Kasseler Wirtschaftsjuristin: Rundfunkgebühr verstößt gegen Grundgesetz

Angeblich soll die Rundfunkgebühr demnächst teurer werden. Eine Kasseler Wirtschaftsjuristin hat sich mit der Finanzierung von ARD und ZDF beschäftigt und sagt: Sie verstößt gegen das Grundgesetz.

Kassel – Um den Rundfunkbeitrag kommt man nicht herum. 18,36 Euro muss man jeden Monat zahlen, auch wenn man ARD, ZDF und Co. gar nicht nutzt. Die Kasseler Wirtschaftsjuristin Michelle Michel kommt in ihrer Doktorarbeit jedoch zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag gegen das Grundgesetz verstößt.

Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat den Rundfunkbeitrag mit der Kurtaxe verglichen, die man als Urlauber auch bezahlt, wenn man nicht in den Kurpark geht. Mit dem Rundfunkbeitrag bezahle man für das Recht auf Empfang. Warum verstößt er Ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz?

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