Klage 27/11/20 BVerf.G. rechtswidrige Coronamaßnahmen

Die vorgenannten Regelungen, die ihre aktuelle Fassung im Verlaufe des letzten Jahres erhalten haben, sind verfassungswidrig und nichtig.

Sie werden aktuell von der Bundesregierung und den Landesregierungen der Bundesländer für einen regelrechten Staatsstreich instrumentalisiert, da sie zur Grundlage für vollkommen ungerechtfertigte und in jeder Hinsicht unverantwortliche und unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte aller Menschen in diesem Lande gemacht worden sind.