Der ver­hin­derte Scholz-Unter­su­chungs­aus­schuss

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Als Hamburger Bürgermeister hat Olaf Scholz möglicherweise einer Skandalbank geholfen. Die Ampel-Koalition verhinderte aber einen Untersuchungsauschuss des Bundestags. Jetzt klagt die CDU-CSU-Fraktion. Christian Rath kennt die Details.

Die CDU/CSU-Fraktion hat Verfassungsklage gegen den Bundestag erhoben, weil die Ampel-Mehrheit im Juli einen Untersuchungsausschuss zur politischen Glaubwürdigkeit von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) abgelehnt hat. Umstritten ist, ob der Bundestag Vorgänge aus der Hamburger Regierungszeit von Olaf Scholz als Erster Bürgermeister untersuchen darf.

Die Hamburger Warburg-Affäre

Konkret geht es um die Frage, warum das zuständige Hamburger Finanzamt Ende 2016 auf die Rückforderung rechtswidrig erhaltener Steuererstattungen in Höhe von 47 Millionen Euro gegenüber der Skandalbank M.M.Warburg verzichten wollte. Es ging um Einnahmen der Bank aus den strafbaren Cum-Ex-Manipulationen, für die einige der Warburg-Manager inzwischen strafrechtlich verurteilt wurden.

Damals hatte sich der Bankier Christian Olearius mehrfach mit Bürgermeister Scholz getroffen und vor einer Existenzbedrohung für die Hamburger Privatbank gewarnt. Anschließend änderte das Finanzamt seine Haltung zugunsten der Bank und sah die Forderung als verjährt an. Scholz bestreitet einen Zusammenhang und konnte sich lange Zeit nicht einmal an die Treffen mit dem Bankier erinnern. Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sorgte dann dafür, dass Hamburg die Steuern doch zurückforderte. Warburg hat inzwischen das Geld zurückbezahlt.