Gegen den gesamten Bundesvorstand der Grünen ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue zulasten der eigenen Partei und der Steuerhinterziehung (Aktenzeichen 237 Js 39/22). Es geht um die Corona-Boni von je 1500 Euro und andere Gratifikationen, etwa nach der Europa-Wahl, die sich die Mitglieder des Vorstandes selbst genehmigt hatten. Die Mitglieder des Bundesvorstandes sind nach der eigenen Geschäftsordnung ehrenamtlich tätig. Dass sie sich trotzdem selbst mit Prämien ohne Parteitagsbeschluss begünstigten,
könnte gegen Grundsätze für die Verwendung von Parteigeldern verstoßen und damit den Untreuetatbestand erfüllen.