Lauterbach-Anwälte legen ihre Mandate nieder

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Maskenprozesse = Mal die Kernfrage gestellt. “ Wer bezahlt die Anwaltskosten. Verursacher ist eindeutig Lauterbach. Bisherige Anwaltskosten über 70 Mio. Bezahlt vom Steuerzahler, da der GM Lauterbach Maskeneinkäufe getätigt hat – ohne Sinn/Verstand u. Prüfung.
Streitwert der rund 100 anhängigen Klagen summiert sich auf 2,3 Mrd. Euro.


In den Maskenprozessen gegen das Gesundheitsministerium scheiden Anwälte von PwC als Prozessvertreter des Bundes aus. Das Ministerium will die Zahl seiner Kanzleien reduzieren

In den Maskenprozessen, in denen dem Bund ein Schaden in Milliardenhöhe droht, haben mehrere Anwälte ihre Tätigkeit für das Gesundheitsministerium beendet. Wie aus Verfahrensunterlagen hervorgeht, die Capital vorliegen, teilten die Anwälte des Prüf- und Beratungskonzerns PwC diese Woche in Schreiben an die zuständigen Gerichte mit, dass sie ihre Mandate niederlegen. Die Personalien betreffen sowohl Verfahren vor dem Landgericht Bonn als auch solche in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht in Köln. Womöglich scheidet PwC damit komplett aus der Reihe diverser Großkanzleien aus, die das Ministerium seit 2020 in den Dutzenden Prozessen gegen Schadensersatzforderungen von Maskenlieferanten verteidigen.

Ob von dem Schritt tatsächlich sämtliche PwC-Mandate betroffen sind und ob die Beendigung der Tätigkeit auf eine Entscheidung der Kanzlei oder aber des Ministeriums zurückgeht, ließ sich am Freitag zunächst nicht in Erfahrung bringen. Auf Anfrage von Capital teilte das Gesundheitsministerium (BMG) mit, es äußere sich nicht zu „einzelnen Mandatierungen von Anwälten“. Allerdings fügte es hinzu: „Das Ziel des BMG ist es, die Prozessvertretung zu straffen und die Zahl der mandatierten Anwaltskanzleien zu reduzieren.“ PwC wollte sich unter Verweis auf Verschwiegenheitspflichten nicht zu den Schreiben seiner Anwälte äußern.

Mehr als 70 Mio. Euro für Anwälte

Nach zwei wegweisenden Pleiten vor dem Kölner OLG im Sommer hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Sonderbeauftragte eingesetzt, die unter anderem die Prozessführung überprüfen sollte. Zu den Erkenntnissen gehört nun offenbar, die Rechtsvertretung stärker zu bündeln und auf weniger Kanzleien zu begrenzen. Nach Angaben des Ministeriums summierten sich die Ausgaben für externe Rechtsberatung von 2020 bis vergangenen Juli bereits auf rund 73 Mio. Euro. Zuletzt waren neben PwC noch vier weitere Topkanzleien mandatiert: CMS Hasche Sigle, der Rechtsberatungsarm von Deloitte sowie Flick Gocke Schaumburg und Dentons. 

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