Neue Zahlen: So viel verdient das Spitzenpersonal beim ÖRR

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/neue-zahlen-so-viel-verdient-das-spitzenpersonal-beim-oerr-a5280093.html

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Gehälter seiner Führungskräfte für das Jahr 2024 veröffentlicht – und erneut sorgt die Höhe der Intendantenvergütungen für Stirnrunzeln. Während die Sender auf tarifliche Bindungen und Vergleichbarkeit mit anderen großen Kulturinstitutionen verweisen, fordern Politiker und Experten schon länger eine Reform des Systems.

In Kürze:

  • ARD und ZDF veröffentlichten erneut die 2024-Gehälter ihrer Führungskräfte.
  • Spitzenreiter bleibt Ex-WDR-Intendant Tom Buhrow mit 427.900 Euro Grundvergütung.
  • Hinzu kommen Sachbezüge wie Dienstwagen oder BahnCard im häufig fünfstelligen Bereich.

Nachdem das ZDF bereits im Februar die Angaben über die Gehälter seiner Spitzenkräfte für das Jahr 2024 veröffentlicht hatte, zog zu Beginn des Monats auch die ARD nach. Vor allem die Spitzenverdiener dürfen sich über eine deutliche Gehaltserhöhung freuen. Der bis Ende des Vorjahres verantwortliche Intendant des WDR, Tom Buhrow, hatte bereits 2023 eine Grundvergütung von jährlich 413.000 Euro erhalten. 2024 konnte er sich über einen weiteren Gehaltszuwachs freuen – auf dann 427.900 Euro.

Die Grundvergütung war dabei nicht das Ende der Fahnenstange. Zu dieser kommen bei den öffentlich-rechtlichen Medien noch Sachbezüge wie Dienstwagen oder Bahncard dazu. Diese summierten sich im Fall von Buhrow auf insgesamt 21.900 Euro. Außerdem gibt es pauschalisierte Aufwandsentschädigungen in monatlich dreistelliger Höhe.

RBB nach Schlesinger-Affäre der ARD-Sender mit der geringsten Grundvergütung

An zweiter Stelle bei der Höhe der Grundvergütung liegt SWR-Chef Kai Gniffke mit 392.530 Euro. Hinter ihm folgen ZDF-Intendant Norbert Himmler (382.560 Euro) und Joachim Knuth vom NDR (360.371 Euro). Bestverdienende Intendantin ist Buhrow-Nachfolgerin Katrin Vernau, die in ihrem ersten Amtsjahr auf 348.000 Euro kam, Katja Wildermuth vom BR bezog eine Grundvergütung von 340.267 Euro.

Alle anderen Intendanten lagen mit ihren Grundvergütungen im Bereich zwischen 200.000 und 300.000 Euro – auch die Programmdirektorinnen von ARD, Christine Strobl (284.827) und ZDF, Nadine Bilke (245.880 Euro). Am geringsten war die Grundvergütung beim RBB. Nach den Unwägbarkeiten um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger muss sich Ulrike Demmer mit 220.000 Euro begnügen.

Die Sachbezüge bewegten sich außer bei Buhrow noch bei Ralf Ludwig (MDR, 17.661 Euro), Ulrike Demmer (13.925) und Strobl (16.436) im fünfstelligen Bereich. Am geringsten waren sie bei Martin Grasmück (SR) mit 1.801 Euro sowie bei Yvette Gerner (Radio Bremen), die gar keine erhielt.

Verwaltungsrat hatte bislang die Kontrolle bei außertariflichen Vereinbarungen

Die Gehälter der Intendanten sind außertariflich und werden auf der Grundlage der jeweiligen Landesrundfunkgesetze ausgehandelt. Die Aufsichtsgremien, im Regelfall der jeweilige Verwaltungsrat, müssen die darauf gestützten Dienstverträge genehmigen.

Grundlage bildet das Prinzip der „angemessenen Vergütung“, das sich an Aufgaben, Verantwortung und Größe der Sendeanstalt orientiert. Die Rundfunkanstalten müssen dazu ein eigenes Vergütungssystem entwickeln. Paragraf 31h des am 1. Dezember 2025 in Kraft tretenden Reformstaatsvertrages präzisiert die bereits zuvor geltenden Richtlinien. So soll sich die Höhe der Gesamtvergütung an den Bezügen im öffentlichen Sektor einschließlich vergleichbarer öffentlicher Unternehmen orientieren.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/politik/deutschland/so-wollen-ost-landtagspraesidenten-die-glaubwuerdigkeit-von-ard-zdf-zurueckgewinnen-a4647322.html

In den Sendern wird regelmäßig argumentiert, dass die Aufgaben der Führungskräfte mit jenen großer privatwirtschaftlicher Unternehmen oder Kulturbetriebe seien. Eine entsprechende Bezahlung sei wichtig, um qualifiziertes Personal zu gewinnen. Kritiker, nicht zuletzt aus der Politik, mahnen mehr Sparsamkeit an, zumal die Gehälter aus Rundfunkbeiträgen bezahlt werden.

Reformdruck hat zu neuem Staatsvertrag und Änderungen bei ARD & Co. geführt

Mehrere Länder hatten in den vergangenen Jahren Reformkonzepte für die öffentlich-rechtlichen Medien vorgelegt. So machte 2023 Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang auf das durchschnittliche Monatsgrundgehalt aller Direktoren beim MDR aufmerksam. Dieses habe 2021 um 1.037 Euro höher gelegen als jenes des Ministerpräsidenten Reiner Haseloff.

Anfang des Jahres 2024 hatten vier Landtagspräsidenten ostdeutscher Bundesländer ein 10-Punkte-Papier vorgelegt. In diesem verlangten sie umfassende „inhaltliche und strukturelle Reformen“. Die Forderungen aus den Ländern reichen von Gehaltsobergrenzen, die sich Referenzgrößen wie den Ministerpräsidenten orientieren – und mehr Transparenz bezüglich Nebentätigkeiten und Zusatzvergütungen.

Die Folge des Drucks aus den Ländern war die Unterzeichnung des Reformstaatsvertrages oder 7. Medienänderungsstaatsvertrages durch die Regierungschefs der Länder vom 14. bis 26. März 2025. Die Öffentlich-Rechtlichen sollen dadurch digitaler, schlanker und moderner werden. Mit der Ratifikation durch die Landesparlamente werden die Staatsverträge in das jeweilige Landesrecht überführt. Nach Abschluss dieser Ratifikation soll der Staatsvertrag am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Ein Systemwechsel zu einem neuen Finanzierungsmodell muss jedoch noch im Detail abgeklärt werden.

Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.