AsylrechtDas Gegenteil ist richtig, erklärt Verfassungsrechtler Rupert Scholz.Der Anspruch auf Asyl hat in Deutschland Verfassungsrang: https://www.focus.de/politik/deutschland/wir-verteidigen-europas-werte-asylrecht-kennt-obergrenze_id_5016673.html
Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt, kann und wurde bisher von keinem Gericht der „BRD“ widerlegt. Es ist kein illegales Schriftstück.