
EUGH Luxembourg der Freibrief für alle Deutschen Politiker mit krimineller Energie
In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Hier hat der Europäische Gerichtshof eindeutige Zweifel geübt. Dies sicherlich zu Recht wie in den Anlagen eindrucksvoll ersichtlich sein wird.
Anlage 1 508/18; C-82/19; C-509/18 =
Seiten = 10-16,18-19,21-22,24-25,31-33,35,37
Auch die Verletzung der Neutralitätspflicht bei den deutschen Gerichten der Richter ist zweifelhaft .