Asylrecht
Das Gegenteil ist richtig, erklärt Verfassungsrechtler Rupert Scholz.
Der Anspruch auf Asyl hat in Deutschland Verfassungsrang:
- Asyl begründet keinen Anspruch auf Einwanderung
- Jeder EU-Staat hat das Recht auf Grenzkontrollen
- Der Staat muss nationale Identität schützen
- Das Asylrecht steht nicht über anderen Grundrechten
- Das Asylrecht kennt verfassungsrechtliche Schranken
- Der Bundestag kann Asyl-Obergrenzen einziehen
- Wer Regeln bricht, hat keinen Anspruch auf Asyl
- Familiennachzug lässt sich rechtlich stoppen
- Deutschland kann Flüchtlinge zurückschicken
- Die geplanten Transitzonen sind mit der Verfassung vereinbar