Man braucht hierzulande weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis

Äußerst wissenswert: Man braucht hierzulande weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis

  Was wir mit diesem Artikel mitzuteilen haben, wird die meisten Leserinnen und Leser wohl mal wieder völlig umhauen, dennoch sind ´s (wie immer) die kalten Fakten. Wenn man die aktuelle StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) betrachtet, also nicht die von 1937, sondern vom 26.04.2012, dann stellt man fest, dass die Paragrafen 1 bis 15 weggefallen sind. Durch die Aufhebung der Paragrafen 1 bis 15 der StVZO ist die ganze Zulassungspflicht: Führerscheine, Fahrerlaubnis (man kann es gern selbst nachlesen) einfach weggefallen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html

Die Führerscheinpflicht sowie die Erlaubnis zum Führen eines Kfz auf öffentlichen Straßen ist in § 2 StVG geregelt.