Rechtshilfen zum Thema Corona

Rechtlicher Hinweise zum Thema Corona Massentests und deren rechtliche Grundlagen und die Gegenmaßnahmen

Rechtsgutachten: Benachteiligungen von Ungeimpften sind verfassungswidrig

Strafanzeige gegen illegale Werbung für Impfungen und Arzneimittel

Massenhafte Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen des Kretschmer-Regimes: So wehrt Ihr euch und lasst die Aktion zum Eigentor werden!

Gestern bestand das Ziel der kretschmerschen Importsöldner und seiner lokalen Milizen darin, möglichst viele Bürger festzusetzen und mit Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen zu überziehen, um sie von weiteren Protesten abzuschrecken. Abgesehen davon, dass dies wohl nur in den wenigsten Fällen funktioniert, sind entsprechende Anzeigen, die rechtlich wie Falschparken gewertet werden, kein Grund zur Panik. Im Gegenteil: Letztendlich schaffen sich die Landratsämter und Gerichte nur einen gigantischen Mehraufwand, der am Ende in fast allen Fällen ergebnislos verläuft. Derzeit werden nahezu sämtliche Verfahren, die sich mit angeblichen „Kontaktverstößen“ oder der Teilnahme an angeblich unzulässigen Aufzügen befassen, eingestellt oder enden mit Freisprüchen. Entweder handelt es sich schlichtweg nicht um verbotene Ansammlungen oder die Teilnahme ist nicht nachzuweisen.

Denn: Nicht Ihr müsst irgendjemandem etwas beweisen, sondern die Verfolgungsbehörden müssen euch beweisen, dass ihr gegen eine Verordnung verstoßen habt.

So läuft das Verfahren:

1.) In den nächsten Tagen oder Wochen erhaltet Ihr ein Anhörungsschreiben der Landratsämter, in dem Ihr euch zu dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit äußern könnt. Dieses Schreiben kann getrost ignoriert werden – egal, was Ihr äußert, der Bescheid wird ohnehin erlassen.

2.) Einige Wochen später wird euch per Einschreiben ein Bußgeldbescheid zugestellt. Gegen diesen muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Dieser sollte ebenfalls per Einschreiben erfolgen. Ein Mustereinspruch ist hier zu finden, der Einspruch muss nicht begründet werden:

3.) Anschließend geht der Vorgang zurück an das Landratsamt, diese müssen formal noch einmal den Bescheid überprüfen (und teilen dann mit, dass sie ihn aufrecht erhalten), ehe der Vorgang zur Staatsanwaltschaft und dann vor Gericht geht.

4.) Ein Teil der Verfahren wird bereits von den Richtern selber eingestellt, weil die Vorwürfe zu absurd sind. Andere Fälle gehen irgendwann – das kann mitunter über ein Jahr dauern – vor Gericht. Natürlich müsst Ihr das Bußgeld nicht vor einem rechtskräftigen Urteil zahlen. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung kommen die Richter in den letzten Monaten nicht mehr umher, Bürger freizusprechen, wenn Mindestabstände gewahrt worden sind oder auch kein Aufzugscharakter festzustellen ist. Häufig werden die Verfahren auch in den Verhandlungen eingestellt, weil eine Beweisaufnahme durch die schlampige Arbeit der Ermittlungsbehörden (die Akten werden in der Regel unsauber geführt und Nachweise können nicht vollständig erbracht werden) eingestellt.

Wichtig: Findet euch mit keinem einzigen Bußgeldbescheid ab, legt in jedem Fall Einspruch ein. Dann werden Kretschmers Festsetzungen zu einem gigantischen Eigentor!

Wichtig 2: Teilweise fragen die Richter nach Erhalt der Akten, ob ihr mit einer Entscheidung ohne mündliche Hauptverhandlung einverstanden seid. Das ist ein Trick, sich Arbeit zu sparen. Teilt mit, dass Ihr nicht einverstanden seid und auf eine Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme besteht.

Natürlich kann in jeder Situation ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden – das muss jeder individuell für sich selber entscheiden.

Wir empfehlen zudem unsere Broschüre „Recht gegen Corona-Unrecht“, die in keinem Polizeikessel fehlen sollte und die wichtigsten Verhaltenshinweise kurz zusammenfasst – die Broschüre kann kostenlos hier bestellt werden:

https://sachsenversand.shop/product_info.php?info=p110_broschuere–recht-gegen-corona-unrecht—50-stueck-.html

Natürlich können – und sollten – Betroffene der widerrechtlichen Maßnahmen auch weitere Schritte gegen die Polizisten prüfen, z.B. bei konkreten Anhaltspunkten Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen.

Wehren wir uns auch juristisch gegen diesen Wahnsinn: Der sächsische Bürgerprotest ist nicht zu stoppen!

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

Formblat zur Corvid 19 Impfung

Nichteinhaltung Mindestabstand Bussgeldbescheid Antwort Musterschreiben

Schweizer Polizei>Einschränkung der Grundrechte widerspricht dem höchsten Gut einer Demokratie<

Bundestag Keine Diskriminierung von Ungeimpften – Einhaltung der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

Bundestag Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19

Widerspruch Impfaufforderung

Verweigerung PCR Test an Schulen

Hinweise, Hilfen und rechtl. Beispiele zum Thema rund um Corona aus dem Netz

Pfizer Gemeimvertrag Käufer muss unerwünschte Nebenwirkungen von Impfstoffen anerkennen
Ein weiterer Abschnitt verwahrt Pfizer und BioNTech von jeglichen juristischen oder materiellen Forderungen. Die Haftung liegt allein beim Käufer, also der jeweiligen Landesregierung

PCR-BETRUG FLIEGT AUF – US-Gesundheitsamt CDC verwirft den PCR-TEST !!!

In einem Operationssaal wurden keine Masken getragen für 6 Monate. Es gab keinen Anstieg der Inzidenz einer Wundinfektion. in ENG

FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet mehr als dass sie nützt

Umfrage und Erhebungen zur Maskenpflicht und Covid-19 Maßnahmen an Schulen

Über 50 wissenschaftliche Arbeiten welche gegen das Tragen von Mund-Nasen Bedeckungen sprechen

Gutachten zu Ausgangssperren

Die Ausgangssperre des § 28a Abs. 1 Nr. 2 IfSG genügt nicht dem verfassungsrechtlichen Be-stimmtheitsgebot und ist unverhältnismäßig, weil sie insbesondere nicht auf einem schlüssi-gen Gesamtkonzept beruht. Sie verletzt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Ehe- und das Familiengrundrecht, die Berufsfreiheit und das Eigentumsgrundrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfrei-heit.


Das sogenannte Corona-Notbremsegesetz ist hinsichtlich der nächtlichen Ausgangssperre verfassungsrechtlich unzulässig. Deswegen haben wir am 24. April 2021 gemeinsam mit zwölf Personen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unser Verfahren greift nicht das ganze „Notbremsegesetz“ an, sondern geht gezielt gegen die verfassungswidrige Ausgangssperre vor.

Die von der Verordnung verlangten Testungen sind also ungeeignet und damit kann man von vornherein jegliche Verhältnismäßigkeit verneinen, so dass die zweite Prüfung, ob das gewählte Mittel erforderlich ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen, nicht mehr vorzunehmen ist.