NGO’s bezahlt von Steuergeldern das Werk der hochkriminellen Linken Netzwerke
In Deutschland gilt Derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher,
als Derjenige, der den Schmutz macht. K.Tucholsky



Rechtlich betrachtet ist das „Veruntreuung von Steuergeldern“
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https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-hate-aid-einreiseverbote-li.3359295

„Zulässige Meinungsäußerung“: Trusted Flagger HateAid will NIUS zensieren und scheitert vor Gericht
https://www.nius.de/politik/news/hateaid-nius-trusted-flagger#google_vignette
Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sind die Geschäftsführerinnen von HateAid.
06.06.2025 – 05:58 Uhr
Redaktion
HateAid wurde gerade erst als Trusted Flagger zugelassen und ist nun bereits bei dem Versuch gescheitert, eine kritische Berichterstattung von NIUS gerichtlich untersagen zu lassen. Der Gerichtsbeschluss belegt, dass die Warnungen vor einer Zensur durch die Trusted Flagger begründet sind.
Der Fall ist deshalb von Bedeutung, weil HateAid als Trusted Flagger über Aussagen in sozialen Netzwerken wachen und überprüfen soll, welche Beiträge strafrechtlich relevant sind. Schätzt ein Trusted Flagger einen Beitrag im Netz als strafrechtlich relevant ein, kann er bei der Plattform auf Entfernung drängen. Kritiker bemängeln, dass hier eine Art paralleler Strafverfolgung in privater Hand entsteht, die dazu dient, gegen rechtlich erlaubte, kritische Meinungsäußerungen vorzugehen. Der aktuelle Beschluss des Landgerichts macht deutlich, wie begründet diese Befürchtungen sind.
„Zulässige Meinungsäußerung“
Im konkreten Fall störte sich HateAid an einem NIUS-Artikel mit dem Titel „Diese SPD-Ministerin wäre für die Meinungsfreiheit noch gefährlicher als Nancy Faeser“ aus dem April. Darin berichtete NIUS über die SPD-Politikerin Sonja Eichwede, die nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen als Anwärterin auf das Justizministerium gehandelt wurde. Sie hatte sich in der Vergangenheit gegen sogenannten „Hass im Netz“ ausgesprochen und sich in diesem Zusammenhang über die Organisation HateAid positiv geäußert und deren Förderung bejubelt.
Zwei Äußerungen aus dem NIUS-Text wollte HateAid untersagen lassen. NIUS hatte geschrieben:
„HateAid ist eine gemeinnützige GmbH, die allein bis 2024 gut 4,7 Millionen Euro Steuergeld erhielt. Offiziell kämpft sie gegen ‚Hass im Netz‘. Tatsächlich aber hilft sie vor allem linken Politikern dabei, gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen und Präzedenzfälle zu schaffen. So unterstützte sie etwa Wirtschaftsminister Robert Habeck, der über 800 Anzeigen wegen Äußerungsdelikten erstattete, etwa gegen Bürger, die ihn als ‚Schwachkopf‘ bezeichneten oder gegen Journalisten, die ihn mit einem ‚Bahnhofsalkoholiker‘ verglichen.“

Robert Habeck erklärte 2024, mit HateAid zusammenzuarbeiten.
Bei der Aussage, dass HateAid „vor allem linken Politikern dabei (hilft), gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen“, handelt es sich in den Augen der Organisation um eine Falschaussage, die HateAid „schwer und nachhaltig“ schade. Die Begründung: Nur ein geringer Prozentsatz der von HateAid unterstützten Personen seien Politiker. Das Landgericht entschied jedoch, dass es sich bei dem Satz um eine „zulässige Meinungsäußerung“ handelt – schon deshalb, weil für diese Meinungsäußerung „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ bestünden: Denn HateAid gibt selbst zu, Amts- und Mandatsträger zu unterstützen. Die Einschätzung von NIUS ist also nicht aus der Luft gegriffen.
„Öffentliches Informationsanliegen“
Die zweite Aussage, die HateAid angriff, bezog sich auf den ehemaligen grünen Wirtschaftsminister Habeck. Die Organisation monierte den Satz: „So unterstützte sie etwa Wirtschaftsminister Robert Habeck, der über 800 Anzeigen wegen Äußerungsdelikten erstattete, etwa gegen Bürger, die ihn als ‚Schwachkopf‘ bezeichneten oder gegen Journalisten, die ihn mit einem ‚Bahnhofsalkoholiker‘ verglichen.“ HateAid gab an, Habeck zwar unterstützt zu haben, aber nicht bei 800 Anzeigen wegen Äußerungsdelikten und auch nicht bei den Fällen „Schwachkopf“ und „Bahnhofsalkoholiker“. Dies hatte NIUS allerdings auch nie behauptet.
Entsprechend fiel der Beschluss des Landgerichts Berlin aus: Auch hierbei handle es sich um eine von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungsäußerung, die nicht untersagt werden dürfe. Dabei komme es nicht einmal darauf an, dass sich die Satzteile nach dem Komma („der über 800 Anzeigen wegen Äußerungsdelikten erstattete, etwa gegen Bürger, die ihn als ‚Schwachkopf‘ bezeichneten oder gegen Journalisten, die ihn mit einem ‚Bahnhofsalkoholiker‘ verglichen“) allein auf Habeck beziehen, nicht aber auf die Unterstützung durch HateAid.

Der Habeck-Vertraute Klaus Müller leitet die Bundesnetzagentur und ist für die Ernennung von Trusted Flaggern zuständig.
Das Gericht betont zudem, dass NIUS mit seiner Berichterstattung ein „öffentliches Informationsanliegen“ verfolge: „Es kommt schließlich hinzu, dass die Presse- und Medienfreiheit der Antragsgegnerin im Kern betroffen wäre, wenn ihr die Äußerung ihrer Meinung und der Bewertung der von der Antragstellerin vorgenommenen Unterstützungshandlungen gerichtlich untersagt wurde.“ Das bedeutet: Das Gericht hielte es für eine Einschränkung der Pressefreiheit, NIUS die Aussagen zu verbieten, die HateAid untersagen lassen wollte.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, HateAid kann binnen zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.
„Legitime Rechte“
Der Beschluss wirft ein Schlaglicht auf die Arbeit der Trusted Flagger, die mit einer Fülle an Befugnissen ausgestattet sind. So dürfen sie etwa auch soziale Netzwerke mit künstlicher Intelligenz durchsuchen, um vermeintlicher Hassrede auf die Schliche zu kommen. Im Leitfaden der zuständigen Bundesnetzagentur wird von den Trusted Flaggern ausdrücklich gefordert: „Sie sollten auch erläutern, wie Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Überwachung nicht unangemessen konzentrieren, sondern angemessene Bewertungsmaßstäbe anwenden und dabei alle legitimen Rechte und Interessen berücksichtigen.“
Insbesondere die Meinungs- und Pressefreiheit stellen solche „legitimen Rechte“ dar, die geschützt werden müssen. Dass der Trusted Flagger HateAid nun kritische Aussagen über sich selbst zensieren lassen will, bei denen es sich nach Ansicht des Landgerichts um vollkommen zulässige Äußerungen handelt, belegt genau das, wovor Kritiker stets warnten: Die Trusted Flagger haben es nicht bloß auf Straftaten, sondern auf abweichende Meinungen abgesehen.
https://www.nius.de/politik/news/hateaid-habeck-anzeigen
Also doch! Trusted Flagger HateAid unterstützte Habeck im Kampf gegen Äußerungen von Bürgern
Josephine Ballon (links) und Anna-Lena von Hodenberg sind Geschäftsführerinnen der Organisation, die Habeck unterstützte.
11.06.2025 – 14:52 Uhr
Pauline Voss
Die Organisation HateAid hat Robert Habeck unterstützt, um gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen. Dies geht aus der Antwort auf eine schriftliche Frage des AfD-Abgeordneten Martin Renner hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. Der Vorgang wirft auch deshalb Fragen auf, weil HateAid versucht hatte, Teile der NIUS-Berichterstattung über die Zusammenarbeit von HateAid und Habeck gerichtlich verbieten zu lassen. Er offenbart zudem ein Geflecht von Verbindungen zwischen Ministerien und der Organisation, die in diesem Monat als Trusted Flagger zugelassen wurde – und zwar ausgerechnet von jenem Ministerium, dem Habeck bis vor kurzem vorstand.
HateAid wird mit Steuergeld gefördert, erhielt bis 2024 insgesamt 4,7 Millionen Euro Förderung, eine große Summe davon aus dem Familienministerium von Lisa Paus (Grüne). Die Unterstützung von Habeck ist in diesem Kontext besonders brisant, denn sie erfolgte laut der Antwort der Regierung unentgeltlich. Der grüne Minister erhielt also kostenlose Unterstützung von einer Organisation, die zugleich von einer anderen Ministerin seiner Partei großzügig mit Steuergeld gefördert wurde.

Die Grafik zeigt die Verbindungen zwischen HateAid und Politik.
Regierung widerspricht Vorgängern
Immer wieder unterstützte HateAid linke Politiker, um gegen Äußerungen im Netz juristisch vorzugehen, etwa Claudia Roth und Renate Künast von den Grünen sowie Sawsan Chebli von der SPD. Habeck hatte in seiner Zeit als Minister mehr Anzeigen wegen Äußerungsdelikten erstattet als alle anderen Regierungsvertreter. In mindestens 805 Fällen leitete er gerichtliche Schritte ein. Er arbeitete auch mit HateAid zusammen, um gegen Beleidigungen vorzugehen, wie Medien bereits im Sommer 2024 berichtet hatten.

Der grüne Wirtschaftsminister ließ auf Kritik an seiner Arbeit gerne Anzeigen folgen.
Die Bundesregierung schreibt nun dazu in ihrer Antwort:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beziehungsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat nicht mit der HateAid gGmbH zusammenarbeitet und insbesondere auch nicht in Bezug auf die insgesamt 805 Strafanzeigen, die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck ausgingen, soweit diese vom BMWK beziehungsweise BMWE bearbeitet wurden. Nur im Fall von E-Mails, welche im Bundestagsbüro des Bundesministers außer Dienst eingingen und diesen persönlich bedrohten, erfolgte eine Unterstützung durch HateAid. Diese erfolgte unentgeltlich und wurde nicht vergütet. Rechtsdienstleistungen erbrachte HateAid dabei nicht.“
Die Bundesregierung widerspricht damit einer Antwort der Vorgänger-Regierung. Denn noch am 16. April hatte diese in einer Antwort zum selben Thema behauptet: „Ob und inwiefern Mitglieder der Bundesregierung als Privatperson oder in ihrer Funktion als Mandatsträger Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.“ Zu diesem Zeitpunkt war längst öffentlich bekannt, dass Habeck bei seinen Anzeigen die Unterstützung von HateAid in Anspruch genommen hatte.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte also versucht, zu vertuschen, dass der Minister von HateAid unterstützt wurde. Unklar bleibt weiterhin, worin die ominöse „Unterstützung“ bestand, wenn zugleich keine Rechtsdienstleistungen erbracht wurden.
HateAid zieht vor Gericht
Doch nicht nur will die Bundesregierung die Nähe zu HateAid verschleiern. Auch HateAid versuchte, NIUS vor Gericht eine Aussage verbieten zu lassen. Im fraglichen Artikel hatte NIUS über die Organisation geschrieben: „So unterstützte sie etwa Wirtschaftsminister Robert Habeck, der über 800 Anzeigen wegen Äußerungsdelikten erstattete, etwa gegen Bürger, die ihn als ‚Schwachkopf‘ bezeichneten oder gegen Journalisten, die ihn mit einem ‚Bahnhofsalkoholiker‘ verglichen.“ HateAid forderte von NIUS, diese Aussage zu unterlassen, da sie impliziere, dass Habeck bei allen 800 Anzeigen Unterstützung erhalten habe.
Dies hatte NIUS jedoch nie behauptet. Entsprechend wies das Landgericht den Antrag von HateAid zurück. Es handle sich um eine „zulässige Meinungsäußerung“ von NIUS; die Pressefreiheit wäre im Kern betroffen, wenn die Äußerung gerichtlich untersagt würde.

Die Geschäftsführerinnen von HateAid: Josephine Ballon …

… und Anna-Lena von Hodenberg.
Der Versuch, kritische Berichterstattung zu zensieren, lässt die kürzlich erfolgte Zulassung von HateAid als Trusted Flagger besonders fragwürdig erscheinen. Denn in dieser Funktion erlangt die Organisation Vorrechte beim Melden von Äußerungen in sozialen Netzwerken: Wenn HateAid bei Plattformen die Löschung von Inhalten beantragt, müssen die Plattformen diese Meldungen prioritär behandeln.
Auffällig ist zudem, dass die Organisation kurz nach Vereidigung der neuen Bundesregierung zum Trusted Flagger ernannt wurde, unter der neuen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Wartete die zuständige Bundesnetzagentur, geleitet vom Habeck-Vertrauten Klaus Müller, den Wechsel an der Spitze des ihm übergeordneten Hauses absichtlich ab, um die Ernennung weniger heikel aussehen zu lassen? De facto wurde mit HateAid eine Organisation von einem Habeck-Vertrauten in eine hervorgehobene Position gehievt, die zuvor Robert Habeck einen unentgeltlichen Gefallen tat.
Sehen Sie hier nochmals das Geflecht zwischen der Organisation und den Ministerien:

https://www.nius.de/politik/news/die-bundesregierung-verschleiert-zusammenarbeit-mit-hateaid
Die Bundesregierung sagt die Unwahrheit, um ihre Zusammenarbeit mit HateAid zu verschleiern
Robert Habeck bekam von HateAid Unterstützung.
23.04.2025 – 05:02 Uhr
Pauline Voss
Im Februar erlangte die deutsche Organisation HateAid internationale Bekanntheit durch eine Dokumentation über den deutschen Kampf gegen sogenannte „Hassrede“. Die Vorsitzende von HateAid, Josephine Ballon, erklärte einer sichtlich irritierten CBS-Moderatorin, dass freie Rede Grenzen brauche. Um die Welt gingen auch die Aufnahmen der lachenden deutschen Staatsanwälte, die mit ihren Urteilen gegen Äußerungsdelikte mitunter Bürger in existenzielle Nöte bringen.

Josephine Ballon, Geschäftsführerin bei HateAid
HateAid ist ein zentraler Akteur im Kampf um die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland – und wird von der Regierung mit Millionen gefördert. Zugleich unterstützt die Organisation regelmäßig Politiker aus dem linken Spektrum, um gegen unliebsame Äußerungen im Netz vorzugehen.
Doch wie eng ist diese Zusammenarbeit mit HateAid? Enger, als die Bundesregierung zugeben möchte. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Abgeordneten Martin Renner hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.
In welchem Umfang wurden Leistungen von HateAid in Anspruch genommen?
Renner wollte wissen, in welchem Umfang die Regierungsmitglieder Leistungen von HateAid in Anspruch genommen haben, etwa juristische Beratung, anwaltliche Vertretung und Ähnliches – und welchem Geldwert diese Leistungen entsprachen.
Das Justizministerium gab sich in seiner Antwort unwissend: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Bundesregierung in dieser Funktion seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben. Ob und inwiefern Mitglieder der Bundesregierung als Privatperson oder in ihrer Funktion als Mandatsträger Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.“
Auszug aus der Antwort der Bundesregierung.
Dies kann aber nicht zutreffen. Denn mehrere Mitglieder der Bundesregierung haben öffentlich gemacht, dass sie sich bei Anzeigen gegen Äußerungen von HateAid unterstützen lassen. So machte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im vergangenen August öffentlich, dass er über 700 Anzeigen gestellt und dafür mit HateAid zusammengearbeitet habe. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth (Grüne), hat gemeinsam mit HateAid sogar einen Präzedenzfall gegen sogenannten „Hass im Netz“ geschaffen.

Die Grünen-Politiker Claudia Roth und Robert Habeck haben sich von HateAid unterstützen lassen.
Roth wird als Beauftragte für Kultur und Medien nach Angaben des Justizministeriums nicht von der schriftlichen Frage erfasst. Dennoch muss mindestens eine der beiden Behauptungen der Regierung falsch sein: Entweder hat Habeck die Hilfe von HateAid in seiner Rolle als Regierungsmitglied in Anspruch genommen, oder er hat dies als Privatpersonen bzw. Mandatsträger getan. Dieser Umstand ist öffentlich breit diskutiert worden, kann sich also der Kenntnis der Regierung entgegen deren Behauptung nicht entziehen.
Hinzu kommt: Die Bundesregierung hatte in einer Antwort auf eine andere Anfrage der AfD-Fraktion dargelegt, dass Habeck und seine Amtskollegen in ihrer Funktion als Bundesminister Strafanzeigen gestellt haben. Habeck stellte demnach als Minister mindestens 805 Strafanzeigen. Zugleich aber arbeitet er bei seinen Anzeigen mit HateAid zusammen. Das belegt, dass Habeck als Minister Leistungen von HateAid in Anspruch genommen hat.
HateAid wird mit über 4,7 Millionen vom Bund gefördert
Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, dies zuzugeben? Das Thema ist auch deshalb brisant, weil Abgeordnete verpflichtet sind, der Bundestagsverwaltung Leistungen anzuzeigen, die sie erhalten – schon, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Im Falle von HateAid könnte ein Interessenkonflikt dadurch gegeben sein, dass die Organisation in der Vergangenheit mit über 4,7 Millionen vom Bund gefördert wurde, auch vom zuletzt grün geführten Familienministerium aus dem Programm „Demokratie leben!“.
Sollten Grünen-Politiker nun „umsonst“ von HateAid juristische Leistungen erhalten haben, wäre dies für die Öffentlichkeit interessant – und für die Regierung mindestens unangenehm.
Das Justizministerium erklärt auf Anfrage von NIUS:
„Über Handlungen von Mitgliedern der Bundesregierung kann die Bundesregierung nur Auskunft geben, soweit diese Handlungen von den Mitgliedern der Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Bundesminister oder Bundesministerin vorgenommen wurden. Soweit Ministerinnen oder Minister als Privatpersonen handeln, kann die Bundesregierung darüber keine Auskunft geben. Die Bundesregierung kann im Übrigen nur Auskünfte über Sachverhalte geben, zu denen ihr amtliche Informationen vorliegen. Wenn in der Presse über einen mutmaßlichen Sachverhalt berichtet wird, so bedeutet das nicht, dass über den mutmaßlichen Sachverhalt amtliche Informationen innerhalb der Bundesregierung vorliegen.“
https://www.nius.de/nachrichten/news/bundesverdienstkreuz-hateaid-gruenderin-anna-lena-von-hodenberg
Bundesverdienstkreuz für HateAid-Gründerin Anna-Lena von Hodenberg
Über 5 Millionen Euro flossen seit der Gründung von HateAid im Jahr 2018 aus dem Familien- und dem Justizministerium an die Organisation.
01.10.2025 – 17:28 Uhr
Redaktion
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat am 1. Oktober 2025 die Gründerin und Geschäftsführerin von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg, mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
In einer Pressemitteilung von HateAid heißt es: „Das Bundespräsidialamt würdigt mit der Verleihung die Pionierarbeit von HateAid, die sich in Deutschland und Europa für Menschenrechte im digitalen Raum einsetzt.“ HateAid leiste einen „Beitrag zum Schutz demokratischer Grundrechte“, heißt es ebenda.
Steinmeier erklärte dazu: „Die Menschenwürde muss selbstverständlich auch im digitalen Raum geschützt werden. Denn auch Hass im Netz kann das Leben beeinträchtigen und es zerstören.“
Von Hodenberg erklärt in der Pressemitteilung: „Gerade jetzt, wo Meinungsfreiheit und Menschenwürde durch Tech-Giganten und Autokraten angegriffen werden, ist unsere Arbeit umso wichtiger. Denn klar ist: Eine wehrhafte Demokratie braucht den Schutz der Menschenrechte auch im digitalen Raum. Das Bundesverdienstkreuz bestärkt uns, uns weiter einzusetzen – für ein sicheres und demokratisches Internet.“
Das Bundesverdienstkreuz gebe HateAid Rückhalt, so von Hodenberg.

Der Sozialdemokrat Frank-Walter Steinmeier (SPD) verlieh den Bundesverdienstkreuz.
Bundesverdienstkreuz für Aktivismus?
Im Juni wurde HateAid – im Rahmen des europäischen „Digital Services Act“, kurz: DSA – zum zweiten Trusted Flagger ernannt, zum „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ also. Das bedeutet: Wenn HateAid eine Aussage in sozialen Netzwerken bei den Betreiber-Plattformen wie X, TikTok, Facebook oder Instagram meldet, muss die Plattform diese Meldung priorisieren und schnellstmöglich eine Entscheidung darüber treffen, ob der gemeldete Beitrag weiter angezeigt werden soll – ein enormer Machtzuwachs für die Organisation also.
Kritiker monieren, dass hierbei die Gefahr eines sogenannten Overblockings besteht, dass also Inhalte vorsichtshalber entfernt werden, weil die Plattformen juristische Konsequenzen fürchten. Der aktuelle Bericht des DSA-Beirats der Bundesnetzagentur scheint die Befürchtung nun zu bestätigen.
Über 5 Millionen Euro flossen seit der Gründung von HateAid im Jahr 2018 aus dem Familien- und dem Justizministerium an die Organisation.
NIUS berichtete ausführlich über das Petzportal:
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