Klage ECHR 03/22 gegen die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

wegen der fehlenden Unabhängigkeit der Deutschen Justiz. Die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Judikative und Legislative ist nicht gegeben. Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig und Deutschland ist damit auch kein Rechtsstaat . Dies wurde auch vom Europäischen Gerichtshof so bestätigt.
Nachweis = Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 sein Urteil gefällt.
In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Hier hat der Europäische Gerichtshof eindeutige Zweifel geübt. Dies sicherlich zu Recht wie in den Anlagen eindrucksvoll ersichtlich sein wird.
Anlage 1 508/18; C-82/19; C-509/18  =
Seiten = 10-16,18-19,21-22,24-25,31-33,35,37

Auch die Verletzung der Neutralitätspflicht bei den deutschen Gerichten der Richter ist zweifelhaft . In den Anlagen beigefügte Nachweise