Millionen Menschen gegen Rundfunkbeitrag GEZ!

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Gliederung der Vorwürfe .

zum Staats-Vertrag – und Auflösung im Jahr 2026 durch Mitglieder-Entscheid Groß-Demo und Klage beim Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgericht damit es Rechtssicher endet.

0./ Dieser Staats-Vertrag ist Teil des Staatsfunk-Systems mit seinen Unterverträgen welches wir Anprangern und welches durch das Grundgesetz eigentlich verboten ist.

1/ ARD & ZDF Staatsvertrag und Deutschland-Radio RBStV trotz vorgeschriebener staatsferne. Merkel

2/ Behörde und Amtshilfe-ersuchen von den ARD / ZDF Konzernen.

3/ staatliche Vollstreckung für die Rundfunk Veranstalter ARD ZDF

4/ staatliches Strafen wie Gefängnis für ARD ZDF Verweigerer Presse

5/ Datenabgleich beim staatlichen Einwohnermelde-Amt und Kfz Zulassungsstelle, diese Behörden sind im Vertrag zwar erwähnt aber haben den Vertrag nachweislich nicht unterzeichnet, klar weil verboten.

6/ amtliche Staatliche Gerichtsurteile immer zu Gunsten der ARD ZDF.

7/ staatlicher Gerichtsvollzieher für die ARD ZDF MDR WDR usw.

8/ staatlicher Bildungsauftrag im Sinne des ZDF ARD. Ist gut gemeint gewesen 1960

9/ Abgabe der Kontrolle an die ARD ZDF in Bezug auf den Datenschutz.

10/ keine Anwendung von Handelsrecht da Verwaltungsrecht beim RBStV gilt und Staatsvertrag ohne Angabe von Leistung und Gegenleistung Lieferbedinungen vom Ministerpräsidenten rechtswidrig unterzeichnet worden sind …also gegen euch.

11/ staatliche Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat einen Sitz im ZDF Rundfunkrat gehabt = Doppel Funktion = verboten

(Staatsfernsehen -verbotener Staatsfunk) später Schlesinger-Affäre …

Diese Intendantin der ARD RBB hat den Vertrag RBStV gebrochen…wiso sollen wir uns noch daran halten…_ um ihre 18 000 € Ruhegeld im Monat zu garantieren?

Wer hat das unterzeichnet?

12/ es ist Staatlich garantiert das jede Person eine ARD Beitragsnummer hat, ja wieso soll dann in der Firma der Boss nochmal bezahlen?

13/ Eidesstattliche Versicherung und Vermögensauskunft gegenüber

dem Rundfunkveranstaltern…ich bin doch keene Versicherung, nicht mal Zuschauer des MDR WDR SWR…nur angeblicher Beitragsschuldner. (Nur eine Behauptung)

14/ Eingriff in die Rundfunk-Freiheit jedes einzelnen Bürger….durch den Staat.

15/ nur die Programmauswahl ist frei und selbstbestimmt ? ARD RTL ZDF pro7?

Netflix…doch ZDF und Rundfunk ist veraltet siehe Facebook usw.

16 /Staatsferne Organisation der Rundfunkrat hat versagt wird aber weiter köstlich versorgt.

17/ jedenfalls folgt aus dem Gebot der Staatsferne ein Beherrschungsverbot.

Doch die KEF ermittelt den Beitrag

18/Die Rundfunk-Freifeit verlangt also, das der Staat den offentlich Rechtlichen Rundfunk nicht beherrschen bzw. dominieren darf ….welches der Staat und seine Vertreter tut …siehe Liste der Anschudigungen

…Bundesverfassungsgericht 1961 im Berühmten 1. Fernsehrurteil.

19./Staatsfunk- ist laut Grundgesetz verboten- Aber das Politbüro und die ARD ZDF Konzerne machen weiter mit dem

-Zehn Milliarden Geschäft- doch …bald nicht mehr.

20./ der teuerste Staatsfunk der Welt.

21./ wir haben weder Sende-Frequenzen

Noch Programm-Hefte erhalten. Reciver?

22./ haben sie Eintrittskarten erhalten zu Rundfunk-Veranstaltungen zb.

ZDF Fernseh-Garten / MDR Musik-Sommer

oder nur Mahnungen Vom staatlichen Rundfunkveranstalter.

23/ Rückmeldungen erwünscht und Termine und Vorschläge zur Demo bzw. Mitgliederversammlung also zwangsweise

Beitragsschuldner genannt.

Wir sehen uns dann nochmal vor dem Bundesverfassunggericht in Karlsruhe..

Nachtrag 23/02/26

Neue Empfehlung der KEF-Kommission zum Rundfunkbeitrag ARD und ZDF mit Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos

von Dr. Christian Rath

23.02.2026

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neue-empfehlung-kef-kommission-rundfunkbeitrag

Weil die Länder die Beitragserhöhung verweigerten, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Doch nach neuer KEF-Empfehlung soll der Rundfunkbeitrag später und geringer steigen. Mangels Zahlungsverzug sind die Beschwerden der Sender damit hinfällig.

Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 entscheiden, ob ARD und ZDF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zusteht oder ob die Bundesländer diese Erhöhung verweigern durften. Eine Entscheidung (Az.: 1 BvR 2524/24 u.a.) stand jedenfalls auf der Liste der für 2025 geplanten Urteile und Beschlüsse.

Dann ging das Jahr ins Land und niemand machte sich Sorgen, denn es ist üblich, dass das BVerfG nur etwa die Hälfte der Fälle erledigt, die es sich vorgenommen hat. Möglicherweise hat das Gericht diesmal aber auch einen Tipp bekommen, dass sich die Arbeit gar nicht lohnt, weil sich das Verfahren auf andere unerwartete Weise erledigt.

An diesem Freitag hat jedenfalls die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine neue Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags veröffentlicht, die dem bisherigen verfassungsrechtlichen Streit die Grundlage entzieht.

Der Rundfunkbeitrag soll später und nicht so stark erhöht werden wie bisher empfohlen. Statt einer Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 auf 18,94 Euro im Monat hält die Kommission nun eine Erhöhung von 18,64 Euro im Monat ab Januar 2027 für notwendig. Das sind 30 Cent weniger als geplant, zwei Jahre später als bisher empfohlen.

Funktionsgerechte Finanzierung

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. Die Richter:innen haben auch ein staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss. 

Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission streng geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF). Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländer dann umsetzen. Kritik an der Struktur der Sender oder am Inhalt der Programme darf bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen. Die Länder können nur aus sozialpolitischen Gründen von der KEF-Empfehlung abweichen, wenn sie glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen. 

Die verweigerte Erhöhung

Seit 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro/Monat. Normalerweise wird der Rundfunkbeitrag alle vier Jahre erhöht. Die KEF empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 auf 18,94 Euro.

Die Bundesländer lehnten die Erhöhung jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Sie finden, die Sender sollen mehr sparen. Deshalb verzichteten die Länder auf die Erhöhung. Und entgegen der ursprünglichen KEF-Empfehlung beträgt der Rundfunkbeitrag heute immer noch 18,36 Euro.

Gegen die Untätigkeit der Länder haben ARD und ZDF im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zunächst sah es nach einem sicheren Sieg der Sender aus, da die Länder ja keine zulässigen Gründe für ihre Weigerung angaben. Ob die Sender genug sparen, hat bereits die KEF geprüft. An deren staatsferne Feststellungen sind die Länder gebunden. 

Auch bei der letzten Erhöhung des Rundfunkbeitrags musste das Bundesverfassungsgericht nachhelfen. Weil Sachsen-Anhalt die Ratifizierung des entsprechenden Beitragsänderungs-Staatsvertrags verweigerte, kam die Beitragserhöhung per Staatsvertrag nicht zustande und das Bundesverfassungsgericht beschloss sie im Wege der Vollstreckungsanordnung selbst

So stellten sich ARD und ZDF dies auch diesmal vor. 

Mit einer Änderung der Empfehlung rechnete wohl kaum jemand. Die KEF überprüft zwar turnusgemäß zwei Jahre nach einer Empfehlung in einem Zwischenbericht, ob ihre Annahmen eingetroffen sind. Dass sie in einem Zwischenbericht ihre Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrags absenkt, das hat es wohl noch nie gegeben. 

Die überraschende neue KEF-Empfehlung

Doch nach der neuen KEF-Empfehlung sieht alles wieder anders aus. Entscheidend ist dabei nicht, dass die KEF eine geringere Erhöhung vorschlägt als vor zwei Jahren, sondern dass die Erhöhung erst für das Jahr 2027 (statt 2025) vorgeschlagen wird. 

Damit entspricht der nicht erhöhte Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro/Monat plötzlich wieder den KEF-Empfehlungen. Und weil die Länder den Rundfunkbeitrag nun erst zum Januar 2027 erhöhen müssen, haben sie bisher auch nichts versäumt. 

Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, dass die Untätigkeit der Länder „gegenwärtig“ ihre Rundfunkfreiheit verletzte, hat nun wohl keine Grundlage mehr. Wenn die Sender sie nicht zurückziehen, werden sie beim Bundesverfassungsgericht wohl verlieren. 

Mehr Einnahmen, geringerer Beitrag

Wie aber kommt die KEF zu ihrer neuen Empfehlung? 

Die Kommission geht davon aus, dass die Einnahmen der Sender steigen, vor allem weil es mehr beitragspflichtige Haushalte gibt. Laut KEF ermöglicht schon eine Zunahme der beitragspflichtigen Wohnungen um ein Prozent eine Verringerung der Beitragshöhe um 20 Cent. Je mehr Leute Beitrag zahlen, desto niedriger ist bei gleichem Finanzbedarf die Höhe des Beitrags. 

Dagegen blieb der Finanzbedarf der Sender gegenüber der Empfehlung von Februar 2024 unverändert. Auch der neue Reform-Staatsvertrag, mit dem die Länder dem öffentlichen Rundfunk einen Sparkurs verordneten, hat laut KEF noch keine Wirkung entfaltet, weil er erst zum 1. Dezember 2025 in Kraft trat. Die KEF rechnet damit, dass es auf diesem Wege erst ab 2029 zu Einsparungen kommen wird.

Die Länder müssen dennoch handeln

Die Länder müssen nun zwar keinen unmittelbar bevorstehenden Rüffel aus Karlsruhe befürchten. Untätig bleiben können sie aber nicht. Sie haben nur etwas Zeit gewonnen, doch noch ihre Pflicht zu erfüllen und den Rundfunkbeitrag entsprechend der (neuen) KEF-Empfehlungen zu erhöhen. 

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), zeigte sich „sehr dankbar für die gute Botschaft“ einer geringeren Beitragssteigerung. Er wollte sich aber nicht direkt zur Frage äußern, ob man nun die neue Empfehlung der KEF umsetzen werde. 

Klar sei, so Schweitzer, dass man hier nicht ohne das Bundesverfassungsgericht handeln könne. Das ist allerdings ein seltsames Verfassungsverständnis. Die Länder brauchen kein grünes Licht aus Karlsruhe, um ihre verfassungsrechtliche Pflicht zu erfüllen. Oder anders gesagt: Wenn die Länder wieder untätig bleiben, können ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden mit geringen Änderungen Anfang 2027 erneut einbringen.