KONTRA GRUNDGESETZ

Der gelöschte und neu beschriebene Artikel 23 des Grundgesetzes erklärt die Verwirklichung eines vereinten Europas zum „Staatsziel“ .
Das „Staatsziel“ ist demnach geradezu die Auflösung dieser BRD.
Ein Paradox in sich ?
Die Wahrheit über die tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland muss endlich genauer beleuchtet und ausgesprochen werden !!!
Betrachten wir die rechtliche Konstruktion der BRD seit 1990, ist dieses Gebilde überhaupt noch staatlich ?
Mit der Aufhebung des Geltungsbereichs des Art. 23 GG stellte sich die Frage, inwieweit das GG überhaupt noch eine Bedeutung hat und mit der Schaffung der BRD Finanzagentur mit beschränkter Haftung unter Handelsregister Frankfurt am Main Nr. 51411, überhaupt noch von öffentlichem Recht gesprochen werden kann und nicht ohnehin nur Privatrecht gilt, so als ob die Bundesbürger nur das Personal einer GmbH sind, Polizeibeamte nur Besitzdiener mit Werkschutzfunktion und das Finanzamt nur die Betriebskosten einsammelt, die das Parlament (ähnlich einer Hausverwaltung) umlegt.
Mit dem im Bundesgesetzblatt S. 2614 v. 23.11.2007 veröffentlichten zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht ist die Rechtslage nochmals bestätigt worden. So sind mit Art. 4 § 2 des genannten Gesetzes die vier Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder aufgehoben worden und somit diese Besatzungsgesetze wieder in Kraft. Das Parlament bzw. der Bundestag der Bundesrepublik kann nicht beschließen und hat nicht beschlossen, dass das Besatzungsrecht vor 1949 wieder Geltung hat. Oberster Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland sind also die Besatzungsmächte. Die Regierung der BRD handelt nur in dem von den Siegermächten erlaubten Rahmen. Das heißt, die BRD ist keine verfassungsmäßige Körperschaft. Dies steht auch im Art. 146 GG: GG Art. 146 (Geltungsdauer des Grundgesetzes)
Aus dem GG :
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. „
Im Grundgesetz steht weiter , Art. 146, dass Deutschland eine Verfassung zu geben ist.
Am 17.07.1990 erfolgte die Aufhebung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes, diese wurde am 18.07.1990 rechtsgültig.
Am 23.09.1990 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass Art. 23 GG aufgehoben wird, was nichts weniger bedeutet als die Aufhebung des räumlichen Geltungsbereiches des Grundgesetzes: GG Art. 23 (alte Fassung) und damit der alten BRD als Staat A134 der UNO.
Aus dem GG :
„Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würtemberg-Baden und Würtemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland war damit de jure erloschen und damit zugleich Art. 34 GG (Staatshaftung) aufgehoben !
Damit man auch weiterhin die Rechtsentwicklung verfolgen kann, muss die Aufhebung oder der Wegfall eines Gesetzes, Artikels oder Paragraphen im Gesetzestext zu erkennen sein.
Doch statt die Aufhebung des Art. 23 in den offiziellen Ausgaben kenntlich zu lassen, hat man den Art. 23 mit einem völlig anderen Inhalt (Europäische Union) neu überschrieben und damit vertuscht, dass der ursprüngliche Text ein völlig anderer war.
Selbst die korrekt als „weggefallen“ oder „aufgehoben“ gekennzeichneten Paragraphen müssen kritisch hinterfragt werden, wie beispielsweise beim GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), wo man z.B. in einer aktuellen Ausgabe findet: „§ 15 (weggefallen)“.
Forscht man nach, was da eigentlich „weggefallen“ ist, stößt man auf die unglaubliche Tatsache, daß „der Gesetzgeber“ mit dieser Änderung die Gerichte als Staatsgerichte abgeschafft hat, denn der „weggefallene“ Satz (1) des § 15 GVG lautete schlicht und einfach:
„Die Gerichte sind Staatsgerichte.“.
Der „Gesetzgeber“ hat hier offenkundig der Tatsache Rechnung getragen, daß die BRD kein Staat ist!“
Das Märchen von der Staatshaftung oder der Zusammenbruch der freiheitlich – demokratischen Grundordnung
Dies ist nur ein Beispiel von Veröffentlichungen, die uns die Wahrheit über die tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland wiederspiegeln. Die BRD leidet unter politischer Unterdrückung, unter Geschichtslügen, unter einer von Unwahrheiten geprägten anglo- amerikanischen Umerziehung.
Sie leidet unter einer machtgierigen, verlogenen und volksfernen politischen Klasse, die sich das Volk nebst seinem nicht gültigen aber als geltend aufgezwungenen Grundgesetz zu eigen machen will.
Die einen Teil der Bevölkerung und einen Teil der Jugend in Ihrem Sinne Meinungs- manipuliert hat, um mit deren Unterstützung jede aufrechte nationale Gesinnung im Keime zu ersticken.
Ihr dient ein um(n)erzogener, vaterlandsloser Mob, der lauthals und Steine werfend, im vereinten Kampf gegen Recht(s), durch Deutsche Straßen ziehend, alles kleinschlägt, was sich zu einer nationalen Identität bekennt. Aufgehetzt und unterstützt von sogenannten Politikern, denen alles mehr am Herzen liegt, als das Wohl des Deutschen Volkes!
Die Situation scheint ausweglos verfahren, sie ist es aber nicht.
Denn der legitime Staat mit legitimer Verfassung,
einer Volksverfassung unseres Friedensstaates existiert.
Mit der noch heute uneingeschränkt gültigen Verfassung der DDR im Zustand NACH DER WENDE.
Wir müssen sie nur wieder annehmen.
Durch unser Bekenntnis.