„Trusted Flagger“ – Lizenz zum Zensieren

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Seit Oktober gibt es in Deutschland mit „REspect!“ eine „Trusted Flagger“-Meldestelle für Hass und Desinformation im Netz. Doch das ist erst der Anfang. Recherchen zufolge stehen bereits elf weitere Zensoren mit staatlichem Siegel in den Startlöchern.

von Wim Lukowsky

Das Arsenal der Bundesregierung im Kampf gegen vermeintliche Desinformation und Hasskriminalität im Internet wird immer weiter ausgebaut. Mit der Kennzeichnung der Meldestelle „REspect!“ als ersten sogenannten „Trusted Flagger“ oder „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ hat die unter grüner Flagge stehende Bundesnetzagentur diesem Online-Arsenal einen Bärendienst geleistet. Die Zensur auf X, Instagram und Co. wird erleichtert – die Meinungsfreiheit eingeschränkt.

Auf Anfrage kommt jetzt heraus: All das ist erst der Anfang. Aktuell bearbeitet die Bundesnetzagentur die Anträge von fast einem Dutzend weiterer Meldestellen, die so ebenfalls bald „Trusted Flagger“ werden könnten. Das Konzept funktioniert dabei folgendermaßen: Die Meldestellen aggregieren „unzulässige“ Inhalte und stellen daraufhin einen Löschantrag bei dem betreffenden Online-Unternehmen.

Möglich gemacht wird das durch die EU-Verordnung „Digital Services Act“ (zu Deutsch: Digitale-Dienste-Gesetz), welche den EU-Staaten seit Februar dieses Jahres weitreichende Befugnisse zum Melden von Beiträgen im Internet gibt. Eine Möglichkeit ist eben jene Ernennung von „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“, die im Rahmen der DSA-Verordnung eine übergeordnete Stellung einnehmen: Plattformen müssen Löschanträge von staatlich zertifizierten Meldestellen vor normalen Nutzermeldungen bearbeiten.

Im Unterpunkt 61 der DSA-Verordnung heißt es, Online-Unternehmen sind innerhalb der EU angehalten, von den „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ eingereichte Meldungen „rasch, sorgfältig und in nicht willkürlicher Weise zu bearbeiten“. Ob dieser Vorgang jedoch tatsächlich ohne jede Willkür vonstattengeht, ist zumindest fragwürdig. Einige Anbieter wie Facebook und Google kooperieren bereits im Rahmen des „Verhaltenskodex 2022 für Desinformation“ freiwillig mit der EU. Möglicherweise werden in diesem Kontext auch Daten, die als Desinformation gewertet werden, mit der EU geteilt.

Die Überwachungs- und Zensurmethoden der EU werden auch in einem anderen Fall deutlich: Die EU-Kommission soll Elon Musk angeboten haben, keine Strafzahlungen gegen dessen Kurznachrichtendienst X zu verhängen, wenn dieser dafür „still und heimlich zensieren“ würde, wie Musk im Juli auf X mitteilte. Denkbar ist daher auch, dass die EU mit anderen Plattformen ein solches Abkommen ausgehandelt hat – obwohl eine solche Willkür im EU-Gesetz eben untersagt wird.

Auch in Deutschland wird die DSA-Verordnung möglicherweise widersprüchlich ausgelegt: In Punkt 61 wird ebenfalls festgehalten, dass „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ ihre Tätigkeit „genau und objektiv durchführen“ müssen. „REspect!“ wird aber durch staatliche Gelder, beispielsweise des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie durch die bayerische und baden-württembergische Staatsregierung unterstützt. Gleichzeitig fällt die Organisation mit Beiträgen auf Instagram auf, die eher gegen vermeintlich rechte und regierungskritische Akteure gerichtet sind.

Meldestelle vertritt linke Positionen

Dort präsentiert sich die Meldestelle progressiv und nutzt Gendersprache. So veröffentlichte „REspect!“ unter anderem einen Beitrag über „Stammtischparolen“ – „Ausländer nehmen uns die Arbeitsplätze weg“ – und auch über „Strukturelle Diskriminierung“. Im Fokus hat die Stiftung zudem das Verwenden von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und Antisemitismus.

Brisant: Der Leiter der Meldestelle, Ahmed Haykel Gaafar, positioniert sich in Deutschland gegen Antisemitismus, pflegt allerdings als ausgebildeter Islamwissenschaftler auch Verbindungen zu muslimischen Oberhäuptern, etwa dem Großscheich Ahmed Al-Tayyib der Universität Al-Azhar in Kairo, die den tödlichen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 öffentlich begrüßte.

Inzwischen deaktivierte oder depublizierte der Meldestellen-Chef seine Konten in Sozialen Medien, auf denen beispielsweise gemeinsame Bilder mit Al-Tayyib zu sehen waren. Auch dieses Beispiel zeigt: Die politische Objektivität von „REspect!“ und die Hintergründe sowie Standpunkte der privaten Stiftung scheinen alles andere als geklärt.

Dennoch könnte das „Trusted Flagger“-Modell künftig für zahlreiche Anzeigen bei Plattformbetreibern sorgen, denn: Elf weitere Anträge zur Zulassung als „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ werden derzeit von der Bundesnetzagentur bearbeitet. Das teilte die von Klaus Müller, einem Vertrauten von Robert Habeck, geführte Behörde gegenüber Anonymous News mit. Die notwendigen Unterlagen werden geprüft, weitere Details sind derzeit nicht bekannt. Sollten alle diese Organisationen die Zertifizierung erhalten, würden allein in Deutschland zwölf Meldestellen existieren, die die Moderationsabteilungen der hiesigen Internetplattformen mit Löschanträgen überschwemmen könnten.

Weil problematische Inhalte, aber auch die von den Meldestellen verfolgte Desinformation nicht klar definiert sind, könnte es zu einem Flächenbrand auf dem Spielfeld der Meinungsfreiheit kommen und zahlreiche unliebsame oder regierungskritische Beiträge per Löschantrag gemeldet werden. In der DSA-Verordnung werden immer wieder nicht strafbare Inhalte hervorgehoben, die sich laut EU dennoch nachteilig auf die Grundrechte aus der EU-Charta, die gesellschaftliche Debatte, Wahlprozesse oder die öffentliche Sicherheit auswirken könnten.

Auch die Bundesnetzagentur selbst, die als „Digital Services Coordinator“ die zuständige Stelle für die Umsetzung des DSA in Deutschland ist, hat eine „Liste der Bereiche mit unzulässigen Inhalten“ veröffentlicht. In jeder Kategorie wird als Unterpunkt neben zahlreichen Beispielen immer auch „Andere“ aufgeführt, was das Spektrum unzulässiger Inhalte erstaunlich weit erscheinen lässt.

Zudem finden sich auch hier Ausführungen, die nicht strafbar oder illegal sind, so zum Beispiel „Hassrede“. Der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag hielt dazu in einer Auswertung fest: „Hass an sich mag also etwa aus moralischen Gründen abgelehnt werden, ist jedoch nicht strafbar“ – es sei denn, er überschreitet juristisch relevante Grenzen, beispielsweise zur Volksverhetzung.

Das ist jedoch intransparent, denn: durch die offene Architektur der DSA-Verordnung können die Meldestellen ein starkes Instrument der Regierung sein, um Nutzer schnell und im rechtlichen Rahmen bei Plattformbetreibern anzuschwärzen, um Beiträge mit nicht zwingend illegalen, aber für die Regierung problematischen Inhalten zu zensieren. Der Staat braucht keine Behörde, kein Gerichtsurteil für Zensur – er kann all das einfach auf private, regierungsfreundlich eingestellte Meldestellen verlagern, die keinerlei gerichtlicher oder parlamentarischer Kontrolle unterstehen. Denn sie löschen nicht, sie empfehlen nur die Entfernung – mit dem starken staatlichen Siegel des „Trusted Flaggers“. Von diesen verlangt das DSA zwar, „ohne jede Willkür“ vorzugehen – ob sie das aber am Ende tatsächlich machen, kann keiner genau kontrollieren.

Das Überwachungsarsenal der EU wächst

Neben der DSA-Verordnung stehen noch weitere Überwachungsinstrumente in den Startlöchern: Trotz mehrfachen Scheiterns möchte der EU-Rat nach wie vor eine anlasslose Chatkontrolle beschließen, die derartig einschneidend ausfallen soll, dass sich sogar eine Sperrminorität gegen das Vorhaben gebildet hat. Auch die KI-Verordnung kann – obwohl sie vergleichsweise zurückhaltender formuliert ist – für erkennungsdienstliche Vorgänge genutzt werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte Künstliche Intelligenz darüber hinaus eventuell sogar für das automatische Identifizieren von Personen einsetzen – obwohl das wiederum nicht mit der KI-Verordnung vereinbar wäre.

Nicht nur von derartigen Überwachungsplänen betroffene Plattformen spielen der EU-Zensur in die Hände, auch nationale Stellen schöpfen diese Gesetze vollständig aus – wie zum Beispiel das Innenministerium oder eben die Bundesnetzagentur. Letztere zeigte sich bei der Einführung der DSA-Verordnung im Februar übermotiviert: Die Behörde sammelte unmittelbar nach Inkrafttreten bereits Verstöße in den sozialen Medien, um diese an die zuständige EU-Stelle weiterzugeben. Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt beriet der Bundestag noch über das Gesetz, das die Umsetzung der DSA-Verordnung in Deutschland regeln sollte – die Bundesnetzagentur agierte also ohne Rechtsgrundlage.

Auf Anfrage bestätigte die Bundesnetzagentur damals den Vorgang – man habe Meldungen über rechtswidrige Inhalte „erhalten“ und der EU-Kommission gemeldet. Zur rechtlichen Bewertung erklärte die Behörde freimütig: Die erhobenen Informationen seien „auch ohne gesetzliche Grundlage nutzbar.“ Das „bisherige Tätigwerden“ beruhe zudem auf der erwarteten Benennung als „voraussichtlicher nationaler Koordinator“ (Digital Services Coordinator) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. „Voraussichtlich“, weil die gesetzliche Grundlage erst wenig später vom Bundestag verabschiedet wurde.

Das Vorpreschen der Bundesnetzagentur – damals wie heute – verdeutlicht: Europa befindet sich erst am Beginn einer stärkeren Überwachungsepoche, die durch die EU-Gesetzgebung ermöglicht wird. Hierzulande warten verschiedenste Meldestellen in den Startlöchern, die im Falle einer Zertifizierung als „vertrauenswürdig“ vor allem regierungsfreundliche Positionen stützen.

Die zuständigen Funktionäre begrüßen die Möglichkeiten im Rahmen des DSA. „Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden“, teilte etwa Klaus Müller in einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur mit. „Das hilft, das Internet sicherer zu machen“ – nur eben auf Kosten der Meinungsfreiheit.


In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Angeblich. »Eine Zensur findet nicht statt«, heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Doch Geheimdienste, Denkfabriken, Nichtregierungsorganisationen, Internetgiganten und Mainstream-Medien haben sichcverschworen, um durch die Hintertür ein flächendeckendes System der Zensur und Meinungsüberwachung einzuführen, finanziert von den Steuerzahlern, im Namen der Bekämpfung von »Hass und Hetze« sowie »Desinformation«.

Ampel will Kritiker als „Gemeinwohlgefährder“ verfolgen

Die Bundesregierung plant eine neue Gesetzesverschärfung. Danach sollen öffentliche Äußerungen oder “unerwünschte Kontaktaufnahmen”, die politische oder staatliche “Funktionsträger psychisch belasten könnten”, als “Gemeinwohlgefährdung” gelten und hart bestraft werden können.

von Susan Bonath

Die Ampel-Regierung verfolgt zunehmend ihre Kritiker. Der Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, hat für sie bereits die neue Kategorie “Delegitimierung des Staats” erfunden. Der Staat entscheidet inzwischen, was als wahr oder “Desinformation” und wer als gut oder böse gilt. Wer sich bei einem Krieg auf die “falsche Seite” stellt, dem droht seit 2022 ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung. Nun steht eine weitere Gesetzesverschärfung an: Jede öffentliche Äußerung, von der sich ein politischer oder staatlicher Funktionsträger “psychisch beeinträchtigt” fühlt oder nur fühlen könnte, soll hart bestraft werden.

Potenzielle “Gemeinwohlgefährder”

Zur Debatte steht eine eilig von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eingebrachte Novelle unter dem Titel “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten”. Mit letzteren sind Funktionsträger aller Art gemeint, etwa Stadträte in kommunalen Parlamenten, Angestellte in Behörden oder Politiker in EU-Gremien.

Das Vorhaben hatte das Bundeskabinett Anfang September als Teil eines neuen “Sicherheitspaketes” – angeblich in hastiger Reaktion auf den Messerangriff in Solingen Ende August – beschlossen.  Der Bundestag soll darüber am Donnerstagabend, 10. Oktober, in erster Lesung beraten. Zuerst berichtete die DKP-Zeitung UZ über die Tücken dieses Entwurfs.

Mit ihrem 20-seitigen Pamphlet will die Ampel-Regierung die Paragrafen 105 (Nötigung von Verfassungsorganen) und 106 (Nötigung des Bundespräsidenten) im Strafgesetzbuch ändern. Das dort je nach Schwere festgelegte Strafmaß von drei Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis soll künftig auch jene treffen, die “gemeinwohlgefährdend Entscheidungsprozesse der Funktionsträger beeinträchtigen”. Auf den “Staatsdelegitimierer” im Verfassungsschutzbericht folgt nun also der “potenzielle Gemeinwohlgefährder”.

Theoretisch psychisch belastend

Wie inzwischen üblich im deutschen Gesetzesdschungel findet man in der Novelle statt konkreter Tatbestände nur mehr schwammige Floskeln. Angeblich “deuten” etwa aktuelle “Statistiken und Berichte” auf “eine Tendenz der zunehmenden Verrohung des gesellschaftlichen Miteinanders” hin.

Sinniert wird über “Hass, Hetze und Gewalt”, “Hasspostings” und “verbale oder schriftliche Anfeindungen” welche – freilich präventiv – lediglich “dazu geeignet” sein könnten, zu einer ominösen “psychischen Belastung” betroffener “Funktionsträger” zu führen.

An einer Stelle drückt der Gesetzentwurf das beispielsweise so aus: Strafrechtlich relevant werde eine solche “Tat” dann, “wenn das Verhalten des Täters einen objektivierbaren Anlass für eine Verhaltensänderung” bieten könne. Mandatsträger in Bund, Ländern, Kommunen und der Europäischen Union sollen offenbar nicht länger von kritischen Bürgern gestört werden.

Damit könnten künftig politische Unmutsäußerungen aller Art in sozialen Netzwerken, in Stadtrats- oder Gemeindesitzungen oder auf öffentlichen Protestaktionen, die von Abgeordneten oder behördlichen Funktionären auch nur potenziell als “diskreditierend” oder eben “psychisch belastend” empfunden werden könnten, schnell vor den Kadi führen – und sogar zu einer Eintrittskarte ins Gefängnis werden.

“Unerwünschte Kontaktaufnahme”

FDP-Justizminister Buschmann knüpft damit direkt an die jüngsten Verbots- und Repressionsorgien von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an, von der bereits Medien und Vereine, Corona-, Friedens- und Palästina-Demonstranten, NATO-Kritiker, vermeintliche “Putin-Versteher” und andere betroffen waren.

Doch damit nicht genug: Dem Bundesrat, der die Länder auf Bundesebene vertritt, genügt diese Verschärfung nicht. In einer Stellungnahmekritisierte dieses Gremium Ende September, dass der Wortlaut des Gesetzes diverse Vertreter von “Verwaltungseinheiten in Teilgebieten der Länder” und der “Exekutivorgane” nicht einbeziehe und forderte, dies entsprechend zu ändern.

Der Bundesrat schlug darüber hinaus sogar vor, jede unerwünschte “räumliche Annäherung” oder nicht erbetene “Kontaktaufnahme” beispielsweise über “digitale Kommunikationsmittel” mit politischen und institutionellen Funktionsträgern unter Strafe zu stellen. Die sogenannten “Volksvertreter” sollen offensichtlich nicht länger gestört werden, egal, was sie tun.

Präventivstrafen für “hypothetische Kausalverläufe”

Die “Neue Richtervereinigung” (NRV), ein Zusammenschluss aus deutschen Richtern und Staatsanwälten, rügte bereits Anfang August den ersten Referentenentwurf. Dies belegt, dass das Gesetz, anders als behauptet, schon vor der Tat in Solingen (am 23. August) in Planung war.

Durch die Novelle entstünde “eine inkonsistente Gesetzeslage”, so der Juristenverband. Die Formulierung darin sei “so weit geraten, dass sie eine verschuldensunabhängige Haftung für hypothetische Kausalverläufe umfassen würde”. Das Gesetz sei unbestimmt und schwäche die Rechtssicherheit massiv. Niemand könne dann mehr abschätzen, welche Handlung oder bloße Meinungsäußerung zu einer harten Strafe führen kann. Dadurch werde “der Anwendungsbereich des Gesetzes unvorhersehbar”.

Ein so “verwirrender” Gesetzesentwurf sei überdies völlig unnötig, merkte die NRV dann weiter an. Schließlich könnten tatsächliche Straftaten gegen “Funktionsträger” bereits jetzt juristisch verfolgt werden.

Maulkorb für eine kritische Bevölkerung

Man kann also mit Fug und Recht befürchten, dass das eigentliche Ziel eines solchen Gesetzentwurfs ein ganz anderes ist, als angeblich, wie behauptet, “mehr Sicherheit für Funktionsträger”. Denn vor allem dürfte es als Maulkorb für die politisch interessierte und kritische Bevölkerung wirken.

Denn wer weiß schon vorher so genau, welcher Politiker welche Rüge als “psychisch belastend” empfinden könnte? Oder welcher Staatsanwalt auch nur ein entsprechendes Potenzial dazu erkennen wird. Jeder Protest gegen Kriegstreiberei, Rüstungsprojekte, Sozialabbau oder was auch immer könnte dann in die neue Kategorie “Gemeinwohlgefährdung” fallen und hart von der Justiz verfolgt werden. So bringt man höchstens eine Bevölkerung zum Schweigen und hebelt auch den letzten Rest von Demokratie vollständig aus. Aber wer weiß: Vielleicht ist ja gerade das der Plan.


In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Angeblich. »Eine Zensur findet nicht statt«, heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Doch Geheimdienste, Denkfabriken, Nichtregierungsorganisationen, Internetgiganten und Mainstream-Medien haben sichcverschworen, um durch die Hintertür ein flächendeckendes System der Zensur und Meinungsüberwachung einzuführen, finanziert von den Steuerzahlern, im Namen der Bekämpfung von »Hass und Hetze« sowie »Desinformation«.