Gegen GEZ/Beitragsservice Hinweise, Urteile, Dokumentationen

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1) Urteile/Grundlagen=

BGH VII 29_24 Urteil Thema Schreiben der GEZ

2) Dokumentationen=

3) Hinweise u. Diverses u.a. Links zu Berichten

Anfrage nach Art. 15 DSGVO=

Diverse Infos zum Thema

Verfassungsgericht verhandelt Beschwerde von ARD und ZDF im Juni 26
Kaum sind eineinhalb Jahre vergangen, ist klar, wie es mit der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur nicht erfolgten Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 weitergeht. Wie das Gericht jetzt mitteilte, wird es am Dienstag, den 23. Juni, eine mündliche Verhandlung in der Sache geben. Schon das ist eine kleine Überraschung, die Verfassungsrichter hätten auch ohne eine solche Anhörung eine Entscheidung treffen können. Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe beginnt um 10 Uhr. 
https://www.dwdl.de/nachrichten/106506/verfassungsgericht_verhandelt_beschwerde_von_ard_und_zdf_im_juni

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GEZ-FAQ – Wie und warum kommen unsere Meldedaten an Landesrundfunkanstalten/Beitragsservice?

Es gibt zwei Wege/Arten wie Meldedaten an die Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice gelang(t)en:

1) Anlassbezogene Datenübermittlung:

Es gibt die ständig durchgeführte sog. „anlassbezogene Datenübermittlung“

Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod – also pro Person im Einzelfall

Geregelt ist das in den jeweiligen 16 Landesverordnungen: für RP nennt sich das z. B. „Meldedatenlandesverordnung“ (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)

2) Meldedatenabgleich:

Datenübermittlung der Meldedaten aller volljähriger Bundesbürger an die LRA

Als „einmalige Bestandsdatenübermittlung“ im Jahr 2013 durchgeführt

– geregelt für das Jahr 2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9

Eine weitere Bestandsdatenübermittlung lief 2018

– geregelt für das Jahr 2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a

Seit 2022 findet lt. 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Bestandsdatenübermittlung in 4-jährigem Rhythmus statt. Start war im November 2022

– geregelt ab dem Jahr 2022 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §11 Abs. 5

3) Landesrechtliche Grundlagen (Auswahl):

Baden-Württemberg
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BMGAGDVBWV6P13

Bayern
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMeldDV-23

Berlin
https://gesetze.berlin.de/…/document/jlr-MeldD%C3%9CVBEpP3

Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/meldduev#8

4) DSGVO:
In der DSGVO gibt es Ausnahmeregelungen. Alles o. a. fällt darunter.

Beispiel: Art. 14 DSGVO
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

(1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: [..]

(2) [..]

(3) [..]

(4) [..]

(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit [..] die Erlangung [..] durch Rechtsvorschriften [..] der Mitgliedstaaten, [..] ausdrücklich geregelt ist oder [..]

Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/

Eine „Meldedatenlandesverordnung“ – in der eine Datenübertragung an eine Landesrundfunkanstalt geregelt ist – zählt zu so einer in der DSGVO bezeichneten „ausdrücklichen Regelung in einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaates“.

Millionen Menschen gegen Rundfunkbeitrag GEZ!

Jürgen Wolf ·eotpsdornSti76fh1m6a831a8l1g1u671775 4:8f9 1004gf3g0fM4.t1 t ·

 GEZ-FAQ – Wie die Landesrundfunkanstalten finanziell abgesichert sind
Da auch hier immer wieder das Märchen erzählt wird: „wenn >wir< nicht mehr bezahlen sind >die< pleite“.

 1. Wer hat die Rundfunkanstalten gegründet?

Die Bundesländer haben die Landesrundfunkanstalten gegründet
(z. B. WDR, NDR, BR, MDR, SWR usw.).

Rechtsform:
Anstalt des öffentlichen Rechts
→ also keine privaten Firmen, sondern öffentlich geschaffene Einrichtungen.

 2. Wie werden sie finanziert?

Seit 2013 hauptsächlich durch den Rundfunkbeitrag der Wohnungsinhaber.

 3. Können sie pleitegehen?

Nein.
Die Landesrundfunkanstalten dürfen rechtlich nicht insolvent werden.

 4. Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?

Dann muss das jeweilige Bundesland finanziell einspringen
→ aus dem Landeshaushalt.

 5. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt

Bereits 1993 entschied das Bundesverfassungsgericht:

„Das Land muss die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt verhindern.
Notfalls muss das Land für ihre Schulden einstehen.“

BVerfG, 05.10.1993 – 1 BvL 35/81
Quellehttps://openjur.de/u/223652.html

 Kurz gesagt

„Wenn wir nicht zahlen, gehen die pleite“ ist ein Märchen.
Die Landesrundfunkanstalten sind öffentlich-rechtlich abgesichert –
am Ende haftet immer das Bundesland.

Dem hat der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben. Es muss für den Bürger ganz klar erkennbar sein, wer überhaupt die Verantwortung für den Bescheid und die damit zusammenhängende Vollstreckung hat. Es muss weiterhin möglich sein, gegen jeden Bescheid wirksam vorzugehen. Dies setzt voraus, dass die Gerichte sich nicht systematisch ihrer Verantwortung entziehen.

Dieses Schreiben des SWR zeigt ganz klar, dass hier vollständig automatisiert bei ARD und ZDF gearbeitet wird. Kein Mensch sieht sich diese Schreiben mehr an, oder entscheidet konkret. Es gibt keine IT-Systeme, die solche Fehler erkennen und verhindern könnten. Jedes einzelne Schreiben des Beitragsservices könnte falsch sein und niemand würde sich dagegen wirksam wehren können, weil sowohl Verwaltungs- als auch Zivilgerichte eben bislang nicht bereit waren, überhaupt in die Details einzusteigen. Es wurde pauschal alles durchgewunken, was SWR, WDR und Co. verlangen.

Horrende Kosten für die juristische Gegenwehr

Solch einen Albtraum will niemand erleben. Nur die Vollstreckungs-Abwehrklage verursacht bereits knapp 30.000 Euro Gerichtskosten. Hinzu kommen weitere 40.000 Euro Kostenrisiko für die eigenen Anwälte und die Anwälte des SWR. Um diese offensichtlich völlig unsinnige Forderung abwehren zu können, ist Walter S. mit bis zu 70.000 Euro Prozesskostenrisiko konfrontiert.

Folgt man der bisherigen Rechtsprechung unserer deutschen Gerichte, dann weigern sie sich, die Inhalte der Vollstreckungsersuchen sowie der zugrundeliegenden Bescheide überhaupt zu überprüfen. Man verlässt sich komplett auf die Landesrundfunkanstalten, die einfach nur bestätigen, dass die von ihnen selbst erstellten Bescheide und Vollstreckungsersuchen völlig korrekt seien.

Der BGH hat einen Riegel vorgeschoben

Dem hat der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben. Es muss für den Bürger ganz klar erkennbar sein, wer überhaupt die Verantwortung für den Bescheid und die damit zusammenhängende Vollstreckung hat. Es muss weiterhin möglich sein, gegen jeden Bescheid wirksam vorzugehen. Dies setzt voraus, dass die Gerichte sich nicht systematisch ihrer Verantwortung entziehen.

Dieses Schreiben des SWR zeigt ganz klar, dass hier vollständig automatisiert bei ARD und ZDF gearbeitet wird. Kein Mensch sieht sich diese Schreiben mehr an, oder entscheidet konkret. Es gibt keine IT-Systeme, die solche Fehler erkennen und verhindern könnten. Jedes einzelne Schreiben des Beitragsservices könnte falsch sein und niemand würde sich dagegen wirksam wehren können, weil sowohl Verwaltungs- als auch Zivilgerichte eben bislang nicht bereit waren, überhaupt in die Details einzusteigen. Es wurde pauschal alles durchgewunken, was SWR, WDR und Co. verlangen.

Damit ist nun Schluss und der Beitragsstopper hilft

Damit ist seit dem Urteil des BGH vom Februar diesen Jahres Schluss und wir als Beitragsstopper helfen ganz konkret dabei, die Zwangszahlungen einzustellen, gegen Bescheide vorzugehen und Zwangsvollstreckungen wirksam zu verhindern. Es ist letztlich egal, ob 200, 20.000 oder eben 1 Mio. Euro gefordert werden. Dieser automatisierte Selbstbedienungsladen mit Namen ARD und ZDF gehört auf den Schrotthaufen der Geschichte. Hilf mit dabei und werde hier heute noch Beitragsstopper oder auch Freiheitsträger und sei damit Teil unserer Freiheits-Infrastruktur. Solltest du noch Fragen haben, werden diese an jedem Dienstag in unserem Webinar beantwortet, zu dem du dich hier kostenfrei anmelden kannst.

Wenn Du bereits Beitragsstopper bist, dann lade heute noch das umfangreiche V-Gutachten herunter und sende es mit seinen 154 Seiten als Ergänzung zu deinem laufenden Verfahren an das für Dich zuständige Gericht. Spätestens mit dieser 1 Mio-Euro-Forderung, die jederzeit jeden von uns treffen kann, ist das Fass zum Überlaufen gebracht worden.

Viele Grüße,

Markus Bönig und das ganze Team des Beitragsstoppers

https://www.facebook.com/groups/1903918863867593

12/06/26

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Lieber Freund der Freiheit,

wieder einmal zeigt sich, dass die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen längst nicht so unangreifbar ist, wie ARD, ZDF und Beitragsservice uns seit Jahren glauben machen wollen. Vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat das Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg jetzt die Reißleine gezogen und ein laufendes Vollstreckungsverfahren aufgegeben. Der Hintergrund ist bemerkenswert.

Ein Beitragsstopper hatte sich gegen eine Vollstreckungsankündigung gewehrt und die erforderlichen Nachweise verlangt. Im Laufe des Gerichtsverfahrens musste das Finanzamt schließlich einräumen, dass die geforderten Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden können. Besonders brisant ist dabei folgende Erklärung des Finanzamtes:


„Insbesondere mangelt es an einem Nachweis, dass die Festsetzungsbescheide bekanntgegeben werden.“

Mit anderen Worten: Die Vollstreckungsbehörde konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass die für die Vollstreckung erforderlichen Bescheide überhaupt wirksam bekanntgegeben worden sind. Genau deshalb wurde die Vollstreckungsankündigung für gegenstandslos erklärt und das Vollstreckungsersuchen an den Beitragsservice zurückgegeben.

Weitere Vollstreckungsmaßnahmen werden ausdrücklich nicht ergriffen. Das Finanzgericht stellte anschließend fest, dass die Behörde dem Klagebegehren vollständig entsprochen hat. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Finanzamt auferlegt.

🚨 Eilmeldung: Bürger stoppt die GEZ – Forderung des Bayerischen Rundfunks für ungültig erklärt

Am 24. April 2026 wurde die GEZ-Forderung des Bayerischen Rundfunks gegen einen Bürger für ungültig erklärt. Schwarz auf weiß. Der Rundfunk muss jegliche Kosten tragen.

Und das ist erst der Anfang: Was von Grund auf fehlerhaft ist, darf nicht eingefordert werden. Was bereits eingezogen wurde, steht den Betroffenen zurück.

Wie kam es dazu?

Die GEZ erstellt ihre Forderungen vollautomatisch per Computer. Niemand prüft sie persönlich. Niemand unterschreibt sie. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Februar 2026 entschieden: Genau das ist rechtswidrig (Quelle).

Das bedeutet: Der Fehler steckt im System. Jede einzelne GEZ-Forderung, die so erstellt wurde, ist angreifbar. Nicht nur bei einem Bürger, sondern bei allen.

Genau das zeigen die Ergebnisse der letzten Wochen:

✅ Mitte März 2026: GEZ-Forderung des Bayerischen Rundfunks in Kempten gekippt.

✅ 24. April: In Nürnberg-Fürth geht es noch weiter. Forderung ungültig, Kosten trägt der Rundfunk.

✅ 8. Mai: In Passau wird sogar bereits laufender Zahlungsdruck komplett rückgängig gemacht. Selbst wer schon unter Druck stand, bekommt alles aufgehoben.

✅ Allein in Kassel laufen bereits über 180 weitere Fälle dieser Art.

All diese Ergebnisse wurden mit den Schriftsätzen des Beitragsstoppers erzielt.

Warum gerade jetzt jeder davon profitieren kann:

Wer es vor einigen Monaten allein versucht hat, wurde mit Standardbriefen abgewimmelt. Allein hattest du keine Chance. Seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hat sich das Spiel komplett verändert.

Über 50.000 Bürger gehen bereits mit den Schriftsätzen des Beitragsstoppers vor, bestückt mit den aktuellsten Ergebnissen & handfestem Beweismaterial. Schreiben dieser Qualität kann der Beitragsservice nicht mehr mit einem automatischen Standardbrief abwimmeln. Er müsste jeden Brief persönlich prüfen, persönlich beantworten, persönlich begründen. Bei dieser Masse schlicht unmöglich. Genau deshalb verliert die GEZ gerade reihenweise.

🔒 Jeder Schriftsatz sitzt. Fundiert, aktuell, wasserdicht.

👉 Genau jetzt ist der Moment:

Hier ist der Weg raus aus den GEZ-Beiträgen:
https://www.beitragsstopper.de/aff_meticulous