Staat schuldet Beitragszahlern Milliarden – und zahlt sie nicht zurück

https://www.fr.de/verbraucher/staat-schuldet-beitragszahlern-milliarden-und-zahlt-sie-nicht-zurueck-zr-94385558.html

07.07.2026, 05:22 Uhr

Von: Bjarne Kommnick

Bis zu 40 Milliarden Euro jährlich fehlen in der Rentenversicherung – weil der Bund gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht vollständig finanziert.

Frankfurt – Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein reines Versicherungssystem. Neben klassischen Altersrenten, die auf individuellen Beitragszahlungen beruhen, finanziert sie auch Leistungen, die politisch beschlossen wurden und keiner persönlichen Beitragsleistung gegenüberstehen: Rente für Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Kriegsfolgelasten. Für diese sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen überweist der Bund jährlich einen pauschalen Zuschuss.

Dass dieser Zuschuss die tatsächlichen Kosten nicht vollständig deckt, belegen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund – und die Institution benennt auch, wer die Differenz trägt: der Steuerzahler. Erst zuletzt deckte eine Expertin einen entscheidenden Fehler im Rentensystem auf.

https://www.fr.de/wirtschaft/klaert-ueber-die-rente-auf-meine-rente-reicht-eh-nicht-expertin-zr-94382359.html

Milliardenbeträge ohne klare gesetzliche Grundlage

Was unter nicht beitragsgedeckten Leistungen zu verstehen ist, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Anfrage des Münchner Merkur für Ippen.Media: Es handele sich um „Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, denen keine vorherigen Beitragszahlungen zugrunde liegen, die aber dem sozialen Ausgleich dienen und/oder als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden können.“ Dazu zählen unter anderem Anerkennungszeiten für Kindererziehung, Rehabilitationsleistungen und bestimmte DDR-Rentenanpassungen.

Wie viel diese Leistungen kosten, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zuletzt für das Jahr 2023 berechnet. Das Ergebnis: „je nach Abgrenzung zwischen rund 68,2 (enge Abgrenzung) und rund 124,1 Milliarden Euro (erweiterte Abgrenzung)“, so die DRV auf Anfrage. Der Bund überwies im selben Jahr 84,3 Milliarden Euro als Bundeszuschuss.

Wer zahlt die Differenz?

Bei enger Abgrenzung – also wenn nur ein Teil der Leistungen als nicht beitragsgedeckt gewertet wird – liegt der Bundeszuschuss über den Kosten. Bei weiterer Abgrenzung fehlen rund 40 Milliarden Euro. Die DRV bestätigt auf Nachfrage, wer diese Lücke schließt: „Die Differenz zwischen nicht beitragsgedeckten Leistungen und Bundesmitteln wird durch die Beitragszahlenden, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, getragen.“

Das ist insofern bemerkenswert, als die DRV selbst das Grundprinzip klar formuliert: Es handele sich um „gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die sachgerecht von allen Steuerzahlenden und damit vom Bund finanziert werden sollten.“ Dass dies nicht vollständig geschieht, ist damit eine strukturelle Abweichung vom erklärten Finanzierungsprinzip.

Nicht beitragsgedeckte Leistungen: Keine gesetzliche Definition, keine jährlichen Berechnungen

Erschwerend kommt hinzu: Eine gesetzliche Definition, was als nicht beitragsgedeckt gilt, existiert nicht. Das BMAS erklärt, es beruhe „letztlich auf einer Wertentscheidung, welche Leistungen man als dem versicherten Risiko zugehörig und welche als dem sozialen Ausgleich dienend ansieht“. Dadurch bleibt der politische Spielraum bei der Bezifferung der Lücke groß.

Hinzu kommt, dass die Kosten nicht regelmäßig ermittelt werden. „Die Kosten für nicht beitragsgedeckte Leistungen werden nicht jedes Jahr berechnet“, teilt die DRV mit. Die aktuellsten Daten datieren auf 2024 und beziehen sich auf das Jahr 2023.

Bundesregierung kündigt Umsetzung für nicht beitragsgedeckte Leistungen an

Die Alterssicherungskommission hat das Thema in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026 aufgegriffen und Empfehlungen formuliert. Das BMAS teilt dazu mit, die Bundesregierung bereite „derzeit die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen – wie vom Koalitionsausschuss beschlossen – vor.“ Details zu Umfang oder Zeitplan nennt das Ministerium nicht.

Bis eine Lösung greift, bleibt die Lage unverändert: Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren über ihre Beiträge nicht nur ihre eigene Altersvorsorge, sondern auch gesamtgesellschaftliche Leistungen, die der Staat nur teilweise erstattet. Quellen: eigene Recherche (bk)

„Meine Rente reicht eh nicht“ – Expertin klärt über „Falschinformationen“ bei der Rente auf

Renten-Expertin Henriette Wunderlich vom Sozialverband Deutschland zeigt, wo es bei der Rente für Millionen hakt – und macht deutlich, was sich ändern muss.

Berlin – Für Millionen aktuelle wie künftige Rentnerinnen und Rentner wird sich bald einiges ändern. Zumindest wenn es nach der Rentenkommission geht, die vor Kurzem ihre Vorschläge für Reformen des deutschen Rentensystems vorlegte. Einig sind sich alle, dass das System in Deutschland Anpassungen braucht. Doch besonders die gesetzliche Rente kommt laut Renten-Kennerin Henriette Wunderlich viel zu schlecht weg, beschreibt sie im Video-Interview der Serie „Ihr wollts wissen“ der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media.

Besonders junge Menschen glauben Umfragen zufolge nur noch selten an eine auskömmliche Rente im Alter. Wunderlich, Referentin für Rentenfragen beim Sozialverband Deutschland (SoVD), versteht diesen Pessimismus, will aber aufklären. „Ich kann es nachvollziehen, wenn man sich die Debatten der letzten Monate und Jahre anguckt. Weil die gesetzliche Rente permanent schlechtgeredet wird in der Öffentlichkeit“, so Wunderlich im Videointerview (das gesamte Gespräch rund um die Rente und die Frage, was die Reformen für Sie bedeuten, finden Sie auf unserem YouTube-Kanal sowie im ausführlichen Video weiter unten).

Falschinformationen und Mythen über die Rente

Die Expertin wirbt für einen klaren Blick auf die Rentensituation in Deutschland und kritisiert das schlechte Bild der gesetzlichen Rente im öffentlichen Diskurs. „Dass man dann irgendwann denkt ‚Okay, meine Rente reicht am Ende eh nicht‘, ist nachvollziehbar“, so Wunderlich. „Aber als SoVD sagen wir: Das System der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist eigentlich gut, und das kommt eben in der Öffentlichkeit nicht rüber. Da gibt es aus unserer Sicht richtig Mythen und Falschinformationen, die im Umlauf sind.“

Das System, dass aktuell arbeitende Menschen für die aktuellen Rentnerinnen und Rentner zahlen, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Angesichts der alternden Bevölkerung in Deutschland gerät es aber immer mehr in den Fokus und ihm wird die Zukunftsfähigkeit abgesprochen. Zu Unrecht, wie Wunderlich deutlich machen möchte. „Die Umlagefinanzierung funktioniert, sie funktioniert aktuell sogar richtig gut. Das Problem ist: Es wird immer geschaut, wie viele Rentnerinnen und Rentner haben wir pro Kopf und wie viele junge Menschen haben wir pro Kopf, die einzahlen“, sagt die Rentenexpertin. „Entscheidend ist aber immer das Volumen, das dahintersteht, also wie viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Und da haben wir aktuell noch einen Höchststand.“ Wunderlich verweist außerdem auf seit Jahren stabil gebliebene Beitragssätze in der Rente.

Das sinkende Vertrauen vieler Menschen in die Rente kann sie dennoch nachvollziehen. „Zu uns kommen Menschen in die Beratung, die haben eine Rente, die liegt bei um die 1000 Euro brutto. Die haben vielleicht 1500 Euro, wenn sie eine lange Erwerbsbiografie haben“, sagt Wunderlich über die Sozialberatung des SoVD. „Und die fragen sich dann natürlich, wie sie über die Runden kommen sollen. Gleichzeitig steigen die Mieten, die Lebenshaltungskosten – alles steigt, und die Renten steigen relativ gering.“ Wunderlich wünscht sich von der Politik mehr Fokus auf die gesetzliche Rente statt Ratschlägen an die Menschen, privat vorzusorgen – denn das könnten viele nicht. (Verwendete Quellen: Ihr wollt‘s wissen Videoserie, eigene Recherche)