Vorläufige Biosicherheitsrichtlinien für Labore zur Handhabung und Verarbeitung von Proben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krankheit

Wichtige Punkte

• Diese Anleitung richtet sich an klinisches Labor- und Hilfspersonal, das mit COVID-19 in Verbindung stehende Proben handhabt oder verarbeitet. Eine Anleitung zu Point-of-Rare-Tests finden Sie in den Leitlinien für Point-of-Care- und Schnelltests für SARS-CoV-2

• Alle Labors sollten eine standort- und tätigkeitsspezifische Risikobewertung durchführen und beim Umgang mit klinischen Proben die Standardvorkehrungen befolgen. Siehe Biologische Risikobewertung: Allgemeine Erwägungen für Labore

• Siehe List Nexternal-Symbol auf der Website der Environmental Protection Agency (EPA) für EPA-registrierte Desinfektionsmittel, die sich im Rahmen des EPA-Programms für neu auftretende virale Pathogene zur Verwendung gegen SARS-CoV-2 qualifiziert haben.

• Kulturen von SARS-CoV-2 sollten in einem Labor der Biosicherheitsstufe 3 (BSL-3) unter Verwendung von BSL-3-Praktiken gehandhabt werden, und die Inokulation von Tieren mit infektiösem Wildtyp SARS-CoV-2 sollte auf einer Tier-Biosicherheitsstufe durchgeführt werden 3 (ABSL-3)-Anlage mit ABSL-3-Praktiken und Atemschutz.

• Mutmaßlich und bestätigt SARS-CoV-2 positive klinische Proben, Kulturen oder Isolate sollten als UN 3373 Biological Substance, Category B verpackt und versandt werden.