Existenz des Covid-Virus nicht

Ein Kanadier, der im Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er die Covid-Standards nicht eingehalten hatte, bat zu seiner Verteidigung den Gesundheitsberater der Provinz Alberta, “ihm ein Foto des isolierten SARS-Cov2-Virus zu zeigen”.

Die Antwort der Gesundheitsbehörde war, dass sie diese Informationen nicht haben, daher basiert ihr Bußgeld nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist unrechtmäßig.

Bei der nächsten mündlichen Anhörung des Prozesses erschienen zwei Staatsanwälte und statt des Gesundheitsberaters der Provinz Alberta wurde die Klägerin Königin Elisabeth von England! (ein Zeichen für die Wichtigkeit des Prozesses).

Sie versuchten, die Vorladung des Gesundheitsberaters wegen eines Formfehlers für ungültig zu erklären, aber der Mann ließ sich nicht beirren und argumentierte weiter, dass die Covid-Maßnahmen auf der Existenz des SARS-Cov2-Virus beruhen und der Gesundheitsberater nicht in der Lage war, dessen Existenz zu beweisen, indem er schriftlich zu Protokoll gab, dass der Gesundheitsberater die Existenz des Covid-Virus nicht beweisen konnte.

Dieser Sieg öffnet den Weg für ähnliche Klagen auf der ganzen Welt; die Covid-Maßnahmen sind illegal, weil sie nicht wissenschaftlich durch die Existenz von SARS Cov2 gerechtfertigt sind.