Arroganz von ARD und ZDF Programmbeschwerde / Klage durch Musk

https://markusboenig.substack.com/p/die-arroganz-von-ard-und-zdf-bei

Zwei Jahre Programmbeschwerden – und keine dokumentierte Korrekturwirkung

Markus Bönig

Juni 27, 2026

Es gibt Sätze, die klingen harmlos, sind aber in Wahrheit Mauern. Einer dieser Sätze lautet: „Wenn Sie mit dem Programm nicht einverstanden sind, dann reichen Sie doch eine Programmbeschwerde ein.“ Diesen Satz hören Bürger seit Jahren. Sie hören ihn von Rundfunkanstalten, sie hören ihn sinngemäß vor Gericht, sie hören ihn immer dann, wenn sie darauf hinweisen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfüllt, dass Berichterstattung einseitig wirkt, dass entscheidende Informationen fehlen, dass politische, gesellschaftliche oder weltanschauliche Sichtweisen ausgeblendet werden. Der Bürger soll nicht den Rundfunkbeitrag infrage stellen. Der Bürger soll bitte das vorgesehene Formular ausfüllen. Er soll sich an die Intendanz wenden. Er soll den Rundfunkrat bemühen. Er soll sich in den vorgesehenen Gang stellen, höflich klopfen, warten, eine Antwort erhalten und dann nach Hause gehen.

Wir haben mit www.rundfunkalarm.de genau das getan – über zwei Jahre hinweg. Auf dieser von der Freiheitskanzlei kostenfrei bereitgestellten Webseite wurden Programmbeschwerden dokumentiert, geteilt, weitergeleitet und in zahlreichen Fällen bis zur Gremienebene getragen. Bürger haben den offiziellen Weg genutzt, den ARD, ZDF und die Landesrundfunkanstalten selbst als Kontrollweg verkaufen. Und gerade deshalb ist das Ergebnis so wichtig und zwar nicht, weil Programmbeschwerden nichts wert wären, sondern weil jetzt sichtbar wird, was mit ihnen geschieht, wenn sie in ein selbstregulierendes System geraten, das Kritik zwar verwaltet, aber offenbar nicht wirklich verarbeitet.

Die Original-Daten finden sich hier: https://rundfunkalarm.de/statistik

Das neue Gutachten zur praktischen Wirksamkeit von Programmbeschwerden und Gremienkontrolle wertet den Zeitraum vom 13. Juni 2024 bis zum 19. Juni 2026 aus und ist hier vollständig herunterladbar. Der zugrunde liegende CSV-Rohdatensatz enthält 4.086 ursprüngliche Programmbeschwerden. Hinzu kommen 118.627 dokumentierte Teilungen und 3.329 Rundfunkratsinformationen im CSV-Datenbestand. Die öffentliche Statistikseite weist ergänzend 83.096 Gesamtmeldungen, 118.628 gesendete Teilungen und 3.452 Beschwerden beim Rundfunkrat aus. Das sind keine Anekdoten mehr. Das ist kein einzelner verärgerter Zuschauer mehr. Das ist ein dokumentierter Datenbestand über zwei Jahre, und dieser Datenbestand zeigt eine harte, unbequeme Wahrheit: Nach der vorliegenden Dokumentation ist kein Fall ersichtlich, in dem eine über Rundfunkalarm dokumentierte Programmbeschwerde zu einer nach außen erkennbaren Korrektur, Richtigstellung, öffentlichen Klarstellung, redaktionellen Änderung oder sonstigen Abhilfe geführt hätte. Ganz ausführlich erläutert der Geschäftsführer der Freiheitskanzlei, Markus Bönig, das Gutachten hier in diesem Video.

Der offizielle Beschwerdeweg wurde genutzt – genau deshalb ist sein Versagen jetzt beweisbar

Der entscheidende Punkt ist nicht, dass wir behaupten, jede einzelne Programmbeschwerde sei inhaltlich vollständig berechtigt gewesen. Das wäre methodisch unsauber und juristisch angreifbar. Niemand muss annehmen, dass alle Beschwerden richtig waren. Aber genauso lebensfremd wäre die gegenteilige Annahme, dass über zwei Jahre hinweg tausende Beschwerden eingereicht wurden und nicht eine einzige Beschwerde einen berechtigten Punkt getroffen haben soll, der sichtbar zu einer Korrektur geführt hätte. Kein redaktionelles System arbeitet fehlerfrei. Kein großes Nachrichtensystem sendet über Jahre, ohne Fehler zu machen, ohne etwas zu verkürzen, ohne einen Sachverhalt unvollständig darzustellen, ohne einen Schwerpunkt falsch zu setzen, ohne einen relevanten Gegenpunkt zu übersehen. Wenn dennoch keine dokumentierte Korrektur sichtbar wird, dann spricht das nicht für perfekte Programmarbeit. Es spricht für fehlende Korrekturtransparenz, fehlende Korrekturfähigkeit oder fehlenden Korrekturwillen.

Damit dreht sich die Beweisrichtung. Bisher konnten ARD und ZDF den Bürger mit einem eleganten Achselzucken auf Programmbeschwerden verweisen. Programmkritik, so die Standardlogik, gehöre nicht ins Beitragsverfahren. Dafür gebe es Intendanten, Rundfunkräte, Fernsehrat und Gremienkontrolle. Dieser Einwand hatte immer eine gewisse formale Schönheit. Auf dem Papier klingt das sauber: Es gibt Programmgrundsätze, es gibt Programmbeschwerden, es gibt Rundfunkräte, also gibt es Kontrolle. Aber Papier ist geduldig, und Institutionen können wunderbar existieren, ohne ihre versprochene Funktion tatsächlich zu erfüllen.

Genau hier setzt das Gutachten an, das die bisherige Arbeit von Rundfunkalarm genau analysiert. Es fragt nicht abstrakt, ob irgendwo eine Beschwerdestelle existiert. Es fragt nicht, ob ein Rundfunkrat auf dem Organigramm steht. Es fragt nach Wirkung. Entfaltet dieser Beschwerdeweg eine dokumentierte, messbare und nach außen erkennbare Korrekturwirkung? Werden Beschwerden inhaltlich geprüft? Wird Kritik sichtbar verarbeitet? Werden Fehler korrigiert? Werden Berichte ergänzt? Werden Richtigstellungen veröffentlicht? Werden wiederkehrende Beschwerdemuster ausgewertet? Gibt es erkennbare Konsequenzen für die redaktionelle Praxis? Oder erzeugt das System nur Eingangsbestätigungen, Textbausteine, Ablehnungen und Gremienbefassungen ohne spürbaren Effekt?

Das Ergebnis ist bitter, aber gerade deshalb wertvoll: Der Beschwerdeweg wurde nicht ignoriert, sondern genutzt. Und weil er genutzt wurde, kann seine Wirkungslosigkeit jetzt belegt werden. Die Bürger haben den Weg beschritten, den man ihnen gezeigt hat. Sie haben geklopft. Sie haben geschrieben. Sie haben dokumentiert. Sie haben weitergeleitet. Und nun liegt die Frage auf dem Tisch: Was ist daraus geworden?

Die Daten zeigen: Es geht um den Kern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Beschwerden konzentrieren sich nicht diffus auf irgendeine Medienunzufriedenheit. Sie betreffen fast vollständig das Fernsehen. Im CSV-Datenbestand entfallen 3.943 von 4.086 Ursprungsvorgängen auf das Medium Fernsehen, also 96,5 Prozent. Das ist wichtig, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade dort seine stärkste öffentliche Wirkung entfaltet. Fernsehen ist nicht irgendein Randbereich. Es ist der sichtbare Kernbereich der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung.

Auch bei den Sendern ist das Bild eindeutig. Das Erste kommt auf 1.858 Ursprungsvorgänge, das ZDF auf 1.080. Zusammen bilden Das Erste und ZDF 2.938 von 4.086 Ursprungsvorgängen, also 71,9 Prozent. Bekannte öffentlich-rechtliche Sender und Angebote machen, ohne unbekannte Sender und ohne private Anbieter, 3.865 Fälle aus, also 94,6 Prozent. Private Sender im engeren Sinne spielen mit 57 Fällen und etwa 1,4 Prozent nur eine Nebenrolle. Das heißt: Die dokumentierte Beschwerdeaktivität richtet sich nicht gegen Medien im Allgemeinen. Sie richtet sich schwerpunktmäßig gegen genau jene öffentlich-rechtlichen Angebote, deren Auftragserfüllung die gesetzlich angeordnete Beitragspflicht rechtfertigen soll.

Auch die Vorwurfskategorien sind rechtlich bedeutsam. Die häufigsten Kategorien lauten nicht „gefällt mir nicht“ oder „zu langweilig“. Es geht um selektive Berichterstattung, Einseitigkeit, Demokratiefeindlichkeit, Propaganda, Hetze, Unwahrheit, Diskriminierung, Falschmeldung, Panikmache, Verharmlosung von Gräueltaten, Kriegstreiberei und Wahlbeeinflussung. Allein selektive Berichterstattung wird 2.065-mal genannt, Einseitigkeit 1.983-mal, Demokratiefeindlichkeit 1.835-mal, Propaganda 1.723-mal, Hetze 1.619-mal und Unwahrheit 1.243-mal. Mehrfachnennungen waren möglich, deshalb beweisen diese Zahlen nicht, dass jeder Vorwurf materiell zutrifft. Aber sie beweisen etwas anderes: Der offizielle Beschwerdeweg wurde gerade dort genutzt, wo er seine gesetzliche Funktion hätte entfalten müssen, nämlich bei behaupteten Verletzungen zentraler Programmgrundsätze wie Objektivität, Wahrheit, Unparteilichkeit, Vielfalt und Ausgewogenheit.

Das ist der Punkt, den ARD und ZDF nicht einfach weglächeln können. Wenn ein Bürger sich über einzelne Geschmacksfragen beschwert, kann man noch sagen: Das ist Geschmack, das ist redaktionelle Freiheit, das ist keine Rechtsfrage. Wenn aber über zwei Jahre tausende Beschwerden genau die Grundsätze betreffen, auf denen die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ruht, dann muss das Kontrollsystem zeigen, dass es mehr ist als Dekoration. Dann muss es beweisen, dass es prüft, korrigiert und lernt. Und genau dieser Nachweis fehlt.

Warum „keine Korrektur“ nicht dasselbe ist wie „alles richtig“

Die Rundfunkanstalten könnten nun behaupten: Wenn keine Korrektur erfolgt ist, dann waren die Beschwerden eben unbegründet. Das ist die bequemste Erklärung, und sie passt hervorragend zur Selbstwahrnehmung eines Systems, das sich im Zweifel selbst bestätigt. Aber sie überzeugt nicht. Ein ernsthaftes Beschwerdesystem müsste nicht jeder Beschwerde stattgeben. Es müsste auch nicht jeden Vorwurf übernehmen. Aber es müsste bei tausenden Vorgängen über zwei Jahre zumindest einzelne Fälle sichtbar erkennen, in denen eine Beanstandung berechtigt oder teilweise berechtigt war. Es müsste wenigstens gelegentlich sagen: Ja, hier wurde ein Sachverhalt unvollständig dargestellt. Ja, hier war eine Überschrift missverständlich. Ja, hier fehlte ein relevanter Gegenpunkt. Ja, hier ergänzen wir die Darstellung. Ja, hier korrigieren wir eine Passage. Ja, hier weisen wir eine Redaktion auf einen wiederkehrenden Fehler hin.

Eine Nullquote dokumentierter Korrekturen ist deshalb kein Ruhmesblatt. Sie ist ein Alarmsignal. Entweder haben tausende Beschwerden nie einen berechtigten Punkt getroffen, was bei einem großen, fehleranfälligen und politisch hochrelevanten Mediensystem lebensfremd erscheint. Oder das Beschwerdesystem ist nicht in der Lage oder nicht bereit, berechtigte Kritik sichtbar in Korrektur umzusetzen. In beiden Fällen ist der Verweis auf Programmbeschwerde und Rundfunkrat als effektiver Kontrollweg erschüttert.

Man muss diese Aussage präzise formulieren, gerade vor Gericht. Das Gutachten behauptet nicht, dass es intern niemals Gespräche gegeben habe. Es behauptet nicht, dass nicht irgendwo ein Redakteur einmal nachgedacht habe. Es sagt: Nach außen, im vorliegenden dokumentierten Material, ist keine konkrete Abhilfe sichtbar. Keine dokumentierte Korrektur. Keine dokumentierte Richtigstellung. Keine dokumentierte öffentliche Klarstellung. Keine dokumentierte strukturelle Lernwirkung. Und genau das ist entscheidend, weil ein Kontrollsystem, das nach außen keine Wirkung zeigt, für den Bürger praktisch nicht als wirksamer Rechtsschutz- oder Korrekturmechanismus erkennbar ist.

Die Arroganz des selbstregulierenden Systems

Was wir in den letzten Jahren erlebt haben, war mehr als bloße Bürokratie. Es war eine Haltung. Es war die Haltung eines Systems, das sich kritisieren lässt, solange Kritik folgenlos bleibt. Bürger dürfen schreiben. Bürger dürfen sich beschweren. Bürger dürfen Eingangsbestätigungen erhalten. Bürger dürfen an Rundfunkräte weitergeleitet werden. Aber die Macht bleibt im System. Die Intendanz antwortet, der Rundfunkrat prüft innerhalb seiner eigenen Welt, die Gremien bewegen sich im Schatten der Anstalten, und am Ende steht fast immer die gleiche Botschaft: Wir sehen keinen Fehler. Wir sehen keinen Anlass. Wir bleiben bei unserer Auffassung.

Das ist die Arroganz von ARD und ZDF vor Gericht und gegenüber den Bürgern. Nicht die offene Arroganz eines einzelnen Satzes, sondern die institutionelle Arroganz eines Apparats, der sich selbst für Kontrolle hält. Der Bürger soll zahlen, aber er soll nicht wirksam eingreifen. Er soll sich beteiligen, aber ohne Macht. Er soll eine Beschwerde schreiben, aber nicht erwarten, dass sich etwas ändert. Und wenn er dann vor Gericht sagt, dass das Programm strukturell versagt, bekommt er erneut zu hören: Dann beschweren Sie sich doch beim Rundfunkrat.

Genau dieser Kreis muss durchbrochen werden. Denn ein Beschwerdeweg, der nur dazu dient, gerichtliche Kontrolle abzuwehren, aber praktisch keine Korrekturwirkung entfaltet, ist kein wirksamer Kontrollweg. Er ist ein Entlastungsventil für das System. Druck hinein, Wirkung hinaus gleich null.

Warum das Gutachten vor Gericht wichtig ist

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung zum Rundfunkbeitrag eine Tür geöffnet. Es hat deutlich gemacht, dass die Beitragspflicht nicht losgelöst vom Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedacht werden kann. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags beruht auf der Möglichkeit, ein Programm zu nutzen, das den Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit entspricht. Zugleich hat das Gericht hohe Anforderungen formuliert: Es geht nicht um einzelne Sendungen, sondern um strukturelle Defizite über einen längeren Zeitraum.

Gerade deshalb ist das neue Gutachten so bedeutsam. Es ist kein vollständiges Programmvielfaltsgutachten. Es untersucht nicht jede Sendeminute von ARD, ZDF und allen Landesrundfunkanstalten. Es beantwortet eine andere, aber prozessual entscheidende Frage: Funktioniert der interne Beschwerde- und Kontrollmechanismus, auf den Bürger immer wieder verwiesen werden? Wenn die Antwort lautet, dass über zwei Jahre tausende Beschwerden dokumentiert wurden, aber keine nach außen erkennbare Korrekturwirkung sichtbar ist, dann ist dieser Mechanismus als tragfähige Ausweichroute erschüttert.

Das Gutachten ist deshalb gerichtsfest nicht als „Endbeweis für alles“ zu verstehen, sondern als qualifizierter Tatsachenvortrag und als Grundlage für weitere gerichtliche Sachaufklärung. Genau so werden wir es einsetzen. Wir werden nicht behaupten, dass allein diese Auswertung schon jedes Verfahren gewinnt. Wir werden aber sagen: Hier liegt eine substantiierte Datengrundlage vor. Der offizielle Beschwerdeweg wurde massenhaft genutzt. Die Gremienebene wurde tausendfach erreicht. Eine dokumentierte Korrekturwirkung ist nicht sichtbar. Wenn die Rundfunkanstalten das anders sehen, dann müssen sie jetzt ihre Daten offenlegen.

Jetzt müssen ARD und ZDF ihre eigenen Daten vorlegen

Das ist der nächste Schritt. ARD, ZDF und die Landesrundfunkanstalten können nicht länger mit allgemeinen Behauptungen arbeiten. Sie können nicht länger auf Rundfunkräte verweisen, ohne zu zeigen, was diese Rundfunkräte tatsächlich bewirken. Sie können nicht länger sagen, der Beschwerdeweg funktioniere, wenn sie keine Daten über seine Wirkung vorlegen.

Deshalb werden in den Verfahren nun konkrete Fragen zu stellen sein. Wie viele Programmbeschwerden gingen im relevanten Zeitraum ein? Wie viele davon wurden als unbegründet zurückgewiesen? Wie viele wurden ganz oder teilweise als begründet angesehen? Wie viele Beschwerden wurden dem Rundfunkrat, Fernsehrat oder einem Beschwerdeausschuss vorgelegt? In wie vielen Fällen wich das Gremium von der Einschätzung der Intendanz ab? In wie vielen Fällen führte eine Programmbeschwerde zu einer Korrektur, Richtigstellung, Ergänzung, öffentlichen Klarstellung, Änderung eines Mediatheksbeitrags oder redaktionellen Konsequenz? Werden wiederkehrende Beschwerdemuster systematisch ausgewertet? Gibt es Berichte? Gibt es Leitlinienänderungen? Gibt es Schulungen? Gibt es überhaupt eine messbare Rückkopplung in die redaktionelle Praxis?

Wenn ARD und ZDF behaupten, ihre Selbstkontrolle funktioniere, dann sollen sie es belegen. Nicht mit Sonntagsreden. Nicht mit Textbausteinen. Nicht mit dem üblichen Anstaltsnebel. Sondern mit Daten. Mit Originaldaten. Mit Beschwerdestatistiken. Mit Gremienvorlagen. Mit Protokollen. Mit Zahlen über stattgegebene Beschwerden und konkrete Korrekturen.

Genau an diesem Punkt kippt die Lage. Bisher sollte der Bürger beweisen, was nur die Anstalten vollständig wissen können. Er soll über zwei Jahre ein Gesamtprogramm angreifen, während die Programmdaten, Archive, Beschwerdevorgänge, Gremienunterlagen und internen Kontrollprozesse bei den Anstalten liegen. Das ist eine massive Informationsasymmetrie. Unser Gutachten löst diese Asymmetrie nicht vollständig auf, aber es legt genug auf den Tisch, um weitere Aufklärung zu verlangen. Es zeigt: Der Rauch ist da. Jetzt soll das Gericht nach dem Feuer sehen.

Die Programmbeschwerden waren nicht umsonst

Man könnte nach diesem Befund resignieren. Man könnte sagen: Wenn Beschwerden nichts ändern, warum weitermachen? Genau das wäre die falsche Schlussfolgerung. Die Programmbeschwerden waren nicht umsonst. Sie waren notwendig, weil sie den Beweis erst möglich gemacht haben. Jede einzelne Beschwerde war ein Stein. Aus diesen Steinen entsteht jetzt ein Fundament. Die Rundfunkanstalten wollten, dass jeder Bürger einzeln bleibt, einzeln schreibt, einzeln abgewiesen wird und einzeln ermüdet. Stattdessen ist aus einzelnen Beschwerden ein gemeinsamer Datenbestand geworden.

Das ist der eigentliche Erfolg. Aus Frust wurde Dokumentation. Aus Dokumentation wurde ein Gutachten. Aus einem Gutachten wird gerichtlicher Vortrag. Und aus gerichtlichem Vortrag wird Druck.

Wir werden deshalb mit den Programmbeschwerden weitermachen. Nicht, weil wir naiv glauben, dass der heutige Rundfunkrat plötzlich aufwacht und seine Macht gegen die Intendanz entdeckt. Sondern weil jede weitere Beschwerde dokumentiert, wie dieses System mit Kritik umgeht. Und weil Programmbeschwerden in einem wirklich demokratisch kontrollierten Rundfunksystem eine enorme Bedeutung hätten. Wenn Rundfunkräte tatsächlich Bürgerorgane wären, wenn dort Menschen säßen, die nicht nur abnicken, sondern kontrollieren, wenn Programmbeschwerden öffentlich ausgewertet und ernsthaft bearbeitet würden, dann wären sie ein mächtiges Instrument. Das Problem ist nicht die Programmbeschwerde. Das Problem ist ein System, das sie neutralisiert.

Die nächste Phase beginnt

Die Beitragsstopper und Unterstützer der Freiheitskanzlei erhalten dieses Gutachten zuerst. Danach wird es in die laufenden Verfahren eingebracht. Es soll zeigen, dass die vorgesehenen Mechanismen nicht nur theoretisch fragwürdig sind, sondern in der dokumentierten Praxis versagen. Es soll den pauschalen Verweis auf Programmbeschwerde und Rundfunkrat entkräften. Es soll Gerichte zwingen, nicht nur auf Organigramme und Formulare zu schauen, sondern auf Wirkung. Und es soll ARD, ZDF und die Landesrundfunkanstalten dazu bringen, ihre eigenen Daten vorzulegen.

Wer die Daten selbst prüfen möchte, findet sie hier:

Statistik: https://rundfunkalarm.de/statistik

Beschwerden: https://rundfunkalarm.de/beschwerden

Gutachten: https://rundfunkalarm.de/gutachten

Das ist kein Schlussstein. Es ist ein Rammbock. Wir haben zwei Jahre lang dokumentiert, was mit Programmbeschwerden geschieht. Jetzt beginnt die Phase, in der ARD und ZDF erklären müssen, warum ausgerechnet dieser folgenlose Weg weiterhin als wirksamer Kontrollmechanismus gelten soll.

Sie wollten, dass wir ermüden. Wir haben dokumentiert. Sie wollten, dass wir einzeln bleiben. Wir haben gesammelt. Sie wollten, dass Programmbeschwerden folgenlos bleiben. Wir machen ihre Folgenlosigkeit jetzt zum Beweis.