Zitate aus öffentlichen Äußerungen: Das geheime AfD-Gutachten beinhaltet keine geheimen Informationen

Ganz Deutschland diskutiert über das geheime Gutachten des Bundesamtes für Verfasssungsschutz (BfV), das die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ belegen soll. Doch eine inhaltliche Debatte war bislang nicht möglich. Das 1108 Seiten umfassende Gutachten ist unter Verschluss.
„Ich bitte um Verständnis, dass wir das Gutachten nicht zur Verfügung stellen können, da es sich um ein eingestuftes internes Behördendokument handelt“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums am 5. Mai auf Anfrage von NIUS mit.
Nancy Faeser veröffentlichte die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ wenige Stunden vor ihrem Amtsende.

Eine inhaltliche Debatte muss möglich sein dürfen
Deutschland kennt also nicht die konkreten Gründe, weshalb die größte Oppositionspartei, die laut Umfragen inzwischen ein Viertel der Deutschen hinter sich versammelt, „gesichert rechtsextremistisch“ sein soll. Das muss sich ändern.
NIUS liegt das komplette Gutachten vor, weshalb wir entschieden haben, ebenso wie das Magazin Cicero das Papier der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im öffentlichen Raum sollte eine intensive inhaltliche Debatte möglich sein: Ist die Einstufung der AfD gerechtfertigt? Überzeugen die vorgelegten Beweise? Hat der Verfassungsschutz seine Grenzen und Befugnisse überschritten?
Es handelt sich um eine reine Zitatensammlung
Cicero-Autor Mathias Brodkorb schreibt dazu: „Wir finden im Gutachten des Verfassungsschutzes also beiderlei: eindeutig ‚harmlose‘ und eindeutig verfassungswidrige Äußerungen. Der Verfassungsschutz erklärt sie gleichwohl allesamt und sonders zu verfassungsfeindlichen Aussagen. Das ist nicht nur wenig überzeugend, es ist offenkundig falsch.“
Die beiden Parteichefs der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, bei einem Pressetermin.
Staatsgeheimnisse werden durch die Veröffentlichung ohnehin nicht bedroht. Denn geheime Informationen, die etwa durch V-Leute gewonnen wurden, flossen nicht in das Gutachten ein. Es handelt sich um eine reine Zitatensammlung – das gibt selbst der Verfassungsschutz zu. Als Belege wurden im Gutachten „programmatische Schriften und Grundsatzpapiere, Publikationen, Verlautbarungen auf Internetpräsenzen und in sozialen Netzwerken sowie Aussagen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Reden auf Wahlkampfveranstaltungen und Demonstrationen herangezogen“, erklärt der Verfassungsschutz seine Methodik. „Auf die Verwendung von Redebeiträgen aus dem parlamentarischen Raum wurde angesichts des dahingehend bestehenden erhöhten Schutzstatus durch Art. 38 GG verzichtet.“
NIUS veröffentlicht das komplette Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD, damit sich jeder Bürger von diesem historisch bedeutsamen Vorgang sein eigenes Bild machen kann. Quellen des Geheimdienstes werden hier nicht gefährdet, weil der Bericht ausschließlich aus öffentlichen Äußerungen besteht. Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse an den Unterlagen.
Wer Interesse hat sich das anzutun Hier der Link zum Faeser’s Gutachten ( denn es glaubt doch wohl niemand das der VS ( wer auch immer dieser Club ist ) so etwas zu Stande bringen kann)=
https://api.nius.de/api/assets/office-hr/64a7c9da-6a9a-409e-9141-16ed0e1e9d80/gutachten-bfv-afd4.pdf
Nachtrag =
Staatsrechtler Dietrich Murswiek über AfD-Gutachten: „Der Verfassungsschutz verletzt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit“

Das AfD-Gutachten sei in Wahrheit kein Gutachten, meint der Freiburger Staatsrechtler. 14/05/25
Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek kritisiert gegenüber NIUS das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes als größtenteils „irrelevant“. Es handle sich in erster Linie um eine bloße Sammlung von Meinungsbeiträgen und nicht um ein Gutachten im eigentlichen Sinne. Murswiek sieht durch die Arbeit des Verfassungsschutzes die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht. Der Inlandsgeheimdienst verletze selbst das „Demokratieprinzip“.
NIUS gibt die erste Einschätzung des emeritierten Professors für Staats- und Verwaltungsrecht in vollem Wortlaut wieder:
„Das sogenannte Gutachten des BfV über die AfD ist strenggenommen kein Gutachten, sondern größtenteils eine Sammlung von Meinungsäußerungen, die das BfV bewertet, ohne zu prüfen, ob ein anderes – zu einer anderen Bewertung führendes – Verständnis der jeweiligen Äußerung möglich wäre.
Ergänzung =
Wolfgang Wiehle 14/05/25
+++ Jurist entlarvt VS: Einstufung ohne Grundlage, absurde „Beweise“! +++
Ein Verfassungsschutz, der sich selbst über das Gesetz stellt – das ist die Realität in Deutschland! Der jüngste Anlauf, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen, zeigt: Hier wird mit den Mitteln des Inlandsgeheimdienstes billige Politik gemacht, am letzten Arbeitstag von Nancy Faeser. Das ist an politischer Instrumentalisierung kaum mehr zu überbieten! Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner bringt es auf den Punkt: Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz verwendete Kategorie „gesichert rechtsextremistisch“ existiert im Gesetz gar nicht. Nach § 4 Abs. 1 lit. c BVerfSchG müsste für ein Vorgehen nachweisbar sein, dass die AfD zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will. Davon ist im öffentlich gewordenen Gutachten keine Rede. Die Anforderungen des Gesetzes werden also bewusst unterlaufen.
Nancy Faesers Regierungsschutz delegitimiert sich selbst, aber natürlich wird er vielmehr jeden verschärft beobachten, der nun Kritik übt, wegen angeblicher „Delegitimierung des Staates“. Auch ich bin beim VS-Gutachten mit einem Facebook-Beitrag genannt, weil ich mit „Passdeutsche“ einen eigenen Begriff verwendet habe, um zwischen Eingebürgerten und Deutschen ohne aktuellen Migrationshintergrund zu unterscheiden. Nur, wie soll man leicht verständlich über Fehler von Einwanderungs- und Einbürgerungspolitik diskutieren, wenn man solche klaren Begriffe nicht verwenden darf? Die gewollte Einschränkung der Meinungsfreiheit ist offensichtlich! Es wird im nun veröffentlichten Gutachten deutlich, mit welch dünner Suppe der Verfassungsschutz tatsächlich arbeitet. Allerlei gesammelte Zitate und daraus gesponnene Ableitungen geben die Argumentation der Behörde regelrecht der Lächerlichkeit preis.
Zum Beispiel wird ein Wahlprogramm aus Sachsen herangezogen, wo folgender Satz den Inlandsgeheimdienst auf den Plan rief: „Kindertageseinrichtungen müssen einen sicheren Erwerb der deutschen Sprache für alle Kinder, die auf Dauer hier leben werden, gewährleisten.“ Etwa nicht? Auch Alice Weidel ist im Gutachten aufgeführt, weil sie den Begriff „Schwachkopf“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sieht. Das sind nur einige der zahlreichen Einstufungsmomente, wohlgemerkt für eine Kategorie, die es juristisch nicht einmal gibt! Eine Behörde, die so arbeitet, schützt die Verfassung nicht, sondern schadet ihr – offensichtlich vorsätzlich mit politischem Ziel!
Links hierzu=
Cicero veröffentlicht das gesamte Geheimgutachten des Verfassungsschutzes zur AfD
Deutsche Sprache im Kindergarten verfassungsfeindlich: So absurd argumentiert der Verfassungsschutz gegen die AfD
Verfassungsschutz kritisiert Weidel, weil sie „Schwachkopf“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sieht
Verfassungsrechtler: Das AfD-Gutachten ist nur haltbar, wenn …