Es wird mit aller Macht versucht die Weltbevölkerung zu reduzieren
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Trotz einer fragwürdigen Datenlage hat die WHO den globalen Gesundheitsnotstand wegen der Affenpocken ausgerufen. Dabei sind die Mpox derzeit nur in Afrika verbreitet. Weltweit haben die Infektionszahlen hingegen in den letzten Monaten abgenommen.
Am vergangenen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die „Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ anlässlich der steigenden Fallzahlen der Affenpocken-Infizierungen ausgerufen. Ausschlaggebend soll die Verbreitung der sogenannten Mpox (vorher Monkeypox, zu Deutsch: Affenpocken), in Afrika, speziell in der Demokratischen Republik Kongo, sein. Doch auf welche Daten sich die Experten, die der WHO die Empfehlung zur Ausrufung der Notlage gegeben haben, berufen, ist nur schwer nachvollziehbar.
Der Generaldirektor der WHO, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, hat die Notlage nach der Empfehlung eines unabhängigen Expertenrates ausgesprochen, gab die WHO in einer Pressemitteilung bekannt. Zur Einschätzung der Lage bezog sich der Expertenrat auf Daten, die von der WHO und den betroffenen Ländern gesammelt wurden. Um welche Daten es sich handelt, blieb unerwähnt. Die öffentlich verfügbaren Zahlen werfen jedoch Fragen auf.
Die fragwürdigen Zahlen der WHO
Weltweit wurden zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2024 von der WHO 99.176 durch Labortests bestätigte Mpox-Fälle und 208 Todesfälle registriert. Das geht aus einem im August veröffentlichten WHO-Bericht mit dem Titel „Multi-country outbreak of mpox“ hervor. Von diesen rund 100.000 Infektionen entfallen aber allein Zehntausende auf einen bereits zurückliegenden Ausbruch der Affenpocken in mehr als 60 Ländern, weswegen die WHO bereits von Juli 2022 bis Mai 2023 eine Notlage ausgerufen hatte.
Während in diesem Zeitraum 80.000 Fälle gemeldet wurden, hatte sich das Infektionsgeschehen in den letzten Monaten hingegen beruhigt. Allein im August 2022 gab es laut der Website „Our World in Data“, die offizielle Zahlen der WHO übernimmt, weltweit so viele bestätigte Neuinfektionen wie in den darauffolgenden zwölf Monaten. Im August 2022 stieg die Gesamtzahl der mit Affenpocken infizierten Personen von 27.000 auf 57.000 Fälle an.
Bis August 2023 wurden dann insgesamt etwa 30.000 Neuinfektionen gemeldet. Das Infektionsgeschehen war also in diesen zwölf Monaten massiv zurückgegangen. Seitdem haben die bestätigten Neuinfektionen weiter abgenommen: Zwischen August 2023 und Juni 2024 gab es weltweit nur noch ungefähr 10.000 bestätigte Neuinfektionen.
Für Juni dieses Jahres gab es laut WHO in 26 Ländern weltweit 935 durch Labortests bestätigte neue Mpox-Fälle. Somit stiegen die Zahlen im Juni ähnlich stark wie im vergangenen August – damals wurde jedoch keine gesundheitliche Notlage ausgerufen. Worauf begründet die WHO also die neueste Risikoeinschätzung?
Einer der Hauptgründe sind die steigenden Zahlen gemeldeter Mpox-Infektionen in Afrika, vor allem in der Demokratischen Republik Kongo. Über 7.700 Verdachtsfälle soll es in der DRK allein seit Mai gegeben haben. Laut der afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC) gab es im gesamten vergangenen Jahr in der DRK etwa 14.600 Verdachtsfälle mit Mpox und 654 Todesfälle, was einer Sterblichkeitsrate von 4,5 Prozent entspricht.
Dieses Jahr wurden bereits 17.000 Verdachtsfälle in 13 afrikanischen Ländern, darunter die DRK, Ruanda, Uganda, Kenia und Burundi registriert, wie Africa CDC mitteilt. Laut der WHO sind es allein in der DRK mit 15.600 Verdachtsfällen bereits mehr als im gesamten vergangenen Jahr. Hinzukommen gut 500 Todesfälle. Davon ist aber nur ein Bruchteil auf das Virus eindeutig zurückzuführen: 2.853 laborbestätigte Mpox-Fälle vermeldete die WHO bislang im Jahr 2024 für den gesamten afrikanischen Kontinent. Damit gab es zwar allein in diesem Jahr ähnlich viele Fälle wie in den Jahren 2022 und 2023 zusammen, verglichen mit anderen Infektionskrankheiten ist die Virusausbreitung dennoch eher moderat.
Wenn man sich die öffentlich zugänglichen Zahlen der afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa CDC und der WHO genauer anschaut, zeigt sich zudem, dass eine große Lücke zwischen den gemeldeten Verdachtsfällen und den tatsächlich nachgewiesenen Fällen von Mpox besteht. Die Frage bleibt also, auf welcher Datengrundlage die Experten für die WHO ihre Einschätzung abgegeben haben, da die bestätigten Todesfälle im Verhältnis zu den bestätigten Infektionen gering zu sein scheinen.
Denn während beispielsweise das Africa CDC eine höhere, allerdings nur auf Verdachtsfällen beruhende Letalitätsrate ausgibt, hat die WHO seit 2022 bei 99.176 bestätigten Mpox-Fällen nur 208 Todesfälle registriert – was einer Sterblichkeitsrate von etwa 0,2 Prozent entspricht. Zum Vergleich: In Deutschland soll Covid-19 laut offiziellen Zahlen etwa in 0,48 Prozent der Fälle tödlich gewesen sein – wobei auch hier viele Fragen noch offen sind (Apollo News berichtete).
Die Begründung der WHO beruht lediglich auf Befürchtungen
Neben der Ausbreitung in Afrika nennt die WHO weitere Gründe für die Ausrufung einer weltweiten Notlage: Erstens gibt es eine neue Virusvariante, die Variante Mpox Clade Ib, die Ende 2023 in der DRK entdeckt wurde. Experten befürchten, dass diese neue Variante ansteckender ist als die Variante Clade I und schwerere Krankheitsverläufe verursachen könnte. Allerdings stehen klinische Studien zu der Variante Clade Ib noch aus.
Dennoch wird beispielsweise die Befürchtung verbreitet, die neue Variante könnte Fehlgeburten auslösen. Ein zweiter Grund für die Warnstufe ist, dass vor allem in Nigeria viele Kinder an Mpox gestorben sein sollen. Für Europa wird derzeit laut der Europäischen Gesundheitsbehörde aber keine Gefahr gesehen. Weshalb rief die WHO dennoch den weltweiten Gesundheitsnotstand aus?
Ein Gesundheitsnotstand kann dann ausgerufen werden, wenn gemäß den Internationalen Gesundheitsregularien (IHR) ein „außergewöhnliches Ereignis“ vorliegt, bei dem für mehrere Länder ein Gesundheitsrisiko entstehen kann, weil sich die Krankheit von einem Land in andere Länder ausbreiten kann. Darüber hinaus kann der Notstand ausgerufen werden, wenn das Ereignis als „ernst, ungewöhnlich oder unerwartet“ eingestuft wird und ein international koordiniertes Handeln erforderlich sein kann.
Obwohl alle seit 2007 ausgerufenen Gesundheitsnotstände gleichzeitig auch Pandemien waren, gibt es hier einen kleinen Unterschied: Die Pandemie legt einen quantitativen Fokus auf die globale Ausbreitung einer Krankheit, während der Notstand das Gefährdungspotenzial einbezieht. Ob die dafür notwendigen Kriterien erfüllt sind, entscheidet ein Komitee aus unabhängigen Experten, das vom WHO-Generaldirektor einberufen wird. Das Komitee kann Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit empfehlen, wie Grenzkontrollen, Quarantänemaßnahmen oder Einschränkungen des Reiseverkehrs. Inwieweit die einzelnen Länder den Empfehlungen der WHO folgen, entscheiden die Regierungen der Länder selbst.
Während diese Empfehlungen also nicht rechtlich bindend sind, stellen die IHR völkerrechtliche Verbindlichkeiten und somit einen rechtlichen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit bei Gesundheitsnotfällen dar. Ob auch die Empfehlungen der WHO künftig zu verbindlichen Richtlinien werden sollen, wird derzeit organisationsintern erarbeitet. Auf dem nächsten Weltgesundheitsgipfel im Mai 2025 könnte eine Entscheidung fallen – und die WHO sich einschneidende Entscheidungsrechte sichern (Apollo News berichtete).
Dann möchte die WHO die eigentlich für dieses Jahr geplante Verabschiedung eines komplett neuartigen Pandemieabkommens vornehmen. Für dessen Ausarbeitung hatte das Internationale Verhandlungsgremium (ING) seit 2022 Vorschläge aller 194 Mitgliedsstaaten ausgearbeitet, aber erst drei Viertel eines Entwurfs des Abkommens, das auch als Vertrag bezeichnet wird, fertiggestellt.
Bis März war in den Entwürfen eine Klausel enthalten, die besagte: im Falle eines Gesundheitsnotstandes oder einer Pandemie sollen die Empfehlungen des WHO-Generaldirektors für alle Mitgliedstaaten, die das Abkommen auf nationaler Ebene ratifiziert haben, völkerrechtlich bindend werden. Dieser Vorstoß wurde zwar aus dem aktuellsten Entwurf entfernt, geplant sind aber auch andere Befugnisse, die die gesundheitspolitische Entscheidungskraft auf die WHO zentralisieren.
So soll beispielsweise der Generaldirektor im Alleingang, ohne ein Expertengremium einzuberufen, den Gesundheitsnotstand ausrufen können. Für Fälle wie den Affenpocken-Ausbruch bedeutet das: Es bräuchte keinerlei Zahlen, Daten oder Hintergründe für die Ausrufung. Zwar ist auch jetzt die Situation alles andere als transparent, zumindest ist die WHO aber momentan rechtlich verpflichtet, die Lage wissenschaftlich prüfen zu lassen. Das könnte sich mit der Verabschiedung eines Pandemieabkommens ändern, sodass die WHO willkürlich durchgreifen könnte.
Die WHO fordert Impfstoff-Lieferungen – auf Steuerzahlerkosten
Weitergehend könnte eine solche Vereinbarung auch Verbindlichkeiten bei der Medikamentenbeschaffung enthalten. Die Fertigstellung des Abkommens war auch gescheitert, weil sich Länder des globalen Südens beispielsweise bei der Impfstoffentwicklung und -lieferung benachteiligt sahen. Sie fordern definierte Abläufe.
Auf den konkreten Fall der Affenpocken könnte das bedeuten: In Afrika steigt die Fallzahl an, die WHO ruft den globalen Gesundheitsnotstand und eine Pandemie aus. Damit könnten Klauseln in Kraft treten, die westliche Länder dazu verpflichten, Medikamente und Präparate wie Impfstoffe herzustellen und den betroffenen Staaten zur Verfügung zu stellen. Bezahlen würde das der Steuerzahler.
Wie das aussehen könnte, sehen wir schon heute. Obwohl ein Pandemieabkommen noch in der Zukunft liegt, hat die WHO ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, mit der Impfstoffproduktion gegen die Mpox zu beginnen und bereits vorhandene Vorräte an die betroffenen Länder in Afrika abzutreten. Gegen das Virus sind bereits Impfstoffe verfügbar, weil die Ausbreitung bei dem Menschen schon länger bekannt ist und weil eine Kreuzimmunität mit den Pocken besteht.
So verfügt der dänische Impfstoffhersteller Bavarian Nordic über einen Vorrat von 300.000 versandbereiten Dosen seines Impfstoffs MVA-BN. Bis Ende 2025 könnten zehn Millionen Dosen bereitgestellt werden, teilte der Chef des Unternehmens, Paul Chaplin, gegenüber Bloomberg mit. Das entspricht der Schätzung des Generaldirektors des Africa CDC, Dr. Jean Kaseya, der mit einem Kontingent von zehn Millionen Impfdosen rechnet, um den Ausbruch in Afrika unter Kontrolle zu bringen.
Im Moment müssen die Empfängerländer noch für die erhaltenen Lieferungen zahlen – dennoch hat Bavarian Nordic mitgeteilt, 40.000 Dosen nach Afrika zu spenden. Auch die EU möchte 175.000 Dosen MVA-BN – finanziert aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten – zur Verfügung stellen. Ein Mitspracherecht haben die EU-Bürger nicht. Und so könnte es zukünftig häufiger laufen: Die WHO fordert Geld und Medikamente von Deutschland, den USA und Co. und verteilt die Mittel anschließend an Länder des globalen Südens.
Die dahinterstehenden Zahlen sind schon heute – ohne völkerrechtlich verbindliche Festbeträge – gewaltig. In den Jahren 2020 und 2021 unterstützte Deutschland die WHO mit gut 1,1 Milliarden Euro. Damit lag die Bundesrepublik weit vor der Bill and Melinda Gates Stiftung, den USA sowie dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union auf Platz eins, die zwischen 680 Millionen Euro und 420 Millionen Euro an die WHO überwiesen haben.
Daraus wird deutlich: Bei einem Pandemieabkommen mit derartigen Verpflichtungen würden vor allem Bürger der Bundesrepublik zahlen. Zwar muss ein solches Abkommen durch das nationale Parlament, in dem Fall den Bundestag, ratifiziert werden, weil dieser aber bereits seine Zustimmung für WHO-interne Abstimmungen beschloss, gilt auch die nationale Umsetzung als Formsache.