RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“

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Janina Lionello

  • Zum ersten Mal hat ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Zeit vermutlich verfassungswidrig war!
  • Das Verwaltungsgericht Osnabrück setzte die Klage einer Pflegehelferin gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am Dienstag aus, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst.
  • Brisant: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Ausführungen von RKI-Chef Lars Schaade, der zuvor als Zeuge vernommen wurde, sowie auf die RKI-Protokolle.
  • NIUS hat die Mitschrift des Daten-Analysten Tom Lausen aus der Gerichtsverhandlung erhalten und veröffentlicht sie in Passagen.

Die Pflegehelferin, die klagt, arbeitete 2022 an einem Krankenhaus in Quakenbrück, als der Landkreis Osnabrück sie aufforderte, ihre Immunität nachzuweisen. Die Behörde berief sich dabei auf eben den Paragrafen 20a des Infektionsgesetzes. Da die Frau keinen Nachweis vorbrachte, wurde ein Tätigkeitsverbot erlassen.

„Die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung ist infrage zu stellen“

In der Mitteilung des Gerichts vom Dienstag heißt es nun: „Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen.“

Die Kammer, so heißt es weiter, wird das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, „ob Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.“

Heißt im Klartext: Das höchste Gericht soll prüfen, ob die Grundrechte der Frau verletzt wurden, da das Infektionsschutzgesetz in seiner damaligen Fassung vermutlich verfassungswidrig war. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Ausführungen von RKI-Präsident Lars Schaade, der als Zeuge vernommen wurde, sowie den RKI-Protokollen, die die Journalistin Aya Velazquez kürzlich erhalten und veröffentlicht hatte.

Autor und Daten-Analyst Tom Lausen war bei der Verhandlung vor Ort und berichtet gegenüber NIUS von brisanten Aussagen des RKI-Präsidenten: „Herr Schaade hat vor Gericht offengelegt, dass die Risikobewertung, also die Bewertung der Gefährlichkeit offensichtlich nicht der fachlichen Einschätzung des RKI unterlag, sondern eine politische Weisung durch das Bundesgesundheitsministerium darstellte.“ Wörtlich habe der RKI-Präsident die Risikohochstufung als „Management-Thema“ bezeichnet und von „wissenschaftlichen Themen“ abgegrenzt. 

Lars Schaade, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Lars Schaade, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI)

Brisant sind mehrere Wortwechsel zwischen dem vorsitzenden Richter und Schaade, die während der Verhandlung notiert und NIUS zur Verfügung gestellt wurden.

So fragte der Vorsitzende Richter: „War die wissenschaftliche Freiheit des RKI intern eingeschränkt?“

Schaades Antwort: „Ich kann mich nicht genau erinnern, aus damaliger Sicht habe ich das so gesehen.“ Und: „Wir sind zwischen Management und wissenschaftlicher Empfehlung, und das Management kann somit Wünsche aussprechen.“

Vorsitzender Richter: „Wenn ich zu den Protokollen vor zwei Jahren gefragt würde, hätte ich auch Probleme, das sind aber jetzt Protokolle, die in der Welt sind, jeder liest die und sieht den Satz und das RKI kann sich nicht auf die freie Wissenschaft berufen.“ 

Schaade: „Ihre Interpretation kann ich nicht nachvollziehen. Gewünscht waren auch Antigentests, das war damals nicht unsere Meinung … das war wohl auch der Grund, warum die Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt ist.“

Wie unmittelbar die politische Einflussnahme beim RKI wahrgenommen wurde, zeigt ein interner Vermerk in den RKI-Protokollen vom 10. September 2021, der mit der Schlussfolgerung endet: „Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“

Auch eine interne Weisung vom 3. Januar 2022, die eigentlich nur für den Dienstgebrauch bestimmt war, aber im Zuge des RKI-Files-Leaks ebenfalls an die Öffentlichkeit gelangte, untermauert das: 

„Diskussion: Breiter Abstimmungsprozess mit verschiedenen Fachgremien führte zu anderem Ergebnis als Beschluss der politischen Gremien; sollte bei Veröffentlichung zukünftig klar kommuniziert werden, dass es nicht mehr um rein fachliche Empfehlung des RKI, sondern um Beschlüsse der GMK/BMG/politischer Ebene handelt, die entschieden“, heißt es dort.

„Gab es direkte Einflussnahme?“ – „Ja, selbstverständlich“

In einem weiteren Wortwechsel fragte der Vorsitzende Richter: „Gab es direkte Einflussnahme?“

Schaade: „Ja, selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen.“

Vorsitzender Richter: „Spahn hat angeordnet, war das ein typischer Fall?“

Schaade: „Als typisch würde ich das nicht bezeichnen, aber hier ist es so gewesen. Spahn wünschte eine Ergänzung, von der wir meinten, dass sie thematisch nicht passt.“

Vorsitzender Richter: „Das BMG hat es abgelehnt, die Risikobewertung von ‚sehr hoch‘ auf ‚hoch‘ zu setzen – interpretiere ich das richtig: aus politischen Gründen?“

Schaade: „Dass wir mit unserem Vorschlag keine Zustimmung gefunden haben, weiß ich nicht. Die Frage, die ich höre: ‚Ist das Management oder Wissenschaft?‘ Die Risikobewertung hat normativen Charakter. Deshalb ist es eine Sache des Managements.“

Vorsitzender Richter: „Es mag sein, dass das BMG eigene fachliche Aufsicht hat. An welcher Stelle lag oder liegt die Verantwortung?“

Schaade: „Letztlich haben wir das entschieden und in diesem Fall war das anders, das will ich nicht bestreiten.“

Vorsitzender Richter lacht: „Bestreiten … Die Entscheidung des BVerfG beruht auf der Annahme, dass das RKI die wissenschaftliche Einschätzung gegeben hat, die der Gesetzgeber zur Grundlage gemacht hat.“

Schaade: „Es geht doch gerade gar nicht um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht?“

Vorsitzender Richter: „Doch, ich frage alles, was Ihre Aussagegenehmigung hergibt. Das ist der juristische Hebel, an dem wir uns befinden. Deshalb haben wir uns die ganze Mühe gemacht. Besser, Sie hätten die Protokolle geschreddert.“

Schaade: „Darf ich eine Bemerkung machen?“

Vorsitzender Richter: „Ich habe kein Problem.“

Schaade: „Sie fragen ja, wie Fachaufsicht ausgeführt wird, auch über Bundesoberbehörden.“

Richter: „Der Witz liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Unabhängigkeit des RKI abgestellt hat. Ich möchte Transparenz, es gibt Fachexpertise, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nichts von Politik und BMG drin.“

Ebenfalls Skandalwert hat ein Wortwechsel, in dem es um die Frage der Impfwirkung geht 

Auf die Frage des Vorsitzenden: „Gab es ein Verfahren, mit dem überwacht wurde, ob eine Norm wirksam war? Gab es eine Kommunikation zwischen Legislative und Ihnen? Haben Sie konkret Erkenntnisse mit dem BMG (Bundesgesundheitsministerium, Anm. d. Red.) oder der Legislative kommuniziert?“, antwortete Schaade: „Wir haben nur den Impfstatus erfasst und wie der sich entwickelt, aber nicht die Übertragung, also ob die Norm wirksam war.“

Dann, ein Hammer-Satz des RKI-Präsidenten: „Es gibt keinen kausalen Zusammenhang, keine Erforschung zwischen Impfpflicht und Reduktion der Infektion, der dargelegt ist.“

Trotz der fehlenden Nachweise wurde im Frühjahr 2022 eine Impfpflicht im Bundestag diskutiert!

Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei seiner Rede in der Debatte zum Thema „Impfpflicht gegen SARS-CoV-2“ bei der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages im April 2022.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei seiner Rede in der Debatte zum Thema „Impfpflicht gegen SARS-CoV-2“ bei der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages im April 2022.

Der weitere Wortwechsel zwischen Richter und dem Zeugen Schaade zum Thema Fremdschutz und Zulassung birgt ebenfalls Zündstoff. Hier das mitgeschriebene Gesprächsprotokoll von Lausen:

Vorsitzender Richter: „Lagen bei der Notfallzulassung gesicherte Daten zum Fremdschutz vor?“

Schaade: „BioNTech wollte solche Studien machen.“

Vorsitzender Richter: „Was ist mit der Zulassungsstudie?“

Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran. Zulassung ist nicht unser Thema.“

Zur Erinnerung: Fremdschutz was DAS Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht!

Nach einer Unterbrechung ging es an diesem Punkt weiter: 

Vorsitzender Richter: „Haben Sie die Studien zur Notfallzulassung gelesen?“

Schaade: „Laut den Studien bestand ein Schutz vor symptomatischer Erkrankung, nicht vor Weiterübertragung. Das war mir bekannt.“

Der Vorsitzende Richter diktiert: „Zulassung erfolgte zur Prävention einer Erkrankung, nicht gegen die Transmission, also nicht zu einem Übertragungsschutz.“

Vorsitzender Richter an Schaade gewandt: „Lagen Ihnen Erkenntnisse zum Übertragungsschutz vor? Die Formulierung: Geimpfte infizieren sich seltener und daher gibt es eine seltenere Übertragung – ist das zutreffend?“

Schaade: „Das ist nicht die ganze Wahrheit, es kommt darauf an, aus welchen Studien das abgeleitet ist. Ich bin verwirrt, ob ich als Zeuge oder als Sachverständiger geladen bin? Ich muss das einordnen. Mit den ersten Varianten war es richtig, aber nicht ganz vollständig, zusätzlich kommt der Umstand, dass die Viruslast geringer ist und früher aufhört. Durch die Zeit geht der Effekt verloren, sehr schnell. Innerhalb von Wochen, Monaten.“

Später zitiert der Vorsitzende aus dem RKI-Protokoll: „Da heißt es wörtlich: ‚Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.‘ Das ist ein Problem in Bezug auf die Grundrechtseingriffe. Waren Impfung und Testung für Fremdschutz identisch?“

Schaade: „Das ist hier offenbar die Einschätzung gewesen. Die Grundlagen kann ich nicht rekapitulieren, es scheint aus meiner Einschätzung nicht unrealistisch zu sein.“

Unzensierte RKI-Protokolle entlarven Regierungs-Lüge der „Pandemie der Ungeimpften“

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Janina Lionello

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Claudio Casula

Jetzt kann die ganze Welt sehen, was WIRKLICH hinter den Kulissen des Robert-Koch-Instituts (RKI) besprochen und diskutiert worden ist. Jeder kann nachlesen, was der Stand des Wissens war, auf dem zuerst die Große Koalition unter Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) und dann die Ampel unter Kanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ihre Corona-Politik begründet hat. Und es zeigt sich, wie sehr die Menschen im Land entgegen der medizinischen Einschätzung der RKI-Experten belogen worden sind.

Ein Whistleblower, der früher beim RKI arbeitete, hat die unzensierten Corona-Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) an die Journalistin Aya Velázquez weitergegeben. Alle bislang unbekannten Namen und bislang noch unveröffentlichte Passagen sind nun einsehbar. 

NIUS fasst die zehn brisantesten Passagen zusammen:  

  • Die wohl brisanteste Enthüllung: Dem RKI war bewusst, dass die Covid-Impfung eine Corona-Infektion nicht verhindert und schon gar nicht dauerhaft. Das zeigt das Protokoll vom 5. November 2021: „Man sollte dementsprechend sehr vorsichtig mit der Aussage sein, dass Impfungen vor jeglicher (auch asymptomatischer) Infektion schützen. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Impfung trifft dies immer weniger zu.“
  • Im gleichen Protokoll des Krisenstabs heißt es: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt, Gesamtbevölkerung trägt bei.“ Und weiter: „Sagt Minister (Jens Spahn, Anm. d. Red.) bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann eher nicht korrigiert werden.“ Das RKI widersprach nicht, obwohl die Phrase von vielen Politikern – nicht nur in Deutschland – verbreitet wurde.

Aus dem Protokoll vom 5. November 2021.
Aus dem Protokoll vom 5. November 2021.

  • Auch, was in der frühen Phase der Corona-Zeit, am 2. Mai 2020 im Protokoll einer Krisenstabssitzung festgehalten wird, birgt Brisanz. Dort heißt es: „Die Äußerung von Hr. Lauterbach zur Evidenzlage und zur politischen Umsetzung der Infos aus der Wissenschaft sollten genau betrachtet werden. Das RKI sollte klar stellen: was ist die wissenschaftl. Evidenz und was die politische Auslegung der Fakten, die das RKI umsetzt.“

    Offensichtlich mussten sich die Wissenschaftler des RKI bereits in der frühen Pandemiephase gegen die politische Einflussnahme des späteren Gesundheitsministers wehren.
  • Wie unmittelbar diese Einflussnahme beim RKI wahrgenommen wurde, zeigt auch ein interner Vermerk vom 10. September 2021, der mit der Schlussfolgerung endet: „Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“

    Der Einwand von Instituts-Epidemiologe Osamah Hamouda, der eine ministerielle Weisung zum Thema Kontaktnachverfolgung kritisierte: „Eine derartige Einflussnahme seitens des BMG (Bundesministerium für Gesundheit, Anm. d Red.) in RKI-Dokumente ist ungewöhnlich. Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit von L1 (Rechtsabteilung des RKI, Anm. d Red.) rechtlich geprüft. Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat und sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann.“

    Heißt im Klartext: Selbst dem RKI kam es komisch vor, dass der Gesundheitsminister die wissenschaftliche Einschätzung der Behörde übertrumpfte und vorgab, was das RKI an die Öffentlichkeit zu geben hat. Deshalb ließ es dieses vorgehen selbstständig rechtlich prüfen. Da das RKI jedoch den Rang einer Bundesbehörde hat, muss es kommunizieren, was die Politik ihr aufträgt – selbst wenn dies nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. 

Osamah Hamouda, Leiter der Abteilung für Infektionsepidemiologie vom Robert-Koch-Institut.
Osamah Hamouda, Leiter der Abteilung für Infektionsepidemiologie vom Robert-Koch-Institut.

„Es gibt keine Anzeichen, dass Impfungen an Ausscheidungen etwas ändern“

  • Wie stark diese politische Einflussnahme auch beim Thema Impfung war, dokumentiert eine Passage im Protokoll der Lage-AG-Sitzung vom 12. Oktober 2022: „Es gibt keine Anzeichen, dass Impfungen an Ausscheidungen etwas ändern. Keine Evidenz für Änderungen. (…) Die fachlichen Empfehlungen werden beibehalten, solange es keine anderslautende Anweisung vom BMG gibt“, heißt es dort. 
  • Während andere europäische Länder nach und nach ihre Maßnahmen aufhoben, beließ Deutschland auf Anordnung von Gesundheitsminister Lauterbach das Risiko auf „sehr hoch“. Im Protokoll vom 25. Februar 2022 heißt es: „Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG abgelehnt“. Der Minister setzte sich offensichtlich über die wissenschaftliche Einschätzung der Fachbehörde hinweg.

„Für Impfung keine Empfehlung und teils keine Zulassung“

  • Im Protokoll vom 12. November 2021 ist vermerkt: „RKI sollte sich die Freiheit nehmen, unabhängige Überlegungen anzustellen und dann damit auf das BMG zuzugehen.“ Das wäre der normale Weg gewesen: Das RKI berät das Gesundheitsministerium, welches danach seine Entscheidungen trifft. Offensichtlich lief es aber umgekehrt.
  • Am 15. Dezember 2021 heißt es im Sitzungsprotokoll: „Zurzeit ist auch eine Booster-Impfung von Kindern aus ministerieller Seite angedacht, obwohl dazu keine Empfehlung und teils keine Zulassung besteht.“ Karl Lauterbach setzte sich mit dem Vorantreiben seiner Impfkampagne offensichtlich über den Kenntnisstand der Fachbehörden hinweg.

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)  nach der Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Pandemie im Bundeskanzleramt.
Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Pandemie im Bundeskanzleramt.

  • Die Entscheidungen über die Corona-Maßnahmen wurden von Angela Merkel und ihrer „Ministerpräsidentenkonferenz“ getroffen, RKI und PEI (Paul-Ehrlich-Institut) diese nur noch wissenschaftlich absegnen. Dies wird aus dem Protokoll vom 24.1.2022 deutlich: „Es wurde beschlossen, die Ergebnisse der heutigen MPK abzuwarten. Erst dann einen Termin mit BMG zur weiteren Abstimmung machen, um Punkt für Punkt zu bestimmen und zu besprechen, wie Beschlüsse in gemeinsame Empfehlungen umgesetzt werden und auf der Website des RKI dargestellt werden.  Bestehende fachliche RKI-Empfehlungen sind davon unabhängig zu betrachten.“
  • Am 11. April 2022 heißt es im Protokoll: „Es soll kein Präzedenzfall werden, dass politische Vorgaben nachträglich wissenschaftlich begründet werden, eher Anreichung von Begleitmaterial zu den Vorgaben, vorsichtige Formulierung.“ Heißt: Das RKI war sich seiner Rolle als Erfüllungsgehilfe der Politik wohl bewusst.