, weitere
33 Mio. Euro aus dem Landesetat BadenWürttemberg. Karlsruhe selbst kratzt unter
großen Mühen 22,6 Mio. Euro zusammen,
sodass – wir rechnen zusammen – knapp
111 Mio. Euro Steuergeld für die World Games
bereitgestellt werden. Wahnsinn, eine Großveranstaltung, die zu 92 Prozent vom Staat
finanziert wird, inkl. 21,3 Mio. Euro, die an die
International World Games Association als
Ausrichtergebühr fließen!
Auf Nachfrage des BdSt, ob die hohen Kosten für die World Games in Anbetracht der
Haushaltsnöte sachgerecht und angemessen seien, überboten sich die Sport-Behörde
im Kanzleramt und die Stadt Karlsruhe mit
Lobeshymnen. Der Bund erklärte kurz und
knapp, „… die World Games 2029 liegen im
besonderen Bundesinteresse“ und begründete die hohe Kostenbeteiligung sodann mit
vielen Schlagwörtern wie „internationales
Ansehen“, „professioneller, verlässlicher und
gastfreundlicher Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen“, „begeisterte Sportnation“
oder „gesellschaftliche Verbindung“. Derweil
bejubelte Karlsruhe die „Übernahme der
hauptsächlichen Kosten von Bund und Land“
und verwies auf weitere „Einnahmen aus
Ticketing, Sponsoring und Merchandising“
sowie Motti wie z. B. „Kraft des Sports“, „Völkerverständigung“ und „Auswirkungen auf
die Gesundheit und Bewegungsförderung
aller Bürgerinnen und Bürger der Region“.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Im Tauziehen um solide Staatsfinanzen geben Bund, Land und Stadt zu viel
Steuergeld für die Ausrichtung der World
Games aus – wohlgemerkt alles Gebietskörperschaften, die ihre Haushalte nur mit
Schulden ausgleichen können. Mehr noch:
Die Stadt Karlsruhe läuft Gefahr, durch das
Event ihr Defizit kräftig zu erhöhen. Eine
Nummer kleiner wäre angemessen, doch
dafür müsste die Politik andere Prioritäten
setzen!
Sebastian Panknin
s.panknin@steuerzahler.de
158 Nachlese
Nachlese
3,5 Mio. Euro für die Bekanntgabe der Wiedereröffnung
der Kölner Oper
Teurer
letzter Akt
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Nachlese 159
Mit einer Marketingkampagne und einem
Fest feiert die Stadt Köln die Wiedereröffnung der sanierten Oper. Insgesamt
3,5 Mio. Euro lässt sich die Stadt diese fragwürdigen Werbemaßnahmen kosten.
Köln (NRW). Die Stadt Köln wollte Oper
und Schauspielhaus sanieren. Das sollte
rund 253 Mio. Euro kosten und drei Jahre
dauern. Nach einer nicht enden wollenden
Serie von Kostensteigerungen und Bauzeitverzögerungen soll die Oper im September
2026 endlich wieder eröffnen, so der Stand
im Sommer. Die Baukosten waren in den
14 Jahren Sanierungszeit auf 798 Mio. Euro
gestiegen. Rechnet man die Kosten für die
Interimsspielstätten, die Finanzierung und
weitere Nebenkosten hinzu, liegt man bei
rund 1,5 Mrd. Euro.
Jetzt legt die Stadt Köln noch nach. Von
März bis September lief eine Marketingkampagne mit Anzeigen, Außenwerbung, Hörfunkspots, Social-Media-Maßnahmen und
Promo-Aktionen im Stadtraum. 2,1 Mio. Euro
macht die Stadt dafür locker. Ein Eröffnungsfestival am 19. und 20.9. für die „gesamte
Stadtgesellschaft“ kostet laut Medienberichten weitere 1,4 Mio. Euro.
Eine sechsmonatige Kampagne und
eine zweitägige Sause für insgesamt rund
3,5 Mio. Euro, nur um eine einzige Nachricht
zu transportieren: Die Stadt Köln ist endlich,
endlich mit ihrer Desaster-Sanierung fertig!
Diese Nachricht wäre an den Opernfreunden und Opernkritikern sowieso nicht unbemerkt vorbeigegangen, sie alle haben doch
nur darauf gewartet: Die einen, um endlich
wieder in die „richtige“ Oper gehen zu können. Das zeigen die Abos: Fast 4.200 wurden in den ersten drei Wochen nach Beginn
des Vorverkaufs abgeschlossen, 50 Prozent
mehr als in der vorherigen Saison im gleichen Zeitraum in den Interimsspielstätten;
die anderen, um endlich einen Schlussstrich
unter die Pleiten-Pech-und-Pannen-Serie
ziehen zu können.
Die Opernsanierung ist vorbei, die Verschwendung von Steuergeld geht weiter.
Das bleibt nicht ohne Kritik. Mittlerweile
hat die Stadt „Konsolidierungspotenziale“
in der Marketingkampagne identifiziert,
„insbesondere im Bereich der Printwerbung sowie einzelner Sonderformate“. Die
Stadtverwaltung schaut nun, wie sie dieses „Potenzial“ in Höhe von 100.000 Euro an
die Freie Szene in Köln weiterreichen kann.
Gemessen am Werbebudget ist das kaum
mehr als ein Bissen von einem übertrieben
gut belegten Brötchen – betrachtet man
die Kosten für das ganze Operndrama, fällt
für die Freie Szene gerade mal ein Sesamkörnchen ab.
Die Kölner Oper macht wieder Schlagzeilen mit neuer Steuergeldverschwendung.
Foto: Oliver T. Müller
Video zum Fall
160 Nachlese Schwarzbuch 2026/27
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Statt in aller Demut die Wiedereröffnung
der Oper bei einer Pressekonferenz bekanntzugeben, begeht die Stadt dieses Ereignis mit Werbung und Party. Vielleicht ist
das selbstbewusst, vielleicht ist es kölsche
Lebensart. Mit Sicherheit aber ist es rausgeworfenes Geld.
Bärbel Hildebrand
hildebrand@steuerzahler-nrw.de
In 14 Jahren
Sanierung waren
die Baukosten
von 253 Mio. auf
798 Mio. Euro
gestiegen!
Hamburg sanierte eine unterirdische Toilette in der Innenstadt für Millionen Euro.
Doch schon wenige Monate nach der Wiedereröffnung musste die Anlage wegen
gravierender Mängel erneut schließen.
Inzwischen wurde das Projekt endgültig
aufgegeben. Die Kosten liegen mittlerweile bei rund 2,6 Mio. Euro.
Hamburg. Die unterirdische Toilettenanlage am Gerhart-Hauptmann-Platz sollte zu
einem Vorzeigeprojekt in der Hamburger
Innenstadt werden. Anlässlich des Bürgerfests zum Tag der Deutschen Einheit nahm
Hamburg die Anlage am 3.10.2023 nach gut
einjähriger Sanierung wieder in Betrieb. Zur
aufwendig modernisierten Toilettenanlage
gehörten u. a. ein gläserner Fahrstuhl, barrierefreie Zugänge, ein Wickelbereich sowie
zusätzliche technische Einrichtungen. Das
WC sollte den stark frequentierten Bereich
rund um die Mönckebergstraße aufwerten.
Doch nur drei Monate später trat ein erheblicher Wasserschaden auf. Seit dem
- Januar 2024 war die Anlage erneut geschlossen. Bereits im Schwarzbuch 2024/25
kritisierte der Bund der Steuerzahler die hohen Kosten und die Mängel kurz nach der
Wiedereröffnung. Damals lagen die bekannten Kosten bei rund 2,08 Mio. Euro.
In den folgenden Monaten wurde geprüft, ob das Projekt fortgesetzt werden
kann. Schließlich entschied sich die Stadt im
Oktober 2025 gegen einen Weiterbau. Ausschlaggebend dafür waren laut Senat gravierende technische Mängel, insbesondere
eine fehlende Abdichtung. Hinzu kamen
erhebliche innerstädtische Eingriffe durch
eine Baustelleneinrichtung über Monate, die
wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit eines
Weiterbaus sowie eine Wiedereröffnungsperspektive frühestens Ende des ersten
Quartals 2027. Gleichzeitig wuchs der Druck,
die Dauerbaustelle zu beseitigen. Auch der
Innenstadt-Handel und die Veranstalter des
Weihnachtsmarkts kritisierten die Situation seit Längerem und drängten auf eine
2,6 Mio. Euro für Hamburgs Millionen-WC –
und am Ende kommt Beton drauf
2,6 Mio.
vergraben
Schwarzbuch 2026/27 Nachlese 161
Räumung der Fläche. Ein Weiterbau hätte
zudem eine mehrmonatige Teilsperrung
der Mönckebergstraße erfordert. Nach Angaben der Stadt hätte bei einer größeren
Belastung ohne Verfüllung sogar Einsturzgefahr bestanden.
Statt eines Weiterbaus wurde die Anlage
schließlich verfüllt; auch der eigens errichtete gläserne Fahrstuhl wurde wieder zurückgebaut. Anfang November 2025 wurden
diese Arbeiten abgeschlossen.
Die bis dahin entstandenen Projektkosten lagen laut Stadtreinigung bei rund
2,2 Mio. Euro brutto. Für Verfüllung und
Oberflächenherstellung kommen nach
derzeitigen Angaben voraussichtlich rund
400.000 Euro hinzu. Damit belaufen sich
die bekannten Gesamtkosten inzwischen
auf rund 2,6 Mio. Euro – für eine Toilettenanlage, die nach nur wenigen Monaten Betrieb
endgültig unter Pflaster verschwand.
Inzwischen verfolgt die Stadtreinigung
Hamburg Regressansprüche gegen mindestens zwei beteiligte Unternehmen.
Gegen eines der Unternehmen werden Forderungen in Höhe von rund einer Mio. Euro
geltend gemacht; weitere mögliche Forderungen stehen noch aus. Bislang laufen
Verhandlungen, ein gerichtliches Verfahren
wurde noch nicht eingeleitet.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Wer eine öffentliche Toilette für Millionen saniert, nach wenigen Monaten wieder
schließen muss und sie am Ende verfüllt,
offenbart erhebliche Defizite bei Planung,
Baukontrolle und Projektsteuerung. Der
Senat muss Verantwortlichkeiten offenlegen und Konsequenzen ziehen.
Sascha Mummenhoff
mummenhoff@steuerzahlerhamburg.de
Die unterirdische
Toilettenanlage am
Gerhart-HauptmannPlatz wurde nach nur
wenigen Monaten
Betrieb wieder geschlossen – und später
sogar endgültig mit
Beton verfüllt. Kostenpunkt insgesamt: rund
2,6 Mio. Euro brutto.
Foto: Sascha Mummenhoff
ALTERNATIVE INVESTITION
Für rund 2,6 Mio. Euro
hätten mindestens fünf öffentliche
Toilettenanlagen für die Hamburger
Innenstadt neu gebaut werden können.
162 Nachlese Schwarzbuch 2026/27
Mehr als 400.000 Euro Steuergeld steckt
die Bundesregierung in die Aktionswoche
„Torffrei gärtnern!“. Fachverbände und der
Bundesrechnungshof äußern jedoch Kritik
an dieser und weiteren Maßnahmen zum
Moorschutz. Im Mittelpunkt stehen Fragen
nach Transparenz, Wirksamkeit und dem
Umfang staatlicher Eingriffe in den Markt.
Bund. Zum dritten Mal in Folge fand im
März 2026 die bundesweite Aktionswoche
„Torffrei gärtnern!“ statt. Wie schon in den
Vorjahren sollten die gartenliebenden Verbraucher für torffreie Blumenerde sensibilisiert werden – mit Informationsständen und
Werbematerialien in Gartencentern, Baumärkten und Gärtnereien. Die Kampagne ist
Teil der offiziellen Torfminderungsstrategie
der Bundesregierung. Laut Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) würden Moore „mehr Kohlenstoff als sämtliche Wälder der Erde zusammen“ binden. Zugleich werde durch den
Torfabbau klimaschädliches CO₂ freigesetzt.
Daher wolle man erreichen, dass Blumenerde in Zukunft „vollständig torffrei“ wird.
Die Aktionswoche ließ man sich 436.000
Euro kosten – immerhin 40.000 Euro weniger als im vergangenen Jahr, da das Konzept
nicht neu entwickelt werden musste. Eine
leichte Verbesserung für die Steuerzahler –
doch hat sich damit die Kritik des Schwarzbuchs 2025/26 an der Aktionswoche erledigt? Leider nein.
Zum einen stammt das Geld für die Kampagne erneut aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und nicht aus dem
regulären Etat des BMLEH. Diese Mittelbeschaffung aus einem viel kritisierten Nebenhaushalt zeugt weder von Transparenz noch
von konsequenter Prioritätensetzung.
Doch damit nicht genug: Ausgerechnet der Haushaltstitel des KTF, aus dem
die Torfminderungsmaßnahmen finanziert
werden, erhielt vom Bundesrechnungshof
ein vernichtendes Zeugnis. Die Prüfer kritisierten mangelnde Effizienz, unzureichende
Erfolgskontrollen und fehlende Transparenz.
Seit 2021 seien nur rund 20 Prozent der Haushaltsmittel abgerufen und „nahezu alle Vorhaben zu 100 Prozent gefördert worden“
– ein klarer Verstoß gegen die eigentlichen
Torffrei bleibt teuer
Der Flyer zur Aktionswoche „Torffrei gärtnern!“.
Abb.: BMLEH
Schwarzbuch 2026/27 Nachlese 163
Förderbestimmungen. Laut Rechnungshof
ist sogar unklar, ob die Maßnahmen „tatsächlich zu messbaren Einsparungen bei
den Treibhausgasen führen“.
Genau das kritisieren auch Fachverbände und die Substratbranche mit Blick auf
die Aktionswoche „Torffrei gärtnern!“, denn
torffreie Erde sei keineswegs automatisch
nachhaltiger oder umweltfreundlicher. Torfersatzstoffe wie Kompost oder Kokosfasern
können die Belastung von Mooren reduzieren. Allerdings gelten sie nicht als uneingeschränkt gleichwertiger Ersatz: Je nach Material schwanken Qualität und Preis, einzelne
Substrate können Schädlingsbefall begünstigen oder einen höheren Aufwand bei der
Bewässerung, Düngung und dem Pflanzenschutz erfordern. Fachverbände halten deshalb vollständige Torffreiheit bis 2030 weder
für realistisch noch für zweckmäßig, gerade
auch beim professionellen Gartenbau für die
Lebensmittelproduktion.
Die Torfminderungsstrategie der Bundesregierung setzt dagegen bis heute auf
hundertprozentige Torffreiheit als „Wunderwaffe“ gegen CO₂-Emissionen. So wurde
die Aktionswoche des BMLEH beispielsweise von der zeitgleich laufenden Kampagne
des Umweltministeriums #WareWunder
flankiert, die ebenfalls den Verzicht auf torfhaltige Erde als alternativlos bewirbt. Immerhin wurde im Januar 2026 der „Runde
Tisch Torfminderung“ eingerichtet, an dem
Ministerium, Naturschutzverbände und
Branchenvertreter beteiligt sind. Aus Sicht
der Steuerzahler und Verbraucher bleibt
nämlich zu hoffen, dass an die Stelle einseitiger Kampagnen ohne messbaren Nutzen
eine fachliche Diskussion aller Akteure tritt.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Die Aktionswoche „Torffrei gärtnern!“
ist gut gemeint statt gut gemacht. Klimaschutz braucht keine ideologischen PRKampagnen, sondern technologieoffene,
realistische und marktwirtschaftliche Lösungen – die sich am Ende auch für den
Steuerzahler rechnen.
info@steuerzahler.de
ALTERNATIVE INVESTITION
Das hierfür eingesetzte Geld hätte
zur Aufforstung von Wald mit mehr
als 20.000 Bäumen genutzt werden
können.
Hesse-Bahn: Politik zieht ihre Lehren
Über die mehrjährige Verzögerung und
eine enorme Kostensteigerung bei der
Hermann-Hesse-Bahn berichtete der BdSt
in seinem vorigen Schwarzbuch. Die Bahn
fährt inzwischen, doch zuvor fielen weitere
Mehrkosten an. Immerhin scheint die baden-württembergische Politik ihre Lehren
aus dem Fall gezogen zu haben. Im neuen
Koalitionsvertrag haben die beiden Regierungsparteien vereinbart, dass Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten deutlich verkürzt werden sollen. Dabei
geht es auch um eine andere Perspektive
beim Artenschutz.
164 Nachlese Schwarzbuch 2026/27
Baden-Württemberg. Das Projekt Hermann-Hesse-Bahn sorgte über viele Jahre
hinweg für Schlagzeilen. Der Betrieb der
Bahn hätte ursprünglich im Jahr 2018 starten
sollen. Schließlich wurde es Februar 2026,
bis die Züge auf der Strecke zwischen Calw
und Weil der Stadt wieder regulär fuhren.
Erste Überlegungen, die 1978 stillgelegte
Strecke wiederzubeleben, gab es bereits zu
Beginn der 2000er-Jahre. Doch erst im Jahr
2015 einigten sich das Landesverkehrsministerium, die Region Stuttgart, die Landkreise
Böblingen und Calw sowie fünf Anrainerkommunen auf die stufenweise Realisierung
des Bahnprojekts.
Im Jahr 2015 war noch von geplanten
Baukosten in Höhe von 49 Mio. Euro die
Rede. Als das vorige Schwarzbuch erschien,
lagen die Schätzungen für das gesamte
Projekt schon bei 207 Mio. Euro, von denen
rund 80 Mio. Euro auf den Artenschutz entfallen sollten. Vor der feierlichen Eröffnung
Anfang 2026 wurde dann bekannt gegeben,
dass sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf rund 240 Mio. Euro belaufen würden,
wovon 85 Mio. Euro auf den Artenschutz
zurückzuführen sind. Begründet wurden
die erneuten Mehrkosten mit der Verzögerung der Bauarbeiten aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse, dem Anstieg
der allgemeinen Preise in der Baubranche
und der notwendigen Baubeschleunigung,
um rechtzeitig fertig zu werden. Übrigens:
90 Prozent der Investitionskosten werden
aus dem Bundes-GVFG-Programm gefördert, hinzu kommen ca. fünf Prozent aus
dem Landes-GVFG. Den Rest übernehmen
der Landkreis Calw, die Stadt Calw und
die Gemeinden Althengstett und Ostelsheim. Verantwortlich für die lange Dauer
sowie die hohen Kosten des Projekts sind
u. a. die Aufwendungen für den Artenschutz
– speziell für Fledermäuse. Diese hatten zwei
Tunnelröhren, die für den Betrieb der Hesse-Bahn benötigt werden, bevölkert. Zum
Schutz der Tiere war dann entschieden worden, in die beiden Tunnelröhren eine Trennwand einzuziehen – ein Tunnel im Tunnel.
Für den Schutz der Fledermäuse bei der Reaktivierung der Hesse-Bahn musste ein Tunnel im Tunnel her.
Foto: Manuel Kamuf / Lightworkart.de
Schwarzbuch 2026/27 Nachlese 165
Mit Hilfe von Ultraschall und Licht sollten die
Fledermäuse davon abgehalten werden, in
die falsche Röhrenhälfte zu fliegen. Anfangs
taten sich einige Exemplare noch schwer
damit, sodass die Züge nach Inbetriebnahme der Strecke zunächst mit verminderter
Geschwindigkeit und daher nur im Stundentakt fuhren. Seit Juni 2026 besteht bei
der Hesse-Bahn nun eine Verbindung im
Halbstundentakt, die außerhalb der Berufsverkehrszeit sogar bis nach Renningen und
somit noch näher an die Landeshauptstadt
Stuttgart heranführt.
Die jahrelangen Verzögerungen und
massiven Kostensteigerungen rund um
die „Wiederbelebung“ der Hermann-Hesse-Bahn haben in der baden-württembergischen Landespolitik hohe Wellen geschlagen. So findet sich nun im aktuellen
Koalitionsvertrag, der im Mai 2026 vorgestellt wurde, folgende Passage: „Wir stärken
vor allem bei Unternehmensansiedlungen
und Infrastrukturprojekten eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden,
mit dem Ziel, die erforderlichen Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen. Wir
wenden die Beschleunigung von Planungen
durch den Grundsatz ‚Populationsschutz vor
Individuenschutz‘ an.“
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Aus Steuerzahlersicht ist es zu begrüßen,
dass bei künftigen Infrastrukturprojekten in
Baden-Württemberg die Genehmigungsverfahren schneller über die Bühne gehen
sollen und die Vorgaben des Artenschutzes
großzügiger ausgelegt werden. Das dürfte
sich auch positiv auf die Kosten auswirken.
Michael Beyer
haushalt@steuerzahler-bw.de
Zweite S-Bahn-Stammstrecke München –
ein Fass ohne Boden?
Kosten und Zeit – beides läuft bei dem Neubau der Zweiten S-Bahn-Stammstrecke in
München davon. Die Kosten für das Jahrhundertprojekt haben sich fast verdreifacht – eine Kostenexplosion in Milliardenhöhe!
München (BY). Mit der Zweiten Stammstrecke der Münchner S-Bahn, an der mittlerweile seit neun Jahren gebaut wird, wird
eine neue starke Achse der Mobilität in der
Metropolregion München realisiert, in der
S-Bahn, U-Bahn, Regional- und Fernverkehr
sowie weitere Mobilitätsträger optimal aufeinander abgestimmt werden. Sie verläuft
auf einer Länge von gut zehn Kilometern.
Rund sieben davon liegen in einem Tunnel,
der bis zu 48 Meter unter dem Gelände liegt.
Die unterirdischen Haltestellen Hauptbahnhof, Marienhof und Ostbahnhof werden neu
gebaut. Bislang müssen alle S-Bahnen auf
der aktuellen Stammstrecke, die 1972 zu
den Olympischen Spielen eröffnet wurde,
in einem Tunnel gleichsam durch ein Nadelöhr. Die neue zweite Stammstrecke ist eine
dringend notwendige Entlastungsröhre, ein
„Bypass“ für die an ihre Grenzen stoßende
erste Stammstrecke. Mit ihr wird nicht nur
die Mobilität in Stadt und Umland spürbar
verbessert, sondern auch die Kapazität des
bisher stark überlasteten S-Bahn-Netzes
verdoppelt.
Die Deutsche Bahn (DB) – DB InfraGO
AG – hat als zuständige Projektträgerin die
Verantwortung für den Bau der zweiten
S-Bahn-Stammstrecke.
166 Nachlese Schwarzbuch 2026/27
Nach Mitteilung der DB hat „im März
2026 am südlichen Bahnhofsausgang der
Bau eines Interimsbahnhofs begonnen. Ab
Mitte 2027 übernimmt das Gebäude für
etwa zehn Jahre zentrale Funktionen des
Hauptbahnhofs – darunter das Reisezentrum, Schließfächer, das Fundbüro sowie
weitere Service- und Betriebsbereiche. Mit
dem geplanten Start des Tunnelvortriebs
für den Erkundungs- und Rettungsstollen
steht nun der Übergang in die nächste wesentliche Bauphase bevor. Die 178 Meter
lange und rund 700 Tonnen schwere Tunnelbohrmaschine für den Erkundungs- und
Rettungsstollen befindet sich in Produktion
und wird sich ab September 2026 von der
Donnersberger Brücke in Richtung Innenstadt vorarbeiten. Damit beginnt der Übergang in den maschinellen Tunnelbau – das
Herzstück eines der größten Infrastrukturprojekte Deutschlands“.
Die Kosten für dieses Mammutprojekt
laufen jedoch aus dem Ruder. 2016 ging
man von Gesamtkosten in Höhe von 3,8 Mrd.
Euro, inkl. Risikopuffer von 600 Mio. Euro
aus. Im Jahr 2023 war man für die zweite
S-Bahnröhre schon bei rund 7 Mrd. Euro
angelangt. Hiervon entfielen 5,5 Mrd. Euro
auf Bau- und Planungskosten, 1,5 Mrd. Euro
waren für einen Risikopuffer bereitgestellt.
Im Jahr 2024 beliefen sich die fortgeschriebenen Projektkosten auf rund 9,4 Mrd. Euro,
zuzüglich der ab 2025 erwarteten Teuerung
bis zum Projektende sowie der Kosten für
Bauwerke Dritter. Die DB hat darüber hinaus eine Prognose mit der voraussichtlichen Preisentwicklung bis zum Abschluss
des Projekts erstellt. Man gehe „von einer
durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate von 2,5 Prozent aus. Dieser Wert entspricht dem 30-jährigen Durchschnitt des
Baupreisindex, auf den sich die DB und
der Freistaat Bayern im Rahmen der Teuerungsberechnung verständigt haben. Die
Gesamtinvestition bis zur Fertigstellung
läge demnach bei 10,9 Mrd. Euro, zuzüglich
der Anteile für Bauwerke Dritter. […] Mehr als
90 Prozent der Entwicklung (Preisstand 2021
bis zur Inbetriebnahme 2035–37) sind Inflations- und Markteffekte mitsamt Zinseszins.
[…] Langfristige Investitionsprognosen sind
mit Unsicherheiten verbunden, da sie stark
Die Ausgaben für die Zweite S-Bahn-Stammstrecke stiegen von 3,8 Mrd. Euro auf 10,9 Mrd. Euro –
ist ein Ende der Preisspirale in Sicht?
Foto: Maria Ritch / Michael Stocker
Schwarzbuch 2026/27 Nachlese 167
durch externe Ereignisse mit teils extremen
Ausschlägen beeinflusst werden. Beispiele
hierfür sind die Energie- und Rohstoffkrise
infolge des Ukraine-Kriegs oder die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Als belastbare Orientierung dient daher der historische Mittelwert der Baupreisentwicklung
der vergangenen dreißig Jahre. Vor diesem
Hintergrund ergeben sich – auf Grundlage
der aktuellen Preisentwicklung bis zum geplanten Projektabschluss – zusätzliche Teuerungskosten von rund 1,6 Mrd. Euro. Weitere
0,3 Mrd. Euro entfallen auf die angespannte
Lage im Bausektor und die daraus resultierenden marktspezifischen Preissteigerungen. Hinzu kommen rund 0,3 Mrd. Euro aus
neuen Erkenntnissen, die im Rahmen einer
aktualisierten Risikobewertung in das Projekt eingeflossen sind – darunter gestiegene
Kosten für die Bauüberwachung, Herausforderungen beim Bauen im Bestand oder Erkenntnisse zur Hydrogeologie im Münchner
Untergrund“. Weitere Kostensteigerungen
seien nicht absehbar.
Nach Angaben der DB hat die Fortschreibung der Teuerung anhand der zu erwartenden Inflation keine Auswirkungen auf das
Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Die Zweite S-Bahn-Stammstrecke wird
auch nicht – wie ursprünglich geplant – im
Jahr 2028 fertiggestellt sein. Man wird wohl
das Jahr 2035 oder gar 2037 schreiben, bis
die ersten Züge durch die neue Röhre rollen
werden. Hierzu teilte die DB dem Bund der
Steuerzahler u. a. mit, dass „das Großprojekt - Stammstrecke eines der bedeutendsten
Infrastrukturvorhaben Europas und zentraler Bestandteil einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Verkehrswende ist. […] Mit dem Projekt entsteht das modernste S-Bahn-System
Deutschlands – ein zukunftsweisender Ausbau mit fünf neuen bzw. umgebauten Bahnhöfen, darunter die tiefsten Zughalte des
Landes am Hauptbahnhof und Marienhof
in über 40 Metern Tiefe, einem neuen Elektronischen Stellwerk am Ostbahnhof sowie
einer hochmodernen Autoreisezuganlage.
Ergänzende Maßnahmen an den Außenästen sorgen für höhere Zuverlässigkeit und
bessere Anbindung im Umland …“.
Das einzigartige Megaprojekt wird also
jetzt fast dreimal so teuer und soll bis zu
neun Jahre länger dauern.
Auch wenn sich die Bundesrepublik
Deutschland mit 60 Prozent und der Freistaat mit 40 Prozent an den förderfähigen
Baukosten beteiligen werden, dürfen die
Steuerzahler gespannt sein, ob die von der
DB prognostizierten Kosten von rund elf
Mrd. Euro bis zur Fertigstellung der Entlastungsröhre in den Jahren 2035 oder 2037 tatsächlich eingehalten werden können.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Aus Sicht der Steuerzahler und künftiger Generationen bleibt zu hoffen, dass am
Ende nicht noch mehr Steuergelder im Tunnel verschwunden sein werden.
Maria Ritch
maria.ritch@steuerzahler-bayern.de
7,1 Mrd.
verbuddelt – bisher!
ALTERNATIVE INVESTITION
Für den Schienennahverkehr könnte
man 1.000 neue, moderne, barrierefreie Doppelstock- oder Batteriebetriebswagen anschaffen, um den
Schienenersatzverkehr durch höhere
Zuverlässigkeit zu minimieren.
168 Nachlese Schwarzbuch 2026/27
Schon seit 2007 liebäugelt die Region Hannover damit, in der Stadt Springe mit der
„Deisterpforte“ eine zweite S-Bahn-Haltestelle zu errichten. Beim Bund der Steuerzahler stieß das mindestens sieben Mio.
Euro teure Projekt auf erhebliche Kritik und
wurde als drohende Steuergeldverschwendung ins Schwarzbuch 2020/21 aufgenommen. Die Planungen liefen weiter. Nun die
Überraschung: Im Mai 2026 teilte die Region mit, das Vorhaben aus finanziellen Gründen auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Springe/Region Hannover (NI). An der
Bahnstrecke von Paderborn über Hameln
nach Hannover liegt die Stadt Springe. Die
Kernstadt zählt rund 13.400 Einwohner und
ist somit wahrlich keine Metropole. Dennoch sollte dort nach dem Willen der Region Hannover eine zweite S-Bahn-Haltestelle entstehen. Im Dezember 2019 fasste
die Regionsversammlung den Beschluss,
mit den Planungen der neuen Haltestelle
zu beginnen.
Beim Bund der Steuerzahler stieß das
Vorhaben auf erhebliche Kritik, denn der
neue Haltepunkt „Springe-Deisterpforte“
läge nur knapp 1.000 Meter bzw. 90 Sekunden Fahrzeit von dem bestehenden Bahnhof „Springe“ entfernt. Kaum wäre der Zug
angefahren, müsste er auch schon wieder
anhalten. Auf Kritik stieß auch, dass PkwParkmöglichkeiten für Pendler – mit Ausnahme weniger Stellplätze für Menschen
mit Mobilitätseinschränkung – nicht vorgesehen waren. Praktischen Nutzen könnte die zusätzliche Bahnstation so fast ausschließlich für die Anwohner entfalten, die
die Haltestelle fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichen können.
Die Region Hannover ließ die Einwände
nicht gelten und trieb das Planungsverfahren für das Sieben-Millionen-Euro-Projekt
weiter voran. Bis zum Frühjahr 2025 konnte
die Entwurfsplanung so weit abgeschlossen
werden, dass die Planfeststellungsunterlagen durch das Eisenbahn-Bundesamt zur
Einsichtnahme ausgelegt werden konnten.
Alle rechneten fest damit, dass der Bau der
„Deisterpforte“ wie beabsichtigt in den Jahren 2027/2028 erfolgen würde.
Im Mai 2026 dann die große Überraschung: In einer kurzen Mitteilung teilte die
Region Hannover mit, dass der Bau der SBahn-Station „Springe-Deisterpforte“ bis
mindestens 2034 verschoben werden müsse. Hierfür wurden finanzielle Gründe angeführt: Das geltende Haushaltssicherungskonzept der Region Hannover erlaube bis
dahin keine zusätzlichen Ausgaben.
Ob sich die Finanzen der Region Hannover in den nächsten acht Jahren so weit
erholen, dass zusätzliche Mittel für die Realisierung der Haltestelle bereitstehen, ist
fraglich. Zumal damit zu rechnen ist, dass
sich die Kosten für die noch ausstehenden
Planungsschritte und den Bau der „Deisterpforte“ bis dahin schon aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung spürbar erDurchsage: „Der geplante Halt Springe-Deisterpforte
entfällt auf unbestimmte Zeit“
Der geplante S-Bahn-Halt „Deisterpforte“ (links)
befindet sich gerade mal rund einen Kilometer vom
bestehenden Bahnhof „Springe“ entfernt (rechts).
Montage: Bund der Steuerzahler
Schwarzbuch 2026/27 Nachlese 169
höhen dürften. Zwar soll noch im Laufe des
Jahres 2026 das Planfeststellungsverfahren
abgeschlossen werden; unklar ist jedoch, ob
bei einer Wiederaufnahme ab 2034 nicht
zumindest Teile der bereits durchlaufenen
Planungsschritte wiederholt oder aktualisiert werden müssten. Bisher sind nach
Auskunft eines Bahnsprechers bereits rund
913.000 Euro in die Planungen der Haltestelle „Springe-Deisterpforte“ geflossen.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Der Bau der „Deisterpforte“ scheint auch
für die Region Hannover nicht von höchster Priorität zu sein. Andernfalls hätten sich
wohl Wege gefunden, die benötigten Mittel
zur Verfügung zu stellen. Es ist daher mehr
als fraglich, ob die „Deisterpforte“ überhaupt
noch gebaut wird. Die bereits verausgabten
Planungsgelder wären in dem Fall zwar verloren – die mindestens 6,1 Mio. Euro, die bisher noch nicht verausgabt wurden, könnten
dafür jedoch eingespart werden.
Jan Vermöhlen
vermoehlen@steuerzahler-nub.de
ALTERNATIVE INVESTITION
Die noch nicht verausgabten
ca. 6,1 Mio. Euro könnten für die
Sanierung und den barrierefreien
Ausbau bestehender Bahnhaltestellen
Verwendung finden.
2024 griff der Bund der Steuerzahler im
Schwarzbuch den überteuerten Kauf einer
maroden Immobilie im Homberger Ortsteil
Wernswig auf. Mit der überhasteten Aktion
wollte die Stadt eigentlich eine Engstelle
beseitigen und einen sichtbaren Ortsmittelpunkt schaffen. Doch die Entwicklung
seitdem ist ernüchternd.
Homberg (Efze) (HE). Im Schwarzbuch
2024/25 monierte der BdSt, dass das nordhessische Homberg (Efze) eine Schrottimmobilie für 125.000 Euro gekauft hatte.
Das Haus stand damals angeblich der Gestaltung eines neuen Ortsmittelpunkts in
Wernswig im Weg. Außerdem gab die Stadt
an, dass am Gebäude eine Engstelle bestehe, die ein erhöhtes Risiko für Fußgänger
und Radfahrer darstelle. Weil die Homberger Verantwortlichen den Immobilienkauf
überstürzten, lag der Kaufpreis deutlich
über dem tatsächlichen Wert. Bei einer vorangegangenen Zwangsversteigerung ging
die Immobilie noch für 27.500 Euro an einen
anderen Bieter. Die Stadt zog den Kürzeren,
weil sie sich mit einer Satzungsvorgabe
beim Bieten selbst beschränkt hatte. Der
BdSt kritisierte im Schwarzbuch, dass Homberg (Efze) vor der Zwangsversteigerung
hätte sicherstellen müssen, auch bei einem
höheren Gebot mitsteigern zu können.
Mit der Entscheidung, was konkret mit
dem Haus geschehen soll, ließ sich die Stadt
schon 2024 Zeit. Sehr viel Zeit, wie sich jetzt
zeigt: Knapp zwei Jahre nach der ersten
Erwähnung im Schwarzbuch hat der BdSt
nachgefragt, was aus der Immobilie geworden ist. Die Aussage der Stadt im Februar
2026: Das Haus sei zwar noch städtisches
Eigentum, bisher aber weder abgerissen
Stillstand bei Homberger Schrottimmobilie
170 Nachlese Schwarzbuch 2026/27
noch saniert oder umgenutzt. Ähnlich ernüchternd fiel die Antwort auf die Frage
eines Stadtverordneten nach dem Sachstand bei der Immobilie während einer
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung,
Umwelt und Stadtentwicklung im November 2025 aus. Damals erklärte der Bürgermeister, „dass die Verwaltung sich aktuell
mit den umliegenden Flächen befasse, um
eine ganzheitliche Flächenordnung zu erreichen“.
Weil nach wie vor kein Elan in Homberg
(Efze) festzustellen ist, findet sich der Fall in
diesem Jahr erneut im Schwarzbuch. Leider
nicht im Kapitel „Erfolge“.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
So überhastet Homberg (Efze) beim Kauf
der Wernswiger Schrottimmobilie vorging,
so behäbig verhält sich die Stadt seitdem,
was das Schicksal des Hauses angeht. Ob
Abriss, Umbau oder Verkauf – wenn man
eine solche Bruchbude schon um sprichwörtlich jeden Preis kaufen musste, sollte
spätestens jetzt ein Plan für die Zukunft her.
Jahrelanges Totschweigen und Aussitzen
dürfen keine Lösung sein!
Moritz Venner
venner@steuerzahler-hessen.de
Schon 2024 galt die
Schrottimmobilie in
Homberg-Wernswig
als Schandfleck. Doch
auch zwei Jahre später
ist noch unklar, wie es
mit dem teuer gekauften Haus weitergeht.
Foto: Jochen Kilp
Video zum Fall
Gegen Verfassung, Haushaltsordnung
und unsere Warnung
So hätte sie nicht beschlossen werden dürfen: Die Bürgschaft des Landes SchleswigHolstein für eine Wandelanleihe, welche
die Kreditanstalt für Wiederaufbau dem
insolventen schwedischen Batterie-Hersteller Northvolt gewährt hat. Der Landesrechnungshof und das Landesverfassungsgericht haben Pflichtverletzungen festgestellt und damit unsere Warnungen bestätigt. Schleswig-Holstein und der Bund
bürgten je zur Hälfte für die weitgehend
verlorenen 600 Mio. Euro.
Schwarzbuch 2026/27 Nachlese 171
Heide (SH). Im Schwarzbuch 2025/26
haben wir über eine weitgehend verlorene
Bürgschaft über 600 Mio. Euro Steuergeld
für den insolventen schwedischen Batteriehersteller Northvolt berichtet. Im strukturschwachen Dithmarschen an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste wollte
das Unternehmen eine neue Batteriefabrik
errichten. Dort sollten 3.000 hochqualifizierte Arbeitsplätze entstehen, um Batterien für die Elektromobilität zu produzieren.
Ein großer Überschuss an Windenergie vor
Ort bot gute Standortvoraussetzungen. Dafür gewährte die staatliche Kreditanstalt für
Wiederaufbau eine Wandelanleihe in Höhe
von 600 Mio. Euro, für die der Bund und
das Land Schleswig-Holstein je zur Hälfte
bürgten. Doch das Projekt scheiterte. Der
schwedische Mutterkonzern musste Insolvenz anmelden.
Die deutsche Tochter wurde mittlerweile
von dem US-Unternehmen Lyten übernommen, das in Heide ebenfalls eine Produktionsstätte errichten will, die aber deutlich
kleiner ausfallen soll. Inwieweit hierfür neue
Subventionen gewährt werden müssen,
ist bislang noch nicht bekannt. Durch die
Übernahme konnten gerade mal 153 Mio.
Euro aus der Wandelanleihe für die Steuerzahler gesichert werden. Dennoch bleibt
ein Schaden von voraussichtlich weit mehr
als 400 Mio. Euro, der je zur Hälfte den Bundeshaushalt und den Landeshaushalt von
Schleswig-Holstein belastet.
Beim Beschluss über die Bürgschaft hatte die Landesregierung von Schleswig-Holstein schwere Pflichtverstöße begangen.
Das haben Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht im Mai 2026 festgestellt. Der Landesrechnungshof sieht einen
Verstoß gegen die Haushaltsordnung, weil
die Regierung darauf verzichtet habe, belastbare Finanzierungsunterlagen für das
Projekt einzufordern. Dabei hatten die
Fachleute in den Ministerien genau darauf gedrungen und Bedenken gegen die
vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen dokumentiert. Diese Vorbehalte
wurden im Kabinett aber ebenso ignoriert
wie unsere Warnungen vor voreiligen Förderzusagen.
Genau hier setzt die Klage der Oppositionsfraktionen SPD und FDP vor dem
Landesverfassungsgericht an. Danach hat
der Landtag der Bürgschaftsvergabe zugestimmt, ohne von der Regierung über die
bestehenden Finanzierungsbedenken informiert worden zu sein. Dieses hätte aber
geschehen müssen, urteilten die Richter in
Schleswig. Die Landesregierung sei ihren Informationspflichten gegenüber dem Landtag nicht ausreichend nachgekommen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Bund und Land haben die hochtrabenden Pläne blauäugig gefördert. Bestehende
Risiken und unsere Warnungen vor zu voreiligen Subventionszusagen wurden einfach
ausgeblendet. So darf nicht mit Steuergeld
umgegangen werden!
Rainer Kersten
schleswig-holstein@steuerzahler.de
Beim Baubeginn
mit viel Prominenz
aus Berlin war die
Euphorie noch groß.
Heute macht sich
Ernüchterung breit.
Foto: Staatskanzlei
Schleswig-Holstein
172 Nachlese Schwarzbuch 2026/27
Der angebliche Mantel des Dackels von
Kaiser Wilhelm II. wurde 2025 durch das
Schwarzbuch bundesweit bekannt. Nun
wurde er besonders prominent ausgestellt: Die landeseigene Kunst- und Kultureinrichtung Hessen Kassel Heritage
verlegte das Kleidungsstück ins Landesmuseum und ließ in der Ausstellung „Erdmann oder Fakeman“ die Besucherinnen
und Besucher darüber abstimmen, ob der
Mantel echt ist.
Kassel (HE). Schon im Schwarzbuch
2025/26 war der Mantel von Erdmann, dem
Dackel von Kaiser Wilhelm II., zu finden.
Damals hatte der Bund der Steuerzahler
kritisiert, dass die landeseigene Kunst- und
Kultureinrichtung Hessen Kassel Heritage
einen Dackelmantel für 4.500 Euro erworben hatte. Schließlich gab es kaum Belege,
die die Echtheit des Kleidungsstücks beweisen konnten.
Nachdem der Fall im Schwarzbuch aufgetaucht war, griffen ihn Medien bundesweit auf. Ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des Falls hat auch Hessen Kassel
Heritage seine Schlüsse aus der Kritik gezogen und wagte die Flucht nach vorn. Der
Dackelmantel erhielt ein Upgrade und wurde vom Stadtmuseum ins Hessische Landesmuseum Kassel verlegt. Dort konnte
der Mantel vom 10.2. bis 12.4.2026 besichtigt
werden. Auch der ironische Titel der Ausstellung „Erdmann oder Fakeman“ verrät,
dass die Kritik des BdSt ernst genommen
wurde. In der Ausstellung konnten die Besucherinnen und Besucher abstimmen, ob
der Dackelmantel echt ist. Die Frage lautete: „Ist es der kaiserliche Dackelmantel, ein
Dackelmantel eines anderen Erdmann oder
eine moderne Fälschung?“. Insgesamt haben 177 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
abgestimmt; 107 davon entschieden sich
für die Antwort „Kaiserlicher Dackelmantel“.
Dackelmantel erhielt dank Schwarzbuch ein Upgrade
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
4.500 Euro für einen Dackelmantel waren
Steuergeldverschwendung. Künftige Anschaffungen muss Hessen Kassel Heritage
sorgsamer prüfen. Doch die Entwicklung
dieses Falls zeigt: Das Schwarzbuch wird
gehört und wirkt! Die Verantwortlichen haben die Flucht nach vorn gewagt und den
Dackelmantel sogar noch prominent ausgestellt, anstatt ihn im Depot verstauben
zu lassen. Die im Landesmuseum doppelt
so hohen Eintrittspreise wie im Stadtmuseum lassen hoffen, dass der Mantel dadurch
ein paar Euro Eintrittsgeld mehr einspielen
konnte.
Eva Kugler
kugler@steuerzahler-hessen.de
Nicht jeder Dackel kommt in den Genuss eines
kaiserlichen Mantels. Ob der in Kassel ausgestellte Mantel echt war, darüber konnten die
Besucherinnen und Besucher abstimmen.
Foto: Sabrina Früchtl
Video zum Fall
Schwarzbuch 2026/27 Nachlese 173
Die Pannenserie bei der 2024 für rund vier
Mio. Euro neu gebauten Solarfähre „Missunde III“ setzt sich fort. Die Projektkosten
sind auf 6,5 Mio. Euro gestiegen. Jetzt wird
ein kompletter Neubau geplant. Immerhin
macht die Landesregierung auch Schadensersatzforderungen gegen das verantwortliche Konstruktionsbüro geltend.
Missunde (SH). Im Schwarzbuch 2024/25
berichteten wir erstmals über die Solarfähre
„Missunde III“. Sie war für vier Mio. Euro neu
gebaut worden, um den Ostseearm Schlei
bei der Ortschaft Missunde zu überqueren.
Dort sollte sie eine mehr als 20 Jahre alte
Dieselfähre ersetzen. Doch ein sicherer Betrieb war von Anfang an nicht möglich. Deshalb wurde sie sofort wieder stillgelegt und
nachgerüstet.
Mittlerweile sind die Projektkosten auf
6,5 Mio. Euro geklettert. Die „Missunde III“
wurde mit vier zusätzlichen Querstrahlrudern nachgerüstet, die ein sicheres Manövrieren bei allen Wind- und Strömungsverhältnissen möglich machen sollen.
Außerdem wurde die Batteriekapazität erhöht. Weitere Kosten mussten in die Verbesserung der Anleger und für einen sicheren
Nachtliegeplatz gesteckt werden.
Doch auch nach all diesen Maßnahmen
und der Wiederaufnahme des Betriebs zum
1.4.2026, also mehr als zwei Jahre nach der
Stilllegung, gab es immer wieder technisch
bedingte längere Ausfälle, die zu massiven
Protesten in den Anliegergemeinden führten. Wichtig für Anwohner, Wirtschaft und
Tourismus ist aber, dass der Fährbetrieb
dauerhaft stabil funktioniert. Denn bei jedem Ausfall müssen Auto- und Fahrradfahrer einen Umweg von 40 Kilometern in Kauf
nehmen. Darum hat die Landesregierung
jetzt die Reißleine gezogen: Zunächst wird
die alte Fähre reaktiviert. Parallel beginnen
die Planungen für einen Neubau, der dann
wohl „Missunde IV“ heißen wird. Was aus
der unbrauchbaren „Missunde III“ wird, steht
noch nicht fest.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt
für die Steuerzahler: Die Landesregierung
prüft eine Schadensersatzklage in sechsstelliger Höhe gegen das verantwortliche
Konstruktionsbüro, das offenbar ein für diese Zwecke untaugliches Schiff geplant hat.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Die Solarfähre ist überdimensioniert. Von
Anfang an hatte sich der BdSt für den einfachen Ersatzbau ausgesprochen, der jetzt
auch kommen soll. Damit hätten nicht nur
Kosten in Millionenhöhe eingespart, sondern es hätte auch ein dauerhaft sicherer
Fährbetrieb gewährleistet werden können.
Rainer Kersten
schleswig-holstein@steuerzahler.de
Pannenfähre wird durch Neubau ersetzt
6,5 Mio. Euro Projektkosten hat die neue Solarfähre „Missunde III“ bis heute verschlungen. Jetzt soll sie
durch einen Neubau ersetzt werden.
Foto: LKN Schleswig-Holstein
174 Erfolge
Erfolge
Besser spät als nie – Steuerzahler sparen Millionen
Bund zieht
Reißleine
bei Schloss
Meseberg
Schwarzbuch 2026/27
Schwarzbuch 2026/27 Erfolge 175
Gesamtkosten von
110,5 Mio. € für
120 Tage Nutzung!
Nach zwei Jahrzehnten zieht die Bundesregierung einen Schlussstrich: Schloss
Meseberg wird ab 2027 nicht mehr als
Gästehaus genutzt. Die viel zu seltene
Verwendung bei viel zu hohen Unterhaltskosten hatte der Bund der Steuerzahler
schon 2019 scharf kritisiert. Jetzt kam
auch die Regierung zu dem Schluss, dass
Kosten und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen – eine späte, aber
richtige Erkenntnis.
Bund. Die Bundesregierung wird Schloss
Meseberg in Brandenburg künftig nicht
mehr als Gästehaus nutzen. Der Mietvertrag mit der Messerschmitt-Stiftung wird
nach 20 Jahren Nutzung zum Februar 2027
auslaufen, wie die Regierung Anfang des
Jahres mitteilte. Damit endet ein für die
Steuerzahler schmerzhaft teures Projekt,
denn das Schloss wurde ausgesprochen
selten genutzt, verursachte aber erhebliche
laufende Kosten.
Schon 2019/20 kam es daher zu einem
Eintrag ins Schwarzbuch. Damals kritisierte der Bund der Steuerzahler, dass das
Schloss für fünf Mio. Euro Unterhaltskosten
im Schnitt an gerade einmal acht Tagen
pro Jahr für Veranstaltungen genutzt wurde. Dabei handelte es sich durchaus nicht
immer um hochrangige Regierungstreffen, geschweige denn mit Übernachtungen, sondern es wurden auch der „Tag des
offenen Schlosses“ oder die traditionelle
Weihnachtsbaumübergabe an das Bundeskanzleramt mitgezählt. Dass man den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit damit nicht gerecht wurde, lag
schon damals auf der Hand.
Nun hat die Bundesregierung selbst erkannt, „dass die Aufwendungen für Betrieb
und Unterhalt des Schlosses nicht mehr
Hier werden ab 2027 keine Gäste der Bundesregierung mehr empfangen – eine gute Nachricht für die
Steuerzahler.
Foto: Wikimedia_Erell_CCBY 3.0
176 Erfolge Schwarzbuch 2026/27
Aus für Yachten am Greisbachsee.
Foto: Jens Ammann
in angemessenem Verhältnis zum Mehrwert der Liegenschaft“ stehen, wie sie
dem BdSt auf Anfrage mitteilte. Seit dem
Schwarzbuch-Eintrag hatte sich die Bilanz
des Schloss-Projekts sogar noch weiter
verschlechtert: In 19 Jahren wurde Meseberg an 120 Tagen für Veranstaltungen genutzt, im Schnitt also nur etwas mehr als
sechs Tage pro Jahr. In diesem Zeitraum
entstanden Unterhaltskosten von rund 95
Mio. Euro, plus etwa 13 Mio. Euro für die Herrichtung des Schlosses und 2,5 Mio. Euro,
die nun für den Rückbau, insbesondere
den der Sicherheitstechnik, aufgebracht
werden müssen.
Bei Gesamtkosten von 110,5 Mio. Euro für
120 Tage Nutzung kommt man so auf die
märchenhafte Summe von durchschnittlich
gut 920.000 Euro Kosten pro Tag im Schloss
– wahrlich kein Schnäppchen!
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Die Einsicht der Bundesregierung ist zu
begrüßen. Die Kritik des BdSt wirkt, auch
wenn es mitunter lange dauert. Die Gesamtkosten des zwanzigjährigen Schlossprojekts
für die Steuerzahler waren viel zu hoch.
info@steuerzahler.de
Monheim baut keine Millionen-Euro-Marina
Mit einer Marina wollte Monheim am Rhein
ein weiteres Prestigeprojekt bauen, für 40
Mio. Euro plus X. Drei Jahre später rechnete die Stadt mit 106 Mio. Euro. Nach der
Kommunalwahl 2025 zogen ein breites Parteienbündnis und eine neue Bürgermeisterin die Notbremse. Die im Schwarzbuch
2022/23 kritisierte Marina wird nun nicht
gebaut.
Monheim am Rhein (NRW). Im Dezember 2021 beauftragte der Rat der Stadt Monheim am Rhein die Verwaltung mit einem
Planfeststellungsverfahren für eine Marina
am Greisbachsee. Für die Sportboote und
Yachten hätte der bislang kaum zugängliche See allerdings zunächst durch einen
ca. 450 Meter langen Kanal mit dem Rhein
verbunden werden müssen. Gesamtkosten
Video zum Fall
Schwarzbuch 2026/27 Erfolge 177
meisterin am 1.3.2026 gegenüber dem
BdSt. Der Stammplatz im Schwarzbuch der
Steuergeldverschwendung wird Monheim
damit hoffentlich verloren gehen. Ein Erfolg, der zeigt, dass das Schwarzbuch wirkt!
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Ob Verschuldung, Verschwendung oder
Geltungssucht, Monheim ließ in den vergangenen Jahren nichts aus. Der schnelle Verzicht auf die Marina zeigt, dass die
finanzpolitische Vernunft wieder ins Rathaus eingezogen ist. Hoffen wir, dass das
so bleibt.
Jens Ammann
ammann@steuerzahler-nrw.de
laut einer Plausibilitätsuntersuchung: rund
40 Mio. Euro. Dabei wurden einige Positionen noch gar nicht berücksichtigt. Laut
einer beauftragten Plausibilitätsprüfung
würde sich die Investition „über die reine
Liegeplatzvermietung niemals rechnen“.
Das war für die frühere Mehrheitspartei
und deren Bürgermeister aber kein relevanter Grund zum Verzicht. Im Schwarzbuch 2022/23 kritisierte der Bund der
Steuerzahler dieses maritime Prestigeprojekt mit ungewisser finanzieller Zukunft.
Zu Recht, denn im Oktober 2025 ging die
Stadt schon von Kosten in Höhe von knapp
106 Mio. Euro aus.
Monheim ist inzwischen eine hoch verschuldete Stadt – gut also, dass dort seit
der Kommunalwahl 2025 ein anderer Wind
weht. Einer der ersten Ratsbeschlüsse war
der Verzicht auf die teure Marina: „Mit dem
Stopp der Marina-Planungen verhindern
wir ein unnötiges und kostenintensives
Projekt. Unser Ziel ist es, verantwortungsvoll mit Steuergeld umzugehen, und genau
deshalb setzen wir einen Schlussstrich, bevor aus einer Idee ein Fall für das Schwarzbuch der Steuerzahler wird“, so die BürgerMillionenwache für eine kaum genutzte
Zweitwohnung
Seit Jahren wird die Hamburger Zweitwohnung des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz rund um die Uhr von der
Polizei bewacht. Allein 2025 fielen dafür
mehr als 27.000 Personalstunden an. Zusätzlich investierte die Polizei mehr als
128.000 Euro in einen neuen Sicherheitscontainer. Nach intensiver öffentlicher
Kritik wurde die sichtbare Polizeipräsenz
offenbar deutlich reduziert.
Hamburg. Auch nach seinem Umzug
nach Potsdam im Jahr 2018 hat der frühere
Bundeskanzler Olaf Scholz weiterhin eine
Wohnung im beliebten Hamburger Stadtteil Altona. Obwohl die Wohnung nach
Medienberichten nur selten genutzt wurde, wurde sie über Jahre rund um die Uhr
von der Polizei bewacht. Die Kosten tragen
die Hamburger Steuerzahler. Allein im Jahr
2025 fielen dafür nach Angaben der Polizei
27.176 Personalstunden für die Bewachung
an, schon für das Jahr 2024 waren es mehr
als 28.000 Stunden. Schätzungen zufolge
könnten sich die jährlichen Kosten auf bis zu
zwei Mio. Euro belaufen. Seit Scholz’ Umzug
106 Mio.
Verschwendung
vermieden
178 Erfolge Schwarzbuch 2026/27
nach Potsdam könnten sich die Kosten damit auf einen zweistelligen Millionenbetrag
summiert haben. Bemerkenswert ist auch
der Polizeicontainer vor dem Gebäude.
Dessen Kosten wurden zunächst mit rund
112.000 Euro angegeben. Auf Nachfrage des
Bundes der Steuerzahler teilte die Polizei
Hamburg im April 2026 mit, dass im Jahr
2025 insgesamt 128.036 Euro für die Beschaffung und Inbetriebnahme des eingesetzten Postencontainers bereitgestellt
wurden.
Im Herbst 2025 begann die öffentliche
Debatte über die hohen Kosten und den erheblichen Personaleinsatz. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisierte den
Aufwand. Wenige Monate später zeigten
sich dann deutliche Veränderungen. Medien berichteten, der Polizeicontainer sei
seit Mitte Dezember häufig unbesetzt, die
Rollläden seien geschlossen und Streifenwagen nur noch selten vor Ort zu sehen.
Auch Anwohner stellten fest, dass die sichtbaren Schutzmaßnahmen spürbar zurückgefahren wurden.
Die Polizei Hamburg bestätigte im Dezember 2025 zwar, dass die Gefährdungslage und die Schutzmaßnahmen fortlaufend bewertet würden, konkrete Angaben
dazu machte sie unter Verweis auf einsatztaktische Gründe jedoch nicht. Auch zu aktuellen Kosten wurden bislang keine konkreten Angaben gemacht.
Damit bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet: Wenn die Schutzmaßnahmen
heute offenbar reduziert werden können,
warum wurden dann – über Jahre hinweg –
erhebliche Personal- und Sachmittel dafür
gebunden?
Zudem zeigt der Fall, wie schwierig eine
wirksame Kontrolle staatlicher Ausgaben
wird, wenn Behörden selbst grundlegende
Informationen über Kosten und Umfang
ihrer Maßnahmen nicht offenlegen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Der notwendige Schutz eines ehemaligen Bundeskanzlers steht nicht infrage.
Umfang, Dauer und Kosten solcher Maßnahmen müssen jedoch regelmäßig überprüft
und nachvollziehbar begründet werden.
Wenn jährlich Zehntausende Polizeistunden aufgewendet werden und die Kosten in
die Millionen gehen, darf die Innenbehörde
Transparenz nicht verweigern.
Sascha Mummenhoff
mummenhoff@steuerzahlerhamburg.de
Foto: Sascha Mummenhoff
Vor der Hamburger
Wohnung des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz war
ein Polizeicontainer
aufgestellt worden.
Allein für dessen
Beschaffung und Inbetriebnahme stellte
die Polizei Hamburg
nach eigenen Angaben mehr als 128.000
Euro bereit.
Schwarzbuch 2026/27 Erfolge 179
Stuttgart-Schriftzug
für 470.000 Euro kommt nicht
Die Haushaltslage Stuttgarts lässt sich als
„ziemlich düster“ beschreiben. So weist
der geplante Doppelhaushalt für die Jahre 2026/2027 ein Defizit von rund 800 Mio.
Euro auf. Dennoch hatten Stadtverwaltung
und Gemeinderat die Installation eines
„Stuttgart-Signs“ in Form großer Buchstaben beschlossen. Die Kosten dafür:
470.000 Euro. Nach Kritik auch vom Bund
der Steuerzahler Baden-Württemberg
wurde das Projekt am Ende doch noch abgeblasen.
Stuttgart (BW). Die fetten Jahre sind in
Stuttgart vorbei, vielerorts regiert der Rotstift. Zuschüsse werden gestrichen, Gebühren werden erhöht. Vor diesem Hintergrund mutete es höchst seltsam an, dass
Verwaltung und Gemeinderat kurz vor dem
Jahreswechsel im Dezember 2025 mit äußerst knapper Mehrheit bei 30 Ja- und 27
Nein-Stimmen die Installation eines Stuttgart-Schriftzugs beschlossen. Die überdimensional großen Buchstaben sollten auf
dem Marktplatz zu sehen sein, als konkretes
Vorbild diente der Schriftzug in der kanadischen Metropole Toronto. Das neue „Stuttgart-Sign“ sollte mit LEDs ausgestattet werden und in verschiedenen Farben leuchten
können.
Der gefasste Beschluss ging auf eine
Idee der CDU-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat zurück, die sich vom „StuttgartSign“ einen neuen Selfie-Hotspot erhoffte,
an dem Touristen mit ihren Fotos für einen
Besuch der Landeshauptstadt werben. Was
Verwaltung und Gemeinderat – neben dem
Defizit im Doppelhaushalt 2026/2027 von
rund 800 Mio. Euro – offenbar vergessen
hatten, war, dass es in der Innenstadt bereits zwei „Stuttgart-Signs“ gibt, vor denen
Einheimische und Besucher in die Kamera
lächeln können. Einer der beiden Schriftzüge steht auf der Einkaufsmeile Königstraße
beim Pusteblumen-Brunnen, der zweite
als STGRT-Zeichen vor dem Stadtpalais am
Charlottenplatz. Letzterer kostete 40.000
Euro, die Buchstaben auf der Königstraße
rund 60.000 Euro. Auch bei einem Blick
über die Stadtgrenze hinaus fiel schnell auf,
dass andere Städte-Signs weit weniger als
die 470.000 Euro kosteten, die man in Stuttgart dafür hinblättern wollte. Sindelfingen
bezahlte knapp 20.000 Euro, Nagold investierte 18.000 Euro, und in Kornwestheim ließ
man sich den Schriftzug 9.000 Euro kosten.
Wann die riesigen Buchstaben auf dem
Marktplatz installiert werden sollten, stand
lange in den Sternen. „Da der Haushalt der
Stadt Stuttgart bislang nicht vom RegieEiner von bereits zwei Stuttgart-Schriftzügen im Stadtgebiet:
das Sign in der Einkaufsmeile Königstraße auf Höhe des Pusteblumen-Brunnens.
Foto: Daniel Bilaniuk
180 Erfolge Schwarzbuch 2026/27
Teurer Schiffsnachbau abgeblasen
Die Seestadt Bremerhaven wird den teuren
Schiffsnachbau der „Najade“, der als Ersatz
für die 2018 gesunkene „Seute Deern“ gedacht war, nicht mehr umsetzen. Der Bund
der Steuerzahler hatte zuvor jahrelang gegen den unsinnigen Nachbau gekämpft
und kann nun den Erfolg vermelden: Fast
46 Mio. Euro Steuergeld konnten gerettet
werden!
Bund/Bremerhaven (HB). Die hölzerne
Dreimastbark „Seute Deern“ war einst Aushängeschild des Deutschen Schifffahrtsmuseums (DSM) in Bremerhaven. Weil das
Museum, die Stadt und das Land Bremen
jedoch zu wenig für die Instandhaltung des
Schiffs taten, war es 2018 derart marode,
dass sich der Bund genötigt sah, bis zu 17
Mio. Euro für seine Sanierung bereitzustellen. Doch bevor die Arbeiten beginnen konnten, havarierte das Schiff nach einem Brand
irreparabel. Im Oktober 2019 beschloss der
DSM-Stiftungsrat, das Schiff abzuwracken.
Statt nun die Millionenförderung zu streichen, ließ sich der Bund von lokalen Akteuren überreden, die Förderung im November
2019 sogar noch auf 46 Mio. Euro aufzustocken und zugunsten eines Nachbaus der
„Seute Deern“ umzuwidmen. Der Bund
der Steuerzahler nahm den beabsichtigten Nachbau als drohende Steuergeldverschwendung ins Schwarzbuch 2020/21 auf.
Dann stellte sich heraus, dass die Bundesgelder allein nicht ausreichen würden,
um den Nachbau der hölzernen „Seute
Deern“ zu finanzieren. Weil weder das Land
noch die Stadt Bremerhaven bereit waren,
einen finanziellen Eigenbeitrag zu leisten,
rungspräsidium Stuttgart genehmigt wurde, sind bislang keine Schritte der Umsetzung des „Stuttgart-Signs“ unternommen
und keine finanziellen Mittel dafür eingesetzt worden“, hieß es im Februar 2026 auf
BdSt-Anfrage aus dem Rathaus. Es gab also
bereits zu diesem Zeitpunkt die leise Hoffnung, dass dieses Projekt, das der Bund der
Steuerzahler Baden-Württemberg sowohl
in seinem Mitgliedermagazin als auch gegenüber den Medien hinsichtlich der leeren
Stadtkasse als schlichtweg nicht darstellbar
kritisierte, am Ende doch keine halbe Mio.
Euro Steuergeld verschlingen würde.
Diese Hoffnung wurde im Frühsommer
dieses Jahres, nach der Genehmigung des
Haushalts durch das Regierungspräsidium,
leicht genährt, als die das Projekt umsetzende Stuttgart-Marketing GmbH verlautbaren
ließ, dass die 470.000 Euro eine absolute
Obergrenze darstellten und man versuchen
wolle, diese Summe zu unterschreiten.
Die ganz große Wende kam dann Mitte
Juli 2026, als die CDU-Fraktion ankündigte,
Abschied von der Idee des „Stuttgart-Signs“
zu nehmen: Sie sei nicht zu einem ganz optimalen Zeitpunkt eingebracht worden. Es
gehöre zu einer verantwortungsvollen Politik zu erkennen, dass der neue Schriftzug
jetzt nicht in die Zeit passe, lautete die Begründung der CDU-Fraktionsspitzen.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Fast eine halbe Mio. Euro für ein – obendrein drittes – „Stuttgart-Sign“ auszugeben,
hätte sich die Stadt mit Blick auf ihre derzeit
leeren Kassen nicht leisten können. Dass
dieses Werbe-Projekt jetzt nicht umgesetzt
wird, ist daher eine gute und richtige Entscheidung.
Daniel Bilaniuk
presse@steuerzahler-bw.de
Schwarzbuch 2026/27 Erfolge 181
wurden die Strippenzieher vor Ort erneut
aktiv. Im November 2020 konnten sie den
Bund wieder zu einer Umwidmung der
Förderung überreden. Statt der hölzernen
„Seute Deern“ sollte nun kostengünstiger
ein Stahlschiff nachgebaut werden. Die
Wahl fiel auf die „Najade“, ein Frachtsegler,
der 1888 in Bremerhaven vom Stapel lief und
während des Ersten Weltkriegs, unter norwegischer Flagge segelnd, von einem deutschen U-Boot versenkt wurde. Der Bund der
Steuerzahler kritisierte das Manöver scharf:
Statt auf die üppige Bundesförderung zu
verzichten, soll nun ein Schiff nachgebaut
werden, das – anders als die „Seute Deern“ –
selbst eingefleischten Bremerhavenern kein
Begriff ist.
Der BdSt-Kritik schloss sich 2022 auch
der Bundesrechnungshof an. Neben einem
fehlenden Bundesinteresse verwies der
Rechnungshof auch auf die hohen Unterhaltungskosten eines Schiffsnachbaus, mit
denen das DSM überfordert sein würde. Die
„Najade“ drohe zur Förderruine zu werden,
weshalb der Bund die Förderung zurücknehmen solle. Ohnehin werde das maritime
Erbe der Seestadt durch die im Sommer
2021 erfolgte Verlegung der „Schulschiff
Deutschland“ nach Bremerhaven bereits
ausreichend repräsentiert. Diese Verlegung
hatte der Bund der Steuerzahler ein Jahr zuvor angeregt.
Der Bund ignorierte diese Kritik jedoch
und erteilte der Seestadt Bremerhaven im
November 2022 die Erlaubnis zur vorbereitenden Planung. Vor Baubeginn sollte Bremerhaven jedoch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen.
Die Stadt kam dieser Forderung erst im
Februar 2025 nach. Das Ergebnis der insgesamt rund 55.000 Euro teuren Untersuchung war dann wenig überraschend: Ein
Betrieb des „Najade“-Nachbaus sei wirtschaftlich nicht tragfähig. Und weil Bremerhaven weiterhin jegliche finanzielle Beteiligung ablehnte, beschloss der Magistrat im
Oktober 2025 schließlich, das Projekt abzublasen – so wie es der BdSt bereits fünf Jahre
zuvor geraten hatte.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Die „Najade“ fand selbst in Bremerhaven
kaum Unterstützung. Außer dem Bund
wollte niemand ins Projekt einsteigen. Trotzdem liefen die Planungen lange Zeit weiter.
55.000 Euro sind dadurch zwar verloren;
doch die verbliebenen rund 46 Mio. Euro
Bundesmittel können nun hoffentlich sinnvoller genutzt werden.
Jan Vermöhlen
vermoehlen@steuerzahler-nub.de
ALTERNATIVE INVESTITION
Mit 46 Mio. Euro
könnten neun Seenotrettungskreuzer
(20-Meter-Klasse) finanziert werden.
Obwohl die „Seute Deern“ ein Stück Bremerhavener Geschichte war, ließ man sie im
Museumshafen verrotten. Einem teuren Nachbau
wäre es womöglich ähnlich ergangen. Gut also,
dass dieses Vorhaben endlich gestoppt wurde.
Foto: DSM / Lennart Edel
182 Erfolge Schwarzbuch 2026/27
Ungenutzter „Rotlicht-Container“
wurde abtransportiert
Die Stadt Trier verlegte den Straßenstrich
in ein Gewerbegebiet und stellte dort einen
angemieteten Container für Sexarbeiterinnen auf – doch der war stets verschlossen.
Somit musste der Schlüssel im Rathaus
oder auf einem Amt abgeholt werden, was
in mehr als zwei Jahren keine Prostituierte
tat. Diese realitätsfremde Aktion wurde im
Schwarzbuch 2025/26 scharf kritisiert, und
bereits im November wurde der Container
abtransportiert. Gesamtkosten der Aktion:
fast 15.000 Euro.
Trier (RP). Vor Jahren wurde der Straßenstrich per Sperrgebietsverordnung in ein
Gewerbegebiet verbannt. Als freiwilligen
„Ausgleich“ dafür, dass die Prostituierten
ihrer Arbeit nun im nachts eher verwaisten
Gewerbegebiet nachgehen würden, stellte
Trier im April 2023 in der Gottbillstraße einen
Container auf. Dieser beinhaltete ein WC
und einen Aufenthaltsraum – und bot damit
auch Schutz vor Regen und Kälte.
Problem: Der Container war stets abgeschlossen. Wollte eine Prostituierte diesen
nutzen, musste sie sich zuerst im Rathaus,
Ordnungsamt oder Gesundheitsamt den
Schlüssel abholen. Für die verantwortlichen Politiker und Beamten vielleicht
überraschend, tatsächlich jedoch absehbar und überdies nachvollziehbar, nutzte
keine einzige Sexarbeiterin dieses Angebot
der Stadt.
Doch auch ungenutzte Container verursachen Kosten für die Steuerzahler, wenn
diese wie in Trier von der Stadt angemietet
wurden. Dazu kamen Ausgaben für Wasser, Ver- und Entsorgung. Wir haben diese misslungene Aktion im Schwarzbuch
2025/26 scharf kritisiert und die Stadt aufgefordert, diese umgehend zu beenden.
Der Fall ging durch die Medien. Und siehe
da – bereits im November 2025 wurde der
ungenutzte Container abtransportiert und
der Mietvertrag von der Stadt gekündigt.
Alles in allem hat Trier diese Aktion insgesamt fast 15.000 Euro gekostet. Abgesehen
vom Steuergeld: Geholfen hat diese Aktion
tatsächlich niemandem.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Auch an sich gut gemeinte Projekte können Steuergeld verbrennen, wenn sie nicht
zu Ende gedacht wurden – so wie beim „Rotlicht-Container“ in Trier.
René Quante
r.quante@bdst-rlp.de
Foto: Chai2023
Ein solcher Container wurde von der Stadt Trier
in der Gottbillstraße für Sexarbeiterinnen des
Straßenstrichs aufgestellt. Nun wurde er ungenutzt wieder abtransportiert.
Schwarzbuch 2026/27 Erfolge 183
Schluss, aus, vorbei! Das Beton-Dorf am Rande des Flugplatzes Zweibrücken in Rheinland-Pfalz ist
umgezogen. Das nutzlose Herumstehen der Häuschen hat nun ein Ende.
Foto: Lutz Fröhlich/Pfälzischer Merkur
Nach über zehn Jahren und Gesamtkosten von mehr als fünf Mio. Euro endet die
Farce um Betonunterkünfte am Flugplatz
Zweibrücken – auch dank der beharrlichen
Kritik des Bundes der Steuerzahler. Die 80
ursprünglich für Geflüchtete gekauften
Shelter werden künftig von Bundespolizei
und Bundeswehr genutzt.
Bund/Zweibrücken (RP). Nach Ausgaben von mehr als fünf Mio. Euro findet
eine zehnjährige Odyssee ihr Ende. Die
seit Jahren nutzlos herumstehenden 80
Betonshelter – kleine Doppelhäuschen –
am Rande des Flugplatzes Zweibrücken
erhalten ein zweites „Leben“: Ein Teil wird
bei der Bundespolizei als Lagerraum genutzt, der andere Teil geht an die Bundeswehr.
Die bereits 2015 vom Land RheinlandPfalz als temporäre Flüchtlingsunterkünfte erworbenen und dann kaum genutzten
Shelter übernahm 2018 die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben. Für Miet-, Nebenund Betriebskosten sind seitdem, Monat
für Monat, Jahr für Jahr, insgesamt mehr
als 1,6 Mio. Euro beim Bund aufgelaufen,
Rheinland-Pfalz hatte seinerzeit 2,3 Mio.
Euro für den Kauf der Quartiere gezahlt.
Mehrfach wurden Nachnutzungspläne verschoben und geändert, denn ursprünglich
sollten alle Betonhäuschen bereits seit 2022
im Dienst der Bundespolizei stehen. Doch
erst im Winter 2025 erfolgte die nötige Ausschreibung für Abtransport, Herrichtung
der neuen Aufstellflächen sowie Rückbauarbeiten am Flugplatz Zweibrücken. Die
Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens
1,2 Mio. Euro.
Der Bund der Steuerzahler beobachtete
und kritisierte die festgefahrene Situation
schon lange und drängte mehrfach öffentlich, auch durch Einträge in unser Schwarzbuch, auf ein zügiges Ende der Farce – ob
durch einen beschleunigten Abtransport
oder einen Abriss samt Kündigung des
Mietvertrags. Nun ist es so weit: Die Shelter
haben diesen Sommer die Reise in ihr zweites „Leben“ angetreten.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Stillstand im wahren Wortsinn! Diese
jahrelange Planungsposse wirft kein gutes
Licht auf die Arbeit staatlicher Institutionen.
Die Kosten für diese Ineffizienz tragen die
Steuerzahler.
Sebastian Panknin
s.panknin@steuerzahler.de
Und sie bewegen sich doch!
184 Erfolge Schwarzbuch 2026/27
Endgültiges Aus für den „Brückenschlag B54“
Das Schwarzbuch wirkt: Die Brücke am
Dortmunder Rombergpark kommt nach
jahrelangem Hin und Her auf keinen Fall.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
9.10.2025 den Brückenschlag abgelehnt.
Dortmund (NRW). Aus Sicht einer Ratsmehrheit waren Argumente gegen die Brücke in Zeiten knapper Haushaltsmittel die viel
zu hohen Kosten, eine vermutlich zu geringe
Nutzung, die falsche Platzierung, gute Alternativen und nicht zuletzt der Widerstand der
Bezirksvertretungen Hombruch und Hörde.
Ein Ratsmitglied begründete sein „Nein“
sogar ausdrücklich damit, dass die Brücke
bereits im Schwarzbuch des Bundes der
Steuerzahler gestanden hätte und dort womöglich nochmals auftauchen würde.
Bei dem „Brückenschlag B54“ handelt es
sich eigentlich um zwei separate Brücken,
die zum einen die Nortkirchenstraße und
zum anderen die B54 überspannen sollten.
Die Stadt Dortmund hielt die Brücken für
erforderlich, um das Gewerbegebiet Phoenix-West besser anzubinden. Doch das Projekt war von Anfang an umstritten, denn
in unmittelbarer Nähe gibt es bereits eine
Brücke. Und da bei den Planungen auch
noch die Kosten explodierten, schafften
es die Brückenpläne zweimal ins Schwarzbuch: War 2007 zunächst ein Budget von
3,7 Mio. Euro vorgesehen, ging man 2016
bereits von 6,6 Mio. Euro aus. Da die Angebote nach einer Ausschreibung sogar noch
deutlich höher waren, wurden die Pläne erst
einmal auf Eis gelegt. 2019 folgte der zweite
Eintrag ins Schwarzbuch: Der Rat befürwortete den Bau nun doch, für inzwischen 12,1
Mio. Euro – zuletzt waren gar 17,75 Mio. Euro
für die Brücken kalkuliert worden. Nach
Darstellung der Stadt Dortmund wird der
Förderbescheid für das Projekt nun widerrufen. Auch die Projektrückabwicklung mit
Auftragnehmern erfolgte bereits.
Und was wurde aus der Anbindung des
Gewerbegebiets Phoenix-West an den
Rombergpark? Dies ist über die sogenannte
Rückschlaggleisbrücke B54 und die Treppe
„Am Segen“ möglich. Dort ist nun geplant,
zusätzlich zu der bestehenden Treppe eine
barrierefreie Fahrrad- und Rollstuhlrampe
zu errichten.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
Der „Brückenschlag B54“ hat sich von
einer drohenden Millionenverschwendung
zum echten Erfolgsfall für die Steuerzahler
gewandelt. Die jahrelange Forderung des
BdSt, auf dieses Luxusprojekt zu verzichten,
hat gewirkt.
Andrea Defeld
defeld@steuerzahler-nrw.de
In Dortmund sollte zwischen dem Rombergpark und dem Gewerbegebiet Phoenix-West eine Fußgängerbrücke gebaut werden. Nach jahrelanger Kritik des Bundes der Steuerzahler NRW verzichtet
die Stadt nun darauf, denn in der Nähe gibt es Alternativen.
Foto: Bärbel Hildebrand
Schwarzbuch 2026/27 Erfolge 185
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Foto: BdSt Yanko
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186 Schwarzbuch 2026/27
44 900.000 Euro für die nächste
Grünphase Berlin/Hamburg
46 Baufehler mit Ansage und
teuren Folgen Villmar (Hessen)
48 20 Jahre Planung –
nur Ärger und Kosten
Lindaunis (Schleswig-Holstein)
49 Millionentunnel ohne
Nutzen-Nachweis Hamburg
Inhalt
Im Fokus
23 Ein Dutzend Jahre für einen
einfachen Stadtplatz?
Einbeck (Niedersachsen)
24 Fünf Bäume für 100.000 Euro
Neu-Anspach (Hessen)
26 Mannheim gönnt sich teure
Brücke – der Bund zahlt
Bund/Mannheim
(Baden-Württemberg)
27 Fahrradverleihsystem in München – ein Draufzahlgeschäft
München (Bayern)
30 Wasserstoff: Mit Fördergeld
falsch abgebogen
Güstrow
(Mecklenburg-Vorpommern)
31 Strukturwandel im Revier:
Fördergeld ohne Fokus
Rheinland (Nordrhein-Westfalen)
6 Vergiftete Geschenke:
Komplizierte Förderprogramme
unter der Lupe
Fehlanreize durch
Förderprogramme
Brücken,
Straßen & Verkehr
32 Gartenschau-Attraktion
geht baden
Bad Gandersheim (Niedersachsen)
34 Stilles Örtchen wird besonders still
Hadamar (Hessen)
36 Inakzeptable Vollfinanzierung
eines Waldkaufs
Bund/Stolberg (Sachsen-Anhalt)
38 Fahrradweg-Schilda im Saarland
Saarland
39 Eine Mio. Euro für 370 Meter
Radweg Kreis Böblingen
(Baden-Württemberg)
40 Luftfilter, die keiner mag
Freistaat Bayern/Landshut (Bayern)
42 Aufs falsche Pferd gesetzt
Großefehn (Niedersachsen)
Inhalt
Schwarzbuch 2026/27 Inhalt 187
51 Fahrradturm de luxe
Frankenthal (Rheinland-Pfalz)
53 Teurer Dreh an der Ems
Weener/Westoverledingen
(Niedersachsen)
55 Neues Parkhaus steht meist leer
Lübeck-Travemünde
(Schleswig-Holstein)
Teure Diener
56 Weniger Fraktionen, mehr
Vizepräsidenten im Landtag
Rheinland-Pfalz
58 Ein Präsidentenzaun
für 24 Mio. Euro
Bund
59 Fahrradgarage de luxe für
sächsische Staatsdiener
Dresden (Sachsen)
61 Dienstreise vom Feinsten
Landkreis Ludwigslust-Parchim
(Mecklenburg-Vorpommern)
62 Polittourismus nach Afrika
auf Steuerzahlers Kosten
München (Bayern)
64 Neue Landesregierung,
Sonderurlaub bleibt
Rheinland-Pfalz
65 Vorzeitig abgewählt –
teuer bezahlt
Olpe (Nordrhein-Westfalen)
Richtig skurril!
66 „Cooling Point“ Berlin
68 Kein „König Kunde“ im
Stuttgarter Café „Planie“
Stuttgart (Baden-Württemberg)
70 Sitzen im Überfluss Hamburg
71 „Mit Fritzi durch den Kiez“
Berlin
72 Hitzeaktionsplan sorgt für
erhitzte Gemüter
Stuttgart (Baden-Württemberg)
Teure Annehmlichkeiten
74 Teure Hallen zum Abriss
Attendorn (Nordrhein-Westfalen)
76 35 Mio. Euro für ein Tapetenmuseum Kassel (Hessen)
78 Kostspieliger Kletterturm
in Bad Tölz
Bad Tölz (Bayern)
80 Teures Logo für die Stadt Leipzig
Leipzig (Sachsen)
81 Kniffliges Kackhaufenraten Berlin
82 Jobcenter gönnt sich LuxusBesprechungsraum Bremen
84 „Haus des Strukturwandels“ –
Kostenfalle mit Fördermitteln
Eschweiler (Nordrhein-Westfalen)
188 Inhalt Schwarzbuch 2026/27
Kostenexplosion
86 Ein Kilometer Autobahn
für fast 60 Mio. Euro
Bund/Halle (Saale)
(Sachsen-Anhalt)
88 Kosten außer Kontrolle geraten
Hamburg
90 Kostspielige Sanierung des
Mainfranken Theaters
Würzburg (Bayern)
92 Das Flötenteich-Fiasko
Oldenburg (Niedersachsen)
94 Nicht notwendige Mauer
wurde teuer saniert
Lüdenscheid (Nordrhein-Westfalen)
Teure Fehler
96 Doppelte Miete für eine
Polizeistation
Wetzlar (Hessen)
98 Auf die schiefe Bahn geraten
Hamburg
100 Bremer Pleitenund Pannen-Fonds
Bremen
101 Teurer Rückkauf: Fehlende
Klausel belastet Steuerzahler
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
103 Der teure Schimmelfleck
von Trier
Trier (Rheinland-Pfalz)
105 „Gläserne Werkstatt“
für die Klingenstadt
Solingen (Nordrhein-Westfalen)
106 Unklare Mietverträge kosten
Steuerzahler mehr als zehn
Mio. Euro Fulda (Hessen)
108 Wenig Bau und viel Akademie
Bund/Berlin
109 Betonstein schlägt Naturpflaster
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)
111 Rund zwei Mio. Euro für keine
Übernachtung
Freigericht (Hessen)
113 Teure Laptops einfach nicht
genutzt Schleswig-Holstein
114 Kommunale Café-Irrfahrt
Otterndorf (Niedersachsen)
Teure Imagepflege
116 Teuer gebrüllt, Löwe!
Wiesbaden (Hessen)
118 Steuergeldzuschuss nach
Geburtsdatum Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern
120 „Heiße Bänke“ nach wenigen
Jahren marode
Paderborn (Nordrhein-Westfalen)
121 Teure Werbung in eigener Sache
Baden-Württemberg
Schwarzbuch 2026/27 189
122 Toleranz auf Tour
Bund
124 Gender-Gaga auf Hessisch
Wiesbaden (Hessen)
125 Fragwürdiger Podcast auf Kosten
der Transparenz
Hamburg
126 Fassungslos am Bahnsteig
Essen/Ratingen (Nordrhein-Westfalen)
Staatliche
Wirtschaftsflops
128 Millionen-Verlust mit der
„Olper Hütte“
Olpe (Nordrhein-Westfalen)
130 „Phoenix“ wollte niemand
haben
Altenholz (Schleswig-Holstein)
131 Matsch, Meersalz und Millionen
Wangerland (Niedersachsen)
133 Teure Ticket-App ohne Fahrgäste
Hamburg
134 Porzellan-Liebhaberei
auf Kosten der Steuerzahler
Fürstenberg (Niedersachsen)
Inhalt
Verschwendung droht
136 Pläne für Regierungsflughafen:
Völlig abgehoben
Bund/Brandenburg
139 „Zukunftszentrum Halle“:
Üppige Kosten, mageres Konzept
Bund/Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)
140 Neue Zentrale des Augsburger
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs
Augsburg (Bayern)
142 Schlossrettung XXL
Raben Steinfeld
(Mecklenburg-Vorpommern)
144 Fördergelder ohne wirksame
Kontrolle ausgezahlt
Hannover (Niedersachsen)
145 Zweite B105 um jeden Preis
Mönchhagen/Rövershagen
(Mecklenburg-Vorpommern)
148 Teure Herzen für Saarbrücken
Saarbrücken (Saarland)
149 Kaninchenwerder:
Nostalgie wird teuer Schwerin
(Mecklenburg-Vorpommern)
150 Chinesische Pandabären
für München
München (Bayern)
152 Große Pläne für Biosphärenzentrum im Schwarzwald
Baden-Württemberg
153 Blühende Fantasien
trotz Finanznot
Schwerin
(Mecklenburg-Vorpommern)
190 Inhalt Schwarzbuch 2026/27
155 Millionenbrücke für wenige
Nutzer Saalfeld/Schleiz (Thüringen)
156 111 Mio. Euro für ein
Trendsport-Event
Bund/Karlsruhe
(Baden-Württemberg)
Nachlese
158 Teurer letzter Akt
Köln (Nordrhein-Westfalen)
160 2,6 Mio. Euro für Hamburgs
Millionen-WC – und am Ende
kommt Beton drauf Hamburg
162 Torffrei bleibt teuer
Bund
163 Hesse-Bahn:
Politik zieht ihre Lehren
Baden-Württemberg
165 Zweite S-Bahn-Stammstrecke
München – ein Fass ohne Boden?
München (Bayern)
168 Durchsage: „Der geplante Halt
Springe-Deisterpforte entfällt auf
unbestimmte Zeit“
Springe/Region Hannover
(Niedersachsen)
169 Stillstand bei Homberger
Schrottimmobilie
Homberg (Efze) (Hessen)
170 Gegen Verfassung, Haushaltsordnung und unsere Warnung
Heide (Schleswig-Holstein)
172 Dackelmantel erhielt dank
Schwarzbuch ein Upgrade
Kassel (Hessen)
173 Pannenfähre wird durch
Neubau ersetzt
Missunde (Schleswig-Holstein)
Erfolge
174 Bund zieht Reißleine
bei Schloss Meseberg
Bund
176 Monheim baut keine
Millionen-Euro-Marina
Monheim am Rhein
(Nordrhein-Westfalen)
177 Millionenwache für eine kaum
genutzte Zweitwohnung
Hamburg
179 Stuttgart-Schriftzug für
470.000 Euro kommt nicht
Stuttgart (Baden-Württemberg)
180 Teurer Schiffsnachbau
abgeblasen
Bund/Bremerhaven
182 Ungenutzter „Rotlicht-Container“
wurde abtransportiert
Trier (Rheinland-Pfalz)
183 Und sie bewegen sich doch!
Bund/Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
184 Endgültiges Aus für den
„Brückenschlag B54“
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)
Schwarzbuch 2026/27 Impressum 191
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Organisation:
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Lektorat:
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GESAMTHERSTELLUNG
Dierichs Druck Media GmbH & Co. KG,
Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel
STAND
- Auflage, September 2026
Das 54. Schwarzbuch des Bundes
der Steuerzahler basiert u. a. auf einer
von den Landesverbänden des BdSt
erstellten Materialsammlung.
Anmerkung: In diesem Text wird das generische
Maskulinum allein zum Zweck der besseren
Lesbarkeit verwendet.
192 Schwarzbuch 2026/27
100 Fälle. Unzählige Anfragen, Akten erforschen, Nachhaken.
Recherchen, die Sie in diesem Schwarzbuch gelesen haben,
fallen nicht vom Himmel.
Denn wir schauen hin, wenn Steuergeld allzu leicht ausgegeben
wird. Wir fragen nach, wenn Antworten ausbleiben. Und wir
bleiben dran, bis Missstände endlich diskutiert werden und Kritik
Konsequenzen hat.
Dabei ist unsere Unabhängigkeit entscheidend: Wir werden
ausschließlich von Bürgern und Mitgliedern getragen –
von Menschen, die eine unabhängige Kontrolle wollen.
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Schwarzbuch 2026/27 193
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