Strafanzeige 26/06/21 Steuerhinterziehung durch Politiker Baerbock,Lauterbach,Ötzdemir,Roth

Die Antwortschreiben von den Staatsanwaltschaften, den Generalstaatsanwaltschaften, sowie die zugeordneten Oberlandesgerichten habe ich nicht beigefügt. Die Antworten zeigen aber in aller Deutlichkeit das die Justiz von der Politik ausgehebelt ist/wurde. Wir haben eindeutig und nachweisbar keine funktionierende Justiz mehr in Deutschland.

Der Trick=
Warum Politikern in Deutschland keine Strafverfolgung droht
Immer wieder werden Strafanzeigen gegen führende deutsche Politiker eingereicht, aber die haben fast nie irgendwelche Folgen. Warum ist das so?
Die Antwort auf die Frage, warum Staatsanwaltschaften praktisch nie gegen deutsche Politiker ermitteln klingt nach Verschwörungstheorie: Es geschieht nicht, weil die Justiz in Deutschland nicht unabhängig ist. Da werden Sie sofort sagen, dass das nicht sein kann! Die Richter sind doch unabhängig, denen darf niemand Anweisungen geben!
Das stimmt: Wenn eine Anklage vor Gericht kommt, dann ist der Richter nach dem Gesetz unabhängig und der Angeklagte muss sich vor dem Gesetz verantworten wie jeder andere auch. So steht es zumindest im Grundgesetz. Der Trick ist daher, dass man verhindern muss, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Und das wurde in Deutschland getan.
Im Gerichtsverfassungsgesetz steht nämlich, dass die Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Das bedeutet, dass ihr Vorgesetzter ihnen ganz legal Anweisungen geben darf. Der Vorgesetzte des Staatsanwaltes kann entscheiden, welcher Anzeige der Staatsanwalt nachgeht und in welchen Fällen er nicht ermitteln darf. So steht es im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 146:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Und der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist laut §147 GVGV der Justizminister.

Rechtliche Wertung=

Steuerstraftat gemäß § 370 Abgabenordnung (AO). Erst bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gilt eine Steuerhinterziehung als rechtlich relevant und bestrafbar.

Steuerhinterziehung durch eine aktive Handlung

Gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Abgabenordnung) liegt aktives Handeln vor, wenn man beim Finanzamt oder einer anderen Behörde nicht wahrheitsgemäße oder unvollständige Angaben bezüglich „steuerlich erhebliche Tatsachen“ macht.

In der Praxis sind dies meistens Falschangaben in der Steuererklärung, etwa in Form zu hoch angegebener Werbungskosten oder der Ausstellung von Scheinrechnungen zu nicht erfolgten Betriebsausgaben. Hier liegt jeweils aktives Handeln vor, weil der Betreffende die Angaben absichtlich verfälscht hat.

Relevante Paragrafen bei Steuerhinterziehung

Als rechtliche Grundlagen bezüglich einer Steuerhinterziehung gelten das Strafgesetzbuch (StGB) sowie die Abgabenordnung (AO). In der AO führt § 369 den Tatbestand grundlegend aus, wobei in § 370 AO die Steuerhinterziehung besonders behandelt wird. Wichtig ist § 371 AO, da hier die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geregelt ist.

Erschwerend kommt hier hinzu, dass der Bundestag Regeln zur Steuerveranlagung vorgibt. Auch diese Vorgaben wurden ignoriert.
Transparenzvorschriften wurden ignoriert.

Antwort auf ablehnenden Beschluss OLG gegen Baerbock