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Künftig sollen die Bargeldzahlungen an Asylsuchende durch eine „Bezahlkarte“ abgelöst werden. Doch mit einer solchen sollen Bargeldabhebungen möglich sein. Eine Ausgabenkontrolle des Kartenbudgets ist nicht vorgesehen – obwohl die Infrastruktur dafür vorhanden ist. Während einige Bundesländer ihre Zustimmung signalisieren, möchte Bayern wohl einen eigenen Weg gehen.
Nach gemeinsamen Verhandlungen teilte die Ampel-Koalition bereits im November mit, die Bargeldzahlungen an Asylsuchende würden durch eine sogenannte Bezahlkarte ersetzt werden. Damit reagierte die Bundesregierung auf die lauter werdende Kritik an den Finanzanreizen für Flüchtlinge. Immer wieder gab es in den letzten Monaten Forderungen nach einer Erhöhung des Anteils der Sachleistungen, um die lebensnotwendige Grundlage für Flüchtlinge zu garantieren, ohne dabei Bargeldauszahlungen durchführen zu müssen.
In einigen Bundesländern wurde die Bezahlkarte frenetisch gefeiert, weil sie die Verwaltungen entlasten und die Bürokratie reduzieren soll. Außerdem wird nur noch ein unerheblicher Teil der Sozialleistungen in bar ausgezahlt, so die Bundesregierung. Allerdings offenbart die Bezahlkarte eine monströse Schwachstelle: Laut Spiegel sollen Bargeldabhebungen mit eben jener Karte möglich sein.
Zwar sind Überweisungen jeder Art ausgeschlossen und das neue System ist nicht an ein Bankkonto geknüpft, allerdings ist der Benutzung der Karte keine Grenze gesetzt: Wo man was bezahlt, wird nach aktuellem Stand weder eingeschränkt noch geprüft. Bargeldabhebungen soll zwar ein Limit gesetzt werden, wie hoch dieses ist, bleibt aber unklar.
Bund gibt Verantwortung ab – Bayern möchte nicht mitmachen
Wieder einmal verspricht die Regierung damit Besserungen, gibt aber in Wahrheit die Verantwortung ab. Wäre man in Berlin an einer soliden Lösung interessiert, würde man die Sachleistungen erhöhen und die Ausgabemöglichkeiten einschränken, um zu verhindern, dass die Bargeldleistungen von Asylsuchenden in falsche Hände geraten oder für nicht notwendige Produkte ausgegeben werden.
Eine solche Überprüfung, möchte man meinen, könnte ja nun anhand der neuen Technologie, die physisch als auch als mobile Anwendung für das Smartphone verfügbar sein soll, stattfinden und tatsächlich werden die einzelnen Bezahlkarten mit dem Ausländerzentralregister verknüpft – allerdings nur, um eine „Doppelvergabe“ der Karten zu vermeiden.
In Niedersachsen, Hessen und Thüringen wurde der Beschluss gefeiert, Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) begrüßte die Einführung der Bezahlkarte und konstatierte, er wolle „weg von bar zu unbar.“ Der Linken-Politiker hielt sogar fest, „dass es mit Bargeld so nicht weiter geht“, die Hintertüren des neuen Systems ließ er aber nicht erkennen. Auch in Niedersachsen plant man die Einführung der „SocialCard“, mit welcher Bürgermeister Belit Onay (Grüne) in Hannover als erste deutsche Großstadt ein solches Bezahlsystem einführen möchte.
Das Bezahlkarten-Modell soll mit bundeseinheitlichen Standards von den zuständigen Länder-Arbeitsgruppen entwickelt werden. Nun sucht die Bundesregierung nach einem geeigneten Dienstleister, um das Vergabeverfahren Mitte Januar starten zu können. Da es sich vorerst aber um „freiwillige Lösungen“ handeln soll, steht den Ländern offen, ob sie sich an dem neuen System beteiligen. Laut Spiegel möchte beispielsweise Bayern einen Alleingang unternehmen und sich den bundeseinheitlichen Standards nicht anschließen.