- Volksverhetzung, § 130 StGB sowie der verletzenden Beleidigung, § 192a StGB
- Wegen Völkermordes, versuchtem Völkermord, Verstoß gegen § 20 KrWKG
Hochverrats gegen den Bund u.a. - Steuerhinterziehung durch eine aktive Handlung. Steuerstraftat gemäß § 370 Abgabenordnung (AO)
- Veruntreuung von Steuergeldern
- Betrug und arglistige Täuschung PCR Test ist keine sachgerechte Messmethode
Das passiert wenn man sachlich mit nachvollziehbaren beweisen eine Strafanzeige gegen Prof. Dr. Karl Lauterbach einreicht
Die StA ist nicht nur überfordert, sondern zeigt auch deutlich das die BRD kein Rechtsstaat ist. Wie soll auch ein armer Staatsanwalt ermitteln dürfen, wenn er lieber an seine Pension denkt.
Hinzu kommt Folgendes=
Im Gerichtsverfassungsgesetz steht nämlich, dass die Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Das bedeutet, dass ihr Vorgesetzter ihnen ganz legal Anweisungen geben darf. Der Vorgesetzte des Staatsanwaltes kann entscheiden, welcher Anzeige der Staatsanwalt nachgeht und in welchen Fällen er nicht ermitteln darf. So steht es im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 146:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Und der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist laut §147 GVGV der Justizminister.