Wie HateAid gegen die Meinungsfreiheit kämpft – und warum das brandgefährlich ist

https://www.nius.de/politik/news/zensur-hateaid-meinungsfreiheit

Im Februar 2025 reist ein Team von CBS „60 Minutes“ nach Deutschland, um den staatlichen Kampf gegen die freie Rede zu dokumentieren. Was die amerikanischen Journalisten vorfinden, ist ein Land, dessen Mächtige aus zwei Diktaturen die fatale Lehre gezogen zu haben scheinen, dass in Zukunft aber wirklich den Richtigen der Mund verboten werden muss.

Neben den schadenfroh lachenden Staatsanwälten der niedersächsischen „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“, die bei CBS über ihre Hausdurchsuchungen schwärmen und dabei das Rechtsstaatsprinzip mal eben für beendet erklären („Es ist ja schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen – es ist sogar schlimmer als die Strafzahlung selbst“), sorgt auch ein Zitat von Josephine Ballon weltweit für Schlagzeilen.

Die lachenden Göttinger Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Frank-Michael Laue.

Die Geschäftsführerin der Organisation HateAid behauptet: „Die Meinungsfreiheit braucht Grenzen. Und im Falle Deutschlands sind diese Grenzen Teil unserer Verfassung. Ohne Grenzen kann eine sehr kleine Gruppe von Menschen endlose Freiheit genießen, um alles zu sagen, was sie wollen, während alle anderen Angst haben und eingeschüchtert sind.“

Ein halbes Jahr später, am 1. Oktober 2025, verleiht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier der Mitstreiterin von Ballon, der HateAid-Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg, das Bundesverdienstkreuz. Das Bundespräsidialamt ehrt von Hodenberg dafür, dass sie „demokratische Grundwerte im Netz“ stärke und sich „auch auf EU-Ebene für ein sicheres und demokratisches Internet“ engagiere. Die Orwellsche Umdeutung ist perfekt. Der Kampf gegen die Freiheit der Bürger, „alles zu sagen, was sie wollen“, der Kampf gegen die Redefreiheit also, wird von oberster staatlicher Stelle als Verteidigung der Demokratie prämiert. Auch die DDR nannte sich bis zum Schluss „demokratisch“.

Die Umdeutung der Meinungsfreiheit

Wer sich mit der Arbeit von HateAid genauer befasst, erkennt, dass die Organisation aus genau einem Grund die Gunst der Regierung genießt: Sie ermöglicht es den Mächtigen, den Kampf gegen Regierungskritiker als demokratischen Akt umzudeuten. Der größte Erfolg von HateAid besteht nicht in gewonnen Prozessen oder dem Abgreifen staatlicher Fördergelder. Ihr größter Erfolg ist die Umdeutung dessen, was Meinungsfreiheit bedeutet. Das Narrativ, das HateAid im Mainstream etabliert hat, besteht aus drei einfachen Regeln:

Zensur ist „Meinungsfreiheit“.
Meinungsfreiheit ohne Zensur ist „Hass“.
Das Ende der Zensur ist ein „Angriff auf die freie Rede“.

Und weil sich die amerikanische Regierung zum Ziel gesetzt hat, dem europäischen Zensurkomplex aus Behörden, Tech-Konzernen und staatsnahen Organisationen den Garaus zu machen, und aus diesem Grund nun sowohl Ballon als auch von Hodenberg mit Sanktionen belegt hat, drehen Linke von Berlin über Brüssel bis Paris frei. Sie sehen das Ende der freien Rede in genau jenem Moment gekommen, in dem sich eine Weltmacht gegen die staatliche Zensur der Europäer stellt.

Dabei offenbart HateAid immer die eigene feindliche Gesinnung gegenüber der Meinungsfreiheit. Regelmäßig geht die Organisation gegen kritische Berichterstattung vor. So wollte sie NIUS folgende Aussage aus einem Artikel aus dem Juni dieses Jahres juristisch untersagen lassen: „HateAid ist eine gemeinnützige GmbH, die allein bis 2024 gut 4,7 Millionen Euro Steuergeld erhielt. Offiziell kämpft sie gegen ‚Hass im Netz‘. Tatsächlich aber hilft sie vor allem linken Politikern dabei, gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen und Präzedenzfälle zu schaffen.“ HateAid argumentierte: Bei der Aussage, die Organisation helfe „vor allem linken Politikern dabei, gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen“, handele es sich um eine Falschaussage, die HateAid „schwer und nachhaltig“ schade. Denn nur ein geringer Prozentsatz der von HateAid unterstützten Personen seien Politiker.

Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass es sich bei dem Satz um eine „zulässige Meinungsäußerung“ handelt – schon deshalb, weil für diese Meinungsäußerung „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ bestünden. Schließlich gibt HateAid selbst zu, Amts- und Mandatsträger zu unterstützen. Das Gericht wies zudem auf das „öffentliche Informationsanliegen“ sowie die „Presse- und Medienfreiheit“ von NIUS hin, die „im Kern betroffen wäre“, wenn das Gericht dem Ansinnen der Klägerin gefolgt wäre. HateAid versuchte also, zulässige Meinungsäußerungen zu zensieren und die Pressefreiheit einzuschränken.

Nähe zu linken Parteien

Dennoch – oder gerade deshalb – bekommt die Organisation Millionen Euro an Steuergeld, seit Gründung im Jahr 2018 mindestens rund 5,1 Millionen Euro. Das Geld fließt in juristische Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Zudem ist HateAid an der Erstellung von Studien zu vermeintlichem „Hass im Netz“ und der Implementierung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU in Deutschland entscheidend beteiligt. Seit Juni 2025 ist HateAid zudem ein offiziell zugelassener Trusted Flagger.

Schleichend, aber beharrlich hat es HateAid über die Jahre hinweg geschafft, den Diskurs über Meinungsfreiheit zu prägen und linke Politiker darin zu bestärken, dass es ihr Recht sei, gegen unliebsame Meinungsäußerungen vorzugehen.

Die politische Einseitigkeit der Organisation lässt sich schon aus ihrer Historie ablesen. Hervorgegangen ist sie aus dem linken Kampagnen-Verein „Campact e.V.“, der sich dem Kampf „gegen Rechts“ verschrieben hat. Von ihm stammte das Stammkapital, er ist bis heute mit 50 Prozent der Anteile Hauptgesellschafter von HateAid. Auch Anna-Lena von Hodenberg war zunächst für den Verein tätig, bis sie 2018 HateAid mitgründete. Campact agitiert mit Petitionen, Versammlungen und auf seiner Website engagiert gegen die konservative Opposition: Vor der Bundestagwahl 2025 startete Campact eine Kampagne gegen den damaligen Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU). Auch fordert Campact, ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen.

Die Anti-Merz-Kampagne von Campact.

Linke Parteien dürfen hingegen auf die Unterstützung von Campact setzen. So spendete der Verein 2024 während mehrerer Landtagswahlkämpfe im Osten an Kandidaten der SPD, der Grünen und der Linken hunderttausende Euro – und hat für die 2026 anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bereits eine Million Euro für einen „No-AfD-Fonds“ gesammelt. Zwar handelt es sich dabei um private Spenden, nicht um staatliche Gelder. Doch die Verbindung zu HateAid wirft Fragen auf. Schließlich bekam die Organisation, deren Gesellschafter Campact ist, unter grüner Führung Millionen Euro an Steuergeldern. Es drängt sich der Verdacht auf, dassCampact dank der staatlichen Gelder eigene Mittel einsparen konnte und so mehr Geld zur Verfügung hatte, um die Grünen zu unterstützen. Campact e.V. sowie HateAid widersprechen diesem Vorwurf vehement.

Gemeinsamer Kampf gegen Äußerungen von Bürgern

Es sind diese engen Verbindungen zu linken Parteien, die dafür sorgen, dass HateAid von vielen Beobachtern als staatlich geförderte linksgrüne Vorfeld-Organisation wahrgenommen wird. Doch nicht nur zu den linken Parteien, auch zu deren Personal pflegt HateAid engste Verbindungen.

Zu den Klienten von HateAid zählen zahlreiche linke Politiker, von den Grünen-Politikern Robert Habeck, Volker Beck, Claudia Roth und Renate Künast bis zu Sawsan Chebli von der SPD. In welcher Form diese Politiker unterstützt werden, darüber lässt HateAid die Öffentlichkeit weitestgehend im Unklaren. Sie gibt lediglich an, die Politiker beim juristischen Vorgehen gegen Meinungsäußerungsdelikte zu unterstützen. Dabei sind die Interessenkonflikte eindeutig: Regelmäßig unterstützte HateAid etwa Grünen-Politiker im Kampf gegen Äußerungen von Bürgern, während mit der damaligen Familienministerin Lisa Paus gleichzeitig eine Grüne für die Bewilligung der Fördergelder zuständig war.

In die Zeit der Förderung durch das grün geführte Ministerium fällt auch eine besonders brisante Zusammenarbeit: Die unentgeltliche Unterstützung des ehemaligen Bundeswirtschaftministers und Vizekanzlers Robert Habeck (Grüne) durch HateAid. Zwischen April 2023 und Juli 2024 stellte der damalige Minister allein mehr als 700 Anzeigen, einige über sein Abgeordnetenbüro, andere über das Ministerium.

Er setzt auf die Hilfe von HateAid: Robert Habeck.

Habeck zählt zu jenen Politikern, die routinemäßig gegen legitime Meinungsäußerungen vor Gericht ziehen: Er unterzeichnete einen Strafantrag gegen den Rentner Stefan Niehoff, der Habeck in einem geteilten Meme als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte, was eine Hausdurchsuchung im Morgengrauen zur Folge hatte. Er stellte Strafanzeige gegen den „Welt“-Kolumnisten Rainer Meyer alias Don Alphonso, weil dieser über Habeck geschrieben hatte, er sei „ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“. Er stellte Strafantrag, weil er sich durch die Verwendung eines Kot-Haufen-Emojis „in seiner Ehre verletzt“ fühlte, den ein über das Heizungsgesetz erzürnter Bürger unter einem Habeck-Tweet kommentiert hatte.

Zur Demokratie gehört, dass Politiker auch derb formulierte Kritik ertragen. Doch mit HateAid steht der Regierung mittlerweile eine Organisation an der Seite, die in ihrem Namen die Bürger einschüchtert. Wie genau die Zusammenarbeit aussah, das bleibt auch im Fall von Habeck unklar. NIUS wollte von HateAid wissen, welche Leistungen gegenüber Habeck erbracht wurden und welchem Geldwert diese entsprachen. Die Organisation blieb eine Antwort schuldig. Auch äußert sich HateAid nicht dazu, gegen welche vermeintlichen Äußerungensdelikte sie Habeck juristisch beiseite stand. HateAid setzt geschickt nur dann auf Transparenz, wenn die Organisation gegen eindeutige Beleidigungen vorgeht. Alle anderen Fälle, die womöglich weniger eindeutig gelagert sind, bleiben im Dunkeln.

Die damalige Regierung aus SPD, Grünen und FDP war sich der Brisanz der Habeck-Unterstützung offenbar bewusst. Denn um diese zu vertuschen, sagte sie die Unwahrheit. In einer Antwort auf eine schriftliche Frage des AfD-Abgeordneten Martin Renner behauptete das Justizministerium: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Bundesregierung in dieser Funktion seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben.“ Die Zusammenarbeit von HateAid mit Habeck war zu diesem Zeitpunkt jedoch längst bekannt. HateAid wiederum versuchte, Teile der NIUS-Berichterstattung über diese Zusammenarbeit juristisch anzufechten, unterlag aber vor Gericht. Die engen Bande der Organisation mit linken Politikern scheinen beide Seiten gerne verschleiern zu wollen, wann immer sie ihnen zu heikel erscheinen.

„Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“

Wie nah die Interessen von HateAid und linken Regierungsmitgliedern beieinander liegen, wird auch im Februar 2024 deutlich, als auf einer Pressekonferenz der damaligen Familienministerin Paus Sätze fallen, die ihre politischen Gegner das Fürchten lehren. Anlass ist die Präsentation einer Studie mit dem TitelLauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“. Mitherausgeber der Studie ist HateAid.

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Das große Zensur-Dossier: Wie HateAid gegen die Meinungsfreiheit kämpft – und warum das brandgefährlich ist

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Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg sind die Geschäftsführerinnen von HateAid. Sie dürfen nach einer Entscheidung der US-Regierung nicht mehr in die USA einreisen.

25.12.2025 – 21:15 Uhr

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Pauline Voss

Im Februar 2025 reist ein Team von CBS „60 Minutes“ nach Deutschland, um den staatlichen Kampf gegen die freie Rede zu dokumentieren. Was die amerikanischen Journalisten vorfinden, ist ein Land, dessen Mächtige aus zwei Diktaturen die fatale Lehre gezogen zu haben scheinen, dass in Zukunft aber wirklich den Richtigen der Mund verboten werden muss.

Neben den schadenfroh lachenden Staatsanwälten der niedersächsischen „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“, die bei CBS über ihre Hausdurchsuchungen schwärmen und dabei das Rechtsstaatsprinzip mal eben für beendet erklären („Es ist ja schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen – es ist sogar schlimmer als die Strafzahlung selbst“), sorgt auch ein Zitat von Josephine Ballon weltweit für Schlagzeilen.

Die lachenden Göttinger Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Frank-Michael Laue.
Die lachenden Göttinger Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Frank-Michael Laue.

Die Geschäftsführerin der Organisation HateAid behauptet: „Die Meinungsfreiheit braucht Grenzen. Und im Falle Deutschlands sind diese Grenzen Teil unserer Verfassung. Ohne Grenzen kann eine sehr kleine Gruppe von Menschen endlose Freiheit genießen, um alles zu sagen, was sie wollen, während alle anderen Angst haben und eingeschüchtert sind.“

Ein halbes Jahr später, am 1. Oktober 2025, verleiht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier der Mitstreiterin von Ballon, der HateAid-Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg, das Bundesverdienstkreuz. Das Bundespräsidialamt ehrt von Hodenberg dafür, dass sie „demokratische Grundwerte im Netz“ stärke und sich „auch auf EU-Ebene für ein sicheres und demokratisches Internet“ engagiere. Die Orwellsche Umdeutung ist perfekt. Der Kampf gegen die Freiheit der Bürger, „alles zu sagen, was sie wollen“, der Kampf gegen die Redefreiheit also, wird von oberster staatlicher Stelle als Verteidigung der Demokratie prämiert. Auch die DDR nannte sich bis zum Schluss „demokratisch“.

Die Umdeutung der Meinungsfreiheit

Wer sich mit der Arbeit von HateAid genauer befasst, erkennt, dass die Organisation aus genau einem Grund die Gunst der Regierung genießt: Sie ermöglicht es den Mächtigen, den Kampf gegen Regierungskritiker als demokratischen Akt umzudeuten. Der größte Erfolg von HateAid besteht nicht in gewonnen Prozessen oder dem Abgreifen staatlicher Fördergelder. Ihr größter Erfolg ist die Umdeutung dessen, was Meinungsfreiheit bedeutet. Das Narrativ, das HateAid im Mainstream etabliert hat, besteht aus drei einfachen Regeln:

Zensur ist „Meinungsfreiheit“.
Meinungsfreiheit ohne Zensur ist „Hass“.
Das Ende der Zensur ist ein „Angriff auf die freie Rede“.

Und weil sich die amerikanische Regierung zum Ziel gesetzt hat, dem europäischen Zensurkomplex aus Behörden, Tech-Konzernen und staatsnahen Organisationen den Garaus zu machen, und aus diesem Grund nun sowohl Ballon als auch von Hodenberg mit Sanktionen belegt hat, drehen Linke von Berlin über Brüssel bis Paris frei. Sie sehen das Ende der freien Rede in genau jenem Moment gekommen, in dem sich eine Weltmacht gegen die staatliche Zensur der Europäer stellt.

Dabei offenbart HateAid immer die eigene feindliche Gesinnung gegenüber der Meinungsfreiheit. Regelmäßig geht die Organisation gegen kritische Berichterstattung vor. So wollte sie NIUS folgende Aussage aus einem Artikel aus dem Juni dieses Jahres juristisch untersagen lassen: „HateAid ist eine gemeinnützige GmbH, die allein bis 2024 gut 4,7 Millionen Euro Steuergeld erhielt. Offiziell kämpft sie gegen ‚Hass im Netz‘. Tatsächlich aber hilft sie vor allem linken Politikern dabei, gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen und Präzedenzfälle zu schaffen.“ HateAid argumentierte: Bei der Aussage, die Organisation helfe „vor allem linken Politikern dabei, gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen“, handele es sich um eine Falschaussage, die HateAid „schwer und nachhaltig“ schade. Denn nur ein geringer Prozentsatz der von HateAid unterstützten Personen seien Politiker.

Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass es sich bei dem Satz um eine „zulässige Meinungsäußerung“ handelt – schon deshalb, weil für diese Meinungsäußerung „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ bestünden. Schließlich gibt HateAid selbst zu, Amts- und Mandatsträger zu unterstützen. Das Gericht wies zudem auf das „öffentliche Informationsanliegen“ sowie die „Presse- und Medienfreiheit“ von NIUS hin, die „im Kern betroffen wäre“, wenn das Gericht dem Ansinnen der Klägerin gefolgt wäre. HateAid versuchte also, zulässige Meinungsäußerungen zu zensieren und die Pressefreiheit einzuschränken.

Nähe zu linken Parteien

Dennoch – oder gerade deshalb – bekommt die Organisation Millionen Euro an Steuergeld, seit Gründung im Jahr 2018 mindestens rund 5,1 Millionen Euro. Das Geld fließt in juristische Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Zudem ist HateAid an der Erstellung von Studien zu vermeintlichem „Hass im Netz“ und der Implementierung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU in Deutschland entscheidend beteiligt. Seit Juni 2025 ist HateAid zudem ein offiziell zugelassener Trusted Flagger.

Schleichend, aber beharrlich hat es HateAid über die Jahre hinweg geschafft, den Diskurs über Meinungsfreiheit zu prägen und linke Politiker darin zu bestärken, dass es ihr Recht sei, gegen unliebsame Meinungsäußerungen vorzugehen.

Die politische Einseitigkeit der Organisation lässt sich schon aus ihrer Historie ablesen. Hervorgegangen ist sie aus dem linken Kampagnen-Verein „Campact e.V.“, der sich dem Kampf „gegen Rechts“ verschrieben hat. Von ihm stammte das Stammkapital, er ist bis heute mit 50 Prozent der Anteile Hauptgesellschafter von HateAid. Auch Anna-Lena von Hodenberg war zunächst für den Verein tätig, bis sie 2018 HateAid mitgründete. Campact agitiert mit Petitionen, Versammlungen und auf seiner Website engagiert gegen die konservative Opposition: Vor der Bundestagwahl 2025 startete Campact eine Kampagne gegen den damaligen Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU). Auch fordert Campact, ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen.

Die Anti-Merz-Kampagne von Campact.
Die Anti-Merz-Kampagne von Campact.

Linke Parteien dürfen hingegen auf die Unterstützung von Campact setzen. So spendete der Verein 2024 während mehrerer Landtagswahlkämpfe im Osten an Kandidaten der SPD, der Grünen und der Linken hunderttausende Euro – und hat für die 2026 anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bereits eine Million Euro für einen „No-AfD-Fonds“ gesammelt. Zwar handelt es sich dabei um private Spenden, nicht um staatliche Gelder. Doch die Verbindung zu HateAid wirft Fragen auf. Schließlich bekam die Organisation, deren Gesellschafter Campact ist, unter grüner Führung Millionen Euro an Steuergeldern. Es drängt sich der Verdacht auf, dassCampact dank der staatlichen Gelder eigene Mittel einsparen konnte und so mehr Geld zur Verfügung hatte, um die Grünen zu unterstützen. Campact e.V. sowie HateAid widersprechen diesem Vorwurf vehement.

Gemeinsamer Kampf gegen Äußerungen von Bürgern

Es sind diese engen Verbindungen zu linken Parteien, die dafür sorgen, dass HateAid von vielen Beobachtern als staatlich geförderte linksgrüne Vorfeld-Organisation wahrgenommen wird. Doch nicht nur zu den linken Parteien, auch zu deren Personal pflegt HateAid engste Verbindungen.

Zu den Klienten von HateAid zählen zahlreiche linke Politiker, von den Grünen-Politikern Robert Habeck, Volker Beck, Claudia Roth und Renate Künast bis zu Sawsan Chebli von der SPD. In welcher Form diese Politiker unterstützt werden, darüber lässt HateAid die Öffentlichkeit weitestgehend im Unklaren. Sie gibt lediglich an, die Politiker beim juristischen Vorgehen gegen Meinungsäußerungsdelikte zu unterstützen. Dabei sind die Interessenkonflikte eindeutig: Regelmäßig unterstützte HateAid etwa Grünen-Politiker im Kampf gegen Äußerungen von Bürgern, während mit der damaligen Familienministerin Lisa Paus gleichzeitig eine Grüne für die Bewilligung der Fördergelder zuständig war.

In die Zeit der Förderung durch das grün geführte Ministerium fällt auch eine besonders brisante Zusammenarbeit: Die unentgeltliche Unterstützung des ehemaligen Bundeswirtschaftministers und Vizekanzlers Robert Habeck (Grüne) durch HateAid. Zwischen April 2023 und Juli 2024 stellte der damalige Minister allein mehr als 700 Anzeigen, einige über sein Abgeordnetenbüro, andere über das Ministerium.

Er setzt auf die Hilfe von HateAid: Robert Habeck.
Er setzt auf die Hilfe von HateAid: Robert Habeck.

Habeck zählt zu jenen Politikern, die routinemäßig gegen legitime Meinungsäußerungen vor Gericht ziehen: Er unterzeichnete einen Strafantrag gegen den Rentner Stefan Niehoff, der Habeck in einem geteilten Meme als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte, was eine Hausdurchsuchung im Morgengrauen zur Folge hatte. Er stellte Strafanzeige gegen den „Welt“-Kolumnisten Rainer Meyer alias Don Alphonso, weil dieser über Habeck geschrieben hatte, er sei „ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“. Er stellte Strafantrag, weil er sich durch die Verwendung eines Kot-Haufen-Emojis „in seiner Ehre verletzt“ fühlte, den ein über das Heizungsgesetz erzürnter Bürger unter einem Habeck-Tweet kommentiert hatte.

Zur Demokratie gehört, dass Politiker auch derb formulierte Kritik ertragen. Doch mit HateAid steht der Regierung mittlerweile eine Organisation an der Seite, die in ihrem Namen die Bürger einschüchtert. Wie genau die Zusammenarbeit aussah, das bleibt auch im Fall von Habeck unklar. NIUS wollte von HateAid wissen, welche Leistungen gegenüber Habeck erbracht wurden und welchem Geldwert diese entsprachen. Die Organisation blieb eine Antwort schuldig. Auch äußert sich HateAid nicht dazu, gegen welche vermeintlichen Äußerungensdelikte sie Habeck juristisch beiseite stand. HateAid setzt geschickt nur dann auf Transparenz, wenn die Organisation gegen eindeutige Beleidigungen vorgeht. Alle anderen Fälle, die womöglich weniger eindeutig gelagert sind, bleiben im Dunkeln.

Die damalige Regierung aus SPD, Grünen und FDP war sich der Brisanz der Habeck-Unterstützung offenbar bewusst. Denn um diese zu vertuschen, sagte sie die Unwahrheit. In einer Antwort auf eine schriftliche Frage des AfD-Abgeordneten Martin Renner behauptete das Justizministerium: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Bundesregierung in dieser Funktion seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben.“ Die Zusammenarbeit von HateAid mit Habeck war zu diesem Zeitpunkt jedoch längst bekannt. HateAid wiederum versuchte, Teile der NIUS-Berichterstattung über diese Zusammenarbeit juristisch anzufechten, unterlag aber vor Gericht. Die engen Bande der Organisation mit linken Politikern scheinen beide Seiten gerne verschleiern zu wollen, wann immer sie ihnen zu heikel erscheinen.

„Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“

Wie nah die Interessen von HateAid und linken Regierungsmitgliedern beieinander liegen, wird auch im Februar 2024 deutlich, als auf einer Pressekonferenz der damaligen Familienministerin Paus Sätze fallen, die ihre politischen Gegner das Fürchten lehren. Anlass ist die Präsentation einer Studie mit dem TitelLauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“. Mitherausgeber der Studie ist HateAid.

Lisa Paus (2. v. links) und Anna-Lena von Hodenberg (4. v. links) bei der Präsentation der Studie zu „Hass im Netz“.
Lisa Paus (2. v. links) und Anna-Lena von Hodenberg (4. v. links) bei der Präsentation der Studie zu „Hass im Netz“.

Paus erklärt vor den versammelten Journalisten: „Wir wollen außerdem dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“ Ihre Sätze sind ein Vorbote des großangelegten Angriffs auf die freie Rede, den die Regierung in den folgenden Jahren vorantreibt. Paus setzt den Ton in einer Debatte, in der die Strafbarkeit als entscheidende Grenze des Rechtsstaats abgeschafft und stattdessen einem subjektiven Gefühl weichen soll, an dem die Legitimität von Äußerungen bemessen werden soll.

Video siehe Link

Hierfür liefert die vorgestellte Studie Munition. Sie definiert „Hass im Netz“ auf dem rein subjektiven Empfinden der Betroffenen. Als „Hass“ gwertet werden unter anderen die Aussagen, dass der Islam Europa erobere, dass Migranten Deutschland verlassen sollten oder dass die eigene Kultur überlegen ist. Legitime Positionen, die so oder in Teilen von Millionen Konservativen im ganzen Land geteilt werden, deutet die Studie auf diese Weise in illegitimen Hass um. Mit Blick auf die anstehenden Landtags- und Europawahlen formulieren die Studien-Autoren eine „Erwartungshaltung“ an die Politik: Es bestehe „umfassender Handlungsbedarf gegen Hass im Netz“.

Vorreiter des Digital Services Act

Schon bald soll HateAid die Gelegenheit bekommen, diesen angeblichen „Handlungsbedarf“ in die Tat umzusetzen und am deutschen Zensur-Komplex mitzuwirken. Zur Umsetzung des DSA in Deutschland beruft die zuständige Bundesnetzagentur, geleitet vom Grünen-Politiker und Habeck-Vertrauten Klaus Müller, einen Beirat ein. Laut der Bundesnetzagentur berät das Gremium „den DSC und die weiteren zuständigen Behörden in grundsätzlichen Fragen der Anwendung und Durchsetzung des europäischen Gesetzes über Digitale Dienste“. Mit dabei: Josephine Ballon. Die HateAid-Geschäftsführerin hat auf diese Weise Einfluss auf die konkrete Implementierung des EU-Gesetzes in Deutschland.

Im Juni dieses Jahres schließlich wird HateAid selbst zum Trusted Flagger ernannt. Die Organisation bekommt damit das Recht eingeräumt, dass ihre Meldungen von den Plattformen prioritär behandelt werden müssen, die Plattform-Betreiber also rasch reagieren müssen, wenn HateAid Kommentare meldet. Die Organisation verwandelt sich damit in eine Art Online-Sheriff. Auch wenn die Plattformen nicht gezwungen sind, die gemeldeten Kommentare tatsächlich zu entfernen, besteht die Gefahr des sogenannten Overblockings: Dass Plattformen, um sich juristische Scherereien zu ersparen, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig löschen – und damit die Redefreiheit eingeschränkt wird.

Ein Bericht der Bundesnetzagentur aus dem Juni bestätigt genau diese Befürchtung. Darin werden die Beschwerden gelistet, die die Bundesnetzagentur seit der Einführung des Trusted-Flagger-Systems im Oktober 2024 erreichten. Demnach waren 1.400 Beschwerden von Nutzern eingegangen, die inhaltlich vor allem drei Themenbereiche betrafen: Die Plattformen begründeten nicht hinreichend, warum sie bestimmte Accounts und Inhalte beschränken. Die Meldewege seien nicht benutzerfreundlich genug gestaltet. Und schließlich lieferten die Plattformen auch keine ausreichenden Begründungen dafür, warum sie Inhalte entfernen bzw. nicht entfernen.

Das heißt: Viele Nutzer beschwerten sich, weil ihre Beiträge beschränkt oder entfernt wurden, ohne dass sie dafür eine Erklärung bekamen. Dies deutet auf ebenjene Zensur hin, vor der Beobachter im Zusammenhang mit dem DSA warnen.

Auch der Leitfaden zur Zertifizierung als  Trusted Flagger, den die Bundesnetzagentur herausgab, zeugt von ebenjenem freiheitsfeindlichen Geist, für den auch HateAid bekannt geworden ist. Darin kommt das Wort „strafbar“ kein einziges Mal vor, stattdessen wird eine lange Liste „unzulässiger Inhalte“ präsentiert. Dazu zählen auch „negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs oder Wahlen“, „Hassrede“ und „ausländische Einmischung“ – allesamt Begriffe, die das Strafgesetzbuch nicht kennt, die jedoch ein Klima der Einschüchterung erzeugen.

Auszug aus dem Leitfaden der Regierung für Trusted Flagger.
Auszug aus dem Leitfaden der Regierung für Trusted Flagger.

Derweil geht HateAid der DSA nicht weit genug. In einem kürzlich veröffentlichten Papier kritisiert die Organisation, dass Plattformen die Hälfte der von HateAid gemeldeten Inhalte nicht entfernt hätten, obwohl diese „intern juristisch geprüft und als strafbar eingestuft“ worden seien. Die Macher von HateAid glauben demnach, dass sie selbst darüber entscheiden können, was strafbar ist und was nicht. Dass die Plattformen das Recht haben, zu einer anderen juristischen Einschätzung zu gelangen, ist HateAid ein Dorn im Auge.

Nun ist die Organisation selbst auf den Radar der US-Regierung geraten – ein dringend notwendiger Schritt. Denn mit der Auslagerung der Zensur an staatlich geförderte, aber zugleich private Organisationen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten ein System errichtet, mit dem die Bürger eingeschüchtert werden können, dass sich zugleich jedoch üblichen Kontrollmechanismen staatlicher Behörden entzieht. Entscheidend mitbeteiligt am Aufbau dieses Systems war die Organisation HateAid. Sie ist allerdings keineswegs die einzige Organisation, die an der Errichtung des deutschen Zensurkomplexes beteiligt ist.

Meldestelle „REspect“: Direkte Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden

Mindestens ebenso einflussreich und gefährlich wie HateAid ist der erste von der Bundesregierung zugelassene Trusted Flagger: Die Meldestelle „REspect“. Auch sie wird großzügig von Bundes- und Landesregierungen gefördert, erhielt über eine Million Euro Steuergeld. Besonders heikel ist dies, weil die Meldestelle zugleich ein Partner des Bundeskriminalamts ist – und unliebsame Kommentare nicht nur an die Plattformen meldet, sondern auch direkt an die Ermittlungsbehörden weiterleitet. „REspect!“ agiert also wie eine ausgelagerte Ermittlungsbehörde, mit quasi-staatlichen Befugnissen, aber ohne die strengen Kontrollvorschriften, denen staatliche Behörden unterliegen. Das Logo der Meldestelle war lange Zeit an den roten Stern der Kommunisten angelehnt.

So sah das Logo von „REspect“ aus, als die Meldestelle zum Trusted Flagger ernannt wurde.
So sah das Logo von „REspect“ aus, als die Meldestelle zum Trusted Flagger ernannt wurde.

Die Ernennung von „REspect“ zum Trusted Flagger hatte im Oktober 2024 für Wirbel gesorgt – und das aus mehreren Gründen. Erstens ließ sich Bundesnetzagentur-Chef Müller anlässlich dessen in einer Pressemitteilung mit den Worten zitieren: „Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.“ Erneut wurde hier von staatlicher Stelle die Strafbarkeitsgrenze verwischt und eine unbürokratische, also ohne Rechtsverfahren durchgeführte Entfernung von Inhalten angedroht.

Zudem zeigten Recherchen von NIUS, dass der Leiter von „REspect“, Ahmed Gaafar, ein muslimischer Islamwissenschaftler aus Ägypten ist. Er studierte an der Universität Al-Azhar in Kairo, die als Brutstätte des Islamismus gilt, und posierte mit einem Hamas-Unterstützer. Kurz nach der Ernennung zum Trusted Flagger tauchte zudem ein Video aus dem Jahr 2021 auf, in dem Gaafar eingestand, dass die Meldestelle auch auf die Löschung von Posts dränge, die nicht strafbar sind:„Wenn es nicht strafrechtlich relevant ist, dann werden wir schon einen Löschantrag beim Provider machen“, hatte Gaafar damals der ARD gesagt.

So zeigte sich Gaafar im Netz.
So zeigte sich Gaafar im Netz.

Aus den Unterlagen, mit denen sich „REspect“ als Trusted Flagger bewarb und die NIUS exklusiv durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorlagen, geht hervor, dass die Meldestelle vor allem eine Politiker-Schutz-Organisation ist und womöglich genau deshalb als Trusted Flagger von der Regierung ausgewählt wurde. So belegen Zahlen aus dem Jahr 2023, die der Bundesnetzagentur in der Bewerbung vorgelegt wurden, dass Politiker im Jahr 2023 mit 4314 Meldungen jene Gruppe bildeten, in deren Namen die meisten Meldungen unliebsamer Netz-Kommentare eingingen.

Genau dies ist letztlich die zentrale Frage im Kampf um die Meinungsfreiheit: Wer hat das letzte Wort? Die Regierung oder das Volk? Wer ist der Souverän? Die Verfassungen der westlichen Staaten garantieren dem Bürger, dass er Kritik üben darf, und zwar insbesondere an den Mächtigen. Die Realität sieht in vielen Teilen Europas mittlerweile anders aus.