Der Beschluss des Berliner Senats, ab heute, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-
Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH sehr kritisch
gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr als dass er nützt. Die DGKH
hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-
Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.
FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind.
Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von
chirurgischem Mund-Nasen-Schutz