https://www.haintz-legal.de/blog/detail/massenabmahnungen-mit-hilfe-der-staatsanwaltschaft-die-dubiosen-geschaefte-und-nebeneinkuenfte-der-kriegstreiberin-strack-zimmermann
Marie-Agnes Strack Zimmermann (MdB für die FDP und Rüstungslobbyistin und X-Aktivistin) ist zurzeit offenbar dabei, sich neben ihrem üppigen Einkommen als Bundestagsabgeordnete (ob ihre Lobbyarbeit für die Kriegsindustrie entlohnt wird, ist uns nicht bekannt) eine weitere Erwerbsquelle zu erschließen. So ist hier bekannt, dass Strack-Zimmermann monatlich teils mehrere hundert Strafanzeigen erstatten lassen soll. Dies über einen jungen Rechtsanwalt aus Rheine, namens Alexander Brockmeier, der von 2017 – 2022 Landtagsabgeordneter für die FDP im Landtag von Nordrhein-Westfalen war. Alle Strafanzeigen scheinen direkt an die Staatsanwaltschaft Köln gerichtet zu werden. Die Bearbeitung erfolgt dann wohl in allen dieser Fälle durch einen Kölner Staatsanwalt, der Strack-Zimmermann die Nutzerdaten und Adressen der angezeigten Personen heraussucht, Rechtsanwalt Brockmeier dann Akteneinsicht gewährt und die Akte dann an die zuständige Staatsanwaltschaft abgibt. Häufig werden dann durch die Staatsanwaltschaften haarsträubende Strafbefehle beantragt (und von den Amtsgerichten wohl auch erlassen), auch für solch harmlose (und m. E. zutreffende) Betitelungen wie „Kriegstreiberin“. Doch wie kommt es zu den Strafanzeigen: Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen beauftragt Strack-Zimmermann die SO DONE UG (haftungsbeschränkt) mit der Suche nach Beleidigungen gegen ihre Person. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist eben jener Rechtsanwalt Alexander Brockmeier. Die von Herrn Rechtsanwalt Alexander Brockmeier geführte UG übergibt dann die gesammelten Daten an Rechtsanwalt Brockmeier (ehemals über die Brockmeier Faulhaber Rudolph PartGmbB Rechtsanwälte und nunmehr über Brockmeier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH). Rechtsanwalt Brockmeier erstattet dann Strafanzeigen für Frau Strack-Zimmermann und stellt in ihrem Namen auch Strafantrag. Woher Herr Brockmeier weiß, in welchen Fällen sich Frau Strack-Zimmermann in ihre Ehre gekränkt fühlt und die weiteren Hintergründe im Geschäftsmodell zwischen Strack-Zimmermann und ihrem Anwalt sind noch unbekannt, weitere Recherchen laufen. Frau Strack-Zimmermann belässt es aber wohl auch nicht dabei, die Beiträge anzuzeigen. Nachdem ein Kölner Staatsanwalt für sie eifrig die Nutzerdaten ermittelt und an Rechtsanwalt Brockmeier weitergeleitet hat, spricht Rechtsanwalt Brockmeier aus Rheine für Frau Strack-Zimmermann Abmahnungen aus. Die Abmahnschreiben sind grundsätzlich immer gleich, lediglich ein Passus mit der (angeblichen) beanstandeten Rechtsverletzung wird ausgetauscht. Weshalb die Aussage im konkreten Fall rechtswidrig ist, wird nicht erläutert. Der Abmahnung liegt dann eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bei, mit welcher sich der abgemahnte verpflichten soll „Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu Lasten von Frau Strack-Zimmermann zu unterlassen“ und Rechtsanwaltskosten sowie ein Schmerzensgeld an Frau Strack-Zimmermann zu zahlen. Auffällig ist hierbei, dass die veranschlagten Rechtsanwaltskosten viel zu gering bemessen und für die (mutmaßlichen) Unterlassungsansprüche lediglich ein Streitwert von 1.000,00 Euro angesetzt wird. In den abgemahnten Fällen wäre – je nach Einzelfall – meist das 10 bis 20-fache an Streitwert anzusetzen, jedenfalls zumindest das 5-fache. Daneben macht Frau Strack-Zimmermann aber noch ein Schmerzensgeld geltend, meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Der Anspruch auf das begehrte Schmerzensgeld besteht in keinem der uns bisher bekannten Fälle. Der der Anspruch auf Geldentschädigung setzt voraus, dass eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, dem Schädiger ein schweres Verschulden vorzuwerfen ist und ein unabwendbares Bedürfnis für die Zubilligung einer Geldentschädigung besteht. In den uns bisher bekannt gewordenen Fällen dürfte keine der drei Voraussetzungen vorliegen, insbesondere da diese allesamt eine Reaktion auf die öffentlichen Äußerungen der X-Aktivistin Strack-Zimmermann darstellen. Dass die Äußerungen von Frau Strack-Zimmermann nahelegen, dass sie Deutschland am liebsten in einen Krieg mit Russland sehen würde, ist wohl kaum von der Hand zu weisen.Wie hier bekannt ist, spricht eine Amtsrichterin am Amtsgericht in Rheine Frau Strack-Zimmermann aber trotzdem die begehrten Schmerzensgelder zu, bezüglich derer es offenkundig keinen Anspruch gibt. Dabei wäre das Amtsgericht Rheine für die Streitigkeit schon sachlich nicht zuständig gewesen, worauf es hätte hinweisen müssen. Denn die Sache wäre in den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Landgericht Münster gefallen. Gleichwohl hat die Rheiner Amtsrichterin Frau Strack-Zimmermann ein Schmerzensgeld zugesprochen. Aus dem hier bekannten Urteil folgt zur Begründung der Zusprache, dass keine Prüfung der Voraussetzungen für eine Geldentschädigung durch die Amtsrichterin erfolgt ist und das Schmerzensgeld zugesprochen wird, „weil der Beklagte Frau Strack-Zimmermann“ beleidigt habe. Rechtsfehlerhaft wird nur ein „Geldentschädigungsanspruch wegen einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ geprüft, „aus gleichen Gründen“ ein Unterlassungsanspruch bejaht. Eine Rechtsgüterabwägung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit unterblieb, da (rechtsfehlerhaft) eine Schmähkritik angenommen wird. Ob das Urteil vor dem Landgericht Münster Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Markus Haintz Rechtsanwalt