https://www.nius.de/news/impfung-gegen-fake-news-correctiv-journalistin-gab-workshop-fuer-den-verfassungsschutz/7381a034-15cd-4cc2-bf33-f3eb4c1641e2
Was will der Inlandsgeheimdienst von Correctiv lernen?
26.02.2024 – 06:14 Uhr
von Felix Perrefort
Seit 2021 gibt es im Bundesamt für Verfassungsschutz ein „Zentrum für Analyse und Forschung (ZAF)“. Im September 2023 organisierte es eine Wissenschaftskonferenz. Das Thema hatte mit der eigentlichen Aufgabe der Behörde nichts zu tun: „Meinungsbildung 2.0 – Strategien im Ringen um Deutungshoheit im digitalen Zeitalter“. Correctiv war mit einem merkwürdigen Workshop vertreten, bei dem es um „präventive“ Bekämpfung von Fake-News ging.
Der AfD-Politiker Leif-Erik Holm fragte per schriftlicher Anfrage das Innenministerium, dem das Bundesamt für Verfassungsschutz unterstellt ist, ob es „zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 12. Februar 2024 Treffen, Kontakte oder Gespräche zwischen Vertretern des Bundesamts für Verfassungsschutz oder anderen Sicherheitsbehörden und Mitarbeitern des Correctiv-Netzwerks“ gab, und wenn ja, wann und aus welchem Anlass sie denn stattgefunden hätten.
Bundesregierung verweigert Auskunft
Die Bundesregierung verweigerte jedoch unter Verweis auf die Pressefreiheit Correctivs die Auskunft.
Dies kommentierte Leif-Erik Holm gegenüber NIUS folgendermaßen: „Ein klares Dementi sieht anders aus. So hat es den Anschein, dass sich die Bundesregierung in ihrer Antwort hinter dem Argument der Pressefreiheit nur versteckt, um auf unbequeme und brisante Fragen nicht antworten zu müssen. Anders ist es kaum zu verstehen, warum das Innenministerium auf einmal Quellenschutz für das Correctivnetzwerk betreibt. Das gehört nicht zu seinen Aufgaben oder Pflichten. Der Vorwurf, dass der Verfassungsschutz Journalisten von Correctiv bewusst angefüttert hat, um sie gegen die Opposition zu instrumentalisieren, steht damit immer noch im Raum.“
Der deutsche Inlandsgeheimdienst will „Deutungshoheit“ in der „Meinungsbildung“. Verfassungskonform klingt das nicht.
In der NIUS exklusiv vorliegenden Antwort heißt es: „Nicht öffentliche bzw. nicht veröffentlichte Treffen, Kontakte oder Gespräche, die Journalistinnen und Journalisten in Ausübung ihrer durch die Pressefreiheit geschützten Redaktions- oder Recherchetätigkeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden führen, unterliegen dem durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) geschützten Recherche- und Redaktionsgeheimnis.“
Staatlich finanzierter, unabhängiger Journalismus?
Der Bundesregierung zufolge steht Correctiv für „unabhängigen, faktenbasierte Journalismus“. Dabei ist diese „Unabhängigkeit“ aufgrund der finanziellen Abhängigkeit von der Bundesregierung schlicht und ergreifend nicht gegeben. 2,5 Millionen Euro staatliche Förderung erhielt das Medienportal seit 2014, davon rund 373.000 Euro aus dem Innenministerium, wie NIUS berichtete.
Das bedeutet: Die Bundesregierung finanziert sich mit Correctiv ihren eigenen Journalismus, verweigert dann aber die Auskunft über mögliche Treffen. Die Frage danach ist begründet, mobilisierte die Regierung für die „Demos gegen rechts“, die durch eine suggestiv verfasste Publikation Correctivs ausgelöst worden waren, die vermeintliche Deportationspläne enthüllte.